Öffentliches Recht im 2. Staatsexamen: Klausurtypen

Aus Wikibooks


Anders als im zivilrechtlichen Teil des zweiten Examens, der sich ganz auf den Zivilprozess und die Anwaltssicht konzentriert, können Klausuren im öffentlichen Recht aus sehr verschiedenen Perspektiven zu schreiben sein.

Zu unterscheiden sind:

  • Bearbeitung aus Sicht des Verwaltungsgerichts (Urteil bzw. Beschluss)
  • Bearbeitung als Vertreter der Verwaltungsbehörde (v.a. Entwurf eines (Widerspruchs-)Bescheides)
  • Anwaltliche Aufgaben (Widerspruch, Klageschrift, Gutachten etc.)
  • Reine Gutachten (ohne praktische Aufgabenstellung)

Verwaltungsgerichtliche Klausuren[Bearbeiten]

Verwaltungsbehördliche Klausuren[Bearbeiten]

Hauptthemen in verwaltungsbehördlichen Klausuren sind das Verfassen von Ausgangs- oder Widerspruchsbescheiden. Vereinzelt können auch Reaktionen auf nichtförmliche Anträge (Petitionen, Aufsichtsbeschwerden) und Schriftsätze aus Sicht der Behörde an Gerichte verlangt sein.

Ausgangsbescheid[Bearbeiten]

Gefordert wird in diesem Fall meist ein vorbereitendes Gutachten bzw. ein Vermerk indem die Rechtslage beleuchtet wird um auf Basis dieser Arbeit dann den Bescheid zu entwerfen. Hinzu kommt gegebenenfalls eine Begleitverfügung.

Widerspruchsbescheid[Bearbeiten]

Die Widerspruchsklausur folgt im Prinzip demselben Aufbau, mit einigen zusätzlichen Prüfungspunkten:

  1. Auslegung des Antrags des Bürgers als Widerspruch
  2. Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde nach § 73 VwGO
  3. Durchgeführtes Abhilfeverfahren
  4. Sachentscheidungsvoraussetzungen des Widerspruchs