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BWL in NPC: Kostenartenrechnung (Grundlagen)

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Kostenartenrechnung

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Überblick

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In der Kostenartenrechnung werden die verschiedenen Kostenarten, die in einem Unternehmen anfallen, hinsichtlich ihrer Höhe ermittelt. Die Kostenartenrechnung liefert für die verschiedenen Kostenarten – Personalkosten, Betriebsmittelkosten, Materialkosten, Fremdleistungskosten usw. – einheitliche Regeln, wie die Höhe dieser Kosten berechnet wird. Durch diese einheitlichen Regeln wird eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Teilen eines Unternehmens oder auch verschiedener Unternehmen gewährleistet.

Die Ergebnisse der Kostenartenrechnung werden bei verschiedenen weiterführenden Berechnungen, z.B. der Kostenstellenberechnung, der Kostenträgerrechnung sowie bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (Kostenvergleichsrechnung) und bei der Kosten-Leistungs-Rechnung, verwendet.

Übersicht - Kostenarten

Da die Regelungen der Kostenartenrechnung nicht nur einheitlich sind sondern auch für alle Folgerechnungen in der gleichen Weise verwendet werden, wird sichergestellt, dass diese Folgerechnungen - wie z.B. Kostenstellenberechnung, Kostenträgerrechnung - aufeinander abgestimmt sind und damit nicht zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können.

Zu beachten ist, dass die Kostenartenrechnung grundsätzlich eine innerbetriebliche Berechnung ist und deshalb nur in begrenztem Maße nach außen wirksam wird. Allerdings gibt es bestimmte Berechnungsregeln, die sowohl innerbetrieblich als auch außerhalb des Betriebes gleich sind (z.B. Regeln für die Abschreibung).

Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Ergebnisse der innerbetrieblichen Kostenberechnung nicht automatisch für Unternehmensentscheidungen verwendet werden. Hier können andere Überlegungen, wie z.B. steuerliche Erwägungen oder Absatzstrategien, zu einem anderen Ergebnis führen.


Personalkosten

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Bei den Personalkosten ist zwischen den Kosten zu unterscheiden, die unmittelbar durch einen Beschäftigten verursacht werden sowie den Kosten, die nur mittelbar mit ihm im Zusammenhang stehen. Ferner werden in vielen Fällen aus Gründen einer vereinfachten Berechnung auch solche Kosten dem einzelnen Beschäftigten „kalkulatorisch“ zugeordnet, die sich aus dem Unternehmen ergeben.

Personalkostenstruktur


Kosten, die unmittelbar durch einen Beschäftigten verursacht werden

Bruttobezüge (einschließlich Sonderzahlungen, zum Beispiel Weihnachtsgeld) Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung Sonstige Personalnebenkosten , auch Personalzusatzkosten genannt


Kosten, die mittelbar durch einen Beschäftigten verursacht werden

Raumkosten für den Arbeitsplatz Kosten für Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Betriebsmitteln (Möbeln und technischem Gerät) Kosten für Material (so weit es nicht unmittelbar dem Produkt zuzuordnen ist) Kosten für Energie, Versorgung und Entsorgung


Kosten, die kalkulatorisch dem Beschäftigten zugeordnet werden („Umlage“)

Kosten für administrative Leistungen („Verwaltung“) Kosten von Führungskräften (anteilig) Sonstige Kosten des Unternehmens


Anmerkungen:

Die vorstehende Auflistung ist abgestimmt auf die Belange NPCs. So werden z.B. in der gewerblichen Industrie die Kosten des Arbeitsplatzes häufig separat - das heißt unabhängig von dem Beschäftigten - in die Berechnung übernommen, um dadurch eine höhere Transparenz zu erhalten.

Auch die Umlage(n) werden vielfach nicht bei der Festlegung der Personalkosten berücksichtigt, sondern erst später beim Berechnen der Kosten für ein Produkt. Diese Berechnung hat den Vorteil, dass für die Beurteilung der Kosten eine höhere Transparenz erreicht wird.

Wichtig: Spätestens dann, wenn in einem Unternehmen eine Kosten-Leistungs-Rechnung eingeführt wird, sollte auf eine Umlage von Kosten auf die Beschäftigten verzichtet und stattdessen eine Zuordnung zu den Produkten vorgenommen werden.


