Ökonomische Analyse des Rechts: Grundlagen

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Ökonomische Analyse des Rechts ist die Untersuchung des Rechts mit den Mitteln der Ökonomik.[1]

Grundannahmen der Ökonomik[Bearbeiten]

Ressourcenknappheit[Bearbeiten]

Wichtigste Grundannahme der Ökonomik ist die Knappheit der Güter: DIe menschlichen Bedürfnisse übersteigen stets die zur Verfügung stehenden Mittel. Ist das nicht der Fall, stellt sich kein Allokationsproblem - es könnten schlicht alle Bedürfnisse erfüllt werden.

Der Homo Oeconomicus[Bearbeiten]

Wohl umstrittenste Annahme ist das Verhaltensmodell des Akteurs, der seine Entscheidungsoptionen nach seinem persönlichen Nutzen beurteilt ("Eigennutztheorem") und dabei die Option bevorzugt, die seinen Nutzen maximiert ("Rationalitätsannahme").

Eigennutztheorem[Bearbeiten]

Nutzen ist dabei ein offener Begriff, dessen Ausfüllung jedem Akteur selbst überlassen ist. Ob jemand mehr Nutzen aus Schokolade oder einem Apfel zieht, ist ihm selbst überlassen. Damit kann auch altruistisches Verhalten eigennützig sein, soweit der einzelne Akteur die Verwendung knapper Ressourcen für andere gegenüber der Verwendung auf sich selbst bevorzugt.

Rationalitätsannahme[Bearbeiten]

Die Rationalitätsannahme wird inzwischen von der verhaltenswissenschaftlichen Forschung stark in Zweifel gezogen: Tatsächlich handeln Akteure nicht immer nutzenmaximierend, sei es weil ihnen Informationen fehlen, sei es weil sie kognitiven Verzerrungen unterliegen. Abweichungen wie diese werden in der Verhaltensökonomik untersucht und systematisiert, die inzwischen auch auf die ökonomische Analyse des Rechts Einfluss nimmt.

Definitionen von Effizienz[Bearbeiten]

Pareto-Kriterium[Bearbeiten]

"Pareto-optimal"[2] ist eine Situation, in der sich der Nutzen für keinen Beteiligten verbessern lässt, ohne den Nutzen eines anderen Beteiligten zu verringern.

Kaldor-Hicks-Kriterium[Bearbeiten]

"Kaldor-Hicks"-effizient[3] ist eine Situation, in der keine Wohlfahrtsverbesserung für einen Beteiligten möglich ist, die groß genug ist, um jeden entstehenden Nachteil eines anderen Beteiligten zu kompensieren.

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Georg Dietlein, Jan-Gero Alexander Hannemann, Arne Nordmeyer: Gerechtigkeit als Kostenfrage oder Kosten als Gerechtigkeitsfrage? Eine Einführung in die ökonomische Analyse des Rechts. In: ZJS (Zeitschrift für das Juristische Studium) 2013, 163
  2. Benannt nach Vilfredo Pareto
  3. Basiert auf Arbeiten von NIcholas Kaldor und John Hicks