Betriebswirtschaft/ Grundlagen/ Arbeitsteilung

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Arbeitsteilung beschreibt generell die Auflösung eines Arbeitsvorgangs unter mehreren Menschen (Arbeit teilen) in Teilvorgänge, die von verschiedenen Wirtschaftseinheiten (Menschen, Familien, Unternehmen, Organisationen, Regionen sowie Volkswirtschaften) ausgeführt werden können. Um die Teilvorgänge wieder zu einem Arbeitsvorgang zusammenzufügen, müssen die einzelnen Wirtschaftseinheiten untereinander kommunizieren und sich koordinieren. Dadurch werden die einzelnen Akteure voneinander abhängig und verlieren ihre Selbständigkeit.

In der Industriebetriebslehre beinhaltet Arbeitsteilung auch die organisatorische Zuweisung der einzelnen Arbeitsaufgaben innerhalb des Industriebetriebs an die einzelnen Akteure (Mitarbeiter, Stellen, Abteilungen, Fertigungsteams) im Rahmen der Arbeitsvorbereitung.

  • Beispiele: Ständewesen im Mittelalter, Fließbandarbeit bei Ford
  • Theoretischer Hintergrund: Taylorismus

Innerbetriebliche Arbeitsteilung[Bearbeiten]

Innerhalb eines Betriebes gibt es (abhängig von der Größe) verschiedene Abteilungen, z.B. Einkauf, Lagerverwaltung, Verkauf, Buchhaltung usw.

Nationale Arbeitsteilung[Bearbeiten]

  senkrecht („vertikal“) waagrecht („horizontal“)
Beschreibung Die spezialisierten Betriebe folgen aufeinander. Die spezialisierten Betriebe erbringen Leistungen auf der gleichen Wirtschaftsstufe.
Teilschritte
  • Urproduktion
  • Handel und/oder Transport
  • Produktion (Industrie und Handwerk)
  • Konsumation
z. B. in der Möbelindustrie: Küchen, Wohnzimmer, Schlafzimmer ...

Internationale Arbeitsteilung[Bearbeiten]

Vorteil: Es wird an jenem Standort produziert, an dem die geringsten Kosten anfallen.
Nachteil: Starke Abhängigkeit der nationalen Wirtschaften von der internationalen politischen und wirtschaftlichen Entwicklung
Beispiel: Die Sitze des Autos werden in China hergestellt, das Lenkrad in Indien, die Reifen in Polen usw.

Die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen nennt man die Weltwirtschaft.