Öffentliches Recht/ Assex/ Hessen/ Handakte/ Widerspruchsbescheid 1

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Der Widerspruchsbescheid[Bearbeiten]

Dieser Widerspruchsbescheid liegt auch als Audio-Datei im Ogg-Format vor.



Widerspruchsbehörde: Regierungspräsidium Kassel

Ausgangsbehörde: Der Magistrat der Stadt Kassel

Gegenstand: Versagung einer Baugenehmigung

Erstbescheid 
[Hessenlöwe]
Regierungspräsidium Kassel
Steinweg 6 34117 Kassel



[AKTENZEICHEN]

Kassel, den [DATUM]


Gegen Empfangsbekenntnis


Herrn
Rechtsanwalt
[Adresse Rechtsanwalt]



Widerspruchsbescheid



In dem Widerspruchsverfahren


des Karl-Heinz Mustermann, Ludwig-Mond-Str. 46a, 34121 Kassel,


Widerspruchsführers,

- Bevollmächtigter: Rechtsanwalt ... -


wegen Versagung der Baugenehmigung


ergeht auf den Widerspruch vom ...... gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Kassel vom ......., Aktenzeichen [Aktenzeichen bei der Stadt],


folgende Entscheidung:


1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen.


2 Die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt der Widerspruchsführer.


3. Für diesen Widerspruchsbescheid wird eine Gebühr i.H.v. ... € festgesetzt. Auslagen werden in Höhe von ... € erhoben.


4. Der Widerspruchsführer hat dem Magistrat der Stadt Kassel die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten.
Gründe:
I.


[Sachverhalt]

[Verfahrensgang]



II.


[Rechtliche Begründung der Anordnungen in der Reihenfolge des Tenors]



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Kassel in der Fassung dieses Widerspruchsbescheides kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht Kassel, Tischebeinstrasse 32, 34121 Kassel, schriftlich oder zu Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.


Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung und der Widerspruchsbescheid sollen in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und den Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.


Im Auftrag


(Unterschrift)


Anlage:1

Erläuterungen[Bearbeiten]


Zum Kostentenor:

Das oben stehende Muster zum Widerspruchbescheid orientiert sich am Muster aus der Hessischen Handakte, 16. Auflage, 2000. Der Kostentenor gliedert sich in drei Teile:

1. Kostengrundentscheidung bzw. Kostenlastentscheidung nach § 73 Abs. 3 Satz 3 VwGO.

2. Die Festsetzung der konkreten Kosten gemäß § 14 HessAGVwGO i.V.m. § 4 Abs. 1, 3, 5, 6 HVwKostG. Examenshinweis: Nach Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, 4. Aufl., 2005, Rn. 425, sind die konkreten Kosten nicht wie hier im Tenor, sondern in einem gesonderten Beschluss im Anschluss an den Widerspruchsbescheid festzusetzen. Nach Ansicht des Autors sei im Assessorexamen der Kostenfestsetzungsbeschluss, egal ob im Tenor oder im Anschluss, nicht relevant. Weiter verweist der Autor auf Pietzner/Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im öffentlichen Recht, 11. Aufl., 2005, § 47 Rn. 8, die sich dafür aussprechen, den Kostenfestsetzungsbeschluss nach dem Widerspruch zu formulieren, sofern dafür in der Klausur noch Zeit bleibt.

3. Nach § 80 Abs. 3 Satz 2 HVwVfG ist im Tenor auszusprechen, ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes notwendig war.