Bürgerwissen Deutschland/ Deutschland und die Deutschen/ Immigration
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Bundesrechtliche Bestimmungen
[Bearbeiten]Siehe die in den Vorbemerkungen dargestellten Quellen!!!
gesonderte Bestimmungen in einzelnen Ländern
[Bearbeiten]Zusammenfassung
[Bearbeiten]7. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um deutscher Staatsbürger zu werden?
- Voraussetzung ist in der Regel der legale, auf Dauer angelegte Aufenthalt von mindestens acht Jahren und eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Der Lebensunterhalt muss ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II gesichert sein (Ausnahmen sind in bestimmten Fällen möglich). Die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden (Ausnahmen sind in bestimmten Fällen möglich). Es dürfen keine Verurteilungen wegen schwerwiegender Straftaten (180 oder mehr Tagessätze) vorliegen. Der Einbürgerungswillige muss sich zu den Grundsätzen der Verfassung bekennen und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. In manchen Fällen (z.B. für den ausländischen Ehepartner eines/einer Deutschen) ist eine Einbürgerung auch schon nach 5 Jahren möglich.
- Die Voraussetzungen der Einbürgerung sind im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/index.html .
- Hintergrundartikel/Quellen: Deutsche Staatsangehörigkeit
- Das neue - noch in der Umsetzung befindliche - hessische Einbürgerungskonzept sieht für alle Einbürgerungswillige folgende Voraussetzungen vor:
- Mindestens acht Jahre Aufenthaltsdauer
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Verpflichtung zu Einbürgerungskursen mit einem Wissens- und Wertetest
- Ausschluss verfassungsfeindlicher Bestrebungen
- Loyalitätserklärung
- Eidesleistung
Quelle: Pressemitteilung auf dem Landesportal Hessen vom 14.03.2006 [1]