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Chancen und Risiken von Videoportalen im Internet

Aus Wikibooks

Dieses Buch steht im Regal EDV.

Einleitung

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Yahoo! Video Search, My Space Videos und YouTube aus dem Bereich "Private Broadcasting" und die Anbieter für Videofilme on Demand wie z.B. Maxdome, T-Online und Arcor – das sind mehr als 70% Marktanteil in einem milliardenschweren Markt. Auf der einen Seite stehen gewinnorientierte Unternehmen, die um jeden einzelnen Portalnutzer kämpfen, auf der anderen Seite eben jene Nutzer dieser Portale, die aus den verschiedensten Gründen diese Seiten nutzen und zu leben erschaffen. Den investierten Unternehmern winken Milliardenschwere Werbeeinnahmen. Die Nutzer der Webseiten sind dagegen schon leichter zu befriedigen. In erster Linie geht es bei ihnen nur um Zeitvertreib, Spaß und Informationsbeschaffung, aber auch zur Selbstdarstellung und für Werbezwecke aus den unterschiedlichsten Motiven. Hierbei handelt es sich jedoch nur um die ersten Aspekte, die jedem ins Auge springen. Welche Vorteile können Unternehmen aus diesen Portalen ziehen? Welche Möglichkeiten sind noch offen, wenn sich ein Unternehmen dazu entscheiden sollte in ein solches Unternehmen zu investieren? Was ist für den Endverbraucher noch Wichtig außer dem Spaßfaktor und kann dieser sich Vorteile durch diese Plattformen erhoffen? Was steckt technologisch hinter diesen Portalen? Wie sieht die momentane Rechtslage bezüglich der Urheberrechte aus? Diese und weitere Punkte werden in dieser Arbeit vertieft und diskutiert.

Grundlagen

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Auf die Frage, was Videoportale sind, ist es schwierig eine kurze und prägnante Definition zu nennen. Das hat vor allem damit zu tun, dass der Markt relativ neu ist und Videoportale in sehr unterschiedlichen Facetten existieren. In dieser Arbeit werden viele Ausprägungen der Videoportale vorgestellt. Das sind in erster Linie Video-on-Demand Portale und Portale aus dem Privat- und Informationbroadcasting. Das heißt, hier wird grundsätzlich zwischen zwei Arten von Videoportalen unterschieden, zum einen die schon etwas länger am Markt etablierten Videoportale, wobei sich die Nutzer kostenpflichtig Videofilme herunterladen können (siehe Kapitel 3.1). Und zum anderen die kürzlich besonders aus den Medien bekannt gewordenen Videoportale wie YouTube und MySpace, wobei die Nutzer selbst gedrehte Videos Online stellen können (siehe Kapitel 3.2.1). Fakt ist, dass bei allen diesen Portalen der Nutzer im Vordergrund steht. Das ist das Konzept, auf dem alle Videoportale aufgebaut sind. Der Nutzer entscheidet, ob er sich ein Video anschaut, wann er dieses tun möchte und vor allem was er sehen möchte. Hinzu kommen die Möglichkeiten, in einer Community wie YouTube oder MyVideo selbst zum Drehbuchautor, Regisseur und Darsteller zu werden. Die Auswahl ist so vielfältig wie die Menschen selbst. Es existieren fast zu jedem Thema Dokumentationen, die über GoogleVideo und ähnliche Portale angeschaut werden können. Des Weiteren können die Nutzer einige Fernsehausschnitte jederzeit wieder abrufen oder die selbst gedrehten Playback-Parodien von Charthits anschauen. Eine weitere Möglichkeit ist, anstatt die Videothek aufzusuchen, ein Video-on-Demand zu bestellen. In letzter Zeit haben auch alle großen Nachrichtensender einen Livestream im Internet, die jederzeit abrufbar sind. Es ist nur eine Frage der Zeit bis die Unterhaltungssender nachziehen, und auch Livestreams anbieten.

Entstehung der Videoportale

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Die jüngste Geschichte von Videoportalen mit den spektakulären Übernahmen von MySpace durch Rupert Murdoch (News Corp.) in Höhe von 580 Millionen US-Dollar[1] oder YouTube durch Google in Höhe von 1,65 Milliarden US-Dollar [2] haben diese in den Fokus der Gesellschaft gerückt. Dabei sind Videos im Internet nichts Neues. Videos werden im Internet verlinkt seit sich die grafischen Browser beim Anwender durchgesetzt haben. Die Entwicklung zum heutigen Stand hat ihre Zeit benötigt, die Hauptfaktoren für den jetzigen Boom sind die rasante Verbreitung von schnellen Internetzugängen, sowie die weitgehende Standardisierung der digitalen Videokomprimierung und dessen Anwendungsmöglichkeiten in Handys, Digitalkameras und Camcordern. Im deutschen Sprachraum erlangten die Videoblogs, auch als vlogsbekannt (siehe Kapitel 3.2.1), während der Tsunami-Katastrophe im Indischen Ozean im Dezember 2004 erst richtig Bekanntheitsgrad. Aufnahmen der Katastrophe haben nicht die Vor-Ort-Reporter gedreht, sondern die Betroffenen haben die Videos auf Ihren privaten Webseiten online gestellt.[3] Die letzten beiden Jahre waren für die Videoportalbetreiber ein wahrer Boom, wenn man die Zugriffstatistiken betrachtet. Allein YouTube wirbt damit, dass ca. 70 Millionen Videos täglich abgerufen werden.[4] Marktwirtschaftlich betrachtet kommt ein Unternehmen, welches sich auf Werbung spezialisiert, an YouTube als möglichen Partner nicht vorbei.

