Staatsbürgerkunde Deutschland/ LaTeX
Vorwort
[Bearbeiten]Inhalt und Ziel
[Bearbeiten]Aufbau des Buches
[Bearbeiten]Fragen und Antworten
[Bearbeiten]hier ist auch die Funktion der Extension:Quiz zu erläutern
Versionen des Buches
[Bearbeiten]Es wird eine PDF-Version mit Fragen/Antworten und eine PDF-Version namens Kleine Staatsbürgerkunde ohne Fragen/Antworten entstehen. Sämtliche Fragen und Antworten sind auch im Netz zu finden; das spart eine Menge Platz und beim Ausdrucken Papier.
Der Staat
[Bearbeiten]Fragen
Entstehung
[Bearbeiten]Das heutige Deutschland ist nach dem Zweiten Weltkrieg (1939–1945) entstanden.
Das Deutsche Reich hatte unter Adolf Hitler seit 1933 die eigene Bevölkerung unterdrückt und einen nationalsozialistischen Staat schaffen wollen. Ab 1938 hat es die europäischen Nachbarstaaten und später fast die gesamte Welt angegriffen. Den Krieg hat Deutschland mit der bedingungslosen Kapitulation am 8. Mai 1945 verloren. Die Macht ging über auf die alliierten Siegermächte (USA, Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich), die Deutschland in vier Besatzungszonen aufteilten. Die Hauptstadt Berlin bestand aus vier Sektoren mit gemeinsamer Verwaltung. Die deutschen Ostgebiete wurden „unter polnische Verwaltung“ und „unter sowjetische Verwaltung“ gesetzt, gehörten aber tatsächlich nicht mehr zu Deutschland.
Bis 1947 wurden neue deutsche Länder gebildet, die nur teilweise mit früheren Ländern des deutschen Reichs übereinstimmten. Die Länder in den Westzonen schlossen sich bis zum 23. Mai 1949 zur Bundesrepublik Deutschland zusammen. Die Länder in der Sowjetischen Besatzungszone durften sich an diesem Zusammenschluss nicht beteiligen, sondern bildeten am 7. Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik (DDR). 1990 hat die Volkskammer der DDR den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland beschlossen; seit dem 3. Oktober 1990 gibt es nur ein Deutschland; als Staat heißt es amtlich Bundesrepublik Deutschland.
Staatsform
[Bearbeiten]In Deutschland haben die einzelnen Länder seit Jahrhunderten starke Neigungen zur Eigenständigkeit. Das hat sich auch auf die Bildung des deutschen Staates nach 1945 ausgewirkt:
- Deutschland ist ein einheitlicher Staat (mit zentraler Regierung und einheitlicher Politik in den meisten Bereichen).
- Es besteht aus den einzelnen Ländern – den Bundesländern – mit eigenen Regierungen und selbständiger Politik vor allem in der Schulpolitik und der Kulturpolitik, teilweise auch in der Förderung der Wirtschaft.
Es ist deshalb ein Bundesstaat – ein gemeinsamer Staat als Bund aus den Ländern. Es ist kein Staatenbund, weil die gemeinsame Macht (Parlament und Regierung) den größten Teil der Politik bestimmt. Es ist kein Zentralstaat, weil die Länder eigene Macht haben.
Deutschland ist eine parlamentarische Republik: Staatsoberhaupt ist ein Präsident, kein König oder Fürst oder Diktator. Die Macht wird von der Regierung ausgeübt, die von einem Parlament (dem Bundestag) eingesetzt und kontrolliert wird. Der Bundestag wird regelmäßig von den Bürgern in freier, gleicher und geheimer Wahl bestimmt.
Die Grundlagen des Staates
[Bearbeiten]Nach den Erfahrungen der Weimarer Republik, der ersten deutschen Demokratie (1918–1933), und dem Nationalsozialismus (1933–1945) sollte die neue deutsche Republik geschützt werden, damit sie nicht wieder in eine Diktatur gewandelt werden könnte. Ihre Verfassung, das Grundgesetz, enthält deshalb einige Grundregeln:
Artikel 1 | Absatz 1 | Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. |
Absatz 3 | Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. | |
Artikel 20 | Absatz 1 | Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. |
Absatz 2 | Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus... | |
Absatz 3 | Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. | |
Artikel 79 | Absatz 3 | Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. |
Abkürzungen
[Bearbeiten]Folgende Kürzel werden für Deutschland verwendet. | |
D | Kennzeichen für Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr |
DE, DEU | standardisierte Abkürzungen nach ISO 3166 |
GER | bei internationalen Sportveranstaltungen übliche Bezeichnung für Germany |
In der Zeit der deutschen Teilung (1949–1990) gab es zusätzlich folgende Abkürzungen: | |
BRD | Bundesrepublik Deutschland für den westlichen Teilstaat sowie |
FRG | Federal Republic of Germany als englische Bezeichnung |
SBZ | Sowjetische Besatzungszone. 1949 wurde daraus die DDR; der Begriff SBZ wurde in der BRD bis etwa 1973 oft weiterhin verwendet. |
DDR | Deutsche Demokratische Republik für den östlichen Teilstaat sowie |
GDR | German Democratic Republic als englische Bezeichnung |
Kleinbuchstaben bezeichnen die deutsche Sprache nach der Registrierung im Internet durch IANA. | |
de | deutsche Sprache (allgemein) |
de-AT | das österreichische Standarddeutsch |
de-CH | das schweizerische Standarddeutsch |
de-DE | das Standarddeutsch in Deutschland |
Antworten
1. | 3 | Richtig ist 1: | alle |
2. | 22 | Richtig ist 3: | Republik |
3. | 26 | Richtig ist 2: | demokratischer und sozialer Bundesstaat |
4. | 27 | Richtig ist 2: | Bundesstaat |
5. | 38 | Richtig ist 2: | Bundesstaat |
6. | 34 | Richtig ist 3: | Monarchie |
7. | 51 | Richtig ist 3: | Verhaftung durch Privatpolizei |
8. | Z 1 | Richtig ist 4: | Bundesrepublik Deutschland |
Siehe auch
[Bearbeiten]In anderen Kapiteln des Buches werden diese Themen genauer behandelt, vor allem auch im Abschnitt Geschichte.
- Wikijunior-Buch
- Deutschland
- Adolf Hitler
- Nationalsozialismus • Zeit des Nationalsozialismus
- Zweiter Weltkrieg
- Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Übersichtsseite)
Bei Wikipedia gibt es ausführliche Artikel auch zu jedem anderen Stichwort.
Das Land
[Bearbeiten]Fragen
Der Name
[Bearbeiten]Deutschland ist zunächst ein geografischer Begriff. Es bezeichnete etwa ab 1500 die Gebiete in Mitteleuropa, die vorwiegend von Deutschen bewohnt wurden. In diesem Gebiet gab es viele deutsche Länder, also selbständige Staaten. 1871 wurde das Deutsche Reich als Kaiserreich gegründet, das die meisten deutschsprachigen Staaten umfasste. Österreich gehörte als Teil des Kaiserreichs Österreich-Ungarn nicht dazu. Der deutsche Staat bezeichnete sich nach dem Ersten Weltkrieg (1914–1918) als Republik, behielt aber die amtliche Bezeichnung Deutsches Reich.
Nach dem Zweiten Weltkrieg (1939–1945) wurde als Deutschland das Gebiet der Besatzungszonen (ohne Österreich) bezeichnet. Für den Staat, der 1949 aus den westlichen Zonen entstand, wurde dieser Begriff übernommen. Gleichzeitig sollte deutlich werden, dass dieser Staat keine direkte Fortsetzung des alten Reichs ist; als offizielle Bezeichnung wurde der Begriff Bundesrepublik Deutschland gewählt.
1990 hat die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Seit dem 3. Oktober 1990 hat der deutsche Staat seine heutigen Grenzen.
Deutsche
[Bearbeiten]Was ist deutsch und Wer sind Deutsche – zwei Fragen, auf die es viele verschiedene Antworten gibt. Hier stehen ein paar mögliche Erklärungen:
- Deutsche sind Menschen, deren Muttersprache deutsch ist. Etwa 76 Millionen leben in Deutschland, 7,5 Millionen in Österreich, 5 Millionen in der Schweiz und knapp 3 Millionen in anderen europäischen Ländern, weltweit zwischen 90 und 95 Millionen.
- Deutsche sind die Bürger der Bundesrepublik Deutschland (etwa 75 Millionen), also diejenigen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Das sind vor allem diejenigen, deren Eltern ebenfalls Deutsche sind, und diejenigen, die „eingebürgert“ wurden.
- Deutsche sind alle Einwohner Deutschlands (etwa 82,5 Millionen). Wer in Deutschland wohnt und sich hier wohl fühlt, kann sich selbstverständlich als Deutscher fühlen, gleichgültig welchen Pass er hat.
- Deutsche sind durch gemeinsame Sprache, Erziehung und Kultur verbunden.
Da sich dieses Buch vor allem mit dem Staat Deutschland befasst, geht es beim Begriff Deutsche in erster Linie um die deutschen Staatsbürger.
Stadt und Land
[Bearbeiten]Deutschland ist ein verhältnismäßig dicht besiedeltes Land (etwa 226 Einwohner pro km²). Die Mehrzahl der Bewohner lebt in Städten, sehr viele in großen Ballungsgebieten. Die größten Städte sind 2017:
- die Hauptstadt Berlin mit etwa 3,6 Millionen Einwohnern
- Hamburg (1,8 Millionen), München (1,5 Millionen), Köln (1,1 Million)
- Frankfurt am Main (747 000), Stuttgart (633 000), Düsseldorf (617 000), Dortmund (587 000), Essen (583 000), Leipzig (582 000), Bremen (568 000), Dresden (551 000), Hannover (535 000), Nürnberg (515 000)
- weitere 66 Großstädte (mehr als 100 000 Einwohner)
Frankfurt am Main war 1848/49 Sitz des ersten gewählten deutschen Parlaments. Nach dem Zweiten Weltkrieg befand sich hier die gemeinsame Verwaltung der westlichen Besatzungszonen. Provisorische Bundeshauptstadt wurde 1949 aber Bonn. Am 20. Juni 1991 entschied der Deutsche Bundestag, dass Berlin wieder Hauptstadt und Regierungssitz sein sollte. Seit 1999 amtieren Parlament, Regierung und Bundespräsident in Berlin; einige Dienststellen der Regierung befinden sich weiterhin in der „Bundesstadt“ Bonn.
Entwicklung
[Bearbeiten]Die Grenzen Deutschlands haben sich immer wieder geändert – erst recht wegen der Weltkriege im 20. Jahrhundert. Die folgenden Karten zeigen ein paar Ausschnitte aus der Geschichte.
-
Das Heilige Römische Reich (um 1400)
-
Das Heilige Römische Reich (1648)
-
Der Deutsche Bund (1815–1866) als loser Staatenbund
-
Das Deutsche Kaiserreich (1871–1918)
-
Deutsches Reich (1919–1937)
-
Das „Großdeutsche Reich“ (1942)
-
Deutschland unter alliierter Besatzung (1945–1949)
-
Das geteilte Deutschland (1949–1990)
-
Deutschland heute (seit 1990)
- Die letzte Karte zeigt die deutschen Bundesländer:
1 Schleswig-Holstein – 2 Hamburg – 3 Niedersachsen – 4 Bremen – 5 Nordrhein-Westfalen – 6 Hessen – 7 Rheinland-Pfalz – 8 Baden-Württemberg – 9 Bayern – 10 Saarland – 11 Berlin – 12 Brandenburg – 13 Mecklenburg-Vorpommern – 14 Sachsen – 15 Sachsen-Anhalt – 16 Thüringen - Durch (Rechts-)Klick auf eine Karte kann sie größer angezeigt werden.
Antworten
1. | 212 | Richtig ist 3: | Bundesrepublik Deutschland |
2. | 213 | Richtig ist 3: | 82 Millionen |
3. | 216 | Richtig ist 2: | Berlin |
4. | 219 | Richtig ist 4: | 1990 |
5. | 225 | Richtig ist 4: | Österreich |
Siehe auch
[Bearbeiten]- Deutschland zur Entwicklung des Namens
- Deutsche Sprache
- Deutsche
- Deutsche Staatsangehörigkeit und das Staatsangehörigkeitsgesetz
- Deutsche Kulturnation
- Liste der Großstädte in Deutschland
Die Nachbarn
[Bearbeiten]Fragen
Die Lage
[Bearbeiten]Deutschland liegt im Herzen von Europa. Geografisch gibt es keine eindeutige Abgrenzung, was zu Mitteleuropa zu zählen ist. Auch politisch ist dies nicht eindeutig zu beantworten, weil sich die Grenzen im Laufe der Jahrhunderte immer wieder geändert haben. Es umfasst ungefähr die folgenden Länder:
- Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn
- Die folgenden Länder werden in manchen Situationen ebenfalls zu Mitteleuropa gezählt:
Belgien, Dänemark, Luxemburg, Niederlande. - Auch Gebiete folgender Länder werden manchmal als Teil Mitteleuropas angesehen:
Frankreich, Italien, Kroatien, Rumänien, Russland, Serbien, Ukraine
Die Grenzen
[Bearbeiten]Wir betrachten die Karte im Uhrzeigersinn und beginnen „oben“, also im Norden.
Das nördlichste Bundesland ist Schleswig-Holstein; es grenzt an Dänemark und hat Küsten zur Nordsee und zur Ostsee.
Im Osten hat Deutschland eine lange Grenze zu Polen. Diese verläuft fast vollständig an der Oder und ihrem Nebenfluss Neiße (genauer: der Görlitzer Neiße, denn es gibt auch eine Glatzer Neiße). Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen grenzen an Polen. Mehrere Städte an Oder und Neiße wurden ab 1945 in einen deutschen und einen polnischen Teil getrennt: Küstrin-Kietz und Kostrzyn nad Odrą, Frankfurt/Oder und Słubice, Guben und Gubin, Görlitz und Zgorzelec.
Südlich schließt sich Tschechien an. Die Grenze wird vor allem von Mittelgebirgen gebildet: Erzgebirge in Sachsen sowie Oberpfälzer Wald, Bayerischer Wald und Böhmerwald in Bayern.
Im Osten und Süden grenzt Bayern und damit Deutschland an Österreich. Teilweise bilden die Flüsse Inn und Salzach die Grenze, im Süden verläuft die Grenze in den Alpen. Der höchste deutsche Berg, die Zugspitze, gehört auch zu Österreich.
Der Bodensee, der größte deutsche Binnensee, gehört ebenso zu Österreich und zur Schweiz. Nach Westen anschließend ist überwiegend der Rhein die Grenze zwischen Baden-Württemburg und der Schweiz; dieser Teil des Rheins wird Hochrhein genannt.
Bei Basel knickt der Rhein nach Norden ab und durchfließt die Oberrheinische Tiefebene. Dort bildet er die Grenze Baden-Württembergs zu Frankreich. In der Nähe von Karlsruhe macht die Grenze einen Knick nach Westen; dort sind Rheinland-Pfalz und das Saarland Frankreichs Nachbarn.
Rheinland-Pfalz und das Saarland grenzen auch an Luxemburg. Anschließend folgt als Nachbar Belgien mit einem Mittelgebirge als Grenzgebiet (Ardennen, Eifel) zu Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.
Ab Aachen kommen schließlich noch die Niederlande als Nachbarn. Sie teilen sich die norddeutsche Tiefebene mit Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
Antworten
1. | 221 | Richtig ist 1: | Frankreich |
2. | 222 | Richtig ist 4: | Schweiz |
3. | 223 | Richtig ist 3: | Polen |
4. | 227 | Richtig ist 2: | Dänemark |
5. | 228 | Richtig ist 4: | Österreich |
6. | 229 | Richtig ist 4: | Luxemburg |
7. | 232 | Richtig ist 4: | Belgien |
8. | 233 | Richtig ist 1: | Tschechien |
Siehe auch
[Bearbeiten]- Mitteleuropa in Wikipedia
Die Symbole
[Bearbeiten]Fragen
Hymnen
[Bearbeiten]- Im Deutschen Kaiserreich (bis 1918)
- Heil dir im Siegerkranz, Herrscher des Vaterlands! Heil, Kaiser, dir! ...
