Benutzer:SRahn1988/ Judo/ Grundlagen

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Der Judogi[Bearbeiten]

Judoka mit Judogi bekleidet

Der Judogi(=Judoanzug) ist die Trainings- und Wettkampfbekleidung eines Judoka. Er besteht aus drei Teilen: Einer Jacke, die von einem Gürtel gehalten wird und aus einer Hose. Traditionell ist der Judogi weiß, es gibt ihn aber auch für Wettkämpfe in Blau oder, eher selten, in schwarz.
Beim Tragen des Anzuges gibt es Regeln. So muss die Jacke so lang sein, dass sie die Oberschenkel bedeckt und die Ärmel sollen so lang sein, dass sie die Faust berühren, wenn die Arme am Körper anliegen. Die Jacke wird so getragen, dass die linke Seite über der rechten liegt. Die Hose sollte so lang sein, dass sie die Knöchel bedeckt. Der Gürtel wird speziell gebunden und sollte im Rücken gerade übereinanderliegend sein.
Allgemein gilt für den Anzug, dass er aus Baumwolle gefertigt und reißfest sein soll. Er soll stets sauber und frei von Gerüchen sein. Während Frauen unter der Jacke ein weißes T- Shirt oder ähnliches Tragen, sollen Männer (zumindest) im offiziellen Wettkampf nur die Jacke tragen.


Obi - der Gürtel[Bearbeiten]

Farbige Gürtel für Dan- Grade ab 1930

Der Gütel zeigt den Kenntnisstand eines Judoka an. Er besteht aus Baumwolle und wird zum Halten der Jacke verwendet. In den frühen Anfängen gab es noch keine verschiedenfarbigen Gürtel, jedoch war es Kano selber, der Gürtelstufen und deren farbige Kennzeichnung einführte.

Einführung des Dan- Grades[Bearbeiten]

Im August des Jahres 1883 verlieh Kano erstmals den 1. Dan an seine Schüler Tomita und Saigo. Bereits im November des selben Jahres erhalten sie den 2. Dan, übersprangen den 3. Dan und erhielten bereits im August, bzw. September 1885 den 4. Dan.

Der schwarze Gürtel und Prüfungsrichtlinien[Bearbeiten]

Im Jahr 1886 führte Kano den schwarzen Gürtel ein. Diese Erfindung sollte später von fast allen Kampfkünsten übernommen werden. Bis 1912 befand Kano allein über die Vergabe der Dan- Grade. Ab 1912 gab es Prüfungsrichtlinien, ab 1923 offizielle Prüfungsregeln des Kodokan, in der Kriterien zur Vergabe von Graduierungen schriftlich festgelegt wurden.

Farbige Gürtel[Bearbeiten]

Farbige Gürtel für Schülergrade ab 1923

Der Kodokan hatte erstmals 1923 eine durch farbige Gürtel gekennzeichnete Herarchisierung der Schülergrade innerhalb des Gratifikations- und Motivitationssystem vorgenommen. Im Jahr 1930 folgte dann die farbliche Hirarchisierung der Dan- Grade. Dabei wurde vom 1. bis 5. Dan ein schwarzer Gürtel, vom 6. bis 8. Dan ein rot- weißer Gürtel und für den 9. und 10. Dan ein roter Gürtel eingeführt.

Aktuelle Graduierung im Deutschen Judobund(DJB)[Bearbeiten]

Im Deutschen Judobund gibt es eine Einteilung in Schüler- oder Kyu- Grade und in Meister- oder Dan- Grade. Die Schülergrade sind wiederum in 9 Stufen, die Meistergrade in 10 Stufen unterteilt.
Schülergrade werden durch verschiedenfarbige Gürtel vom weißen bis zum braunen Grütel angezeigt.
Meistergrade werden generell durch den schwarzen Gürtel, ab dem 6. Dan wahlweise mit einem rot- weiß- rotem Gürtel und ab dem 9. Dan wahlweise mit einem roten Gürtel angezeigt. Gürtel können ab dem 8. Kyu bis zum 5. Dan durch Prüfung erlangt werden, wobei der 1. Dan immer durch Prüfung erlangt werden muss. Dangrade ab dem 6. Dan können nur durch Verleihung durch den DJB, der 10. Dan durch den Kodokan oder der IJF erlangt werden.

Kyu(Schüler)- Grade im Deutschen Judobund(DJB)
Grad 9. Kyu 8. Kyu 7. Kyu 6. Kyu 5. Kyu 4. Kyu 3. Kyu 2. Kyu 1. Kyu
Farbe
Mindestalter kein 7 Jahre 8 Jahre 9 Jahre 10 Jahre 11 Jahre 12 Jahre 13 Jahre 14 Jahre
Dan(Meister)- Grade im Deutschen Judobund(DJB)
Grad 1. Dan 2. Dan 3. Dan 4. Dan 5. Dan 6. Dan 7. Dan 8. Dan 9. Dan 10. Dan
Farbe
Dan- Grad Vorbereitungszeit verkürzt
1. Dan 2 Jahre 1 Jahr
2. Dan 3 Jahre 2 Jahre
3. Dan 4 Jahre 3 Jahre
4. Dan 5 Jahre 4 Jahre
5. Dan 6 Jahre 5 Jahre

Die Dan- Grade 1. Dan bis 5. Dan können durch die Ablegung einer Prüfung erworben werden, wobei jedoch der 1. Dan immer durch Prüfung erlangt werden muss. Die Prüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Die Vorbereitungszeit steigt mit dem Grad des Dan an. Sie kann jedoch durch Trainer- oder Kampfrichter- Lizenzen oder durch Wettkampferfolge um 1 Jahr verkürzt werden. Die Prüfung zum 1. Dan kann frühstens mit Vollendung des 18. Lebensjahres abgelegt werden; sind Wettkampferfolge vorweisbar, kann die Prüfung auch mit Vollendung des 16. Lebensjahres abgelegt werden.
Dan- Grade ab dem 6. Dan werden ausschließlich verliehen. Hierzu gilt die Ehrenordnung des DJB. Mit den Graden jenseits des 5. Dan wird das Lebenswerk des Judoka geehrt. Vorraussetzung für die Verleihung ist beispielsweise Tragezeiten von bestimmten Dan- Graden, eine herausragende Lehrtätigkeit oder Tätigkeiten in Landes- und Bundesverband.
Der 10. Dan wird ausschließlich vom Kodokan oder von der IJF(International Judo Federation) verliehen. Graduierung über dem 10. Dan werden nicht vorgenommen, obwohl es keine offizielle Limitierung gibt. Würde ein Meister mit einem 11. Dan graduiert, würde man alle Meister mit dem 10. Dan herabstufen und Kano selbst hat nur bis zum 10. Dan graduiert.

Schülergrade in Deutschland bis 1995[Bearbeiten]

Im Jahr 1995 wurde die neue Prüfungs- und Ausbildungsordnung des DJB eingeführt, die erstmals Zwischenstufen beinhaltete. Neu war auch, dass für die Prüfung nun nicht mehr die verschiedenen Stufen der Gokyo, sondern Wurftechniken, deren Anwendung als auch Bodentechniken demonstriert werden mussten.

Kyu(Schüler)- Grade im Deutschen Judobund(DJB) bis 1995
Grad 6. Kyu 5. Kyu 4. Kyu 3. Kyu 2. Kyu 1. Kyu
Farbe