Bürgerwissen Deutschland/ Verfassung und Grundrechte/ Verfassung
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31. Wo sind die Grundrechte der deutschen Staatsbürger festgelegt?
- In der Verfassung, genauer: in Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes sowie in Art. 20 Abs. 4 (Widerstandsrecht), 33 (Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten), 38 (Wahlrecht), 101, 103 und 104 (Justizgrundrechte) des Grundgesetzes.
- Korrekterweise sind die Art. 1-19 GG in Menschen- und Bürgerrechte zu unterteilen, wobei Menschenrechte entsprechend auch für nichtdeutsche Staatsangehörige gelten (Bsp. Art. 1,2,3,4 etc.). Einige in der modernen Diskussion genannte Rechte, wie z.B. das Recht auf freien Zugang zu Trinkwasser, sind im Grundgesetz nicht niedergeschrieben. Hintergrund: Inhalte des Gesetzes
32. Wie heißt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland?
- Grundgesetz. Hintergrund: Verfassung
33. In welchem Jahr ist sie in Kraft getreten?
- 1949 Hintergrund: Grundgesetz, siehe Box "Basisdaten"