Text nach Heinrich Harries (1762–1802), Melodie übernommen von God save the Queen - Das Lied galt als preußische Nationalhymne. Das Deutsche Kaiserreich hatte keine eigene Hymne, sondern verwendete dieses Lied.
- Lied der Deutschen (1841)
- Deutschland, Deutschland über alles, / Über alles in der Welt ... (1. Strophe)
Deutsche Frauen, deutsche Treue, / Deutscher Wein und deutscher Sang ... (2. Strophe)
Einigkeit und Recht und Freiheit / Für das deutsche Vaterland ... (3. Strophe) - Text von Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798–1874), Melodie übernommen aus dem Kaiserlied von Joseph Haydn (1732–1809)
- In der Weimarer Republik wurden alle drei Strophen als Nationalhymne verwendet. In der Bundesrepublik Deutschland ist (vorläufig seit 1952, endgültig ab 1991) nur die dritte Strophe die deutsche Hymne.
- Hymne der DDR (1949–1990)
- Auferstanden aus Ruinen / Und der Zukunft zugewandt, / Laß uns dir zum Guten dienen, / Deutschland, einig Vaterland...
- Text von Johannes R. Becher (1891–1958), Melodie von Hanns Eisler (1898–1962)
- Weil die DDR ab 1968 von „Deutschland, einig Vaterland“ nichts mehr wissen wollte, wurde die Hymne etwa ab 1970 nur noch instrumental gespielt, aber nicht mehr gesungen.
- Ode an die Freude (1785)
- Freude, schöner Götterfunken, / Tochter aus Elysium, / Wir betreten feuertrunken, / Himmlische, dein Heiligthum.
- Text von Friedrich Schiller (1759–1805), die bekannteste Vertonung stammt von Ludwig van Beethoven (1770–1827) im 4. Satz der 9. Sinfonie.
- Von 1960 bis 1968 gab es bei den Olympischen Spielen eine gemeinsame Mannschaft von BRD und DDR. Anstelle einer Nationalhymne wurde die Ode an die Freude als Olympia-Hymne gespielt.
- Die Internationale (1871)
- Völker, hört die Signale! / Auf zum letzten Gefecht! / Die Internationale / erkämpft das Menschenrecht.
- Ursprünglicher französischer Text von Eugène Pottier (1816–1887), Melodie von Pierre Degeyter (1848–1932), bekanntester deutscher Text von Emil Luckhardt (1880–1914)
- Dieses Lied ist ein Kampflied der internationalen Arbeiterbewegung und war bis 1943 Nationalhymne der Sowjetunion.
Flaggen
[Bearbeiten]Seit 1871 gibt es einen deutschen Staat mit einer nationalen Flagge. Für einzelne Bereiche (Post, Kriegsschiffe, Olympia u. a.) gibt es besondere Flaggen.
-
National- und Handelsflagge (1867/1871–1918)
-
Deutsche Nationalflagge (1848/49, 1918–1933 und ab 1949)
-
Nazi-Flagge (1935–1945 als Nationalflagge verwendet)
-
Flagge der DDR (1949–1990)
-
Olympiamannschaften (1960–1968)
Wappen
[Bearbeiten]Antworten
1. | 21 | Richtig ist 1: | (Adler) |
2. | 29 | Richtig ist 2: | Adler |
3. | 40 | Richtig ist 2: | Einigkeit und Recht und Freiheit |
4. | 66 | Richtig ist 4: | Heinrich Hoffmann von Fallersleben |
5. | 214 | Richtig ist 1: | schwarz-rot-gold |
Siehe auch
[Bearbeiten]Weitere Erläuterungen zu diesen Themen gibt es in den Kapiteln zur Geschichte.
Feier- und Gedenktage
[Bearbeiten]Fragen
Gesetzliche Feiertage
[Bearbeiten]An diesen Tagen ist gesetzlich festgelegt, dass die meisten Menschen nicht arbeiten. Nur bestimmte Berufsgruppen dürfen oder müssen arbeiten, vor allem um die Versorgung der übrigen Bevölkerung sicherzustellen. Zuständig sind wegen der „Kulturhoheit“ die Bundesländer.
Zusammen mit allen Sonntagen sind die Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ durch die Verfassung garantiert.
Art der Feiertage
[Bearbeiten]Staatliche Feiertage haben eine politische oder historische Bedeutung, keine religiöse.
Christliche Feiern sind der Ursprung für die meisten Feiertage in Deutschland. Obwohl inzwischen etwa 40 % der Bevölkerung nicht religiös sind und mehrere Millionen muslimischen Glaubens sind, gibt es nur wenige Versuche, an den Regeln zu Feiertagen etwas zu ändern.
Regionale Feste werden nur in wenigen Fällen wie ein Feiertag behandelt.
Übersicht
[Bearbeiten]Die folgende Aufstellung enthält die Feiertage, die allgemein gelten.
Bezeichnung | Datum | Art | Verbreitung | Bedeutung |
---|---|---|---|---|
Neujahr | 1. Januar | staatlich | bundesweit | Anfang eines neuen Jahres |
Epiphanias | 6. Januar | christlich | BW, BY, ST[1] | Tag der Erscheinung des Herrn, „Heilige Drei Könige“ |
Internationaler Frauentag | 8. März | staatlich | BE[1] | Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden, entstanden nach 1909 im Kampf um die Gleichberechtigung und das Wahlrecht für Frauen. |
Karfreitag | variabel[2] | christlich | bundesweit | Tag der Kreuzigung von Jesus Christus |
Ostermontag | variabel[2] | christlich | bundesweit | zweiter Tag von Ostern, dem Fest der Auferstehhung von Jesus Christus |
Tag der Arbeit | 1. Mai | staatlich | bundesweit | Internationaler Tag der Arbeit, Kampftag der Arbeiterbewegung |
Christi Himmelfahrt | variabel[2] | christlich | bundesweit | Fest der Rückkehr von Jesus Christus zu Gott, seinem Vater im Himmel |
Pfingstmontag | variabel[2] | christlich | bundesweit | zweiter Tag von Pfingsten, dem Fest der Aussendung des Heiligen Geistes und Beginn der christlichen Mission |
Fronleichnam | variabel[2] | christlich | mehrere Länder oder Teile | Fest der katholischen Kirche als besonderes Abendmahl |
Augsburger Friedensfest | 8. August | staatlich | Stadt Augsburg | Erinnerung an Frieden zwischen Katholiken und Protestanten 1550/1648 |
Mariä Himmelfahrt | 15. August | christlich | Teile von Bayern | Aufnahme Marias, der Mutter Jesu Christi, in den Himmel |
Tag der deutschen Einheit | 3. Oktober | staatlich | bundesweit | Nationalfeiertag, Wiederherstellung der deutschen Einheit 1990 |
Reformationstag | 31. Oktober | christlich | BB, MV, SN, ST, TH[1] | Beginn der protestantischen Reformation: Anschlag der 95 Thesen durch Martin Luther in Wittenberg |
Allerheiligen | 1. November | christlich | BW, BY, NW, RP, SL[1] | katholisches Fest zum Andenken an alle Heiligen |
Buß- und Bettag | Mittwoch vor dem 23. November | christlich | SN[1][3] | in der evangelischen Kirche ein Tag der Reue für Sünden und Umkehr |
1. Weihnachtstag | 25. Dezember | christlich | bundesweit | Weihnachtsfest zur Feier der Geburt von Jesus Christus |
2. Weihnachtstag | 26. Dezember |
Heiligabend (24. Dezember) als Vorabend des Weihnachtsfests und Silvester (31. Dezember) zum Jahresabschluss sind keine Feiertage, werden aber überwiegend wie ein Samstag (Sonnabend) behandelt.
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 BW Baden-Württemberg – BY Bayern – BE Berlin – BB Brandenburg – HB Bremen – HH Hamburg – HE Hessen – MV Mecklenburg-Vorpommern – NI Niedersachsen – NW Nordrhein-Westfalen – RP Rheinland-Pfalz – SL Saarland – SN Sachsen – ST Sachsen-Anhalt – SH Schleswig-Holstein – TH Thüringen
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 Die meisten beweglichen Gedenk- und Feiertage hängen vom Datum des Ostersonntags ab: Aschermittwoch (46 Tage vorher), Karfreitag (2 Tage vorher), Christi Himmelfahrt (39 Tage danach), Pfingstsonntag (49 Tage danach), Fronleichnam (60 Tage danach). Der Ostersonntag ist der erste Sonntag nach dem ersten Vollmond im Frühling.
- ↑ Kein Unterricht an Schulen in Bayern.
Ergänzende Hinweise
[Bearbeiten]Auch in christliche Feste wurden heidnische Bräuche aufgenommen.
Karneval, Fasching, Fastnacht sind Zeiten ausgelassener Freude vor Aschermittwoch mit viel Tanz und Frohsinn, Umzügen am Rosenmontag (zwei Tage vor Aschermittwoch) und Verkleidung mit Masken und Kostümen. Diese Bräuche gibt es vor allem in katholischen Gegenden; anschließend folgt bis Ostern die Fastenzeit. Es handelt sich dabei nicht um amtliche Feiertage, aber vor allem im Rheinland wird am Rosenmontag und Faschingsdienstag in vielen Betrieben und Verwaltungen nicht gearbeitet.
Ostern wird auch als Frühlingsfest gefeiert. In Familien mit Kindern ist es weit verbreitet, Eier zu bemalen und zu verstecken, die die Kinder suchen sollen.
Als Adventszeit werden die vier Wochen vor Weihnachten bezeichnet, in der sich die Menschen auf die Ankunft des Herrn, nämlich die Geburt von Jesus Christus vorbereiten. Weit verbreitet sind Adventskränze aus Tannenzweigen; nacheinander werden eine bis vier Kerzen angezündet. Zu Weihnachten wird ein Tannenbaum mit Kerzen, Glaskugeln und Lametta geschmückt, und innerhalb der Familie gibt es Geschenke. Außerdem gibt es in dieser Zeit besondere Süßigkeiten (Dresdner Stollen, Lebkuchen u.a.). Wenn solche Süßigkeiten oder Geschenke schon viele Wochen vorher im Handel sind, hat das nichts mehr mit Vorbereitung auf Weihnachten zu tun, sondern ist nur Werbung des Einzelhandels.
Zu Silvester sind Feuerwerk und Böller weit verbreitet. Jedes Jahr werden dadurch viele Millionen Euro „verbrannt“.
Weitere Termine
[Bearbeiten]Die folgenden Tage sind keine offiziellen Feiertage, aber aus verschiedenen Gründen wichtig.
Bezeichnung | Datum | Art | Bedeutung |
---|---|---|---|
Internationaler Holocaustgedenktag | 27. Januar | Gedenktag | 1945 Tag der Befreiung des Vernichtungslager Auschwitz durch die sowjetische Armee. Seit 1996 in Deutschland Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, seit 2005 durch die Vereinten Nationen zum Internationalen Holocaustgedenktag erklärt. |
Tag der Befreiung | 8. Mai | Gedenktag | 1945 bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht, damit Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa. |
Tag der deutschen Einheit (ehemals) |
17. Juni | Gedenktag | 1953 Volksaufstand in der DDR, von 1954 bis 1990 Nationalfeiertag (Tag der Deutschen Einheit) in der BRD |
Attentat auf Hitler | 20. Juli | Gedenktag | Erinnerung an das gescheiterte Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 |
Volkstrauertag | Mitte November | Gedenktag | Erinnerung an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen; zwei Sonntage vor dem Ersten Advent. |
Opferfest Fest des Fastenbrechens |
variabel | islamische Feiertage | Das Opferfest und das Fest des Fastenbrechens (Zuckerfest) sind die höchsten islamischen Feiertage. Es sind keine staatlichen Feiertage; aber Schüler dürfen sich vom Unterricht befreien lassen, und Arbeitnehmer dürfen Urlaub nehmen. |
Antworten
1. | 220 | Richtig ist 4: | Opfer des Nationalsozialismus |
2. | 264 | Richtig ist 1: | Rosenmontag |
3. | 271 | Richtig ist 2: | einen Tannenbaum schmücken |
4. | 293 | Richtig ist 3: | Eier bemalen |
5. | 294 | Richtig ist 1: | christlicher Feiertag |
6. | 296 | Richtig ist 3: | Adventszeit |
Siehe auch
[Bearbeiten]Wikipedia hat zu allen genannten Terminen viele weitere Erläuterungen. Am einfachsten ist es, von Feiertage in Deutschland aus zu einem Feiertag weiterzugehen; oder man geht bei einem Datum an das Ende der Seite zum Abschnitt Feier- und Gedenktage.
Persönliche Rechte
[Bearbeiten]Fragen
Menschenrechte
[Bearbeiten]Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) ist die Verfassung der Deutschen, also die rechtliche und politische Grundordnung des deutschen Staates. Nach den Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Diktatur erhielten die Menschenrechte eine herausragende Bedeutung durch Artikel 1 (Hervorhebung durch die Autoren):
- Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
- Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
- Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Ebenso wie Artikel 20 steht auch Artikel 1 unter dem Schutz der in Artikel 79 formulierten „Ewigkeitsklausel“ und darf daher inhaltlich weder abgeschafft noch verändert werden. Das Grundgesetz trat am 23. Mai 1949 in Kraft.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen wurde sechs Monate vorher, am 10. Dezember 1948, von der Generalversammlung genehmigt und verkündet. Diese Erklärung wurde eine der Grundlagen für das Grundgesetz. Sie wurde nicht ausdrücklich von den UN-Mitgliedsstaaten unterzeichnet, sondern wird von neuen Mitgliedsstaaten automatisch mit dem Beitritt zu den Vereinten Nationen anerkannt (für die beiden deutschen Staaten 1973).
Die Menschenrechte gelten für alle Menschen, nicht nur für Männer oder nur für Deutsche oder nur in Deutschland.
Grundrechte
[Bearbeiten]Die grundlegenden Rechte können als Erläuterungen der Menschenrechte verstanden werden. Sie umfassen die folgenden Punkte.[1]
- Handlungsfreiheit, Freiheit der Person mit dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
- Gleichheit vor dem Gesetz
- Glaubens- und Gewissensfreiheit, Recht auf freie Meinungsäußerung, Asylrecht
- Rechte von Ehepaaren, Familien und Kindern, Recht auf Bildung durch staatliche und private Schulen
- Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Petitionsrecht
- Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Recht auf Freizügigkeit, Unverletzlichkeit der Wohnung
- Berufsfreiheit, Verbot der Zwangsarbeit, Recht auf Eigentum
Wie in Artikel 1 Absatz 3 gesagt wird, sind eigentlich „nur“ die staatlichen Organe – Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichte – verpflichtet, die Grundrechte zu beachten. Gleichzeitig muss der Staat aber seine Bürger schützen. Immer dann, wenn ein Bürger in seinen Rechten durch einen Mitmenschen beeinträchtigt wird, muss der Staat eingreifen. Indirekt sind also alle Menschen verpflichtet, die Grundrechte der anderen Menschen zu beachten. Beispiele dafür sind die folgenden Gesetze:
- Antidiskriminierungsgesetze wenden sich gegen die Benachteiligung einzelner Menschen durch andere Menschen, Firmen oder die Verwaltung.
- Das Briefgeheimnis verbietet es, fremde Post zu öffnen. Dieses Verbot gilt nicht nur für die Post selbst oder die Polizei, sondern auch für Nachbarn. Selbst ein Ehemann darf Post an die Ehefrau nicht lesen und umgekehrt.
- Wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wird, weil er einen Betriebsrat gründen will, kann er gegen die Kündigung klagen und wird Recht bekommen, weil das Unternehmen gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit verstößt.
Allerdings gelten die Grundrechte nicht jederzeit und unter allen Umständen. Wenn andere Menschen in ihren Rechten betroffen werden, wenn staatliche Aufgaben es erfordern (z. B. die Polizei nach Verbrechern sucht) oder wenn das Land angegriffen wird, können die Rechte eingeschränkt oder an Bedingungen geknüpft werden. In allen solchen Fällen muss aber die Beschränkung der Grundrechte durch ein Gesetz geregelt werden, allgemein gelten und genaue Bestimmungen dazu enthalten.
Meinungsfreiheit
[Bearbeiten]Dieses Grundrecht umfasst zum einen das Recht des einzelnen Menschen, seine Meinung frei zu äußern und sich frei zu informieren, und zum andern das Recht, Informationen und Meinungen frei zu veröffentlichen – in der Presse, in Funk und Fernsehen oder im Internet (oder welche technischen Wege es in Zukunft noch geben wird). Das umfasst Kritik am Nachbarn, an Politikern und Regierungen und teilweise auch am Arbeitgeber.[2]
Das Hören ausländischer Rundfunksender darf nicht (wie in der Nazi-Zeit) verboten oder (wie in der DDR) durch Störsender behindert werden. Jeder Bürger darf seine Meinung sagen – durch einen Ansteck-Button, durch Leserbriefe oder Artikel in Zeitungen, in Internet-Foren und teilweise auch durch Plakate am Wohnungsbalkon. Jeder Verleger, jeder Rundfunk- oder Fernsehsender und jeder Betreiber einer Internet-Seite darf veröffentlichen, was und wie er will.
Auch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit wird dort eingeschränkt, wo die Rechte Anderer verletzt werden.
- Die Veröffentlichung von Meinungen und Tatsachen ist zulässig, falsche Tatsachen dürfen nicht behauptet werden. Schwierig ist es dort, wo eine Tatsache nicht bewiesen werden kann.[3]
- Auch Prominente haben ein Recht auf Privatsphäre; rein private Fotos dürfen nicht veröffentlicht werden. Aber wenn ein Promi selbst die Presse nutzt und an einer „Homestory“ mitarbeitet, muss er mehr öffentliche Bilder zulassen als jemand, der sein Privatleben stärker schützt.
- Pornografie darf nicht öffentlich verkauft werden, weil Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung geschützt werden. Dabei haben sich im Laufe der Jahrzehnte die Ansichten und Regeln geändert, was öffentlich zulässig ist und was nicht.
Antworten
1. | 1 | Richtig ist 4: | Meinungsfreiheit |
2. | 4 | Richtig ist 3: | Meinungsfreiheit |
3. | 8 | Richtig ist 2: | gleich viel Geld |
4. | 14 | Richtig ist 2: | Meinung in Leserbriefen äußern |
5. | 15 | Richtig ist 2: | Zwangsarbeit |
6. | 16 | Richtig ist 1: | Verbreitung falscher Behauptungen |
7. | 18 | Richtig ist 1: | Unantastbarkeit der Menschenwürde |
8. | 274 | Richtig ist 2: | Briefgeheimnis |
Siehe auch
[Bearbeiten]- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
- Das Kapitel Presse dieses Buches
- Meinungsfreiheit mit einigen Beispielen zur Rechtslage in Deutschland, ebenso:
- Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung
- ↑ Dabei handelt es sich nicht um amtliche Überschriften für die einzelnen Artikel. Diese Formulierungen sind aber weit verbreitet.
- ↑ Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer loyal sein und in der Öffentlichkeit zu seinem Arbeitgeber stehen. Aber wenn er Missstände kritisiert, die die Öffentlichkeit etwas angehen (wie in einem Pflegeheim) und Kritik innerhalb des Unternehmens keine Besserung bewirkt, ist auch öffentliche Kritik zulässig.
- ↑ Zeitschriften mit viel Klatsch, die als „bunte Blätter“ bezeichnet werden, verbreiten ihre Gerüchte nicht als Tatsachen, sondern als Fragen: Ehe zwischen A und B vor dem Aus?
Wohnen
[Bearbeiten]Fragen
Wohnen und Grundrechte
[Bearbeiten]Mehrere Grundrechte und Menschenrechte wirken sich unmittelbar auf das Wohnen der Menschen in Deutschland aus.
- Recht auf Wohnung (Art. 25 AEMR[1])
- Jeder hat das Recht auf ein gesichertes Leben einschließlich Wohnung. Durch das Grundgesetz wird dieses Recht nicht ausdrücklich zugesichert, aber es gilt trotzdem: Art. 2 (körperliche Unversehrtheit) oder Art. 20 (Sozialstaat). Außerdem erwähnt das Grundgesetz wiederholt die soziale Wohnraumförderung.
- Grundrecht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG, Art. 13 AEMR)
- Alle Deutschen dürfen frei bestimmen, wo sie wohnen wollen. Es gibt Staaten (auch in der deutschen Geschichte), in denen man eine besondere Erlaubnis benötigt, wenn man in eine andere Stadt – beispielsweise die Hauptstadt – umziehen will. Wohlgemerkt: Dieses Recht haben nur deutsche Staatsangehörige; Asylbewerbern kann ein Wohnort oder Landkreis zugewiesen werden; in den 1980er-Jahren gab es in Berlin (West) einen Zuzugsstopp für Türken in einzelne Stadtgebiete, um die türkische Bevölkerung besser zu verteilen.[2]
- Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG, Art. 12. AEMR)
- Die eigene Wohnung ist ein geschützter Bereich. Sie darf nicht willkürlich von Behörden oder Institutionen betreten oder durchsucht werden. Jeder Eingriff muss in Deutschland von einem unabhängigen Richter genehmigt werden.
- Eigentumsrecht (Art. 14 GG, Art. 17 AEMR)
- Wer nicht im „eigenen Haus“ wohnt, sondern zur Miete, muss immer die Rechte Anderer berücksichtigen: Vermieter, Nachbarn, Passanten. Aber auf Nachbarn und Passanten muss auch derjenige Rücksicht nehmen, der selbst „Herr im Haus“ ist.
- Staatsangehörigkeit, Auslieferung (Art. 16 GG, Art. 13, 15 AEMR)
- Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Regeln
[Bearbeiten]Schon dieser kleine Überblick zeigt die vielen rechtlichen Probleme beim Thema Wohnen. Zwei „Parteien“ (Personen, Gruppen oder Firmen) stoßen aufeinander: Auf der einen Seite steht der Eigentümer einer Wohnung, der Vermieter, der mit der Vermietung fast immer Geld verdienen will und der „auf Dauer“ am guten Zustand des Hauses und der Wohnung interessiert ist. Demgegenüber hat der Mieter als tatsächlicher Besitzer der Wohnung nur vorübergehend (nämlich für die Dauer des Mietvertrags) Interesse an ihrem guten Zustand; im Übrigen möchte er wohnen, wie es ihm gefällt, und sich von Anderen nicht stören lassen – auch nicht vom Eigentümer.
Die praktischen Probleme, die daraus folgen, sollen hier kurz besprochen werden.
- Mietrecht, Mietvertrag
In Deutschland lebt ein großer Anteil der Bevölkerung nicht im eigenen Haus, sondern in einer gemieteten Wohnung. Deshalb haben das Recht zur Wohnungsmiete (Mietrecht) mit einem schriftlichen Mietvertrag besondere Bedeutung.[3]
- Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen.
- Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter die Miete zu zahlen, die Wohnung nach den Regeln des Mietvertrags ordentlich zu behandeln und sie am Ende des Mietverhältnisses zurückzugeben.
- Die Kosten, die zur Wohnung selbst gehören, hat der Vermieter zu tragen; es kann aber vereinbart werden, dass ein Teil von den Mietern übernommen wird.
- Über einen Mangel muss der Mieter den Vermieter unverzüglich informieren. Der Vermieter muss ihn beseitigen; unterlässt der Mieter aber die Anzeige, so muss er dem Vermieter den Schaden ersetzen.
Grundsätzlich gilt ein Mietvertrag unbefristet (bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten); nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Befristung zulässig. Ziemlich üblich ist eine Mietkaution: Der Mieter muss eine Sicherheit (höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten) leisten; dies schützt den Vermieter, falls beispielsweise die Miete nicht gezahlt wird; nach dem Ende des Vertrags muss sie mit Zinsen zurückgezahlt werden. Oft gibt es weitere Pflichten wie über Schönheitsreparaturen, Kleinstreparaturen, Säuberung des Hausflurs oder bei Schneefall u. a. Gerichte haben viele solcher Vorschriften für ungültig erklärt.
Grundsätzlich darf der Vermieter die Wohnung nicht betreten. Wenn er das ohne Wissen des Mieters dennoch tut, handelt es sich um Hausfriedensbruch, und der Mieter darf die Wohnung fristlos kündigen; schließlich ist die Wohnung „unverletzlich“. Der Vermieter ist aber weiterhin der Eigentümer der Wohnung; er darf deshalb seine Wohnung bei einem berechtigten Interesse (zum Beispiel vor dem Verkauf der Wohnung oder des Hauses, Überprüfung von Schäden) besichtigen. Dieses Recht besteht aber nur in engem Rahmen und zu vertretbaren Zeiten.[4]
- Hausordnung
Sie ist häufig Teil des Mietvertrags und regelt das Zusammenleben innerhalb eines Hauses. Dazu gehören beispielsweise Vorschriften über Ruhezeiten, Pflege der Fußböden und des Balkons, Verhalten bei Frost, Waschen und Trocknen der Wäsche und vieles mehr. Auch hierbei dürfen die Mieter nicht „unangemessen“ in der Nutzung von Wohnung und Haus beschränkt werden.
- Nachbarrecht
Eigentlich regelt dies die Rechte der Eigentümer benachbarter Grundstücke, nicht die Rechte von Mietern. Aber auch die Mieter können betroffen sein. Wenn auf dem Nachbargrundstück viel gelärmt wird (wie beim Be- und Entladen von Lkw's in einem Wohngebiet), können die Mieter unter Umständen die Miete verringern und dadurch den Vermieter zwingen, sich für die Bedürfnisse der Mieter einzusetzen. Das Spielen von Kindern ist normalerweise nicht mehr als „Kinderlärm“ zu verhindern; der Lärm eines benachbarten Sportplatzes muss im Einzelfall beurteilt werden.
Miete und Nebenkosten
[Bearbeiten]Im Mietvertrag steht die Höhe der Miete sowie oft etwas über künftige Mietsteigerungen, außerdem die Berechnung der Nebenkosten. Die Miete kann sich aus folgenden Teilen zusammensetzen:
- Nettokaltmiete, also die eigentliche Miete der Wohnung. Dieser Grundpreis wird meistens nach der Größe der Wohnung berechnet; er muss oft die Grenzen des Mietspiegels beachten.
- Heizkosten, soweit die Heizung zum Haus gehört (Zentralheizung, Fernwärme). Monatlich wird eine Pauschale als Abschlag gezahlt; nach einem Jahr wird der tatsächliche Verbrauch gemessen und mit den Abschlagszahlungen verrechnet.
- Nebenkosten sind solche Beträge, die dem Eigentümer der Wohnung bzw. des Hauses entstehen und die er sich von den Mietern erstatten lassen darf, beispielsweise: Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr, Reinigung des Hauses und des Schornsteins oder der Hauswart. Auch dafür gibt es eine monatliche Pauschale als Abschlag; nach einem Jahr werden die tatsächlichen Kosten mit den Abschlagszahlungen verrechnet.
Strom gehört nicht zur Miete. Der Mieter schließt mit einem Energieversorger einen Vertrag und bezahlt auch direkt. Üblich ist in Deutschland auch dafür eine monatliche Abschlagszahlung und eine jährliche Abrechnung nach Verbrauch.
Heizung
[Bearbeiten]In Deutschland muss eine Wohnung ausreichend beheizt werden können – in der kalten Jahreszeit (etwa von Oktober bis April) in den normalen Wohnräumen tagsüber mit 20 bis 22 °C (Küche und Schlafzimmer weniger, Bad mehr). Der Mieter muss die Temperatur selbst regeln können. Vereinfacht gibt es folgende Arten von Heizungen:
- Ein Ofen in jedem Zimmer, das beheizt werden soll; geheizt wird dann meistens mit Kohle, es gibt auch Heizungen für Öl, Gas und Strom sowie „Allesbrenner“.
- Eine Etagenheizung hat eine zentrale Heizungsanlage für eine einzelne Wohnung; von dort aus werden alle Zimmer mit Wärme versorgt. Fast immer wird dabei mit Gas geheizt, es gehört auch die Versorgung mit Warmwasser dazu.
- Eine Zentralheizung hat eine zentrale Heizungsanlage für ein ganzes Gebäude; von dort aus werden alle Wohnungen mit Wärme versorgt (üblicherweise auch mit Warmwasser). Geheizt wird mit Öl, Gas, Holz (nur noch selten mit Kohle) oder Erdwärme.
- Bei Fernwärme wird die Wärme, die in einem Kraftwerk bei der Erzeugung von Strom entsteht, genutzt, um die Wohnungen eines Stadtteils oder einer Stadt mit Heizwärme und Warmwasser zu versorgen.
Die Heizkosten werden wie folgt abgerechnet:
- Bei Kohle zahlt der Mieter dann, wenn er sie kauft.
- Bei einzelnen Öfen für Öl, Gas oder Strom sowie bei einer Etagenheizung, teilweise auch bei Fernwärme schließt der Mieter einen eigenen Vertrag mit einem Energieversorger (wie beim Strom) mit monatlicher Abschlagszahlung und jährlicher Abrechnung nach Verbrauch.
- Bei einer Zentralheizung und teilweise bei Fernwärme sind die Heizkosten wie die Betriebskosten Zuschläge zur Miete und werden über den Vermieter abgerechnet.
Antworten
1. | Richtig ist 2: | Vermieter (aber nur nach Anmeldung, nicht jederzeit) | |
2. | 19 | Richtig ist 1: | Wohnort aussuchen |
3. | 279 | Richtig ist 3: | Regeln für die Hausbewohner |
4. | 285 | Richtig ist 1: | Miete |
Siehe auch
[Bearbeiten]- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet (abgerufen am 18./19. März 2012)
- Artikel bei Wikipedia
- ↑ Art. = Artikel; GG = Grundgesetz; AEMR = Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
- ↑ Türkisches Berlin
- ↑ Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in §§ 535 bis 580a BGB das Mietrecht insgesamt, darunter in §§ 549 bis 577a BGB das Mieten von Wohnraum. Zusätzlich zu diesen über 80 Paragraphen im BGB gibt es eine Unmenge von Gerichtsurteilen. Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, Mitglied in einem Mieterverein zu werden und sich beim Streit mit dem Vermieter Hilfe zu holen.
- ↑ Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 16. Januar 2004 – 1 BvR 2285/03.
Arbeit
[Bearbeiten]Fragen
Arbeit und Grundrechte
[Bearbeiten]Auch den Bereich „Arbeit“ beeinflussen die Grundrechte und die Menschenrechte.
- Gerechte Arbeitsbedingungen (Art. 23 AEMR[1])
- (1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
(4) Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
- Freizeit und Erholung (Art. 24 AEMR)
- Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
- Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG)
- Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit...
- Freie Wahl von Beruf und Arbeitsplatz, keine Zwangsarbeit (Art. 12 GG)
- (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen...
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden...
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
- Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG)
- (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(3) (Dieses Recht) ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet...
Dieses Recht bezieht sich sowohl auf Gewerkschaften als auch auf Vereinigungen von Unternehmen. Zusammen mit anderen Bestimmungen ergibt sich daraus auch das Recht auf Streiks.
