Schwimmen mit Kindern & Jugendlichen/ Gefahren beim Schwimmen
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Diese Seite soll die Gefahren beim Schwimmen herausstellen, die beim Buch Schwimmen mit Kindern & Jugendlichen erwachsen.
[Bearbeiten] Gefahrenquellen im Schwimmbad
Wichtigste Gefahr ist die Selbstüberschätzung bzw. mangelnde Selbstdisziplin. So ist es zum Beispiel so, dass die Kinder unvorsichtige Personen nachahmen, die sie unglücklicherweise als Vorbild gewählt haben. Oder aber, wenn sie als Gruppe unterwegs sind und (weitgehend, siehe Aufsichtspflicht) unter sich, könnte es zu sog. Mutproben mit weitreichenden Folgen kommen.
Ist ein Kind in der Lage, vernünftig zu handeln, muss man es über die Gefahren des Schwimmens aufklären. Dabei ist das Einhalten der Baderegeln und der Hausordnung des Schwimmbades - trifft auch für ein Freibad zu - das A und O.
Sprungblöcke werden oft unvorsichtig genutzt, wenn ein Kind einfach drauf los springt und sich nicht vergewissert, ob der Sprungbereich frei ist. Im Wasser befindliche Personen haben immer Vorrang vor den Sprungwilligen. Sprungtürme bergen die Gefahr, dass die Kinder im Eifer des Gefechts nicht aufeinander achten und auf eine Person draufspringen, die fälschlicherweise den Eintauchbereich des Beckens noch nicht sofort verlassen hat. Merke: Sprungbecken sind keine Schwimmbecken!
Melden sie sicherheitsrelevante Mängel. SOFORT!
[Bearbeiten] Gefahrenquellen am Baggersee
An Baggerseen besteht grundsätzlich dieselbe Gefahr wie in Schwimmbädern, jedoch wegen oft fehlender Sprungtürme / Startblöcke fällt diese Gefahr wenigstens weg. Aber dafür besteht die Möglichkeit, dass sie als Mutprobe den ganzen Baggersee, von dem oft nur ein Bruchteil zum Schwimmen freigegeben ist, nutzen könnten. Hier ist die Aufsichtspflicht zwingend geboten. Kindern muss es verboten bleiben, ohne Aufsichtsperson alleine an einen Baggersee zu gehen um dort Schwimmen zu gehen. Wird von den Erziehungsberechtigten eine andere Aufsichtsperson eingesetzt, so muss gewährleistet sein, dass diese jeden Gang ins Wasser, und vor allem was im Wasser gemacht wird, überwacht. Baggerseen haben keine eigenen Aufsichtspersonen, wenn sie nicht explizit als Schwimmbad gewidmet sind.
2. Klären sie Kinder über die Gefahren auf, die an einem Baggersee lauern und natürlich auch über die eines möglichen Gewitters. Schärfen sie ihren Schützlingen / Kindern ein, dass das Wasser bei Gewitter unverzüglich zu verlassen ist, denn es ist wirklich lebensgefährlich! Und dass sie andere nicht bzw. unzureichend beaufsichtigte Kinder sofort zum Verlassen des Wassers anhalten müssen.
Mehr noch: Notfalls müssen sie sich auch deren Willen durchsetzen und einfach fremde Kinder aus dem Wasser heraus mitnehmen.
Wasser und Elektrizität sind immer eine fatale Mischung !!!
[Bearbeiten] Gefahrenquellen am Meer
Das Meer ist nicht der korrekte Tummelplatz für unbeaufsichtigte Kinder. Aufsicht ist das A und O. Kinder dürfen alleine lediglich am Strand spielen und allenfalls an den sich brechenden Wellen direkt am Strand springen. Dabei ist natürlich auf ausreichenden Sonnenschutz zu achten.
Will ein Kind mit abgelegtem Schwimmabzeichen tatsächlich im Meer schwimmen, darf es das nur in Begleitung durch eine eingesetzte Aufsichtsperson (im Normalfall obliegt dies den Erziehungsberechtigten). Dabei muss sich das Kind auf gleicher Höhe unmittelbar neben der Aufsichtperson befinden, damit diese im Notfall eingreifen und das Kind retten kann.
Wichtig: Begleitpersonen dürfen die Fähigkeiten des Kindes nicht überschätzen, deshalb ist ein Abstand von fünf Metern zum Strand meist ausreichend, wenn die Umkehr in Richtung Strand erfolgen sollte. Außerdem müssen sie auf die Beflaggung achten, nur eine uneingeschränktes Schwimmen erlaubende grüne Beflaggung am überwachten Strandabschnitt berechtigen überhaupt dazu, das Kind ins Wasser gehen zu lassen. In anderen Fällen sollte es an Land verbleiben.