Bruttobezüge (incl. Sonderzahlungen)

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In den meisten Unternehmen werden die Personalkosten in Gruppen gleichartiger Beschäftigter zusammengefasst. Auf der Grundlage dieser Summenbildung wird dann ein durchschnittlicher Wert für die Bruttobezüge und sonstigen Zahlungen ermittelt. Dieses Berechnungsmodell geht von der Überlegung aus, dass die individuellen Kosten eines Beschäftigten von der Organisation, in der er beschäftigt ist, nicht beeinflusst werden können.

Dieses System der Mittelwertbildung wird bis heute auch in der öffentlichen Verwaltung angewendet. Im Zusammenhang mit der Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung gibt es aber in den letzten Jahren Überlegungen, von diesem System abzuweichen und die durchschnittlichen Kosten nicht mehr für das gesamte Unternehmen „öffentliche Verwaltungen des Bundes“ zu ermitteln, sondern diese Kosten unter Umständen bis auf die einzelne Behörde „herunterzubrechen“.

Hinweis:
Eine kritische Betrachtung zu dieser Problematik wird demnächst an dieser Stelle eingefügt.


Besonderheit der öffentlichen Verwaltung

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Für die (noch) große Zahl von verbeamteten Kräften gelten für die Berechnung der Kosten, die unmittelbar mit einem Beschäftigten zusammenhängen, etwas andere Regeln. An Stelle der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung wird hier ein sog. Versorgungszuschlag berücksichtigt.

Für die Berechnung dieses Zuschlages gibt es keinen einheitlichen Wert, was dazu führt, dass er in der Bundesverwaltung, in den Landesverwaltungen und bei Kommunen eine unterschiedliche Höhe hat.

Eine differenzierte Darstellung der Berechnung von Personalkosten für den öffentlichen Dienst veröffentlicht regelmäßig das Bundesfinanzministerium auf seiner Homepage [1] unter dem Suchbegriff Personalkostensätze

Hinweis:

Eine Kommentierung dieser Arbeitsunterlage des Bundesfinanzministeriums durch die Autoren dieses Wikibooks ist in Vorbereitung.


Sozialversicherung, Arbeitgeberanteil

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Bei der Berechnung der Personalkosten eines Beschäftigten werden zu den Bruttobezügen die Kosten zugerechnet, die der Arbeitgeber an die Sozialversicherung zahlen muss. Die Höhe dieses Wertes ist abhängig von politischen Entscheidungen und wird schon seit längerer Zeit kontrovers diskutiert. Einigkeit besteht allenfalls darin, dass dieser Wert reduziert werden muss, wenn neue Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen werden sollen.

Aktuell liegt der Wert bei rund 20 Prozent, die zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur anderen Hälfte vom Arbeitnehmer bezahlt werden.


Personalnebenkosten u. vgl.

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Welche Kosten als Personalnebenkosten oder auch Personalzusatzkosten berücksichtigt werden, ist stark vom einzelnen Unternehmen abhängig. Insofern ist es kaum möglich, Werte verschiedener Unternehmen miteinander zu vergleichen. In der Vergangenheit sind in der Industrie bei den gewerblichen Arbeitnehmern (Arbeitern) auch die Kosten, die durch Wochenfeiertage - zumindest kalkulatorisch – entstehen, als Personalzusatzkosten bezeichnet worden.

Auch aus diesem Grund ist der Vergleich von Werten verschiedener Unternehmen, die möglicherweise noch verschiedenen Kategorien angehören, nur dann auf Dauer möglich, wenn man eine genaue Zusammensetzung der Kosten ermitteln kann.


Raumkosten

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Die überwiegende Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in NPCs erledigen ihre Aufgaben an einem Arbeitsplatz, der sich in einem Raum innerhalb eines Gebäudes befindet. Dies kann sowohl ein Büroraum sein als auch ein frei zugänglicher Raum, in dem Kunden empfangen werden können. Für einen solchen Raum entstehen Kosten durch

► Miete bzw. kalkulatorische Miete ► Umlage für Nebennutzflächen ► Versorgung mit Energie ► Reinigung ► Entsorgung von Abfällen.

Miete bzw. kalkulatorische Miete

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1. Wurde das Gebäude angemietet, werden diese Kosten anteilig dem jeweiligen Raum zugeordnet. Ist die angemietete Fläche größer als die durch die Büro- und Kundenräume genutzte Fläche, muss entschieden werden, wie die Kosten der verbleibenden Flächen verrechnet werden. Im ungünstigsten Fall wird man sie durch eine Umlage der Hauptnutzungsfläche - sprich: Büro- und Kundenräume - zuordnen.

