Datei:DEU Altona COA.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: der ehemaligen Stadt Altona, seit 1937 Stadtteil von Hamburg
English: the former city of Altona, since 1937 part of the city of Hamburg
Blasonierung
InfoField
Deutsch: „In Rot über einem blauen Schildfuß ein silbernes (weißes) schwarz gefugtes Stadttor mit geöffneten Torflügeln und drei sechseckigen Spitztürmen mit Spitzhelm und Knauf, der mittlere etwas höher.“
English: “Gules, above a terrace in base azure, a gaped sable city gate Argent with three peaked and knobed towers and open gate wings, the middle a bit higher.”
Tingierung
InfoField
argentazuregulessable
Datum
Deutsch: zuerst verliehen am 23. August 1664
Deutsch: zuletzt bestätigt 1904
English: first granted on 23. August 1664
English: last confirmed in 1904
Provenienz
Deutsch: Am 23. August 1664 erhob Friedrich III. von Dänemark Altona zur Stadt und verlieh ihr ein Wappen. Es zeigt ein Stadttor am Wasser mit offenem Tor, zuerst noch mit geöffnetem Fallgatter, welches später weggelassen wurde. Es soll eine weltoffene Stadt an der Elbe symbolisieren. Die Farben Rot und Silber stehen für Holstein und Blau für die Elbe. Das Wappen wurde zuletzt 1904 vom preußischen König genehmigt.
English: The arms were granted on August 23, 1664 and confirmed in 1904. The arms show a city gate. The terrace in base azure symbolises the Elbe river.
Künstler
InfoField
Jürgen Krause
Quelle

Das Altonaer Wappen und

Heinz Stoob, Deutsches Städtebuch, Band I: Nordostdeutschland, Stuttgart 1939
Andere Versionen
Wappen Hamburg-Altona.png
Wappen-Altona.svg
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Wappen wurde von Jürgen Krause mit Inkscape erstellt.

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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