Was ist Arbeit
[Bearbeiten]Der Begriff „Arbeit“ hat viele verschiedene Bedeutungen. Dieses Kapitel befasst sich mit Tätigkeiten, für die man Einkommen für das tägliche Leben erzielt: Lebensmittel, Wohnung, Gegenstände des Alltags oder Luxusgüter aller Art. Die wichtigsten Arten von Arbeit sind:
- als Arbeiter oder Angestellter in einem privaten Unternehmen
- als Beamter oder Angestellter in einer Behörde oder einem „öffentlichen“ Unternehmen
- als selbständiger[2] Gewerbetreibender oder Freiberufler in einer eigenen Firma
- als Geschäftsführer oder leitender Angestellter
- als freier Mitarbeiter
Am wichtigsten ist die Unterscheidung nach Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie nach selbständiger Tätigkeit, Führungstätigkeit und abhängiger Beschäftigung:
- Als Gewerbetreibender arbeitet man im eigenen Unternehmen; die Firma kann einer einzelnen Person, aber auch einer Gruppe gehören. Freiberufler arbeiten selbständig in einem bestimmten Beruf mit besonderer Qualifikation, beispielsweise als Ingenieur, Arzt, Jurist oder Künstler.
- Leitende Angestellte arbeiten mit Arbeitsvertrag in einem Unternehmen. Sie sind nicht selbständig, können aber Vieles entscheiden wie ein selbständiger Unternehmer (oft Personal einstellen und entlassen). Geschäftsführer ist in Deutschland die Bezeichnung für eine oder mehrere Personen, die ein Unternehmen leiten.
- Ein freier Mitarbeiter teilt sich Arbeitsweise und Arbeitszeit möglichst frei ein (wie ein Selbständiger), bekommt aber seine Aufträge immer wieder von denselben Unternehmen.
- Alle anderen Personen, die für ihre Arbeit bezahlt werden, werden als Nicht-Selbständige oder abhängig Beschäftigte angesehen: Sie entscheiden nicht selbst darüber, was und wie sie arbeiten, sondern es wird ihnen vorgegeben.
- Arbeitgeber sind diejenigen, die festlegen, wer was wie erledigen soll. Arbeitnehmer sind diejenigen, die nach diesen Festlegungen arbeiten müssen.
Es ist nicht immer leicht, zwischen diesen Gruppen zu unterscheiden (mehr dazu in den folgenden Abschnitten).
Wichtig ist eine praktische Folge für die Zahlung von Steuern und Sozialversicherung:
- Bei Arbeitnehmern ist der Arbeitgeber verpflichtet, vom vereinbarten Lohn die Lohnsteuer und die Versicherungsbeiträge (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenverischeurng) abzuziehen und an das Finanzamt sowie die Krankenkasse zu überweisen („abzuführen“). Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist eine schwere Straftat (Sozialversicherungsbetrug).
- Selbständige müssen sich selbst um die Anmeldung von Steuern und Versicherungen sowie die Zahlungen kümmern.
Arbeitsvertrag
[Bearbeiten]Der Arbeitsvertrag ist eine verbindliche Absprache (Vertrag) zwischen einer Person – dem Arbeitnehmer – und einer Einrichtung (Einzelperson, Unternehmen, Behörde u. a.) – dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer stellt seine Arbeitsleistung und Arbeitszeit zur Verfügung, der Arbeitgeber zahlt dafür den Lohn (Entgelt, Gehalt) – erst die Arbeit, dann das Geld.
Zur Arbeit gehört nur das Versprechen, die Arbeit bestmöglich (danach, was der Arbeitnehmer leisten kann) zu erledigen. Ein bestimmtes Ziel (z. B. soundso viele Bestellungen in einem Call-Center) kann angestrebt werden, aber nicht verlangt werden. Es ist das Risiko des Arbeitgebers, wenn er mehr verlangt als nötig oder möglich.
Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag; ein schriftlicher Vertrag ist sicherer. Bei einem mündlichen Vertrag muss der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem Arbeitsbeginn die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich mit Unterschrift dem Arbeitnehmer aushändigen.
Die wichtigsten Bestandteile eines Arbeitsvertrags sind:
- Angaben zu den Vertragsparteien
- Beginn, Dauer und Ende des Arbeitsvertrags: Befristung, Probezeit, Kündigungsfrist
- Arbeitsleistung: Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit und Mehrarbeit, Arbeitsort und Versetzung, Urlaub, Feiertage, Freistellung
- Arbeitsentgelt: Zeitlohn, Akkordlohn oder Festgehalt; Zulagen, Ersatz von Aufwendungen, Zusatzleistungen
- Nebenpflichten: Sorgfaltspflichten, zum Beispiel Pünktlichkeit oder Unfallverhütung; Verschwiegenheit; Krankmeldung
- Schlussbestimmungen: Verweis auf einen Tarifvertrag, Vertragsstrafen (insbesondere für ein Nichteinhalten der Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer), Verbot von Nebentätigkeiten
Übrigens muss in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 9,19 € pro Stunde (2019) gezahlt werden; in verschiedenen Branchen gilt nach Tarifvertrag ein höherer Mindestlohn.
Bei Meinungsverschiedenheiten während des Arbeitsverhältnisses gibt es mehrere Wege (je nach Situation): persönliches Gespräch mit dem Vorgesetzten oder der Chefin, Beratung durch den Betriebsrat, Unterstützung durch die Gewerkschaft, Klage beim Arbeitsgericht.
Selbständigkeit
[Bearbeiten]Als Faustregel kann gelten: Wer selbst darüber entscheidet, was er wann wo und wie erledigen kann, arbeitet selbständig.
Grundsätzlich darf sich jeder frei für die berufliche Selbständigkeit entscheiden (Art. 2 und 12 GG). Eine Erlaubnis braucht man nur dann, wenn es zum Schutz Anderer notwendig ist (beispielsweise wegen der Lebensmittelhygiene oder als Ärztin). Auf jeden Fall muss man sich beim Finanzamt anmelden (wegen der Steuerpflicht), abhängig von der Art der Tätigkeit auch beim Gewerbeamt oder bei einer Kammer (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten u. a.).
Während ein Arbeitnehmer ein regelmäßiges Einkommen hat, muss sich ein Selbständiger ständig um Aufträge und damit um Einnahmen bemühen. Gerade in den ersten Jahren hat man oft Probleme damit, ausreichend Geld für den eigenen Betrieb (Ladenmiete, Waren, Strom/Gas/Heizung, Personal, Steuern usw.) und für den persönlichen Lebensunterhalt einzunehmen. In vielen Fällen (z. B. Handwerk, Arztpraxen) ist es üblich, dass das Geld für die erbrachte Leistung erst viele Monate später gezahlt wird. Dann muss man nicht nur den Aufwand für einen Auftrag vorfinanzieren, sondern auch die Monate danach „überbrücken“. Zum Ausgleich hat man das Bewusstsein, dass man selbst etwas schafft und nach eigenen Regeln arbeiten kann.
Ein besonderer Fall sind „Scheinselbständige“: In manchen Fällen will sich ein Unternehmen nicht an der Sozialversicherung sowie Krankheit und Urlaub der Beschäftigten beteiligen, die Kosten für Arbeitsmittel nicht übernehmen und Risiken wie fehlende Arbeit nicht selbst tragen. Dann werden die Beschäftigten wie Selbständige behandelt, ohne es wirklich zu sein – z. B. bei Kurierfahrern. Der Kurierdienst als Auftraggeber vergibt Aufträge an seine Fahrer und bezahlt für jede Fahrt einzeln; eine Fahrerin als Auftragnehmerin soll sich um das Fahrzeug (Anschaffung, laufende Kosten, Reparaturen) und um Steuern sowie Sozialversicherung selbst kümmern. Ist die Fahrerin an einen bestimmten Kurierdienst gebunden, oder darf sie auch andere Aufträge übernehmen? Muss sie zu bestimmten Zeiten in der Zentrale zur Verfügung stehen?
Solche Probleme haben zu vielen Gerichtsverfahren geführt. Ob jemand mit solchen Arbeitsbedingungen als selbständig oder als angestellt zu gelten hat (mit den entsprechenden Folgen für Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsmaterial, Arbeitszeiten), muss bei Bedarf im Einzelfall geklärt werden. Das charakteristische Hauptmerkmal der Nichtselbständigkeit ist die persönliche Abhängigkeit des Auftragnehmers vom Auftraggeber; der Auftragnehmer verfügt nicht selbst über die eigene Arbeitskraft und über die Tätigkeit und hat auch keine eigene Arbeitsstätte.
Diskriminierung
[Bearbeiten]Art. 3 Abs. 3 GG schreibt vor: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Aber das ist eine Verpflichtung für den Staat und seine Institutionen und nicht für den Bürger und private Einrichtungen.
Deshalb wurde 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeführt, das unter anderem für Beschäftigungsverhältnisse und die Berufsausbildung viele Einzelheiten regelt, um solche Benachteiligungen (Diskriminierungen) zu verhindern. Wegen der Vielzahl möglicher Situationen beschränken wir uns hier auf einige Beispiele:
- In Stellenanzeigen darf in aller Regel nicht gezielt eine Frau oder Mann gesucht werden. Unzulässig ist: „Wir suchen eine attraktive Kellnerin.“ Richtig ist: „Wir suchen eine Fachkraft für Bedienung (w/m/d).“ – Das „d“ steht für „divers“ und bezeichnet Menschen, die sich nicht eindeutig als männlich oder weiblich einschätzen.
- Zulässig ist aber die Suche nach einer Schauspielerin, weil sie ganz andere Rollen spielen soll als ein Schauspieler.
- Früher wurde eine Frau bei einer Bewerbung oft gefragt, ob sie schwanger ist oder werden will, und dann nicht eingestellt. Heute ist schon die Frage unzulässig; mehr noch: Die Frau darf eine solche Frage mit einer Lüge beantworten; wenn sie trotzdem schwanger wird, darf ihr nicht gekündigt werden.
- In aller Regel darf eine muslimische Frau während der Arbeit ihr Kopftuch tragen; der Arbeitgeber darf das nicht verbieten. Für bestimmte Berufe – Lehrerin im öffentlichen Dienst, Richterin – gibt es spezielle Gesetze und immer wieder Gerichtsurteile.
- Männer und Frauen müssen bei gleicher Arbeit den gleichen Lohn erhalten.
- Schwierig ist die Einstellung einer Rollstuhlfahrerin für eine Bürotätigkeit. Grundsätzlich kann dem Arbeitgeber zugemutet werden, dass Arbeitsplatz, Zugangswege und Nebenräume wie Toilette rollstuhlgerecht eingerichtet werden. Eine Ablehnung der Bewerbung aus diesem Grund ist deshalb normalerweise unzulässig, aber in einem kleinen Betrieb hinzunehmen.
- Für eine Beratungstätigkeit im Publikumsverkehr dürfen gute Deutschkenntnisse verlangt werden. Der Arbeitgeber darf aber bei einer Bewerberin mit Kopftuch, „ausländisch“ klingendem Namen oder schwarzer Hautfarbe nicht annehmen, sie könne sowieso nicht richtig Deutsch sprechen, und deshalb die Bewerbung ablehnen.
Ein praktisches Problem ist natürlich in vielen Fällen, die Diskriminierung nachzuweisen. Bei einer Klage muss man zunächst beweisen, dass man im Vergleich zu einer anderen Person in einer ähnlichen Situation benachteiligt wurde. Für die Einzelheiten genügen ausreichende Anhaltspunkte (Indizien); der Arbeitgeber muss dann nachweisen, dass keine nach dem AGG verbotene Benachteiligung vorliegt.
Interessenvertretung
[Bearbeiten]In einer Demokratie können sich Menschen zusammenschließen, um gleichen Interessen größeres Gewicht zu geben und dadurch mehr Erfolg zu haben. Im Bereich „Arbeit“ haben sich dafür mehrere Organisationen entwickelt.
Arbeitnehmer
Innerhalb eines Betriebs wollen sie Einfluss darauf haben, wie die Arbeit organisiert wird (Arbeitszeit, Gestaltung des Arbeitsplatzes und vieles mehr). Dazu gibt es oft einen Betriebsrat, im öffentlichen Dienst einen Personalrat und in Unternehmen, die von einer Kirche betrieben werden, eine Mitarbeitervertretung. Geregelt wird das im Betriebsverfassungsgesetz und anderen Gesetzen.
Überbetrieblich sind Gewerkschaften die wichtigsten Organisationen. Sie verhandeln mit Verbänden der Arbeitgeber über Tarifverträge und erreichen dadurch für einen Großteil der Arbeitnehmer vergleichbare Löhne und Arbeitsbedingungen. Wenn ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist, gilt er nicht nur für Mitglieder einer Gewerkschaft und für einzelne Betriebe, sondern für alle Arbeitnehmer und alle Betriebe einer Branche.
Arbeitgeber und Unternehmer
Innerhalb eines Betriebs ist der Arbeitgeber verantwortlich für das Unternehmen. Er ist deshalb „Gegenspieler“ des Betriebsrats. Heutzutage weiß man, dass zufriedene Arbeitnehmer auch gut für das Unternehmen sind, weil sie insgesamt erfolgreicher arbeiten.
Überbetrieblich gibt es viele Unternehmensverbände und andere Organisationen. Sie vertreten gegenüber der Politik die Interessen ihrer Branche und gegenüber den Gewerkschaften die Interessen als Arbeitgeber (stark vereinfacht: möglichst wenig Geld für möglichst viel Arbeit).
Strukturen in einem Betrieb
Die folgenden Institutionen dienen nicht der Interessenvertretung, sondern mit ihnen sollen Zuständigkeiten vor allem in großen Unternehmen besser geregelt werden:
- Vorstand und Geschäftsführung sorgen für die laufende Arbeit innerhalb eines Unternehmens, für neue Aufträge und für die Verteilung der Arbeit an die Arbeitnehmer.
- Der Aufsichtsrat bestimmt die grundsätzliche Ausrichtung des Unternehmens, kontrolliert den Vorstand und bestellt und entlässt die Mitglieder von Vorstand und Geschäftsführung. Zum Aufsichtsrat gehören in manchen Unternehmen auch Vertreter der Arbeitnehmer.
Antworten
1. | 101 | Richtig ist 2: | Arbeitnehmer |
2. | 104 | Richtig ist 4: | Schwangerschaft |
3. | 135 | Richtig ist 4: | Arbeitnehmer |
4. | 277 | Richtig ist 4: | weil sie Mutter ist |
5. | 278 | Richtig ist 1: | weil er im Rollstuhl sitzt |
6. | 286 | Richtig ist 1: | Betriebsrat |
7. | 287 | Richtig ist 3: | Kündigungsfrist |
8. | 289 | Richtig ist 3: | weil er dunkle Haut hat |
Siehe auch
[Bearbeiten]Mehr zu diesem Thema steht auch im Kapitel Der Sozialstaat.
- Artikel bei Wikipedia beispielsweise:
- Arbeit – Überblick über den Begriff „Arbeit“
- Selbständigkeit
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsgericht
- Mitbestimmung – Betriebsverfassungsgesetz – Gewerkschaften in Deutschland – Wirtschaftsverband
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- ↑ Art. = Artikel; GG = Grundgesetz; AEMR = Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
- ↑ Nach den Rechtschreibregeln sind zwei Schreibweisen richtig: „selbständig“ und „selbstständig“.
Schule und Bildung
[Bearbeiten]Fragen
Schule und Grundrechte
[Bearbeiten]Das Grundgesetz sagt wenig zur Schulbildung, weil Bildung Ländersache ist. Ausführlicher sind deshalb die Verfassungen der Bundesländer; wir zitieren als Beispiel aus der bayerischen Verfassung, die sich in Art. 128–137 mit der Schule befasst.
- Recht auf Bildung (Art. 26 AEMR[1])
- (1) Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
(2) Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
(3) Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
- Schulwesen (Art. 7 GG)
- (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen...
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
- Schulpflicht (Art. 129 BayVerf)
- (1) Alle Kinder sind zum Besuch der Volksschule und der Berufsschule verpflichtet.