Aktuelle Situation

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Das Marktforschungsunternehmens In-Stat verkündet für die Zukunft der Videoportale, auch User-Generated Content-Webseiten (UGC) genannt, eine immer größere Beliebtheit. „Bis 2010 werden die Downloads von selbst erstellten Internet-Inhalten auf Seiten wie Youtube und MySpace die 65 Milliarden-Grenze überschreiten.“[5] Nach Angabe der In-Stat-Analysten sollen die Größen der Downloads innerhalb der nächsten vier Jahre auf 1,1 Exabyte ansteigen und das Upload-Volumen auf über 9,1 Petabyte klettern.[6] Die rasante Entwicklung dieses Marktes zieht auch die Werbewirtschaft an. Demnach steigen die Umsätze aus Bannerwerbung und anderen geschalteten Online-Anzeigen auf UGC-Portalen bis 2010 auf mehr als 850 Millionen Dollar.[7] "Das bestehende Werbe-Potenzial ist noch lange nicht ausgeschöpft. Wichtig ist jedoch, dass nicht nur billige Banner-Werbung geschalten, sondern kontextsensitive Werbung angezeigt wird", meint Torsten Schwarz, Fachbereichsleiter für Online-Marketing beim Verband für deutsche Internetwirtschaft.[8] Die entsprechende Technologie werde zwar derzeit noch entwickelt, innerhalb der nächsten Jahre könne man aber mit deutlichen Fortschritten rechnen. In einer früheren Studie stellte In-Stat bereits fest, dass UGC-Portalbetreiber wie AOL, Google oder Yahoo trotz der frühen Entwicklungsphase innerhalb der kommenden Jahre mit einem starken Anstieg der Werbeeinnahmen rechnen dürfen. Die Ergebnisse der In-Stat-Studie weisen auch auf die Entwicklung des mobilen Zugriffes auf UGC-Webseiten hin. Bislang unterstützen rund 23 Prozent der Portale den Zugriff über Mobiltelefone, der Anteil soll in Zukunft weiter steigen."Mobiltelefone besitzen bereits heute viele Applikationen, die teilweise aber noch nicht genutzt werden", erklärt Schwarz. Noch würden User den Einstieg über PCs bevorzugen, die zur Verfügung stehenden Programme und Möglichkeiten wären hier bekannter. Darüber hinaus würde aber auch die Höhe der Gebühren für den mobilen Internetzugriff eine wichtige Rolle spielen. Um die Nutzung der UGC-Portale durch Handy-Nutzer zu verstärken, wären Flatrates notwendig, wie sie heute bei Breitband- oder Telefonanschlüssen üblich sind. So könnten in Zukunft unter anderem Videos, die mit dem Mobiltelefon erstellt wurden, sofort upgeloadet werden.[9]

Rechtslage und wirtschaftliche Interessen

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In diesem Kapitel wird nur auf die Rechtsfragen des "Private broadcasting" eingegangen, weil bei dieser Art der Videoportale die Hauptstreitigkeiten in punkto Jugendschutz und Urheberrecht bestehen.

Jugendschutz

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Das Verfahren zum Beispiel beim Videoportal YouTube für den Umgang mit Videos mit rassistischem und/oder volksverhetzendem Inhalt ist noch längst nicht optimal gelöst. Laut den Nutzungsbedingungen[10] von YouTube ist dies offiziell nicht erlaubt, momentan werden jedoch Videos, die von Internetnutzern als solche deklariert wurden, nicht von der Plattform gelöscht, sondern nur noch registrierten Nutzern zur Verfügung gestellt. Für die Registrierung benötigt man nur eine gültige E-Mailadresse. Bei der Befragung braucht man nur noch bei dem Geburtsdatum etwas mogeln und das Anschauen von pornographischen Inhalten oder Gewaltszenen wie Köpfungen im Irak oder der Hinrichtung von Saddam Hussein sind für Minderjährige problemlos möglich. Es findet keine effektive Überprüfung des Alters statt, daher stößt YouTube vor allem bei Jugendschützern und deutschen Medien auf Kritik.“[11]

Urheberrecht

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Das zweite große Problemfeld der Videoportale sind mögliche Urheberrechtsverletzungen der Hochgeladenen Bild- und Tonmaterialien der Nutzer. Experten rechnen damit, dass ca. 90 %.“[12] des hochgeladenen Materials Urheberrechte verletzen würde. Die momentan geltende Rechtsprechung der USA sagt aus, dass YouTube erst nach einer Abmahnung des Rechteinhabers die betroffenen Inhalte löschen muss. Hierbei handelt es sich um das so genannte „Opt-Out-Verfahren“. Es gibt auch schon eine Reihe von Klagen gegen das Videoportal. Der US-Journalist Robert Tur verklagte YouTube am 14.Juli 2006 auf 150.000 US-Dollar, weil von ihm aufgezeichnetes Videomaterial ohne seine Zustimmung veröffentlicht wurde.[13] Die Online-Zeitung MecuryNews.com schrieb am 14.September 2006, dass Universal Music eine Klage gegen die Onlineplattformen YouTube und MySpace vorbereiten würde, weil diese unzähligen Internetnutzern die Möglichkeit geben, gegen die Copyright-Gesetze zu verstoßen.[14] Die einfachen Anwender dieser Onlineplattformen schätzen diese jedoch genau aus diesem Grund, weil Sie so kostenlos an urheberrechtlich geschütztes Material kommen.[15] Um möglichen Verstößen gegen das Urheberrecht vorzubeugen hat YouTube zu Beginn des Jahres 2006 die maximale Länge von hoch geladenen Videos auf 10 Minuten beschränkt. Denn nach einer eigenen Untersuchung des Anbieters sei Material jenseits 10 Minuten Spieldauer in vielen Fällen urheberrechtlich geschützt.[16] Andererseits behält sich YouTube laut deren Geschäftsbedingungen eine Urheberrechtsübertragung [17] vor. Durch diese wird es möglich, dass alle hochgeladenen Materialien von YouTube weiterverkauft werden dürfen. Der Nutzer gibt durch den Upload seines Materials automatisch seine Zustimmung dafür.

