Öffentliches Recht im 2. Staatsexamen: Immissionsschutzrecht

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Das Immissionsschutzrecht ist in erster Linie im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Am relevantesten im Examen ist dabei der anlangenbezogene Immissionsschutz nach den §§ 4 bis 31 BImSchG. Anlagen sind legaldefiniert in § 3 Abs. 5 BImSchG.