2. Wurde das Gebäude nicht angemietet, sondern ist im Eigentum der NPC, muss eine kalkulatorische Miete errechnet werden. Grundlage für die Berechnung sind die gleichen Regeln, die für die Kostenermittlung von Betriebsmitteln gelten. Die im Gebäude verfügbare Fläche wird aufteilt in Hauptnutzfläche und Nebennutzfläche. Zu der zweiten Gruppe zählen vor allem Treppenhäuser, Flure, sonstige Verkehrsflächen, Nasszellen, Technikräume einschl. Aufzügen, Abstellflächen und Kellerräume und ggf. vergleichbare Flächen.


4. Sofern ein Arbeitsplatz nur von einem Mitarbeiter genutzt wird -- eine Bedingung, die in NPCs derzeit noch überwiegend gegeben ist -- können die Kosten des Arbeitsplatzes unmittelbar mit den Personalkosten des Mitarbeiters kalkulatorisch zusammengefasst werden.

Hinweis zum Vorgehen: Um die Berechnung zu vereinfachen, empfiehlt es sich ferner, zunächst die Kosten für solche Arbeitsplätze zu ermitteln, die für eine große Zahl von Mitarbeitern nahezu identisch sind.

Bei der Festlegung der weiteren Kosten geht man - soweit verfügbar - von den tatsächlichen Kosten des jeweiligen Betriebes aus.


Umlage für Nebennutzflächen

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Die Kosten, die durch diese Nebennutzflächen entstehen, müssen durch eine geeignete Verrechnung den Kosten der Hauptnutzfläche zugeordnet werden.

Bei den Nebennutzflächen wird unterschieden zwischen solchen, die einzelnen Arbeitsplätzen zur Verfügung stehen und solchen, die nur von einzelnen Arbeitsplätzen oder Kostenstellen genutzt werden. Im ersten Fall findet eine pauschale Verrechnung auf alle Arbeitsplätze statt, während im zweiten Fall eine differenzierte Zuordnung der Kosten zum einzelnen Arbeitsplatz bzw. zur einzelnen Kostenstelle vorgenommen wird.


Umlage für sonstige Kosten der Räume

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Bei der Festlegung der weiteren Kosten geht man - soweit verfügbar - von den tatsächlichen Kosten des jeweiligen Betriebes aus. Liegen solche Werte nicht vor, arbeitet man zumindest vorübergehend mit Werten anderer Unternehmen oder greift auf Unterlagen aus der Literatur oder von Verbänden und Institutionen zurück.


Versorgung mit Energie

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Um den Berechnungsaufwand einzuschränken, wird man im Allgemeinen bei der Ermittlung der anteiligen Kosten für Energie mit einem Verrechnungsschlüssel arbeiten, der sich meist nach der Größe der in Anspruch genommenen Fläche richtet.

In Ausnahmefällen - zum Beispiel wenn an einzelnen Arbeitsplätzen ein besonders hoher Energiebedarf besteht, wird man diese nur dem jeweiligen Arbeitsplatz zuordnen.


Reinigung

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Meist wird die Reinigung heute von einem externen Unternehmen durchgeführt, so dass die Kosten unmittelbar aus dem Vertrag entnommen und auf die Arbeitsplätze verteilt werden können. Im Interesse einer einfachen Kostenverrechnung verteilen sich die anfallenden Kosten meist entsprechend der Raumgröße.

Hinweis: Weitere Hinweise für die Verrechnung folgen zu einem späteren Zeitpunkt


Entsorgung von Abfällen

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Für die Berechnung der Kosten für die Abfallentsorgung gelten grundsätzlich die gleichen Aussagen wie für die Versorgung mit Energie. Im Allgemeinen wird man anfangs auf Grund der bisherigen Erfahrungen zunächst nur vorübergehende Werte einführen, um sie dann gegebenenfalls später korrigieren zu können. Auch hier arbeitet man - wenn nicht besondere Verhältnisse vorliegen, z.B. besonders umfangreiche Abfälle einzelner Unternehmensteile - über einen Verrechnungsschlüssel, der sich meist an der in Anspruch genommenen Fläche orientiert.

Hinweis:

Um dem Gedanken des Umweltschutzes eine höhere Bedeutung (und Beachtung) zu geben, besteht zunehmend die Tendenz, Kosten für die Entsorgung möglichst direkt und in voller Höhe dem Verursacher zuzuordnen.