Authentizität des Bild- und Tonmaterials

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Ein weiterer Aspekt betrifft die Authentizität des Bild- und Tonmaterials, denn die Onlineplattformen werden immer häufiger für dubiose Marketingzwecke missbraucht. Jüngstes Beispiel war die Hinrichtung von Saddam Hussein am 30. Dezember 2006. Nach der Hinrichtung befand sich bereits ein Handyvideo der Exekution unter anderem auf YouTube.com. Keiner konnte zu diesem Zeitpunkt sagen ob dieses Video echt ist oder nicht. Hinzu kam jedoch die Tatsache, dass einige Anwender die Möglichkeit nutzten, eigene Videos unter gleichen Namen wie das Hinrichtungsvideo hoch zu laden. Einige um mehr Beachtung für die eigenen Videos zu erhalten und andere aus sogenannten Guerilla-Marketing Aspekten. Folgendes Beispiel verdeutlicht die Taktik des Guerilla-Marketing. Ein Nutzer veröffentlichte ein Video dass nur aus einem Standbild bestand. Das Bild zeigte Saddam Hussein mit einer Schlinge um den Hals der einem Pullover trug mit der Aufschrift einer Internetseite mit Pornographischem Inhalt. Dieses Video bzw. Standbild wurde bereits nach einem Tag über achtzig tausend mal von YouTube-Nutzern aufgerufen und viele der 80.000 Nutzer wollten sicher auch erfahren was sich hinter diesem Internetlink verbirgt.[18]

Marktanteile

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"YouTube schlug ein wie eine Bombe und schnell tauchten Nachahmer auf, die auch ein Stück vom Kuchen wollten. Doch bis heute ist YouTube die unangefochtene Nummer eins. Im Mai 2006 lag der Marktanteil bei rund 43% – Tendenz steigend. Täglich lädt die Nutzergemeinde 65.000 neue Videos hoch und 100 Millionen Clips werden täglich abgespielt. Vieles ist albern, weniges professionell. So wuchert YouTube mit Quantität statt Qualität. Der große Erfolg von YouTube, der sich allerdings bisher wirtschaftlich nicht ausgezahlt hat – YouTube erwirtschaftete bisher keinenCent Profit – blieb einer weiteren Online-Größe nicht verborgen: Inzwischen hat der Suchmaschinen betreiber Google das Videoportal für 1,65 Milliarden Dollar (1,31 Milliarden Euro) aufgekauft."[19]

Technologie

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Web 2.0

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In vielen Fachartikeln um die Videoportale taucht häufig das modische Wort „Web 2.0“auf. In diesem Abschnitt wird das, was sich hinter Web 2.0 verbirgt näher betrachtet und auf die Relevanz untersucht. Zum Begriff selbst, dieser wurde von dem O’Reilly Verlag und Konferenzveranstalter MediaLive International (heute CMP Technology) für die gleichnamige Konferenzreihe geschaffen.[20] Laut Dale Dougherty ist der Begriff Web 2.0 ein neues Verständnis des Internets. Das Web ist heute mehr als Plattform zu verstehen. Die Anwendungen im Internet sind Datengetrieben, d.h. dass die Inhalte mehr Bedeutung haben als das Aussehen. Das Web wird durch die interaktive Nutzung mehr vernetzt, so dass eine Architektur des Mitwirkens entsteht. Vor allem dieser Punkt spricht für den Erfolg der Videoplattformen. Innovationen im Aufbau von Systemen und Seiten durch die Verwendung von Komponenten, welche von verschiedenen Entwicklern erstellt worden sind und beliebig miteinander kombiniert werden können. Geschäftsmodelle, die auf gemeinsamer Nutzung von Inhalten und technischen Diensten basieren. Projekte befinden sich immer im Betastadium und Software hat mehr als nur einen Verwendungszweck.[21] Die Technologie die dahinter steckt ist vielfältig und schnelllebig, nicht desto trotz sind Grundelemente vorhanden, die diese Technologien mitbringen müssen.[22] Diese Anforderungen sind: Die Anwendungen müssen netzbasiert sein und für die Benutzung ist ein Web-Browser vollkommen ausreichend. Die Inhalte werden dynamisch aufgebaut und sind vom Benutzer bzw. seinen Eingaben abhängig. Jeder dieser Benutzer hat die Möglichkeit selbst Beiträge beizusteuern aber auch die Beiträge anderer Benutzer zu kommentieren. Des weiteren kann zwischen den Benutzern unterschieden werden, z.B. wer welche Inhalte sehen kann oder verändern darf, also die Integration eines Rollen- und Rechtekonzepts. Jeder Benutzer hat eigene Daten die er auch verwalten kann bzw. muss. Durch das Rollen- und Rechtekonzept kann die Oberfläche der Anwendung personalisiert werden. Somit hat jeder Benutzer die Möglichkeit in dieser Anwendung bzw. Community individuell zu bleiben. Durch diese Anforderungen, die die Technologie mitbringen muss, entsteht bei den Benutzern einer Web 2.0 Anwendung ein Gefühl der Zusammengehörigkeit und somit entsteht eine Community.