(2) Der Unterricht an diesen Schulen ist unentgeltlich.
- Aufsicht des Staates (Art. 130 BayVerf)
- (1) Das gesamte Schul- und Bildungswesen steht unter der Aufsicht des Staates, er kann daran die Gemeinden beteiligen.
- Bildungsziele (Art. 131 BayVerf)
- (1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.
(2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt.
(3) Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.
(4) Die Mädchen und Buben sind außerdem in der Säuglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft besonders zu unterweisen.
- Wahl der Schule (Art. 132 BayVerf)
- Für den Aufbau des Schulwesens ist die Mannigfaltigkeit der Lebensberufe, für die Aufnahme eines Kindes in eine bestimmte Schule sind seine Anlagen, seine Neigung, seine Leistung und seine innere Berufung maßgebend, nicht aber die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung der Eltern.
In den deutschen Verfassungen und Schulgesetzen wird auch der Religionsunterricht angesprochen. Das besprechen wir im Kapitel Religion.
Weil jedes Bundesland eigene Regeln für Schule und Bildung festlegen darf, gibt es viele Unterschiede – beispielsweise in der Dauer der Grundschule oder bei den Inhalten der Abschlussprüfungen. Auf der anderen Seite dürfen sich die Schulen nicht zu sehr unterscheiden, damit Kinder nach einem Umzug der Eltern nicht zu große Probleme beim weiteren Schulbesuch haben. Deshalb verabreden die für die Bildung zuständigen Minister – die Kultusministerkonferenz – Rahmenbedingungen, beispielsweise zur gymnasialen Oberstufe oder zur Rechtsstellung des Schülers in der Schule; aus diesen Bedingungen müssen dann in jedem Bundesland Gesetze und Verordnungen werden.
Kindergarten
[Bearbeiten]Der Besuch eines Kindergartens (üblicherweise im Alter von drei bis sechs Jahren) ist freiwillig und ausschließlich Entscheidung der Eltern. Er dient heutzutage nicht nur zur Betreuung der Kinder, sondern auch zu ihrer Bildung und Erziehung. Die Kinder sollen allgemein in ihrer Entwicklung gefördert werden, beispielsweise bei der körperlichen Geschicklichkeit, Sprache und Denken oder der Entwicklung von Gefühl und Mitgefühl.
Schulpflicht
[Bearbeiten]In Deutschland muss jedes Kind zum Schulbesuch angemeldet werden; Privatunterricht z. B. durch die Eltern ist ausgeschlossen. Die Schulpflicht beginnt etwa mit dem 6. Geburtstag und endet meistens nach 12 Jahren bzw. mit dem 18. Geburtstag. Genauere Regeln stellt jedes Bundesland für sich auf; eine Liste enthält der Wikipedia-Artikel zur Schulpflicht.
Für 9 oder 10 Jahre gilt die Vollzeitschulpflicht an einer „allgemeinbildenden Schule“. Anschließend folgen etwa 3 Jahre Berufsschulpflicht, die im Rahmen einer Berufsausbildung oder an einer weiterführenden Schule erfüllt wird.
Schularten und Schulabschluss
[Bearbeiten]Traditionell gehen in Deutschland alle Schüler am Anfang in die gleiche Schule, genannt „Grundschule“. Nach vier oder sechs Jahren gibt es die Trennung in die weiterführenden Schulen, wie es für Bayern (Art. 132 BayVerf) nach den Anlagen, Neigungen, Leistungen und innerer Berufung vorgesehen ist. Als weiterführende Schulen gibt es das Gymnasium, die Realschule und die Hauptschule. Stattdessen werden auch Gesamtschulen oder Sekundarschulen angeboten, bei denen die Schüler nur in manchen Fächern getrennt unterrichtet werden.
Die Klassenstufen werden durchgehend gezählt von 1 bis 12. Zum Ende einzelner Klassen wird nach den Leistungen (Schulnoten) oder durch Prüfungen festgestellt, ob eine Schülerin die bisherigen Ziele erreicht hat:
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
- Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10 mit Prüfungen in den wichtigsten Fächern. Er dient oft als Voraussetzung für eine Berufsausbildung. Zusammen mit den aktuellen Leistungen wird er auch für den weiteren Schulbesuch ab Klasse 11 verlangt. Es sind auch andere Bezeichnungen wie „Mittlere Reife“ üblich.
- Das Abitur (auch „Reifeprüfung“ genannt) ist die Abschlussprüfung nach Klasse 12/13 und berechtigt allgemein zum Besuch einer Hochschule (Universität).
Das Schulsystem in Deutschland ist heute nicht mehr so streng gegliedert wie bis zum Ende der 1960er Jahre. Die wichtigsten Bestandteile sind diese:
- Grundschule: Sie umfasst die Klassen 1 bis 4 (in Berlin und Brandenburg 1 bis 6). Die Kinder erhalten die nötige Allgemeinbildung: Lesen, Schreiben, Erzählen; Rechnen und Geometrie; Sachkunde (Naturwissenschaften, Heimatkunde); Verkehrserziehung; Musik, Kunst, Sport.
- Gymnasium:
- Realschule:
- Hauptschule:
- Gesamtschule, Sekundarschule:
- Förderschule:
Daneben gibt es viele spezielle Schulformen mit eigenen Schwerpunkten:
Berufsausbildung
[Bearbeiten]Studium
[Bearbeiten]Weiterbildung
[Bearbeiten]Antworten
1. | 95 | Richtig ist 2: | Schulpflicht |
2. | 243 | Richtig ist 2: | Rauchen |
3. | 244 | Richtig ist 1: | Abitur |
4. | 257 | Richtig ist 2: | Abendgymnasium |
5. | 259 | Richtig ist 2: | Lehrstellensuche |
6. | 260 | Richtig ist 4: | Anwesenheitspflicht |
7. | 261 | Richtig ist 2: | Abendgymnasium |
8. | 269 | Richtig ist 2: | Kindergarten |
9. | 270 | Richtig ist 3: | Weiterbildung |
Siehe auch
[Bearbeiten]- Artikel bei Wikipedia, beispielsweise:
- ↑ Art. = Artikel; GG = Grundgesetz; BayVerf = Verfassung des Freistaates Bayern; AEMR = Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
Lebensgestaltung und Freizeit
[Bearbeiten]Fragen
Altersgrenzen
[Bearbeiten]Aktivitäten
[Bearbeiten]Konsum
[Bearbeiten]Antworten
1. | 23 | Richtig ist 1: | Rente |
2. | 132 | Richtig ist 2: | freiwillig in Vereinen |
3. | 246 | Richtig ist 2: | ab 18 Jahre |
4. | 266 | Richtig ist 2: | rauchen |
5. | 268 | Richtig ist 2: | ab 18 Jahre |
6. | 281 | Richtig ist 2: | Gleichbehandlung |
7. | 284 | Richtig ist 3: | Fahrschule |
8. | 290 | Richtig ist 2: | den Fernseher reklamieren |
Siehe auch
[Bearbeiten]Ehe und Beziehungen
[Bearbeiten]Fragen
Hochzeit
[Bearbeiten]Trennung
[Bearbeiten]Die Eltern
[Bearbeiten]Antworten
1. | 241 | Richtig ist 3: | Frau oder Mann |
2. | 245 | Richtig ist 4: | Anne (13 Jahre) und Tim (25 Jahre) |
3. | 247 | Richtig ist 3: | Frau und Mann |
4. | 252 | Richtig ist 1: | nur mit einem Partner verheiratet |
5. | 254 | Richtig ist 4: | mindestens ein Jahr zwischen Trennung und Scheidung |
6. | 265 | Richtig ist 4: | Standesamt |
7. | 267 | Richtig ist 1: | Entscheidung respektieren |
8. | 272 | Richtig ist 4: | ein Mann mit zwei Frauen verheiratet |
9. | 275 | Richtig ist 4: | Anwalt |
Siehe auch
[Bearbeiten]Kinder und Familie
[Bearbeiten]Fragen
Rechte der Kinder
[Bearbeiten]Rechte der Eltern
[Bearbeiten]Rechte des Staates
[Bearbeiten]Antworten
1. | 242 | Richtig ist 3: | Kinder nicht schlagen |
2. | 248 | Richtig ist 2: | Eltern |
3. | 249 | Richtig ist 2: | Eltern |
4. | 250 | Richtig ist 2: | Kinder erziehen |
5. | 251 | Richtig ist 4: | Man kann bestraft werden. |
6. | 255 | Richtig ist 3: | Jugendamt |
7. | 258 | Richtig ist 2: | Kind notfalls aus der Familie nehmen |
8. | 273 | Richtig ist 4: | Jugendamt |
Siehe auch
[Bearbeiten]Religion
[Bearbeiten]Fragen
Religion und Grundrechte
[Bearbeiten]Glaubensgemeinschaften
[Bearbeiten]Schule und Familie
[Bearbeiten]Antworten
1. | 2 | Richtig ist 2: | Religionsunterricht |
2. | 7 | Richtig ist 1: | Glaubens- und Gewissensfreiheit |
3. | 291 | Richtig ist 2: | Heirat auf dem Standesamt |
4. | 292 | Richtig ist 3: | Christentum |
5. | 295 | Richtig ist 2: | Christentum |
Siehe auch
[Bearbeiten]
Persönliche Rechte
[Bearbeiten]Fragen
Menschenwürde
[Bearbeiten]Menschenwürde ist ein Begriff, der in der deutschsprachigen Rechtsphilosophie und Rechtstheorie für bestimmte Grundrechte und Rechtsansprüche des Menschen steht. Im modernen Sinne versteht man darunter, dass alle Menschen unabhängig von allen ihren Unterscheidungsmerkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Alter oder Zustand denselben Wert haben, und dass dieser Wert über dem aller anderen Lebewesen und Dinge steht.
Grundrechte
[Bearbeiten]Meinungsfreiheit
[Bearbeiten]Antworten
1. | 1 | Richtig ist 4: | Meinungsfreiheit |
2. | 4 | Richtig ist 3: | Meinungsfreiheit |
3. | Richtig ist 2: | Vermieter | |
4. | 9 | Richtig ist 3: | Asyl |
5. | 14 | Richtig ist 2: | Internet |
Siehe auch
[Bearbeiten]Persönliche Pflichten
[Bearbeiten]Fragen
Ausweispflicht
[Bearbeiten]Versicherungspflicht
[Bearbeiten]Wehrpflicht
[Bearbeiten]Antworten
1. | 96 | Richtig ist 2: | Personalausweis |
2. | 97 | Richtig ist 1: | Sozialversicherung |
3. | 98 | Richtig ist 1: | Wehrpflicht |
4. | 100 | Richtig ist 2: | ab 16 Jahre Ausweis besitzen |
5. | 102 | Richtig ist 2: | Zivildienst |
6. | 103 | Richtig ist 2: | Männer ab 18 Jahre |
Siehe auch
[Bearbeiten]Bürger und Verwaltung
[Bearbeiten]Fragen
Gleichbehandlung
[Bearbeiten]Ungleichbehandlung
[Bearbeiten]Einspruchsrechte
[Bearbeiten]Antworten
1. | 17 | Richtig ist 4: | Ungleichbehandlung |
2. | 148 | Richtig ist 4: | auf Einhaltung von Gesetzen achten |
3. | 262 | Richtig ist 1: | keine Benachteiligung wegen Behinderung |
4. | 276 | Richtig ist 4: | Beschwerde |
5. | 280 | Richtig ist 3: | Einspruch |
6. | 283 | Richtig ist 2: | Widerspruch |
Siehe auch
[Bearbeiten]Presse
[Bearbeiten]Fragen
Grundrechte
[Bearbeiten]Einzelrechte
[Bearbeiten]Presse
[Bearbeiten]Andere Medien
[Bearbeiten]Internet
[Bearbeiten]Antworten
1. | 12 | Richtig ist 3: | nicht möglich |
2. | 30 | Richtig ist 2: | Pressezensur |
3. | 32 | Richtig ist 3: | Presse |
Siehe auch
[Bearbeiten]Der Sozialstaat
[Bearbeiten]Fragen
Grundsätze
[Bearbeiten]Sozialversicherung
[Bearbeiten]Krankenversicherung
[Bearbeiten]Rentenversicherung
[Bearbeiten]Arbeitslosenversicherung
[Bearbeiten]Pflegeversicherung
[Bearbeiten]Grundsicherung
[Bearbeiten]Arbeitslosengeld II „Hartz IV“
[Bearbeiten]Sozialhilfe
[Bearbeiten]Alterssicherung
[Bearbeiten]Private Versicherungen
[Bearbeiten]Antworten
1. | 35 | Richtig ist 2: | Sozialabgaben |
2. | 36 | Richtig ist 1: | Krankenversicherung |
3. | 45 | Richtig ist 1: | Sozialversicherung |
4. | 99 | Richtig ist 1: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
Siehe auch
[Bearbeiten]Strafen
[Bearbeiten]Fragen
Strafen
[Bearbeiten]Bewährung
[Bearbeiten]Verjährung
[Bearbeiten]Todesstrafe
[Bearbeiten]Antworten
1. | 10 | Richtig ist 4: | Geldstrafe |
2. | 263 | Richtig ist 1: | Sie werden bestraft. |
Siehe auch
[Bearbeiten]Gerichte
[Bearbeiten]Fragen
Gerichtsarten
[Bearbeiten]Strafgericht, Zivilgericht, Arbeitsgericht, Sozialgericht, Familiengericht, Verwaltungsgericht
Gerichtsebenen
[Bearbeiten]Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof
Zuständigkeiten
[Bearbeiten]Antworten
1. | 138 | Richtig ist 3: | Kündigungsschutzklage |
2. | 139 | Richtig ist 2: | Anklage nach Straftat |
3. | 136 | Richtig ist 3: | ungerechtfertigte Kündigung |
4. | 137 | Richtig ist 3: | Arbeitsgericht |
5. | 146 | Richtig ist 4: | Prozess |
Siehe auch
[Bearbeiten]Richter und andere
[Bearbeiten]Dieses Kapitel befasst sich mit den Personen, die bei Gericht handeln.
