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Öffentliches Recht im 2. Staatsexamen: Streitwertberechnung

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Richtwerte für den Streitwert bei den in der Verwaltungsgerichtsbarkeit häufigen Streitsachen ohne finanziell quantifizierbaren Streitgegenstand bietet der Streitwertkatalog der sog. Streitwertkommission. Dieser findet sich im Kopp/Schenke im Anhang zu § 164 VwGO. Die dort angegebenen Zahlen sind jedoch nur Richtwerte.

Der Auffangstreitwert für dort nicht genannte und auch sonst nicht zu bepreisende Streitwerte beträgt nach § 52 Abs. 2 GKG 5.000 €.