Strafprozessuale Probleme im 2. Staatsexamen: Plädoyerklausur

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Aufbau[Bearbeiten]

Anrede[Bearbeiten]

Hohes Gericht, sehr geehrte/r Vertreter/in der Staatsanwaltschaft, oder
Sehr geehrte Damen und Herren Richter, sehr geehrte/r Frau/Herr Staatsanwält/in,

Zusammenfassendes Ergebnis[Bearbeiten]

  • Freispruch
  • Teilfreispruch
  • von Anklage abweichende Verurteilung

Sachverhalt[Bearbeiten]

Soweit abweichend vom Vortrag der Staatsanwaltschaft

Beweiswürdigung[Bearbeiten]

  • Verstoß gegen Verwertungsverbote
  • alternative Interpretation verwertbarer Beweise

Rechtliche Würdigung[Bearbeiten]

Die Klausur weicht hier deutlich von der Praxis ab. Die Rechtliche Würdigung erfolgt

  • im Urteilsstil
  • nach bekanntem Schema Obersatz, Definition, Subsumtion

Strafart und Strafzumessung[Bearbeiten]

Strafart[Bearbeiten]

  • Geldstrafe bis Freiheitsstrafe, Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung
  • Nebenstrafen (z.B. Entzug der Fahrerlaubnis, § 69 StGB
  • Maßregeln

Strafzumessung[Bearbeiten]

  • Alles für den Mandanten Sprechende

Gesamtstrafenbildung[Bearbeiten]

Anträge[Bearbeiten]

Antrag zum Schuld- und Strafausspruch[Bearbeiten]

Nebenanträge[Bearbeiten]

  • Aufhebung des Haftbefehls
  • Feststellung der Entschädigungspflicht (Fälle: § 2 StrEG)

Kosten[Bearbeiten]

§ 465, § 467 StPO

Ergänzendes Gutachten[Bearbeiten]

Rechtliche und tatsächliche Probleme des Falls, die aus taktischen oder sonstigen Gründen nicht ins Plädoyer aufgenommen wurden.

Literatur[Bearbeiten]

  • Weitner/Schuster: Das Verteidigerplädoyer, JA 2015, 618