Videostreaming

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Videostreaming ist die Übertragung von audiovisuellen Daten in Echtzeit. Diese Technologie ermöglicht das interaktive Abrufen von Videodaten aus und über öffentliche Netzwerke wie das Internet. Dabei werden die Videodaten in einem konstanten Datenstrom von der Quelle zum Endanwender gesendet. Der Vorteil dieser Technologie ist, dass der Endanwender nicht mehr warten muss, bis das gesamte Video auf dem Rechner des Endanwenders zwischengespeichert wurde, sondern kann sich sofort das gewünschte Video anschauen.[23] Um in den Genuss dieser Möglichkeit der Videoübertragung zu kommen, wird auf der Empfängerseite eine Software benötigt. Das kann sowohl ein PlugIn für den Web-Browser sein als auch ein eigenständiges Programm. Diese Software ist in der Regel kostenlos für den Benutzer. Auf der Senderseite sind es häufig die so genannten Streamingserver um Videodaten zum Empfänger in einem Konstanten Datenstrom zu senden. Die Software für Streamingserver ist in der Regel nicht kostenlos. Die bekanntesten Vertreter der Plugin- und Streamingserver-Anbieter sind Apple mit Quicktime, Real Networks mit Realmedia, Adobe mit Adobe Flash und nicht zu vergessen auch Microsoft mit Windows Media. Was aber am wichtigsten für den Erfolg oder Misserfolg von Videoportalen ist, ist das was zwischen den Servern und den Endanwender ist, und das ist die mögliche Übertragungsbandbreite. Von ihr hängt es im Wesentlichen ab in welcher Qualität das Video den Endanwender erreicht. Weitere Faktoren sind die Qualität des Videos selbst, vor der Komprimierung und der Komprimierungsalgorithmus. Ein SD Fernseh-Bild (MPEG2 komprimiert) benötigt ca. 3 MBit/s und eine Video-DVD bei gleicher Komprimierung schon das Doppelte. Die in Deutschland zur Verfügung stehenden Bandbreiten sind bei einem analogen Modem ca. 56 kBit/s, bei ISDN sind es schon bis zu 128kBit/s. Dem immer beliebteren DSL stehen in der Regel 1 MBit/s bis 16 Mbit/s zur Verfügung. Um die Daten gleichzeitig beim Download wiedergeben zu können muss also eine ausreichende Datenübertragungsrate vorhanden sein. Dazu ist es notwendig, dass die zur Verfügung stehende Datenübertragungsrate größer ist als die Datenübertragungsrate des Videos selbst. Um das zu erreichen, werden die Daten komprimiert. Bei der Übertragung selbst wird ein Puffer aufgebaut, welcher die unterschiedlichen Laufzeiten der Datenpakete im Internet ausgleichen soll.[24]

Mashups

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Mashups sind ein wesentlicher Bestanteil des Web2.0, der Begriff kommt selbst aus der Musikszene und bedeutet soviel wie mehrere Musikstücke zu einem mixen. So entstehen im Web collagenartig neue Webseiten die aus dem Inhalt anderer Bestehen können, wie z.B. interaktive Landkarten. Das wird über offene Programmierschnittstellen (API) realisiert.[25] Der Vorteil dieser neuen Template-getriebenen Möglichkeit ist, dass HTML-Programmierung nicht mehr notwendig ist und dass die Nicht-HTML- und Hosting-Bewanderten Nutzer dadurch in den Genuss eines professionellen Webauftritts kommen können. Die großen Anbieter integrieren weiterhin fremde Dienste anderer in ihre eigenen Anwendungen.[26] Das Einbinden von solchen Mashups funktioniert häufig nach dem gleichen Prinzip. Es werden Scriptsprachen verwendet wie JavaScript oder PHP oder Mashups werden als RSS-Feeds eingebunden. Um auf die Programmierschnittstellen anderer Anbieter zuzugreifen, wird häufig ein API-Schlüssel benötigt. Der Schlüssel wird in der Regel nach einer einmaligen Registrierung per Email zugeschickt.[27]

Formen und Arten von Videoportalen

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Kommerzielle Zwecke

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Video on Demand

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Der Begriff Videoabruf oder englisch Video on Demand (VoD) ist ein Service, der es Teilnehmern ermöglicht, zu jeder beliebigen Zeit aus einer Auswahl von Videofilmen einen Film abzurufen und abzuspielen. Derartige Videos werden als Abrufvideo bezeichnet. Der Videofilm wird entweder über eine Internetverbindung oder über das Breitbandnetz in Verbindung mit dem Telefonnetz an den Teilnehmer gesendet. Dazu wird auf der Anbieterseite mindestens ein Streaming Server benötigt. Der Rückkanal, über den die Information über die Auswahl an das Sendezentrum gelangt, ist bei einer Internetverbindung vorhanden, nicht aber beim Breitbandkabelnetz. Deswegen wird bei VoD über das Breitbandkabelnetz ein Rückkanal bei Bedarf über das Telefonnetz geschaltet. Near Video on Demand (auch Video near Demand) ist eine verwandte Technik: dabei kann der Zeitpunkt nicht beliebig gewählt werden, sondern nur in festen Intervallen. Man kann sich z. B. zu jeder vollen Viertelstunde in den Stream eines populären Films einwählen, der dann jeweils neu beginnt. Kann der Zeitpunkt beliebig gewählt werden, spricht man von True Video on Demand. Wird statt eines Livestream ein Datei-basierter Ansatz zur Verteilung der Videos verwendet, spricht man von Push Video on Demand.[28]

Im folgenden Teil werden die verschiedenen Arten des Video on Demand näher Vorgestellt. Man spricht beispielsweise vom "Pay per View", wenn ein Film herunter geladen wird und für eine begrenzte Zeit anzusehen ist. In der Regel sind das 24 Stunden. Dies entspricht in etwa dem Ausleihen eines Films in einer Videothek. In der folgenden Grafik sind deutsche Anbieter, die Filme oder andere Angebote per Pay per View anbieten zu sehen.

Ein weiteres Beispiel sind Abo-Angebote. Diese ermöglichen es, für die Dauer der Mitgliedschaft, die Filme beliebig oft und in unbegrenzter Anzahl anzusehen. In der nachstehenden Abbildung sind deutsche Anbieter von VoD, die Filme oder andere Angebote per Abonnement anbieten, aufgelistet.

"Download to Own" ist ein weiteres Beispiel für VoD. Bei dieser Form hat der Nutzer die Möglichkeit, einen Film komplett zu downloaden. Nach dem Herunterladen des Films kann dieser beliebig oft angesehen werden. Allerdings lässt sich aus der Datei dann keine abspielbare DVD herstellen. Nachfolgend die Anbieter von VoD, die Angebote per "Download to Own" anbieten.