Fragen
Gerichte
[Bearbeiten]Richter
[Bearbeiten]Schöffen
[Bearbeiten]Anwälte
[Bearbeiten]Staatsanwalt
[Bearbeiten]Rechtsanwälte
[Bearbeiten]Die Betroffenem
[Bearbeiten]Angeklagte
[Bearbeiten]Kläger und Beklagte
[Bearbeiten]Beteiligte
[Bearbeiten]Zeugen
[Bearbeiten]Antworten
1. | 147 | Richtig ist 2: | Recht sprechen |
2. | 140 | Richtig ist 1: | Mitentscheidung über Schuld und Strafe |
3. | 141 | Richtig ist 1: | Rechtsanwälte |
4. | 142 | Richtig ist 2: | Urteile bei Gericht |
5. | 149 | Richtig ist 2: | Deutsche älter als 24 Jahre |
6. | 150 | Richtig ist 2: | ehrenamtliche Richter |
Siehe auch
[Bearbeiten]Ausländer in Deutschland
[Bearbeiten]Fragen
Migranten
[Bearbeiten]Flüchtlinge
[Bearbeiten]Herkunftsländer
[Bearbeiten]Antworten
1. | 150 | Richtig ist 3: | Asyl |
2. | 13 | Richtig ist 2: | Asyl |
3. | 297 | Richtig ist 4: | Türkei |
4. | 298 | Richtig ist 1: | Vietnam, Polen, Mosambik |
5. | 299 | Richtig ist 2: | Gastarbeiter |
6. | 300 | Richtig ist 1: | Italien |
Siehe auch
[Bearbeiten]
Ein Bundesstaat
[Bearbeiten]Fragen
Grundlagen
[Bearbeiten]Verfassung
[Bearbeiten]Gliederung
[Bearbeiten]Antworten
1. | 6 | Richtig ist 4: | Grundgesetz |
2. | 11 | Richtig ist 1: | Grundgesetz |
3. | 64 | Richtig ist 4: | Bund, Länder und Kommunen |
4. | 69 | Richtig ist 3: | Gemeinden |
Siehe auch
[Bearbeiten]Alle Bundesländer
[Bearbeiten]Fragen
Grundlagen
[Bearbeiten]Verfassung
[Bearbeiten]Gliederung
[Bearbeiten]Antworten
1. | 24 | Richtig ist 3: | 16 Bundesländer |
2. | 25 | Richtig ist 2: | 16 Bundesländer |
3. | 39 | Richtig ist 4: | Regierung |
4. | 67 | Richtig ist 4: | Schulpolitik |
5. | Z 3 | Richtig ist 2: | Außenpolitik |
6. | Z 10 | Richtig ist 4: | Außenminister |
Siehe auch
[Bearbeiten]Die einzelnen Länder
[Bearbeiten]Fragen
Erläuterungen
[Bearbeiten]Antworten
1. | Z 7 | Richtig sind: | Baden-Württemberg | Stuttgart |
Bayern | München | |||
Brandenburg | Potsdam | |||
Hessen | Wiesbaden | |||
Mecklenburg-Vorpommern | Schwerin | |||
Niedersachsen | Hannover | |||
Nordrhein-Westfalen | Düsseldorf | |||
Rheinland-Pfalz | Mainz | |||
Saarland | Saarbrücken | |||
Sachsen | Dresden | |||
Sachsen-Anhalt | Magdeburg | |||
Schleswig-Holstein | Kiel | |||
Thüringen | Erfurt | |||
2. | Z 4 | Richtig ist 4: | Stadtstaat | |
3. | Z 8 | Richtig sind: | Baden-Württemberg | 15 |
Bayern | 16 | |||
Bremen | 1 | |||
Berlin | 8 | |||
Brandenburg | 7 | |||
Hamburg | 2 | |||
Hessen | 10 | |||
Mecklenburg-Vorpommern | 4 | |||
Niedersachsen | 5 | |||
Nordrhein-Westfalen | 9 | |||
Rheinland-Pfalz | 13 | |||
Saarland | 14 | |||
Sachsen | 12 | |||
Sachsen-Anhalt | 6 | |||
Schleswig-Holstein | 3 | |||
Thüringen | 11 | |||
3. | Z 9 | Richtig sind: | Baden-Württemberg | Ministerpräsident |
Bayern | Ministerpräsident | |||
Berlin | Regierender Bürgermeister | |||
Brandenburg | Ministerpräsident | |||
Bremen | Präsident des Senats | |||
Hamburg | Erster Bürgermeister | |||
Hessen | Ministerpräsident | |||
Mecklenburg-Vorpommern | Ministerpräsident | |||
Niedersachsen | Ministerpräsident | |||
Nordrhein-Westfalen | Ministerpräsident | |||
Rheinland-Pfalz | Ministerpräsident | |||
Saarland | Ministerpräsident | |||
Sachsen | Ministerpräsident | |||
Sachsen-Anhalt | Ministerpräsident | |||
Schleswig-Holstein | Ministerpräsident | |||
Thüringen | Ministerpräsident | |||
5. | Z 6 | Richtig ist 3: | Landeszentrale für politische Bildung |
Siehe auch
[Bearbeiten]Baden-Württemberg
[Bearbeiten]Fragen
Verfassung
[Bearbeiten]Gliederung
[Bearbeiten]Politik
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Bayern
[Bearbeiten]Fragen
Verfassung
[Bearbeiten]Gliederung
[Bearbeiten]Politik
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Berlin
[Bearbeiten]Fragen
Verfassung
[Bearbeiten]Gliederung
[Bearbeiten]Politik
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Brandenburg
[Bearbeiten]Fragen
Verfassung
[Bearbeiten]Gliederung
[Bearbeiten]Politik
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Bremen
[Bearbeiten]Fragen
Verfassung
[Bearbeiten]Gliederung
[Bearbeiten]Politik
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Hamburg
[Bearbeiten]Fragen
Verfassung
[Bearbeiten]Gliederung
[Bearbeiten]Politik
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Hessen
[Bearbeiten]Fragen
Verfassung
[Bearbeiten]Gliederung
[Bearbeiten]Politik
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Mecklenburg-Vorpommern
[Bearbeiten]Fragen
Verfassung
[Bearbeiten]Gliederung
[Bearbeiten]Politik
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Niedersachsen
[Bearbeiten]Fragen
Verfassung
[Bearbeiten]Gliederung
[Bearbeiten]Politik
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Nordrhein-Westfalen
[Bearbeiten]Fragen
Verfassung
[Bearbeiten]Gliederung
[Bearbeiten]Politik
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Rheinland-Pfalz
[Bearbeiten]Fragen
Verfassung
[Bearbeiten]Gliederung
[Bearbeiten]Politik
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Saarland
[Bearbeiten]Fragen
Verfassung
[Bearbeiten]Gliederung
[Bearbeiten]Politik
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Sachsen
[Bearbeiten]Fragen
Verfassung
[Bearbeiten]Gliederung
[Bearbeiten]Politik
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Sachsen-Anhalt
[Bearbeiten]Fragen
Verfassung
[Bearbeiten]Gliederung
[Bearbeiten]Politik
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Schleswig-Holstein
[Bearbeiten]Fragen
Verfassung
[Bearbeiten]Gliederung
[Bearbeiten]Politik
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Thüringen
[Bearbeiten]Fragen
Verfassung
[Bearbeiten]Gliederung
[Bearbeiten]Politik
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Kreise und Gemeinden
[Bearbeiten]Fragen
Gliederung
[Bearbeiten]Zuständigkeiten
[Bearbeiten]Antworten
1. | 56 | Richtig ist 2: | Ordnungsamt |
2. | 253 | Richtig ist 1: | Einwohnermeldeamt |
3. | 256 | Richtig ist 4: | Gaststättenerlaubnis |
4. | 282 | Richtig ist 3: | bei Kommune anmelden und Steuern zahlen |
5. | 288 | Richtig ist 3: | Kommune |
Siehe auch
[Bearbeiten]Staatliche Aufgaben
[Bearbeiten]Fragen
Staat und Religion
[Bearbeiten]Aufgabenteilung
[Bearbeiten]Öffentliche Aufgaben
[Bearbeiten]Private Aufgaben
[Bearbeiten]Antworten
1. | 33 | Richtig ist 1: | Staat und Religionsgemeinschaften sind getrennt. |
2. | 46 | Richtig ist 1: | Straßen und Schulen |
3. | 47 | Richtig ist 1: | Urlaubsreisen gehören nicht dazu. |
4. | 63 | Richtig ist 2: | Gerichte |
5. | 80 | Richtig ist 3: | Bundesverfassungsgericht |
Siehe auch
[Bearbeiten]Gewaltenteilung
[Bearbeiten]Fragen
Das Prinzip
[Bearbeiten]Die staatlichen Gewalten
[Bearbeiten]Legislative: Gesetzgebung
[Bearbeiten]Exekutive: Verwaltung
[Bearbeiten]Judikative: Rechtsprechung
[Bearbeiten]Weitere Gruppen
[Bearbeiten]Bürgerbeteiligung
[Bearbeiten]Die Presse als vierte Gewalt
[Bearbeiten]Antworten
1. | 32 | Richtig ist 3: | Presse |
2. | 42 | Richtig ist 2: | Parlament |
3. | 48 | Richtig ist 3: | Bürgerversammlung |
4. | 54 | Richtig ist 4: | Direktive |
5. | 63 | Richtig ist 2: | Gerichte |
6. | 143 | Richtig ist 1: | Judikative |
7. | 144 | Richtig ist 2: | zur rechtsprechenden Gewalt |
8. | 145 | Richtig ist 1: | Judikative |
Siehe auch
[Bearbeiten]
Grundlagen
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 52 | Richtig ist 1: | Volk |
2. | 53 | Richtig ist 4: | Der Staat muss die Gesetze einhalten. |
3. | 61 | Richtig ist 4: | Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. |
4. | Z 5 | Richtig ist 2: | parlamentarische Republik |
Siehe auch
[Bearbeiten]Grundsätze von Wahlen
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 93 | Richtig ist 4: | Mehr Zweitstimmen bedeutet mehr Sitze im Parlament. |
2. | 94 | Richtig ist 2: | ab 18 Jahren |
3. | 112 | Richtig ist 2: | geheim |
4. | 115 | Richtig ist 3: | Man kann wählen. |
5. | 116 | Richtig ist 4: | aktives Wahlrecht |
6. | 119 | Richtig ist 3: | ohne Zwang wählen |
7. | 122 | Richtig ist 1: | frei, gleich, geheim |
8. | 125 | Richtig ist 2: | Wechsel der Regierung ermöglichen |
9. | 159 | Richtig ist 1: | freie Wahlen |
Siehe auch
[Bearbeiten]Durchführung von Wahlen
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Deutsches Wahlrecht
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 44 | Richtig ist 2: | Bundespräsident |
2. | 111 | Richtig ist 1: | Alle Deutschen (mit Mindestalter) dürfen wählen. |
3. | 114 | Richtig ist 2: | Recht |
4. | 117 | Richtig ist 3: | 5 % |
5. | 118 | Richtig ist 4: | Wer wählen darf, kann wählen. |
6. | 120 | Richtig ist 3: | Mehrheits- und Verhältniswahlrecht |
7. | 121 | Richtig ist 1: | 5 %-Hürde |
8. | 123 | Richtig ist 3: | Mindestanteil an Wählerstimmen |
9. | 127 | Richtig ist 3: | Erschwerung der Regierungsbildung |
Siehe auch
[Bearbeiten]Parteien (allgemein)
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 20 | Richtig ist 4: | verfassungswidrig |
2. | 41 | Richtig ist 1: | unterschiedliche Meinungen vertreten |
3. | 43 | Richtig ist 2: | Kampf gegen die Verfassung |
4. | 89 | Richtig ist 3: | Fraktion |
5. | 113 | Richtig ist 1: | die meisten Stimmen |
Siehe auch
[Bearbeiten]Koalition und Opposition
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 31 | Richtig ist 2: | Koalition |
2. | Z 2 | Richtig ist 3: | wählt den Bundeskanzler |
3. | 88 | Richtig ist 1: | kontrolliert die Regierung |
4. | 89 | Richtig ist 3: | Fraktion |
Siehe auch
[Bearbeiten]Einzelne Parteien
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 59 | Richtig ist 2: | PDS und WASG |
2. | 73 | Richtig ist 1: | CDU/CSU und SPD |
3. | 76 | Richtig ist 4: | Christlich Demokratische Union |
4. | 78 | Richtig ist 3: | Sozialdemokratische Partei Deutschlands |
5. | 79 | Richtig ist 4: | Freie Demokratische Partei |
6. | 92 | Richtig ist 4: | Christlich Soziale Union |
Siehe auch
[Bearbeiten]Parlament des Bundes
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 28 | Richtig ist 3: | Volk |
2. | 55 | Richtig ist 1: | Sitz des Bundestags |
3. | 60 | Richtig ist 2: | Legislative |
4. | 74 | Richtig ist 3: | Bundestag |
5. | 90 | Richtig ist 1: | Bundesrat |
Siehe auch
[Bearbeiten]Bundestagsabgeordnete
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 107 | Richtig ist 2: | vier Jahre |
2. | 108 | Richtig ist 2: | deutsche Bürger ab 18 Jahren |
3. | 109 | Richtig ist 2: | vier Jahre |
4. | 110 | Richtig ist 3: | vier Jahre |
5. | 124 | Richtig ist 3: | Parlament für Deutschland |
6. | 128 | Richtig ist 1: | Abgeordnete |
7. | 129 | Richtig ist 3: | Bundestag |
Siehe auch
[Bearbeiten]Bundestag und Bundesrat
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 65 | Richtig ist 4: | Bildung des Bundeskabinetts |
2. | 55 | Richtig ist 1: | Sitz des Bundestags |
3. | 57 | Richtig ist 3: | Wahl des Bundeskanzlers |
4. | 85 | Richtig ist 3: | Regierungsvertreter der Bundesländer |
5. | Z 3 | Richtig ist 3: | Sitz des Bundesrats |
6. | 90 | Richtig ist 1: | Bundesrat |
7. | 91 | Richtig ist 3: | schwieriger wegen anderer Mehrheit |
Siehe auch
[Bearbeiten]Das Staatsoberhaupt
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 44 | Richtig ist 2: | Bundespräsident |
2. | 70 | Richtig ist 4: | Vorschlag eines Kanzlers |
3. | 75 | Richtig ist 3: | Frank-Walter Steinmeier |
4. | 84 | Richtig ist 3: | Repräsentation |
5. | 86 | Richtig ist 1: | Bundesversammlung |
6. | 87 | Richtig ist 2: | Bundespräsident |
Siehe auch
[Bearbeiten]Bundesregierung
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 58 | Richtig ist 2: | Bundespräsident |
2. | 71 | Richtig ist 2: | Berlin |
3. | 72 | Richtig ist 4: | Olaf Scholz |
4. | 81 | Richtig ist 4: | Bundestag |
5. | 82 | Richtig ist 3: | Bundeskanzler |
6. | 83 | Richtig ist 3: | Bundestag |
Siehe auch
[Bearbeiten]Länder und Gemeinden
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 62 | Richtig ist 2: | Landtagswahl | |
2. | 37 | Richtig ist 4: | Ministerpräsident | |
3. | Z 9 | Richtig sind: | Baden-Württemberg | Ministerpräsident |
Bayern | Ministerpräsident | |||
Berlin | Regierender Bürgermeister | |||
Brandenburg | Ministerpräsident | |||
Bremen | Präsident des Senats | |||
Hamburg | Erster Bürgermeister | |||
Hessen | Ministerpräsident | |||
Mecklenburg-Vorpommern | Ministerpräsident | |||
Niedersachsen | Ministerpräsident | |||
Nordrhein-Westfalen | Ministerpräsident | |||
Rheinland-Pfalz | Ministerpräsident | |||
Saarland | Ministerpräsident | |||
Sachsen | Ministerpräsident | |||
Sachsen-Anhalt | Ministerpräsident | |||
Schleswig-Holstein | Ministerpräsident | |||
Thüringen | Ministerpräsident | |||
4. | Z 10 | Richtig ist 4: | Außenminister | |
5. | 131 | Richtig ist 3: | Oberhaupt einer Gemeinde | |
6. | 134 | Richtig ist 1: | Bürgerinitiative |
Siehe auch
[Bearbeiten]
Namen
[Bearbeiten]</noinclude>
Fragen
- Allgemeine Hinweise
- Jeder einzelne Name ist mit einem Verweis auf den Artikel der deutschen Wikipedia verbunden.
- Bei den Funktionen sind nur die wichtigsten genannt. Was sonst noch wichtig ist, ist im Lebenslauf bei Wikipedia nachzulesen.
- Auch die Bundespräsidenten und Bundeskanzler haben vor und nach ihrer Amtszeit große Bedeutung für die deutsche Politik und Gesellschaft gehabt. Auch dazu verweisen wir auf die Wikipedia-Artikel.