Kritik: Zur Problematik der Raumkosten

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In den letzten Jahren hat die Höhe der Raumkosten vorrangig bei den Versicherungen, Banken, Handelsunternehmen und den NPCs eine immer größere Bedeutung gewonnen. Hohe Grundstückspreise in zentraler Lage und damit verbundene hohe Mietkosten sowie ein aufwändiger Baustil haben die Kosten für Gebäude und Räume immer weiter in die Höhe getrieben. Am Rande sei erwähnt, dass es sich hierbei nicht um eine deutsche oder europäische, sondern vielmehr eine weltweite Problematik handelt.

Während man aber im Fertigungsbereich schon lange dieser Kostenproblematik zumindest teilweise dadurch versucht entgegenzuwirken, dass die teuren „Betriebsstätten“ im Zweischicht- oder Dreischicht-Betrieb genutzt werden, hat bis heute ein solches Denkmodell bei Dienstleistungsunternehmen und NPCs noch keine nennenswerte Beachtung gefunden.


Dabei sollten die folgenden beiden Rechnungen nachdenklich machen:

► Ein Gebäude steht an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden zur Verfügung. Das ergibt 168 Stunden je Woche. Die Arbeitszeit der Beschäftigten in Dienstleistungsunternehmen beträgt rund 40 Stunden in der Woche. Betriebswirtschaftlich betrachtet bedeutet dies, dass das Gebäude nur rund 23 Prozent der gesamten Zeit genutzt wird.

► Noch extremer wird die Situation, wenn man die Berechnung nicht auf eine Woche sondern auf das gesamte Jahr bezieht. Bei 210 Arbeitstagen erhalten wir eine Jahresarbeitszeit von 1680 Stunden. Ein Kalenderjahr mit 365 Tagen ergibt rechnerisch 8760 Stunden. Daraus resultiert eine Auslastung der Räume von weniger als 20 Prozent (genau: 19,17 %)!!


Solche Zahlenrelationen sind sowohl aus ökonomischerals auch aus ökologischer Sicht völlig unbefriedigend. Vor diesem Hintergrund muss es nachdenklich stimmen, dass bis heute alternative Modelle, mit denen eine wesentlich bessere Nutzung von Büroräumen erreicht werden kann, kaum Beachtung gefunden haben.


Betriebsmittel (Investitionen)

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Jede Produktion - unabhängig davon, ob es sich um ein materielles Gut oder um eine Dienstleistung (immaterielles Gut) handelt, benötigt neben den Menschen Betriebsmittel. Ein Beispiel für die Betriebsmittel haben wir zuvor schon dargestellt, es waren die Gebäude und Räume. Weitere Betriebsmittel sind Geräte, Maschinen und sonstige technische Anlagen.

Allen Betriebsmitteln ist gemeinsam, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt angeschafft und fast immer für eine mehrjährige Nutzung vorgesehen sind. Am Ende dieser Nutzungsdauer stellen sie entweder keinen wirtschaftlichen Wert mehr dar (man sagt: der Restwert ist 0) oder die Betriebsmittel haben noch einen Wert, der durch Verkauf realisiert werden kann (man sagt: der Restwert ist x Euro).

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht geht man davon aus, dass Betriebsmittel grundsätzlich über Kredite finanziert werden und deren Laufzeit an die Nutzungsdauer angepasst ist. Daraus entstehen weitere Kosten, die man als Kapitalkosten bezeichnet.

Ein weiteres Merkmal dieser Betriebsmittel ist, dass neben den Kosten für die Anschaffung auch laufende Kosten während des Betriebes entstehen. Hierbei unterscheidet man einerseits solche Kosten, die unabhängig von der in Anspruch genommenen Menge entstehen. Diese Kosten stellen fixe Kosten bezogen auf ein Geschäftsjahr dar.

Darüber hinaus kann es bei Betriebsmitteln Kosten geben, die abhängig sind von der in Anspruch genommenen Menge. Sie werden deshalb als variable Kosten bezeichnet, weil sie sich innerhalb eines Geschäftsjahres verändern können, je nachdem, welche Menge benötigt wird.

Aus den vorstehenden Betrachtungen leitet sich folgende Zusammensetzung der Betriebskosten ab:

► Abschreibung

► Kapitalkosten

► Kosten für Wartung und Instandhaltung

► sonstige fixe Kosten

► variable Kosten


Abschreibung

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Berechnungsregeln

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Grundsätzlich gilt die Annahme, dass jedes in einem Unternehmen eingesetzte Betriebsmittel im Laufe der Zeit an Wert verliert. Der Wertverlust kann durch Gebrauchsverschleiß, Zeitverschleiß, technische Entwicklung oder auch den zeitlichen oder mengenmäßigen Verbrauch eines Rechtsschutzes verursacht werden.