Im Folgenden werden einige Anbieter von VoD in Deutschland vorgestellt. Dabei kann eine Unterscheidung hinsichtlich reinen VoD Anbietern und VoD-Sparten von Providern vorgenommen werden. Verschiedene Provider bieten einen Video on Demand Service für ihre Kunden bereit. Dieser gilt oftmals als spezieller Anreiz für die Nutzung schneller DSL Pakete, die verkauft werden. Die VoD-Angebote werden dann oftmals als Marketingmittel genutzt und in Paketen zusammen mit dem eigentlichen DSL-Angebot vermittelt. Dem Kunden wird dabei vor allem der Komfort einer schnellen DSL Verbindung mit dem Videoangebot verdeutlicht. Die folgenden Anbieter zählen zu den größten in Deutschland in diesem Bereich.

Maxdome ist das Video on Demand-Portal von 1&1 in Zusammenarbeit mit Sat.1, ProSieben, kabel eins und N24. Zum Angebot gehören neben aktuellen Blockbustern und Top-Movies auch diverse Filme, Comedy und Serien von oben genannten Sendern. Der Kunde hat die Möglichkeit Pakete zu buchen und dann via Live-Stream gewählte Filme anzuschauen.[29]

Video on Demand von T-Online ist auch wie Maxdome ein Provider-bezogenes Unterhaltungsportal. Für die Wiedergabe der Filme ist ein DSL Anschluss der T-Com oder T-Online DSL, sowie ein DSL-Tarif von T-Online erforderlich. Es wird der Tarif T-Online dsl flat empfohlen. Es besteht die Möglichkeit die gewünschten Filme vorzumerken und dann später entweder als download oder Live Stream anzuschauen. Eine weitere zusätzliche Möglichkeit des Portals ist es, zahlreiche Filme mit neuesten Qualitätsstandards herunter zu laden.[30]

Im VoD Bereich von Arcor hat der Kunde ebenfalls die Möglichkeit nach kostenloser Registrierung, Filme direkt anzuschauen oder sie herunter zu laden. Dafür werden dann Lizenzen zum jeweiligen Film mitgegeben. Dieses Verfahren wird später beim Digital Rights Management näher erläutert. Neben diesen Provider-Anbietern gibt es auch einige reine VoD-Anbieter auf dem deutschen Markt. Diese werden im folgenden Teil vorgestellt.

Bei MyVoD erhält der Anwender eine Software, mit der VoD Spielfilme per Satellit (ASTRA 19,2° Ost) empfangen und auf der Festplatte abgelegt und angeschaut werden können. Hierfür wird ein digitaler Satellitenanschluss und eine geeignete DVB-S Karte im PC benötigt. Die Spielfilme werden täglich mehrfach per Satellit ausgestrahlt.

One4Movie bietet als unabhängiger Anbieter nach erfolgter Registrierung ebenfalls das downloaden von Filmen an. Dabei steht dem Nutzer eine breit gefächerte Auswahl an Kinofilmen und Fernsehfilmen aus diversen Genres zur Verfügung.

Bei VoD gibt es jedoch noch eine Reihe weiterer Voraussetzungen zu beachten. Bei anbietergebundenen Angeboten wie T-Online, 1und1, oder Arcor ist es notwendig Kunde beim jeweiligen Provider zu sein, um das VoD-Angebot zu nutzen. Dann besteht erst die Möglichkeit sich nach erfolgreicher Registrierung als Nutzer, das VoD Angebot auch zu nutzen. Bei unabhängigen Anbietern ist diese Registrierung ebenfalls notwendig. Sie spielt vor allem bei der Abrechnung eine Rolle. Außerdem sind ein schneller DSL Zugang sowie ein Internetbrowser notwendig um das Angebot nutzen zu können.

VoD-Angebote bieten eine Vielzahl von Abrechnungsformen, diese werden im folgenden Teil vorgestellt. Beispielsweise das Abo oder auch Subscription Video on Demand ist eine Klassifizierung bzgl. der Abrechnung, welche nicht pro Titel sondern pauschal erfolgt. Hier gibt es konkret die Möglichkeit spezielle Pakete zu buchen (Kinofilmpakete, Comedy Pakete, Serienpakete) oder eine so genannte Flatrate zu nutzen. Neben dem Subscription Video on Demand besteht auch die Möglichkeit, einzelne Filme direkt zu bestellen und abrechnen zu lassen. Das entspricht dem Verleih in einer Videothek, wo ebenfalls pro Film direkt bezahlt wird. Dem Nutzer werden dabei im Internet mehrere Formen der Abrechnung angeboten. Bei der "Zahlung auf Rechnung" wird dem Kunden der genutzte Betrag auf die Telefon oder Providerrechnung aufgeschlagen und dann zum herkömmlichen Rechnungszeitpunkt zugesandt. Von dieser Form machen die VoD Anbieter gebrauch, die als Sektion eines Service Providers agieren, weil die Kombination mit der Rechnung des Providers ohne Probleme möglich ist. Die Abrechnung mit der Kreditkarte ist eine der häufigsten Bezahlformen im Internet. Dabei wird nach der Buchung eines Videofilmes die Kreditkartennummer des Nutzers angegeben, von der dann der Betrag abgebucht wird. Wie auch im allgemeinen Geschäftsverkehr ist es ebenfalls möglich, die Beträge für die Nutzung der Dienste über das Lastschriftverfahren abzuwickeln. Der Kunde muss dafür lediglich seine Kontodaten bei der Registrierung hinterlegen. Eine hier letztgenannte Möglichkeit der Abrechnung ist die Nutzung von Gutscheinen und Boni. Dabei handelt es sich um einmalige Aktionen zu Werbezwecken. Oftmals werden diese im Zusammenhang mit neuen Kundenwerbungen oder speziellen Promotionaktionen zur Kundenakquise genutzt.