Bundespräsidenten
[Bearbeiten]Name | Lebenszeit | Amtsdauer | Partei | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|
Theodor Heuss | 1884–1963 | 1949–1959 | FDP | |
Heinrich Lübke | 1894–1972 | 1959–1969 | CDU | |
Gustav Heinemann | 1899–1976 | 1969–1974 | SPD | |
Walter Scheel | 1919–2016 | 1974–1979 | FDP | |
Karl Carstens | 1914–1992 | 1979–1984 | CDU | |
Richard von Weizsäcker | 1920–2015 | 1984–1994 | CDU | Rede vom 8. Mai 1985: Das Kriegsende war ein „Tag der Befreiung“ für Deutschland. |
Roman Herzog | * 1934 | 1994–1999 | CDU | |
Johannes Rau | 1931–2006 | 1999–2004 | SPD | |
Horst Köhler | * 1943 | 2004–2010 | CDU | Rücktritt am 31. Mai 2010 |
Christian Wulff | * 1959 | 2010–2012 | CDU | Rücktritt am 17. Februar 2012 |
Joachim Gauck | * 1940 | 2012–2017 | parteilos | erster Bundespräsident aus der ehemaligen DDR |
Frank-Walter Steinmeier | * 1956 | seit 2017 | SPD |
Bundeskanzler
[Bearbeiten]Name | Lebenszeit | Amtsdauer | Partei | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|
Konrad Adenauer | 1876–1967 | 1949–1963 | CDU | Adenauer hat die Bundesrepublik Deutschland an den Westen (Europäische Gemeinschaft, NATO) gebunden und die deutsch-französische Aussöhnung eingeleitet. |
Ludwig Erhard | 1897–1977 | 1963–1966 | CDU | Erhard hat das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft übernommen und galt als Wirtschaftsminister als Vater des Wirtschaftswunders der 1950er-Jahre. |
Kurt Georg Kiesinger | 1904–1988 | 1966–1969 | CDU | Kanzler der ersten „Großen Koalition“ von CDU/CSU und SPD. |
Willy Brandt | 1913–1992 | 1969–1974 | SPD | Brandt strebte mit seiner Ostpolitik nach besserer Zusammenarbeit mit dem Ostblock und der DDR und förderte die Aussöhnung mit den östlichen Nachbarländern. Friedensnobelpreis 1971; Grundlagenvertrag zwischen BRD und DDR 1972/73. |
Helmut Schmidt | 1918–2015 | 1974–1982 | SPD | Seine Amtszeit war geprägt durch den Terror der Roten Armee Fraktion sowie Auseinandersetzungen um die Nachrüstung. Er hat die europäische Zusammenarbeit und Integration vorangetrieben. |
Helmut Kohl | * 1930 | 1982–1998 | CDU | Auch Kohl hat die europäische Zusammenarbeit und Integration gefördert. 1989/90 ergriff er die Chance zur deutschen Wiedervereinigung und wurde so der „Kanzler der Einheit“. |
Gerhard Schröder | * 1944 | 1998–2005 | SPD | Erste Koalition im Bund unter Beteiligung der Grünen. Innenpolitische Reformen „Hartz-Gesetze“; außenpolitisch Beteiligung an Militäraktionen. |
Angela Merkel | * 1954 | 2005-2021 | CDU | Erste Frau im Amt des Bundeskanzlers, erste Kanzlerin aus der ehemaligen DDR. |
Olaf Scholz | * 1958 | seit 2021 | SPD |
Weitere Politiker
[Bearbeiten]Name | Lebenszeit | Partei(en) | Funktionen | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|
Rainer Barzel | CDU | 1964–1973 Fraktionsvorsitzender im Bundestag; 1971–1973 CDU-Bundesvorsitzender | Oppositionsführer gegen Willy Brandt, 1972 vergebliche Kandidatur zum Bundeskanzler. | |
Norbert Blüm | CDU | 1982–1998 Arbeits- und Sozialminister | ||
Hans-Dietrich Genscher | FDP | 1974–1992 Außenminister; 1974–1985 FDP-Vorsitzender | Er stand für eine Ausgleichspolitik zwischen Ost und West und entwickelte eine aktive Entspannungspolitik. Auch spielte er (zusammen mit Bundeskanzler Kohl) eine führende Rolle bei der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten 1989/90. | |
Gregor Gysi | SED/PDS/Linke | 1990–2000 sowie 2005–2015 Vorsitzender der Bundestagsfraktion; 1989–1993 Parteivorsitzender | Durch Gysis Wirken wurde die SED, die ehemalige Staatspartei der DDR, als PDS zu einer demokratischen Partei. Er und Lafontaine schufen 2007 die Partei „Die Linke“ und sorgten für bundesweite Bedeutung einer sozialistischen Alternative zur sozialdemokratischen SPD. | |
Oskar Lafontaine | SPD/Linke | 1995–1999 SPD-Vorsitzender; 2007–2010 Linke-Vorsitzender | 1990 vergebliche Kandidatur zum Bundeskanzler. 2005 Austritt aus der SPD; Mitgründer der Partei „Die Linke“ (siehe Gysi). | |
Karl Schiller | SPD | 1966–1972 Wirtschaftsminister | Er hat wichtige Gesetze zur Wirtschaftspolitik entworfen. | |
Franz-Josef Strauß | CSU | 1953–1969 Bundesminister; 1978–1988 Ministerpräsident Bayern | 1980 vergebliche Kandidatur zum Bundeskanzler. | |
Hans-Jochen Vogel | SPD | 1972–1981 Bundesminister; 1987–1991 SPD-Vorsitzender | Als Oberbürgermeister von München holte er die Olympischen Sommerspiele 1972 nach Deutschland. 1983 vergebliche Kandidatur zum Bundeskanzler. | |
Herbert Wehner | SPD | 1969–1983 Fraktionsvorsitzender im Bundestag | Er organisierte maßgeblich die Entwicklung der SPD zu einer Volkspartei mit dem Godesberger Programm (1959). |
DDR-Politiker
[Bearbeiten]Kurzbiografien stehen auf Wikijunior Europa/ DDR.
Name | Lebenszeit | Funktionen | Bemerkungen |
---|---|---|---|
Wilhelm Pieck | 1946 Vorsitzender der SED 1949–1960 Präsident der DDR |
1919 Gründungsmitglied der KPD, als deren Vertreter er bei der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED Vorsitzender der SED wurde (mit Grotewohl). | |
Walter Ulbricht | 1950–1971 Generalsekretär (ab 1953: Erster Sekretär) des Zentralkomitees der SED 1960–1971 Vorsitzender des Staatsrats |
Unabhängig von den Funktionen war Ulbricht stets der führende Politiker in der DDR. | |
Otto Grotewohl | 1949–1964 Ministerpräsident | Seit 1912 Mitglied der SPD, als deren Vertreter er bei der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED Vorsitzender der SED wurde (mit Pieck). | |
Erich Mielke | 1957–1989 Minister für Staatssicherheit | Hauptverantwortlich für den Ausbau des flächendeckenden Überwachungssystems. | |
Erich Honecker | 1971–1989 Generalsekretär des Zentralkomitees der SED und Vorsitzender des Staatsrats | Führender Politiker der DDR; 1961 organisierte er den Bau der Berliner Mauer. | |
Margot Honecker | 1963–1989 Ministerin für Volksbildung | Verantwortlich für das „einheitliche sozialistische Bildungssystem“ und den Wehrunterricht mit Waffenausbildung. | |
Lothar de Maizière | 1990 Ministerpräsident | Als Vertreter der CDU war er Sieger bei den ersten freien Wahlen in der DDR am 18. März 1990 und führte die DDR zur Wiedervereinigung in die BRD. |
Antworten
1. | 72 | Richtig ist 4: | Olaf Scholz |
2. | 75 | Richtig ist 1: | Frank-Walter Steinmeier |
3. | 165 | Richtig ist 1: | Konrad Adenauer |
4. | 180 | Richtig ist 3: | Konrad Adenauer |
5. | 215 | Richtig ist 2: | Helmut Kohl |
Siehe auch
[Bearbeiten]Neben den Artikeln über die einzelnen Politiker gibt es auf Wikipedia u. a. folgende Übersichtsartikel:
Daten
[Bearbeiten]Fragen
1918 bis 1932
[Bearbeiten]Datum | Erläuterung | Wikipedia-Artikel |
---|---|---|
9. November 1918 | Kaiser Wilhelm II. muss auf den Thron verzichten; Deutschland wird Republik. | Novemberrevolution |
9. November 1923 | Putschversuch Hitlers in München. Er wird 1924 zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt, aber schon nach neun Monaten freigelassen. | Hitlerputsch |
14. September 1930 | Reichstagswahl – Die NSDAP wird zweitstärkste Partei; erstmals gibt es keine Möglichkeit für eine Mehrheit demokratischer Parteien im Reichstag. | Reichstagswahl 1930 |
1933 bis 1945
[Bearbeiten]Datum | Erläuterung | Wikipedia-Artikel |
---|---|---|
30. Januar 1933 | Adolf Hitler wird zum Reichskanzler ernannt. Schon vor der Reichstagswahl am 4. März 1933 beginnt der Terror der Nationalsozialisten gegen Andersdenkende. | Machtergreifung |
9. November 1938 | Novemberpogrom 1938 – vom nationalsozialistischen Regime organisierte und gelenkte Gewaltmaßnahmen gegen Juden im gesamten Deutschen Reich. | Novemberpogrome 1938 |
1. September 1939 | Überfall Deutschlands und Angriff auf Polen; Beginn des Zweiten Weltkriegs. | Zweiter Weltkrieg |
8. November 1939 | Attentat auf Adolf Hitler durch Georg Elser. Vergeblicher Versuch eines Einzelnen, die Terrorherrschaft der Nazis zu beenden und den Krieg zu verhindern. | Georg Elser |
20. Juli 1944 | Attentat auf Adolf Hitler durch Claus Schenk Graf von Stauffenberg u. a. Vergeblicher Versuch des Widerstands, die Terrorherrschaft der Nazis und den Krieg zu beenden. | Attentat vom 20. Juli 1944 |
27. Januar 1945 | 1945 Tag der Befreiung des Vernichtungslager Auschwitz durch die sowjetische Armee. Seit 1996 in Deutschland Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, seit 2005 durch die Vereinten Nationen zum Internationalen Holocaustgedenktag erklärt. | Holocaustgedenktag |
8. Mai 1945 | Bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht; Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa. | Zweiter Weltkrieg |
1946 bis heute
[Bearbeiten]Datum | Erläuterung | Wikipedia-Artikel |
---|---|---|
31. März 1946 | Urabstimmung der SPD-Mitglieder in den Westsektoren Berlins über die Vereinigung mit der KPD; von 82 % abgelehnt. | Zwangsvereinigung von SPD und KPD zur SED |
21./22. April 1946 | Vereinigung von KPD und SPD in der Sowjetischen Besatzungszone und teilweise in Berlin zur Sozialistischen Einheitspartei (SED). | |
30. Sept./1. Okt. 1946 | Urteilsverkündigung im (ersten) Nürnberger Kriegsverbrecherprozess. | Kriegsverbrecherprozess |
23. Mai 1949 | Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland tritt in Kraft. | Grundgesetz |
7. Oktober 1949 | Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) tritt in Kraft. | Deutsche Demokratische Republik |
17. Juni 1953 | Eine Welle von Streiks, Demonstrationen und Protesten in der DDR gegen das SED-Regime. Die Proteste werden durch die sowjetische Besatzungsarmee niedergeschlagen. Der 17. Juni ist von 1954 bis 1990 in der BRD als „Tag der deutschen Einheit“ der Nationalfeiertag. | Aufstand des 17. Juni |
13. August 1961 | An diesem Tag sperrt die Führung der DDR endgültig und vollständig die Grenzen gegenüber der BRD und den Westsektoren Berlins. Grenzübertritt wird auch mit Waffengewalt verhindert; allein in Berlin werden bis 1988 zwischen 136 und 245 Menschen getötet. | Innerdeutsche Grenze Berliner Mauer |
9. November 1989 | Nach Massenkundgebungen in der DDR u. a. mit Forderungen nach Reisefreiheit werden die Einschränkungen durch die DDR-Regierung weitgehend aufgehoben. | Mauerfall |
18. März 1990 | Erste und einzige demokratische Wahl in der DDR. Sieger wird das Wahlbündnis „Allianz für Deutschland“, das die Vereinigung mit der BRD anstrebt. | Volkskammerwahl 1990 |
3. Oktober 1990 | Der Beitritt der Länder der DDR zur BRD wird wirksam; Deutschland ist ein einheitlicher Staat mit 16 Bundesländern. Der 3. Oktober wird der deutsche Nationalfeiertag. | Deutsche Wiedervereinigung |
Weil wiederholt am 9. November wichtige Ereignisse stattfanden, wird dieses Datum manchmal als „Schicksalstag der Deutschen“ bezeichnet.
Antworten
1. | 153 | Richtig ist 4: | Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa |
2. | 162 | Richtig ist 4: | Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 |
3. | 164 | Richtig ist 3: | Zerstörung jüdischer Geschäfte und Synagogen |
4. | 182 | Richtig ist 1: | KPD und SPD |
5. | 188 | Richtig ist 4: | 1961 |
6. | 191 | Richtig ist 2: | 1989 |
7. | 194 | Richtig ist 1: | Tag der Deutschen Einheit |
8. | 210 | Richtig ist 2: | Streiks und Volksaufstand |
Siehe auch
[Bearbeiten]Weitere Erläuterungen stehen in den Kapiteln zur deutschen Geschichte.
