Strafprozessuale Probleme im 2. Staatsexamen: Plädoyerklausur
Aufbau[Bearbeiten]
Anrede[Bearbeiten]
- Hohes Gericht, sehr geehrte/r Vertreter/in der Staatsanwaltschaft, oder
- Sehr geehrte Damen und Herren Richter, sehr geehrte/r Frau/Herr Staatsanwält/in,
Zusammenfassendes Ergebnis[Bearbeiten]
- Freispruch
- Teilfreispruch
- von Anklage abweichende Verurteilung
Sachverhalt[Bearbeiten]
Soweit abweichend vom Vortrag der Staatsanwaltschaft
Beweiswürdigung[Bearbeiten]
- Verstoß gegen Verwertungsverbote
- alternative Interpretation verwertbarer Beweise
Rechtliche Würdigung[Bearbeiten]
Die Klausur weicht hier deutlich von der Praxis ab. Die Rechtliche Würdigung erfolgt
- im Urteilsstil
- nach bekanntem Schema Obersatz, Definition, Subsumtion
Strafart und Strafzumessung[Bearbeiten]
Strafart[Bearbeiten]
- Geldstrafe bis Freiheitsstrafe, Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung
- Nebenstrafen (z.B. Entzug der Fahrerlaubnis, § 69 StGB
- Maßregeln
Strafzumessung[Bearbeiten]
- Alles für den Mandanten Sprechende
Gesamtstrafenbildung[Bearbeiten]
Anträge[Bearbeiten]
Antrag zum Schuld- und Strafausspruch[Bearbeiten]
Nebenanträge[Bearbeiten]
- Aufhebung des Haftbefehls
- Feststellung der Entschädigungspflicht (Fälle: § 2 StrEG)
Kosten[Bearbeiten]
Ergänzendes Gutachten[Bearbeiten]
Rechtliche und tatsächliche Probleme des Falls, die aus taktischen oder sonstigen Gründen nicht ins Plädoyer aufgenommen wurden.
Literatur[Bearbeiten]
- Weitner/Schuster: Das Verteidigerplädoyer, JA 2015, 618