Lizenzrechtliche Dinge, vor allem beim downloaden von Filmen auf den eigenen Rechner, werden mit dem "Digital Rights Management" (DRM) gelöst. Das soll gewährleisten, das Filme nach dem downloaden nicht frei vervielfältigt werden können. Die Digitale Rechteverwaltung ist somit ein Verfahren, mit dem die Verbreitung digitaler Medien kontrolliert werden kann.[31]

Adult-Bereich

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Der Adult-Bereich (oder auch Erwachsenenbereich) ist ein extrem großer und weit verbreiteter Markt im Bereich Videos im Internet. Vor allem durch die Anonymität des globalen Internets, ist die Verbreitung und Nutzung solcher Angebote rapide angestiegen. Für die Nutzer solcher Angebote ist die Hemmschwelle weitaus niedriger diese Möglichkeiten zu nutzen, als in der "eigentlichen" Gesellschaft. Heutzutage hängt dem Adult-Sektor immer noch eine Art "Schmuddel-Image" an. Aber aus finanzieller und wirtschaftlicher Sicht ist das ein sehr lukrativer Markt. In diesem Sektor werden enorme Summen verdient und aus diesem Grund spielen sie im kommerziellen Bereich eine gewichtige Rolle.

Im sogenannten "Erwachsenenbereich" gibt es auch verschiedenste Arten der Verfügbarmachung der entsprechenden Inhalte. Wie im Unterhaltungssektor werden auch im Adult-Bereich Filme auf Bestellung angeboten (Video on Demand). Dabei wird zwischen Hardcore- und Softcorefilmen unterschieden. Die Technik die dahinter steht, wurde bereits in den vorherigen Abschnitten verdeutlicht. Neben der Möglichkeit ganze Filme zum Download anzubieten, stellen die Anbieter auch kleine Videostreams und -downloads zur Verfügung. Diese werden auf diversen Erotikseiten und in Portalen angeboten und dienen oftmals dem Kunden als eine Art "Appetizer", um sich für die Registrierung und Anmeldung der Seite zu entscheiden. Diese Trailer bzw. "Vorschauen" dienen einzig den Marketingzwecken der Anbieter solcher Erotikangebote.

Eine weitere Form von Videoangeboten im Adult-Bereich sind die sogenannten Videochats und Viedeocams. Dabei erhält der Kunde nach der Registrierung und Anmeldung die Möglichkeit, diesen Dienst als Stream zu nutzen. Die Videochats und Livecams können als Ablösung der herkömmlichen Erotikhotlines angesehen werden, weil sie neben der akustischen und interaktiven nun auch eine visuelle Komponente enthalten, die den Nutzer noch mehr ansprechen soll. Wie bei den Sreams werden auch bei den Chats Vorschauen für die Kundenwerbung genutzt. Aber alle Angebote können erst nach Bezahlung im vollem Umfang genutzt werden. Die Formen der Abrechnung werden im folgenden kurz erläutert.

Auch hier werden dem Nutzer der Angebote verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung angeboten. Die Kreditkarte ist in diesem Sektor auch wieder die am häufigsten zum Einsatz kommende Bezahlform. Dabei wird der aufkommende Betrag von der Kreditkarte des Nutzers angebucht. Nach Eingabe der Nummer wird diese überprüft und nach korrekter Prüfung ist der angeforderte Service möglich. Diese Form ist so weit verbreitet, weil sie nicht Landesbezogen ist, sondern international nutzbar ist. Bei manchen Anbietern ist es ebenfalls Möglich die Kosten von einer Rechnung abzuziehen. Das sind zum einem Anbieter, die bereits Dienste für den Kunden zu Verfügung stellen (Provider) und dabei den Betrag der Nutzung auf die bestehende Rechnung hinzugefügt. Und zum anderen, wenn der Nutzer nicht Kunde beim Anbieter ist, so muss er bei der Registrierung seine Bankdaten angeben, von denen dann der Betrag im Lastschriftverfahren abgebucht wird.

Eine letzte Möglichkeit der Abrechnung ist die Nutzung von Zahlungsdiensten im internet. Dabei werden virtuelle Konten eröffnet und mit Beträgen aufgeladen, welche dann für die Services und Angebote genutzt werden können.[32] Weiterführende Informationen zu Bezahlsystemen im Internet sind unter folgendem Link zu finden (Bezahlsysteme im Internet).

Gerade im Erotiksektor ist eine Kontrolle zum Schutze der Jugend zwingend erforderlich. Die einfachste Form ist der allgemeine Hinweis auf Seiten mit erotischem Inhalt mit einer entsprechenden Altersangabe für die Nutzung. Aber gerade in Deutschland reicht dieser Schutz nicht aus. Der Anbieter muss mit technischen Mitteln gewährleisten, das keine Hardcore-Inhalte von Minderjährigen angeschaut werden können.[33] Dafür gibt es verschiedene Systeme und Anbieter, die solch eine Überprüfung und Kontrolle anbieten. Diese Anbieter kontrollieren anhand von Personalausweisdaten das Alter des Nutzers und vergeben dann Schlüssel. Diese müssen dann bei der Nutzung der Angebote eingegeben werden. Zu den bekanntesten Anbietern dieser Altersverifikation zählen unter anderem X-Check oder das PostIdent Verfahren.

