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Schwimmen mit Kindern & Jugendlichen/ Gefahren beim Schwimmen

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Diese Seite soll die Gefahren beim Schwimmen herausstellen, die beim Buch Schwimmen mit Kindern & Jugendlichen erwachsen.

Gefahrenquellen im Schwimmbad

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Wichtigste Gefahr ist die Selbstüberschätzung bzw. mangelnde Selbstdisziplin. So ist es zum Beispiel so, dass die Kinder unvorsichtige Personen nachahmen, die sie unglücklicherweise als Vorbild gewählt haben. Oder aber, wenn sie als Gruppe unterwegs sind und (weitgehend, siehe Aufsichtspflicht) unter sich, könnte es zu sog. Mutproben mit weitreichenden Folgen kommen.

Ist ein Kind in der Lage, vernünftig zu handeln, muss man es über die Gefahren des Schwimmens aufklären. Dabei ist das Einhalten der Baderegeln und der Hausordnung des Schwimmbades - trifft auch für ein Freibad zu - das A und O.

Sprungblöcke werden oft unvorsichtig genutzt, wenn ein Kind einfach drauf los springt und sich nicht vergewissert, ob der Sprungbereich frei ist. Im Wasser befindliche Personen haben immer Vorrang vor den Sprungwilligen. Sprungtürme bergen die Gefahr, dass die Kinder im Eifer des Gefechts nicht aufeinander achten und auf eine Person draufspringen, die fälschlicherweise den Eintauchbereich des Beckens noch nicht sofort verlassen hat. Merke: Sprungbecken sind keine Schwimmbecken!

Hinweis

In Pools von Hotelanlagen stellen unzureichend gesicherte, nicht mit Gitterrost verschlossene Ansaugrohre ein sehr hohes Gefahrenpotential dar. Kinder können beim Spielen mit Haaren oder anderen Körperteilen eingesogen werden und sich nicht aus eigener Kraft befreien können. Werden sie zu spät entdeckt, kann dies weit reichende Folgen haben. Darum unbedingt vorher die Sicherheit dieser Anlagen überprüfen, bevor sie erstmals mit einem Kind dort hinein gehen!

Melden sie sicherheitsrelevante Mängel. SOFORT!

Gefahrenquellen am See

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An Seen besteht grundsätzlich dieselbe Gefahr wie in Schwimmbädern, jedoch wegen oft fehlender Sprungtürme/Startblöcke fällt diese Gefahr wenigstens weg. Aber dafür besteht die Möglichkeit, dass sie als Mutprobe den ganzen See, von dem oft nur ein Bruchteil zum Schwimmen freigegeben ist, nutzen könnten. Hier ist die Aufsichtspflicht zwingend geboten. Kindern muss es verboten bleiben, ohne Aufsichtsperson alleine an einen See zu gehen, um dort zu Schwimmen. Wird von den Erziehungsberechtigten eine andere Aufsichtsperson eingesetzt, so muss gewährleistet sein, dass diese jeden Gang ins Wasser, und vor allem was im Wasser gemacht wird, überwacht. Seen haben keine eigenen Aufsichtspersonen, wenn sie nicht explizit als Schwimmbad gewidmet sind.

Die beliebte Mutprobe "Einmal über den See schwimmen" kann auch für einen guten Schwimmer gefährlich werden: Durch Unterkühlung. Bei den hierzulande üblichen Wassertemperaturen unter 18 °C kann die Körperkerntemperatur bereits nach einer halben Stunde auf 35 °C abgefallen sein. Reaktionsvermögen, Orientierung, Kurzzeitgedächtnis und Urteilsvermögen können bereits beeinträchtigt sein. Ab 34 °C können tödliche Herzrhythmusstörungen auftreten. Bei weiterer Abkühlung werden die Muskeln steif, es kommt zu Krämpfen und Lethargie. Wenn man sich nicht mehr daran festhalten kann, nützt auch eine vorsorglich mitgenommenen Luftmatratze nichts. Unter 30 °C Kerntemperatur kommt es dann zu Muskelstarre, Bewusstlosigkeit und Herzkammerflimmern.

Wenn Sie ein unterkühltes Kind aus dem Wasser gezogen haben: Vorsicht! Das kalte Blut aus der Peripherie darf nicht in den warmen Körperkern gelangen, sonst tritt sofortiger Tod ein! Aufstehen, Bewegung, Massage können tödlich sein!

Hinweis

1. Schärfen Sie dem Kind ein, dass, wenn es sich selbst in Gefahr bringen würde, Mutproben verboten sind.
2. Klären sie Kinder über die Gefahren auf, die an einem See lauern und natürlich auch über die eines möglichen Gewitters. Schärfen sie ihren Schützlingen/Kindern ein, dass das Wasser bei Gewitter unverzüglich zu verlassen ist, denn es ist wirklich lebensgefährlich! Und dass sie andere nicht bzw. unzureichend beaufsichtigte Kinder sofort zum Verlassen des Wassers anhalten müssen.
Mehr noch: Notfalls müssen sie sich auch gegen deren Willen durchsetzen und einfach fremde Kinder aus dem Wasser heraus mitnehmen.
Wasser und Elektrizität sind immer eine fatale Mischung !!!

Gefahrenquellen am Meer

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Das Meer ist nicht der korrekte Tummelplatz für unbeaufsichtigte Kinder. Aufsicht ist das A und O. Kinder dürfen alleine lediglich am Strand spielen und allenfalls an den sich brechenden Wellen direkt am Strand springen. Dabei ist natürlich auf ausreichenden Sonnenschutz zu achten.

Will ein Kind mit abgelegtem Schwimmabzeichen tatsächlich im Meer schwimmen, darf es das nur in Begleitung durch eine eingesetzte Aufsichtsperson (im Normalfall obliegt dies den Erziehungsberechtigten). Dabei muss sich das Kind auf gleicher Höhe unmittelbar neben der Aufsichtperson befinden, damit diese im Notfall eingreifen und das Kind retten kann.

Wichtig: Begleitpersonen dürfen die Fähigkeiten des Kindes nicht überschätzen, deshalb ist ein Abstand von fünf Metern zum Strand meist ausreichend, wenn die Umkehr in Richtung Strand erfolgen sollte. Außerdem müssen sie auf die Beflaggung achten, nur eine uneingeschränktes Schwimmen erlaubende grüne Beflaggung am überwachten Strandabschnitt berechtigen überhaupt dazu, das Kind ins Wasser gehen zu lassen. In anderen Fällen sollte es an Land verbleiben.