Fakten
[Bearbeiten]Fragen
Staatsbürgerkunde Deutschland/ Praktische Politik/ Fakten/ Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Innenpolitik, Wirtschaft
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 50 | Richtig ist 2: | soziale Marktwirtschaft |
2. | 166 | Richtig ist 1: | Deutsche Mark |
3. | 171 | Richtig ist 4: | Angebot und Nachfrage mit sozialem Ausgleich |
4. | 187 | Richtig ist 3: | Deutsche Mark |
5. | 240 | Richtig ist 3: | 2002 |
Siehe auch
[Bearbeiten]Bildungspolitik
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 49 | Richtig ist 2: | Bundesländer |
2. | 68 | Richtig ist 4: | Aufgabe nach dem Grundgesetz |
Siehe auch
[Bearbeiten]Außenpolitik, Sicherheit
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 9 | Richtig ist 3: | Asyl |
2. | 13 | Richtig ist 2: | Asyl |
3. | 77 | Richtig ist 4: | Armee |
4. | 173 | Richtig ist 3: | Europäische Union |
5. | 235 | Richtig ist 3: | Frieden und Sicherheit |
Siehe auch
[Bearbeiten]Deutschland und Europa
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 224 | Richtig ist 2: | Europäische Union |
2. | 226 | Richtig ist 1: | Flagge der Europäischen Union |
3. | 230 | Richtig ist 1: | 5 Jahre |
4. | 231 | Richtig ist 4: | Zusammenschluss von Staaten zur EU |
5. | 234 | Richtig ist 4: | Straßburg |
6. | 236 | Richtig ist 4: | 27 |
7. | 237 | Richtig ist 2: | Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) |
8. | 238 | Richtig ist 2: | Straßburg, Luxemburg und Brüssel |
9. | 239 | Richtig ist 2: | „Römische Verträge“ |
Siehe auch
[Bearbeiten]
Anfänge der Demokratie
[Bearbeiten]Fragen
Staatsbürgerkunde Deutschland/ Geschichte/ Anfänge der Demokratie/ Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Gewaltsame Einigung
[Bearbeiten]Fragen
Staatsbürgerkunde Deutschland/ Geschichte/ Gewaltsame Einigung/ Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Der Nationalstaat
[Bearbeiten]Fragen
Staatsbürgerkunde Deutschland/ Geschichte/ Der Nationalstaat/ Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Die erste Demokratie
[Bearbeiten]Fragen
Staatsbürgerkunde Deutschland/ Geschichte/ Die erste Demokratie/ Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]Die dunkelste Zeit
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 152 | Richtig ist 3: | 1933 bis 1945 |
2. | 155 | Richtig ist 3: | 1933 bis 1945 |
3. | 156 | Richtig ist 3: | 1933 |
4. | 157 | Richtig ist 1: | Diktatur |
5. | 158 | Richtig ist 1: | Diktatur |
6. | 161 | Richtig ist 1: | staatlicher Rassismus |
7. | 163 | Richtig ist 3: | 1938 |
8. | 164 | Richtig ist 3: | Zerstörung jüdischer Geschäfte und Synagogen |
Siehe auch
[Bearbeiten]Der Zweite Weltkrieg
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 151 | Richtig ist 3: | 1939 bis 1945 |
2. | 153 | Richtig ist 4: | Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa |
3. | 154 | Richtig ist 2: | 1945 |
4. | 160 | Richtig ist 2: | Zweiter Weltkrieg |
5. | 162 | Richtig ist 4: | Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 |
6. | 179 | Richtig ist 2: | deutsche Kapitulation |
Siehe auch
[Bearbeiten]Besatzungszeit
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 167 | Richtig ist 4: | USA, Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich |
2. | 168 | Richtig ist 4: | Japan |
3. | 175 | Richtig ist 2: | 4 |
4. | 176 | Richtig ist 3: | A=Großbritannien, B=Sowjetunion, C=Frankreich, D=USA |
5. | 177 | Richtig ist 2: | Berlin |
6. | 184 | Richtig ist 3: | Ende des Zweiten Weltkrieges |
Siehe auch
[Bearbeiten]Deutsche Teilung
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 178 | Richtig ist 4: | Unterbrechung des Landwegs durch die Sowjetunion |
2. | 182 | Richtig ist 1: | KPD und SPD |
3. | 185 | Richtig ist 1: | Warschauer Pakt gegenüber dem Westen |
4. | 188 | Richtig ist 4: | 1961 |
5. | 189 | Richtig ist 3: | 1961 |
6. | 193 | Richtig ist 3: | Teilung durch Mauer |
Siehe auch
[Bearbeiten]BRD
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 169 | Richtig ist 3: | 1949 |
2. | 170 | Richtig ist 3: | 1949 |
3. | 173 | Richtig ist 3: | Europäische Union |
4. | 181 | Richtig ist 2: | Bitte um Vergebung gegenüber Polen |
5. | 183 | Richtig ist 2: | 1950er Jahre |
6. | 211 | Richtig ist 2: | Willy Brandt |
Siehe auch
[Bearbeiten]DDR
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
Siehe auch
[Bearbeiten]DDR-Innenpolitik
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 186 | Richtig ist 2: | 17. Juni |
2. | 199 | Richtig ist 2: | Ministerium für Staatssicherheit |
3. | 203 | Richtig ist 2: | Planwirtschaft |
4. | 208 | Richtig ist 3: | Geheimdienst der DDR |
5. | 210 | Richtig ist 2: | Streiks und Volksaufstand |
Siehe auch
[Bearbeiten]Friedliche Einigung
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 191 | Richtig ist 2: | 1989 |
2. | 194 | Richtig ist 1: | Tag der Deutschen Einheit |
3. | 196 | Richtig ist 1: | von Diktatur zu Demokratie |
4. | 206 | Richtig ist 2: | Demonstrationen gegen das DDR-Regime |
5. | 204 | Richtig ist 2: | Beitritt der östlichen Bundesländer |
6. | 215 | Richtig ist 2: | Helmut Kohl |
7. | 217 | Richtig ist 3: | 1990 |
Siehe auch
[Bearbeiten]Die Einheit
[Bearbeiten]Fragen
hl1
[Bearbeiten]hl2
[Bearbeiten]Antworten
1. | 201 | Richtig ist 2: | Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen |
2. | 205 | Richtig ist 1: | Europäische Union |
3. | 218 | Richtig ist 2: | 5 Bundesländer |
Siehe auch
[Bearbeiten]
Copyright
[Bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten]Der Fragenkatalog ist als Anlage zur Einbürgerungstestverordnung gemeinfrei entsprechend der folgenden Lizenz:
Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es als Amtliches Werk – Gesetz, Verordnung, amtlicher Erlass oder Bekanntmachung bzw. als Entscheidung oder amtlich verfasster Leitsatz zu gerichtlichen Entscheidungen – durch eine deutsche Reichs-, Bundes- oder Landesbehörde bzw. durch ein deutsches Reichs-, Bundes- oder Landesgericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
Der Großteil der Fragen und Antworten wurde im Wortlaut aus den offiziellen Fragenkatalogen übernommen – im Kapitel Weblinks mit „Original“ gekennzeichnet. Hinzu kommen einige wenige geänderte oder zusätzliche Fragen.
111 | L 2 | Dies sind Fragen, die nicht geändert wurden, sondern mit dem Original vollständig übereinstimmen. |
222 | L 1 | Dies sind Fragen mit einer kleinen Änderung, vor allem weil aus Lizenzgründen andere Bilder oder Grafiken benötigt werden. |
Z 7 | Dies ist eine Frage, die nicht zum amtlichen Fragenkatalog gehört, sondern von den Buchautoren hinzugefügt wurde. |
Der amtliche Fragenkatalog besteht aus einem allgemeinen Teil (1 bis 300) und einem länderspezifischen Teil für jedes Bundesland getrennt (L 1 bis L 10).
Bitte nicht wundern: Verschiedene Fragen gibt es innerhalb eines Kapitels mehrfach (mit minimalen Unterschieden), wir machen daraus je nach Situation eine oder mehrere Fragen und nennen ggf. mehrere Nummern dazu. Auch gehören manche Fragen zu mehreren Kapiteln.
Lizenzprobleme
[Bearbeiten]Der amtliche Fragenkatalog enthält Bilder und Grafiken, die nicht lizenzfrei sind und deshalb in einem Wikibook nicht benutzt werden dürfen. Das Buch enthält ersatzweise frei verfügbare Bilder und Grafiken; in seltenen Fällen mussten die Fragen leicht umformuliert werden.
- Frei verfügbare gleichwertige Dateien
Die folgenden Fragen mussten inhaltlich und nach der Formulierung nicht geändert werden: 21, 55, 209, 226, L 1. Nur wegen der Formatierung sehen die Fragen anders als im amtlichen Fragenkatalog.
- Deutschlandkarten
Für die Fragen 176 und L 8 wurden eigene Karten ohne Beschriftung verwendet.
- Fehlende Bilder
Für die Fragen 70, 181 und 235 sind die verwendeten Bilder nicht frei verfügbar; es gibt auch keine ähnlichen. Sie mussten durch vollständig andere Darstellungen ersetzt werden; mangels Alternativen wurde Frage 70 neu formuliert.
- Gültige und ungültige Stimmzettel
Aus Lizenzgründen mussten andere Grafiken erstellt werden. Aus praktischen Gründen sehen die „eigenen“ Grafiken etwas anders aus; die Frage selbst und die Antwortmöglichkeiten mussten nicht geändert werden.
Literatur
[Bearbeiten]noch keine geeignete Literatur zusammengestellt; wird nachgereicht
Weblinks
[Bearbeiten]Einbürgerungstest
[Bearbeiten]- Wortlaut der Einbürgerungstestverordnung vom 5. August 2008 – EinbTestV (PDF-Datei; 44 kB)
- Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs (Übersichtsseite, darunter:)
- Einbürgerungstestverordnung (PDF-Datei; 1,8 MB; vollständig mit Verordnung, Fragenkatalog und Kurscurriculum)
- Fragenkatalog Einbürgerungstest Juris (Gesamtdarstellung aller 300 Fragen und der 10 landesbezogenen Fragen – Original)
- Fragenkatalog Einbürgerungstest BAMF (Einzeldarstellung aller 300 Fragen und der 10 landesbezogenen Fragen)
- Mustertest BAMF (Musterfragebogen des BAMF mit 33 zufällig ausgewählten Fragen)
Gesetzliche Grundlagen
[Bearbeiten]- Grundgesetz – Einzelnachweis, Gesamtüberblick, PDF
Projektdefinition
[Bearbeiten]Ziel des Buches
[Bearbeiten]Dieses Buch soll einen Überblick über Deutschland als Ganzes geben. Es richtet sich an:
- Kinder und Jugendliche, die sich allgemein informieren
- Deutsche und Ausländer, die Grundkenntnisse erwerben oder auffrischen
- Migranten, die sich auf den Einbürgerungstest vorbereiten
- Organisatoren und Leiter von Integrationskursen (den Teilnehmern solcher Kurse dürften oft die Sprachkenntnisse fehlen)
Als Ziel sollen die Leser Kenntnisse über Deutschland erhalten, die dem Einbürgerungstest von 2008 entsprechen.
Wenn das Buch inhaltlich fertiggestellt ist, sind Fragen und Antworten durch den Einbürgerungstest in der dann aktuellen Fassung zu ersetzen.
Autoren
[Bearbeiten]Hauptautor ist Jürgen. Co-Autoren sind herzlichst zur Mitarbeit eingeladen; bitte beachtet die folgenden Richtlinien.
Die Leser werden gesiezt. Die Autoren duzen sich untereinander in der Regel (aber das ist keine Pflicht). Es gelten die aktuellen Rechtschreibregeln; Abkürzungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. „BRD“ wird nur verwendet, wenn es sich ausdrücklich um den westlichen Teilstaat (1949 bis 1990) handelt. Links auf andere Kapitel oder Internet-Seiten gehören ausschließlich an das Ende eines Kapitels in einem Abschnitt Siehe auch.
Berufe und dergleichen werden möglichst geschlechtsneutral bezeichnet. (In den amtlichen Fragen werden durchgehend männliche und weibliche Form benutzt; das muss reichen. Die erläuternden Texte müssen nicht auch noch so holprig geschrieben werden.) Andererseits sollten sich alle Leser angesprochen fühlen. In der Einzahl darf deshalb wahlweise die männliche oder die weibliche Form (auch abwechselnd) verwendet werden; in der Mehrzahl bezeichnet etwas wie „die Leser“ immer alle Geschlechter, aber auch die Schreibweise „Leser*innen“ ist möglich.
Sofern Textteile aus anderen Büchern (oder Wikipedia-Artikeln) in nennenswertem Umfang kopiert werden, sind wegen der Nutzungsbedingungen die Autoren zu nennen. Sie sind auf der Hauptdiskussionsseite in die entsprechende Liste einzutragen.
Das Projekt „Wikibooks“
[Bearbeiten]Bürgerwissen Deutschland entspricht eigentlich der gleichen Zielsetzung. Es ist aber ursprünglich schon vor dem bundesweiten Einbürgerungstest entstanden, befasst sich wesentlich mit den nicht mehr relevanten Fragen aus Baden-Württemberg und Hessen und ist in vielerlei Hinsicht (auch mit der Gliederung) Stückwerk geblieben. (Der Hauptautor hat sich 2009 aus Wikibooks weitgehend zurückgezogen; seitdem ist das Projekt eingeschlafen.) Man könnte das Buch übernehmen und umschreiben. Dafür hat es aber zuviel Inhalt; das wäre wie eine Vergewaltigung des Hauptautors. Also ist ein neues Buch sinnvoller.
Der gewählte Buchtitel hat nichts mit dem berüchtigten DDR-Schulfach zu tun. Die Zielgruppen werden über 20 Jahre nach der Wiedervereinigung vermutlich nicht verwirrt. Noch besser wäre „Bürgerwissen“, aber dieser Titel ist blockiert; etwas wie „Grundlagenwissen“ oder „Grundkenntnisse“ klingt zu banal. Vielleicht gibt es noch einen besseren Vorschlag.
Aufbau der Kapitel
[Bearbeiten]Das Buch ist thematisch gegliedert und nicht nach Zeit oder Nummern der Fragen. Jedes Kapitel bezieht sich auf etwa fünf bis zehn Fragen.
- Am Anfang eines Kapitels stehen die Fragen. Damit kann eine Leserin sofort ihre Kenntnisse prüfen.
- Ein Kapitel enthält eine Beschreibung des jeweiligen Themas, und zwar grundsätzlich ohne eine bestimmte Frage (Nummer oder Text) zu nennen.
- Die Erläuterungen sind so zu formulieren, dass die Antworten direkt klar sind.
- Die Fragen werden auf einer Unterseite gespeichert, und zwar in der amtlichen Formulierung, ebenso die verwendeten Grafiken. Abweichungen werden im Kapitel Copyright erläutert.
- Die Antworten stehen am Ende des Kapitels. Sie werden ebenfalls aus einer Unterseite eingebunden und mit der Vorlage:Klappbox ausgeblendet.
Rein thematisch sind verschiedene Kapitel eng verwandt und könnten zusammengefasst werden. Dann würde aber der Teil mit den Fragen „optisch“ zu lang werden; deshalb wurde die Aufteilung vorgezogen.
Alle Fragen könnten am Anfang eines Themenbereichs gemeinsam stehen und direkt vom Inhaltsverzeichnis aus aufgerufen werden. In diesem Fall funktioniert aber die Schaltfläche „Überprüfen“ nicht wunschgemäß. Deshalb wird auf die Zusammenfassung der Fragen verzichtet, um die Leser nicht zu verwirren.
Der amtliche Fragenkatalog enthält keine Antworten, damit man sie nicht auswendig lernen kann. Dieses Argument passt aber nur sehr bedingt, da im amtlichen Test unterschiedliche Fragen ausgewählt werden und die Nummern beim Test nicht genannt werden. Wegen der Vollständigkeit enthält das Buch am Ende eines jeden Kapitels die Antworten, auch wenn sie aus den Erläuterungen immer hervorgehen sollen.
Der Schreibstil sollte sowohl hinsichtlich der Fachbegriffe als auch hinsichtlich der Satzkonstruktion nicht zu kompliziert werden. Eine einfache Sprache ist aber wegen der Thematik wohl kaum zu erreichen.
Fragen, Anmerkungen, Diskussionen
[Bearbeiten]In der Regel sollte alles auf der zentralen Diskussionsseite besprochen werden. Weil sich viele Teilthemen überschneiden, ist eine zentrale Diskussion vermutlich übersichtlicher.
Vorlagen
[Bearbeiten]- Wikibooks Automatische Vorlagen
- Das Buch selbst wird damit gebildet. Nähere Erläuterungen sind dort zu finden.
- Staatsbürgerkunde Deutschland/ Vorlage:Include
- Mit dieser Vorlage werden die Fragen und Antworten eingebunden. Am Anfang eines Kapitels stehen die Fragen, am Ende bzw. vor "Siehe auch" die Antworten.
{{:Staatsbürgerkunde Deutschland/ Vorlage:Include|{{subst:PAGENAME}}|F}} {{:Staatsbürgerkunde Deutschland/ Vorlage:Include|{{subst:PAGENAME}}|A}}
- Die Parameter sind wie folgt anzugeben:
- der Name der Seite (er wird beim ersten Speichern durch den korrekten Namen ersetzt)
- "F" holt die Fragen, "A" holt die Antworten
- Staatsbürgerkunde Deutschland/ Vorlage:Link
- Diese Vorlage wird auf den Unterseiten für Fragen und Antworten an den Anfang gesetzt. Damit kann ein Autor direkt zwischen diesen Unterseiten hin- und herspringen. In den Kapiteln selbst erscheinen diese Links nicht.
- Die Fragen
- Diese Seiten bestehen aus einem Abschnitt
<quiz display="simple">...</quiz>
. Erläuterungen siehe Hilfe:Quiz. Jede einzelne Frage wird in der Regel wie folgt aufgebaut. Nur wenige Fragen sind mit typ="[]" versehen. In der Textbox steht die Nummer aus dem amtlichen Fragenkatalog. lightgreen sind unveränderte Fragen, yellow abweichende Formulierungen, white eigene ergänzende Fragen.
{ Fragetext {{Textbox|1|bg=lightgreen}} |typ="()" } - Antwort 1 - Antwort 2 - Antwort 3 + Antwort 4
- Die Antworten
- Diese Seiten bestehen aus einer einfachen Wiki-Tabelle mit folgenden Spalten:
- laufende Nummer der Frage innerhalb des Kapitels
- Textbox als Verweis auf den amtlichen Fragenkatalog (gleiche Angabe wie bei der Frage)
- die korrekte Antwort: Richtig ist 3: (die Nummer der Antwort)
- der Text der korrekten Antwort, sehr häufig passend abgekürzt