Advertising

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Neben dem breiten Bereich der Videoanwendungen ist das Advertising ein weiterer großer Komplex der kommerziellen Anwendungsbereiche in Videoportalen. Dort geht es nicht um den Verkauf vom Filmen oder deren Nutzung, sondern um die Werbung auf diesen Portalen und deren Möglichkeiten. In großem Stil werden zur Zeit Werbebudgets ins Netz verlagert.[34] Anders als im Web 1.0 müssen Nutzer mit gleichen Interessen nicht mühsam auf eine Internetseite gelockt werden, um ihnen dann dort Werbung zu präsentieren. Heute treffen und gruppieren sich die Nutzer spontan und ohne teure Werbekampagnen im Netz. Damit wird das Internet zum idealen Werbeumfeld, um Zielgruppen zu erreichen, die sich mit den traditionellen Massenmedien kaum punktgenau erreichen lassen.[35] Nach Einschätzung von Torsten Schwarz, Fachbereichsleiter für Online-Marketing beim Verband für deutsche Internetwirtschaft eco., ist das bestehende Werbe-Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft. Wichtig ist jedoch, dass nicht nur billige Banner-Werbung geschaltet, sondern kontextsensitive Werbung angezeigt wird.[36] Videoportale bieten eine Vielzahl von Filmen und Clips an. Eine dieser Ausprägungen sind die Werbefilme. Diese dienen der kommerziellen Verbreitung eines bestimmten Produktes. Unterschieden werden kann dabei in folgende zwei Bereiche. Zum einen in "allgemeine populäre Clips aus dem TV", dabei handelt es sich um TV-Werbespots, die aufgrund ihrer Popularität nochmal im Internet verbreitet werden, um auf diese Weise noch mehr Leute zu erreichen. und zum anderen "speziell fürs Internet produzierte Clips". Diese Clips sind oftmals länger als TV-Produktionen, aufgrund der geringeren Kosten bei der Verbreitung im Vergleich zum TV. Sie zielen dabei auf den Spaßfaktor ab um so bekannter zu werden und schnelle Verbreitung im Internet zu gewährleisten. Die Verbreitung auf den Videoportalen ist gegenüber dem TV um ein vielfaches günstiger. Je nach Popularität der Website erhält das Video eine bestimmte Anzahl an Zugriffen pro Tag und wird so weiter bekannt. Aus Sicht der Marketing-Abteilungen ist die direkte Auswertung über die Popularität anhand von Userbewertungen, Anzahl der Viewer und Kommentaren zum Video sehr positiv. So lassen sich direkt Ableitungen zum Werbefilm machen und für weitere Zwecke nutzen.

Eine weitere Möglichkeit des Advertising ist die "Integrierte Werbung auf den Webseiten". Dafür kommen verschiedene Formen zum Einsatz. Ein Beispiel ist die "Bannerwerbung auf den Portalseiten". Werbebanner sind eine Form der Internetwerbung. Die Werbung wird dabei als Grafik- oder Flashdatei, meist im GIF- oder SWF-Format, in die Webseite eingebunden. Die Bannerwerbung kann im Rahmen eines Partnerprogramms erfolgen. Diese Partnerprogramme werden von Affiliate-Netzwerken angeboten. Buchen Firmen Banner, so nehmen sie hierfür oft die Dienste eines Vermarkters (meist einer Mediaagentur) in Anspruch, der im Auftrag der Seitenbetreiber die Werbeplätze auf dessen Seite verkauft. Wenn der Besucher das Banner anklickt, wird er automatisch auf die Internetseite des werbenden Unternehmens geführt. Die Betreiber der Internetseite verdienen daran, wie oft das Banner des werbenden Unternehmens bei Besuchern eingeblendet wurde oder wie oft Besucher auf das geschaltete Banner geklickt haben. Bei anderen Werbeformen verdient der Betreiber erst bei bestimmten Aktionen, die infolge der Weiterleitung ausgelöst wurden, z. B. einer Bestellung in einem Online-Shop (so genannte Sell-Programme) oder bei Anmeldung auf einer Internetseite (so genannte Lead-Programme).[37] Eine weitere Möglichkeit bilden die sogenannten Popups. Als Popup werden Aufklappfenster genannt die von Anbietern im WWW genutzt werden, um z.B. Werbung im Webbrowser anzuzeigen. Dabei werden beim Aufruf der Hauptseite automatisch diese Popup mit Informationen des Werbeträgers angezeigt, auf die durch klicken direkt an die Anbieter-Internetseite verwiesen wird.

Nicht kommerzielle Zwecke

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Der zweite große Bereich von Videoportalen bilden die Portale mit der Ausrichtung auf nicht kommerzielle Zwecke. Hier steht der Unterhaltungs- bzw. Informationsfaktor im Vordergrund. Somit ergibt sich daraus eine kostenlose Nutzung der Angebote und Portale für diese Zwecke.

Private broadcasting

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Das private broadcasting dient dem rein privaten Zweck. Es beinhaltet sämtliche Videos für private Zwecke (Spass, Selbstdarstellung) welche dem Nutzer ohne vorherige Anmeldung oder Registrierung als Viewer nutzbar macht. Lediglich bestimmte Inhalte können erst nach einer kostenlosen Registrierung angeschaut werden (Gewalt oder Altersspezifischer Content). Dieses dient aber lediglich dem Jugendschutz und hat keinerlei kommerzielle Gründe. Ebenfalls registrieren muss sich der Nutzer, wenn dieser eigene Filme aufs Portal laden will. Von der Filmauswahl gibt es dann keinerlei Grenzen. Ob nun private Videoblogs, Zaubertricks, Handyvideos, selbst gedrehte Miniclips oder andere Filminhalte.

Hierbei kann jedoch zwischen folgenden Arten des private broadcasting unterschieden werden. Als erstes wird die Art erläutert, wobei "Videos über reine Videoportale veröffentlicht werden". Dabei handelt es sich um die reine Form eines Videoportals. Es werden alle möglichen Filme und Clips in diversen Kategorien angeboten.