Abschreibung (ohne Restwert)


Welche Ursache der Wertverlust hat, ist letztlich betriebswirtschaftlich gesehen ohne Bedeutung. Entscheidend ist aber, dass dieser Wertverlust kostenmäßig erfasst wird. Dies geschieht durch die Abschreibung.

Hinweis:

Nicht berücksichtigt werden an dieser Stelle außerordentliche Werteverluste durch technischen Fortschritt ("Innovationssprünge"), wirtschaftliche Überholung und sogenannten Katastrophenverschleiß.

Zusätzlich können bei betriebswirtschaftlichen Berechnungen auch kalkulatorische Anlagewagnisse mit berücksichtigt werden.


Die kalkulatorische Abschreibung kann auf unterschiedliche Weise vorgenommen werden. Dabei ist zu beachten, dass bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung unter Umständen aus unternehmerischen Gründen andere Abschreibungszeiträume und Abschreibungsverläufe benutzt werden, als sie sich aus gesetzlichen Vorgaben (d.h. im Wesentlichen aus dem Steuerrecht) ergeben.

Beim zeitlichen Verlauf der Abschreibung unterscheidet man:

► linear

► degressiv

► leistungsabhängig

► progressiv.


Abschreibung (mit Restwert)


Im Allgemeinen verläuft der Wertverlust degressiv, d.h. ein Betriebsmittel verliert in den ersten Jahren vergleichsweise mehr an Wert als in den nachfolgenden Jahren. In den meisten Fällen wird dieser Sachverhalt bei betriebswirtschaftlichen Berechnungen nicht berücksichtigt, da er zu wechselnden Kosten in den einzelnen Jahren führen würde.

Bei der Kostenrechnung strebt man aber - unter anderem um eine einheitliche Kalkulationsgrundlage zu erhalten - durchschnittliche Kosten für den gesamten Berechnungszeitraum an. Bezogen auf die Abschreibung bedeutet dies, dass man einen linearen Wertverlust unterstellt und deshalb auch eine lineare Abschreibung zu Grunde legt.


Formel für Abschreibung


Bei der Berechnung der Abschreibung ist zu beachten, ob auch nach der geplanten Nutzungsdauer ein Restwert besteht oder dieser mit € 0,- angenommen wird. Hieraus resultieren unterschiedliche Berechnungsformeln, die aber ineinander überführt werden können.


Hinweis: Folgende Fragen bleiben späteren vertiefenden Betrachtungen in diesem Buch vorbehalten:

Soll eine leistungsabhängige oder progressive Abschreibung gewählt werden?

Soll nach dem Anschaffungswert oder dem Wiederbeschaffungswert abgeschrieben werden?


Kapitalkosten

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Kapitalkosten(ohne Restwert)


Berechnungsregeln

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Jede Investition bindet Kapital. Mit dieser Kapitalbindung sind Zinsen verbunden, unabhängig davon, ob dieses Kapital im Unternehmen vorhanden ist oder als Kredit aufgenommen werden muss (Fremdkapital). Im ersten Fall sind dies Guthabenzinsen, die dem Unternehmen durch die Investitionen verloren gehen. Im zweiten Fall sind es die Darlehenszinsen, die durch einen Kredit entstehen.

In der Kostenartenrechnung wird dieser Sachverhalt dadurch berücksichtigt, dass immer dann, wenn Investitionen getätigt werden, kalkulatorische Zinsen berücksichtigt werden. Während in der Realität diese Zinsen von Jahr zu Jahr geringer werden, da der Kredit kontinuierlich getilgt wird, bildet man in der Kostenartenrechnung einen Mittelwert über die gesamte Laufzeit des Kredites. Wie bei der Abschreibung soll auch hier durch die Berechnung des Mittelwertes ein gleichbleibender Wert für den gesamten Berechnungszeitraum erreicht werden.


Kapitalkosten (mit Restwert)


Hinweis: Die in der Kostenartenrechnung angewendete Berücksichtigung von Kapitalkosten ist nur für innerbetriebliche Verrechnungen gültig. In anderen Zusammenhängen - zum Beispiel bei der Berechnung von Steuern - können Kreditkosten von den Einnahmen abgesetzt werden, während Guthabenzinsen nicht einnahmemindernd wirken.


