Praktikum Organische Chemie/ Natrium-Aufschluss
Natrium-Aufschluss
[Bearbeiten]Nach Erhitzen einer Substanz mit Natrium und anschließendem Lösen des Rückstandes in Wasser entsteht eine alkalische wässrige Lösung mit folgenden Natriumsalzen:
- Natriumcyanid (NaCN), wenn Stickstoff in der Substanz enthalten war,
- Natriumsulfid (Na2S), wenn Schwefel enthalten war,
- Natriumthiocyanat (NaSCN), wenn Stickstoff und Schwefel enthalten waren (selten),
- Natriumhalogenide, wenn Halogene enthalten waren.
Weiterhin verbrennen bei der Hitze Kohlenstoff und Wasserstoff zu Kohlendioxid und Wasser, welche schnell entweichen. Diese Substanzen werden bei dieser Probe nicht nachgewiesen.
Durchführung
[Bearbeiten]Etwas organische Substanz (5-20 mg) wird in ein Glühröhrchen gegeben, dann wird ein frisch geschnittenes, höchstens linsengroßes, Stückchen Natrium in den Hals des Glühröhrchens gelegt. Nun wird das Röhrchen mit spitzer Flamme dort erhitzt, wo das Natriumstück aufliegt. Das Natrium schmilzt und fließt heiß in die organische Substanz. Es tritt eine oft heftige Reaktion ein. Sobald die Reaktion etwas abklingt, wird das Glühröhrchen mit einer Bunsenbrennerflamme zur Rotglut erhitzt. Noch heiß wird es in ca. 5 - 10 ml destilliertes Wasser gebracht (Vorsicht! heftige Reaktion! Nicht umgesetztes Natrium verbrennt dabei!). Das Röhrchen platzt und die entstandenen Salze gehen in Lösung. Das zersprungene Glas und Ruß-Rückstände werden abfiltriert und man erhält eine klare, stark alkalische Lösung der Natriumsalze.
Problematisch ist, dass leicht flüchtige Substanzen verdampfen, bevor sie mit Natrium umgesetzt werden. Dementsprechend eignen sich solche Substanzen nicht für die Elementaranalyse durch Natrium-Aufschluss.
Mit halogenierten Kohlenwasserstoffen, organischen Aziden, Diazoestern, Diazoniumverbindungen oder Nitroverbindungen kann es beim Natriumaufschluss zu heftigen Explosionen kommen. Daher darf nur mit kleinen Substanzmengen gearbeitet werden; die Sicherheitsvorschriften sind zu beachten.
Nachweise
[Bearbeiten]Bei allen Nachweisen empfiehlt es sich, zusätzliche Blindproben durchzuführen. Dazu kann man entweder zusätzlich Substanzen aufschließen, bei denen man sicher ist, dass sie Stickstoff, Schwefel oder Halogene enthalten, oder man verwendet direkt verdünnte Lösungen der Salze, die man nachweisen will.
Der Nachweis von Stickstoff als Natriumcyanid sollte zuerst erfolgen, da für die anderen Nachweise angesäuert werden muss: Gefahr der Freisetzung von Blausäure (HCN) (extrem giftig!).
Stickstoff-Nachweis
[Bearbeiten]Stickstoff wird mit der Laissagne-Probe nachgewiesen. Wenn Natriumcyanid vorhanden ist, bildet sich Berliner Blau, welches an der charakteristischen blaugrünen Farbe zu erkennen ist. Kann Cyanid nachgewiesen werden, muss die alkalische Lösung zur Trockne eingeengt werden, so dass das Cyanid basisch verkocht wird.
Blindproben: Pyridin oder Anilin (zum Aufschluss), Kaliumcyanid (KCN) (als Salz)
Schwefel-Nachweis
[Bearbeiten]Schwefel bzw. Sulfid wird durch die Fällung von Bleisulfid nachgewiesen. Etwas von der Aufschluss-Lösung wird mit Essigsäure schwach sauer gemacht, dann wird eine verdünnte Lösung von Blei(II)-acetat zugetropft. Wenn Natriumsulfid (Na2S) enthalten ist, bildet sich schwarzes Blei(II)-sulfid (PbS). Unter Umständen kann sich das Gemisch auch weiß bis gelblich trüben. Dies passiert, wenn zusätzlich Natriumhalogenide vorhanden sind, die mit Blei(II) Halogenid-Niederschläge bilden.
Blindproben: Toluolsulfonsäure oder versch. Thiole (zum Aufschluss), Schwefelwasserstoff H2S oder Natriumsulfid Na2S (als Salz)
Thiocyanat-Nachweis
[Bearbeiten]Etwas Aufschluss-Lösung wird neutralisiert und eine verdünnte Eisen(III)-chlorid-Lösung zugetropft. Wenn Natriumthiocyanat vorhanden ist, bildet sich blutrotes Eisenrhodanid.
Blindprobe: Kaliumthiocyanat (KSCN)
Halogen-Nachweis (außer Fluorid)
[Bearbeiten]Etwas Aufschluss-Lösung wird mit Salpetersäure schwach sauer gemacht, dann wird eine 5%-ige Silbernitrat-Lösung zugetropft. Sind Natriumhalogenide vorhanden, fällt ein Niederschlag von Silberhalogeniden aus.
Probleme:
- Fluorid kann hierdurch nicht nachgewiesen werden.
- Thiocyanat ist ein Pseudohalogenid. Bei Anwesenheit entsteht weißes Silberthiocyanat. Dies kann Halogene/Halogenide vortäuschen.
- Die Silberhalogenidfällung funktioniert mit Thiocyanat, Chlorid, Bromid und Iodid. Welches davon entstanden ist, kann man durch einen Halogenid-Trennungsganges genau heraus finden.
Blindproben: Benzylchlorid oder Brombenzol durchgeführt werden (Aufschluss), Natriumchlorid, Natriumbromid, Ntraiumiodid als Salz.
Kurzanleitung des Halogenidtrennungsganges
[Bearbeiten]Silberthiocyanat und Silberchlorid sind weiß und lassen sich mit gesättigter warmer Ammoniumcarbonat-Lösung wieder auflösen. Silberbromid ist schwach gelblich und Silberiodid ist gelblich, Silberbromid löst sich in konzentriertem Ammoniakwasser; Silberiodid nicht. Silberiodid löst sich in konzentrierter Natriumthiosulfat-Lösung. Näheres zum Trennungsgang findet man in Praktikumsbüchern der anorganischen Chemie.
Fluorid-Nachweis
[Bearbeiten]Etwas Analysensubstanz wird zur absoluten Trockne eingeengt (Bunsenbrenner-Flamme). Dann wird konzentrierte Schwefelsäure zugegeben. Ist Natriumfluorid anwesend, bildet sich Fluorwasserstoff, welcher die Glaswände des Reagenzglases ätzt. Die Ätzwirkung erkennt man daran, dass das Glas beim Schütteln nicht mehr gleichmäßig mit Flüssigkeit benetzt wird (Ätzprobe).
Blindprobe: Hier ist eine Blindprobe unbedingt erforderlich, z.B. mit Natriumfluorid.