Formel für Kapitalkosten

Im Allgemeinen wird bei der Berechnung der Kapitalkosten mit Näherungsformel gerechnet, weil diese ausreichend genau ist. Die Ableitung der Formel ist in allen einschlägigen Büchern der BWL und der Kostenrechnung zu finden, so dass an dieser Stelle darauf verzichtet wird.


Wartungs- und Instandhaltungskosten

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In den meisten Fällen entstehen durch Investitionsgüter – z.B technische Geräte, sonstige Ausstattungsgegenstände oder Gebäude - Kosten durch Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Ihre Höhe und Kostenstruktur hängen von vielen Einflussgrößen ab, zum Teil auch solchen, die nicht genau vorhersehbar sind. In vielen Fällen arbeitet man in der Praxis daher mit Erfahrungswerten, z.B. %-Werten, die auf den Anschaffungswert bezogen werden.

Für die Berücksichtigung dieser Kosten gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

► Soweit der Umfang dieser Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten unabhängig von der Nutzungsintensität ist, werden die dadurch verursachten Kosten als fixe Sachkosten berücksichtigt.

► Ist der Umfang dieser Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten abhängig von der Nutzungsintensität, werden die dadurch verursachten Kosten als variable Sachkosten berücksichtigt.

Bei den Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind vielfältige Gliederungen möglich. Wenngleich in diesem Buch auf Details nicht weiter eingegangen werden soll, weil sie den inhaltlichen Rahmen unserer Darstellungen sprengen würden, soll eine typische Struktur zumindest kurz vorgestellt werden.


Gliederung der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten

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In der Literatur werden verschiedene Möglichkeiten für eine Gliederung dargestellt, dabei gibt es auch Unterschiede bei der Verwendung der Begriffe. Die nachfolgende Struktur stellt deshalb nur eine von mehreren Möglichkeiten dar.


Laufende Instandhaltung

Inspektion von Allgemeinzustand, Funktionen, Sicherheitselementen und Zustand der Verschleißteile
Wartung - teilweise auch als Instandhaltung bezeichnet, hierzu zählen: Reinigen, Justieren, Schmieren und Wechsel von Verschleißteilen


Instandsetzung, d.h. das Ersetzen defekter Teile (ohne Verschleißteile)

Großinstandsetzung, Überholung und vgl.; dies können sein: Großinstandsetzung, Grundlegende Überholung, Austausch wichtiger Komponenten sowie Funktionserweiterung und –verbesserung

Hinweis: Bei der zuletzt genannten Gruppe "Instandsetzungen" muss geprüft werden, ob hierdurch eine Werterhöhung des Investitionsgutes und ggf. auch eine Verlängerung der betriebsüblichen Nutzungsdauer zu erwarten ist. In diesen Fällen müssen die entstandenen Kosten kalkulatorisch wie eine Abschreibung für Investitionen behandelt werden.


Berechnungsregeln

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Für die Berücksichtigung der Kosten, die durch Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten entstehen, gelten folgende Regeln:


Formel für w&i-Kosten


► Sind Kosten über den gesamten Zeitraum hinweg in jeder Berechnungsperiode (Jahr) gleich hoch, können sie unmittelbar als jährliche Kosten übernommen werden.

► Ist die Höhe der Kosten in verschiedenen Berechnungsperioden unterschiedlich, so wird über die gesamte Nutzungsdauer ein Mittelwert gebildet. Hierzu werden die in den einzelnen Berechnungsperioden anfallenden Kosten addiert und durch die Nutzungsdauer dividiert (siehe Formel).


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Beispiele zur Berechnung der Betriebsmittelkosten

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Beispiel 1: Abschreibung bei Investition ohne Restwert


Beispiel Betriebsmittelkosten-ohne-RW


Berechnung der Kosten für eine Investition mit folgenden Werten:

► Der Anschaffungswert beträgt 20.000,- €

► Die betriebsübliche Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre

► Der verbleibende Restwert ist mit 0 € zu veranschlagen

► Zinssatz: 6 %


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Beispiel 2: Abschreibung bei Investition mit Restwert

Berechnung der Kosten für eine Investition mit folgenden Werten:


Beispiel Betriebsmittelkosten-ohne-RW


► Der Anschaffungswert einer Maschine beträgt 20.000,- €

► Die Nutzungsdauer soll 3 Jahre betragen

► Der danach verbleibende Restwert ist mit 8.000,- € zu veranschlagen

► Zinssatz: 6 % .


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 HINWEIS: DIE BEARBEITUNG DIESES KAPITELS WIRD FORTGESETZT !!!