Als zweite Art werden die sogenannten "eingebetteten Videoportale bzw. Sektionen" vorgestellt. Dabei handelt es sich um eine Art miniportale innerhalb von Webseiten. Dort sind die Videobereiche lediglich einer Sparte der Seite zugeordnet. Zu solchen eingebetteten Portalen innerhalb von Unterhaltungswebsites zählt man z.B. lustich.de oder TV-Total der ProSieben Media AG. Darüberhinaus gibt es auch Communities, die als Teil eine Videosektion haben. Der größte Anbieter in diesem Bereich ist das Myspace Portal. Die Videoportale bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Anbieter und Nutzer. Der größte Vorteil ist dabei sicherlich die enorm schnelle und einfache Verbreitung der Filme und Clips durch die Technologie. Es lassen sich auf einfachste Weise Clips tauschen oder in die eigene Website einbetten. Damit werden sie nach dem viralen Prinzip von Person zu Person verschickt, was eine Art Schneeballeffekt auslöst und es innerhalb kürzester Zeit vielen Viewern ermöglicht, über diese Clips zu diskutieren und sich auszutauschen. Sehr komfortabel ist ebenfalls die Unterteilung in den Portalen nach speziellen Rubriken. Das macht die Nutzung wesentlich einfacher und ermöglicht es dem Anwender, relativ schnell Videos in bestimmten Bereichen zu finden und anzuschauen. Das ist bei der enormen Fülle an Videos auch notwendig. Ähnlich wie z:B. bei Online-Versandhäusern wie Amazon werden auch anhand von betrachteten Videos ähnliche Videos automatisch angezeigt um den Nutzer möglichst lange auf der Seite zu "halten". Aufgrund der großen Fülle an Videos und Clips die hochgeladen werden, sind bestimmte Schutzmechanismen zu beachten. Grundsätzlich werden erst einmal alle Videos auf das Portal hochgeladen, ohne vorherige Kontrolle. Diese erfolgt in der Regel zunächst nur Stichprobenartig. Das eigentliche Konzept der Portale ist die Eigenverantwortung der User. In einer Art Selbstreinigungsmechanismus[38] der Video-Community können Videos beim Anbieter gemeldet werden, welche anstößig sind oder welche verfassungsfeindlichen und verbotenen Inhalt haben könnten. Diese werden dann entfernt bzw. gesperrt und vom Anbieter gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt.

Informational broadcasting

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Dieser Bereich dient dem Zwecke der Nachrichten und Informationsverbreitung im Netz, denn die Verbreitung von Informationen und Nachrichten ist heutzutage kein Monopol von Verlagen, Nachrichtenagenturen und Medienunternehmen mehr, sondern fester Bestandteil des Internets. Viele Nachrichtenagenturen bieten reine Nachrichten in Videoform als Live-Stream an. Dabei wird eine Verbindung zum Anbieter hergestellt und die gewählten Nachrichten werden im Streaming-Fenster gezeigt. Unterschieden wird dabei noch zwischen Live-Nachrichten, die das aktuelle Nachrichtenprogramm übertragen, oder bereits gesendeten Nachrichten, die vom Nutzer gezielt gewählt werden können. Die bekanntesten Nachrichten Anbieter im Internet sind im nachfolgend aufgelistet: CNN, BBC, N-TV, N24. Im folgenden Bild ist eine Aufnahme vom Live-Stream von CNN zu sehen.

Neben den reinen Nachrichtensendungen besteht auch die Möglichkeit auf diversen Seiten in eigenen Videobereichen Informationen als Video-Stream zu erhalten. Dabei handelt es sich oft um eine die eigentlichen Informationen unterstützende Form der visuellen Darstellung. Denn gerade Bilder prägen sich besser ein in Bezug auf bestimmte Geschehnisse als der reine Informationstext. Das Ziel dieser Clips ist es, Informationen zeitnah anzubieten und dem Nutzer der Seiten auf den aktuellen Stand zu bringen und zu halten. Als aktuelle Beispiele für solche unterstützenden Clips zu den eigentlichen Informationen auf den Websites sind die Hinrichtung Saddam Husseins, der Terror im Mittleren Osten oder Katastrophen wie der Sturm Kyrill und das Oder-Hochwasser genannt. Wie sinnvoll Informationen für den einzelnen Konsumenten sind, werden in der Regel von diesem selber bestimmt. Somit ist die persönliche Suche nach Informationen immer auch interessenabhängig. Darum gibt es neben den Nachrichten über das Weltgeschehen auch den berühmten "Klatsch und Tratsch" oder auch die Yellow Press genannt. Dabei werden Videos und Clips der Personen der Zeitgeschichte gesammelt und veröffentlicht. Damit der Nutzer solcher Bereiche und Portale immer weiß, was wo wann passiert ist. Seien es nun Hochzeiten von Königshäuser oder die Verleihungen von Preisen (Golden Globes, Oscar). Der Nutzer wird immer auf dem laufenden Stand gehalten mit Videos zu diesen Ereignissen. Sehr beliebt sind dabei die Clips der so genannten Celebrities, in denen diverse Bereiche dekomentiert werden. Seien es Fauxpas und Skandale (Paris Hilton, Britney Spears) oder bestimmte Aktionen von den Stars und Sternchen (Hochzeiten, Scheidung). Society Informations sind für die Bevölkerung und die Nutzer von Videoportalen wichtig, weil die Personen der Zeitgeschichte auch immer das Interesse für Leute wecken.

Risiken und Chancen von Videoportalen

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Ein Anderer und weitaus kritischerer Aspekt ist die Möglichkeit der weltweiten Einflussname auf eine Vielzahl von Personen in einer sehr kurzen Zeitspanne. Am kritischsten sind Motive der gezielten Verbreitung von falschen oder halbwahren Informationen für persönliche Zwecke oder die gezielte Verbreitung von illegalen Gewaltvideos. Verschiedenste radikale Gruppen verwenden zur Verbreitung ihrer Propagandavideos bestimmte Codewörter die in der Suchfunktion der Videoportale zum gewünschten Video führen um so anonym und weltweit ihre Anhänger und Interessenten zu erreichen. Die Suchcodewörter verbreiten sich in den entsprechenden Szenen und Bekanntenkreisen per Mund zu Mund Propaganda. Die Videos sind für unwissende über geläufige Suchwörter nicht zu finden. Die Plattformbetreiber nehmen in der Regel die Videos viel zu Spät vom Netz bzw. belassen sie Online. Diese "Originalvideos" werden dann wiederum kopiert und unter anderen Namen in dieser oder einer anderen Plattform mehrfach von weiteren Nutzern veröffentlicht. Durch die Masse der Videouploads ist es den Videoportal-Mitarbeitern nicht mehr möglich alle Beiträge zu kontrollieren. Dadurch findet man unter anderem auch Al-Qaida-Propaganda. Die Videoportalbetreiber setzen dabei auf die Mithilfe des Publikums. Inwieweit diese Umstände in der Zukunft auch aus rechtlicher und gesellschaftlicher Sicht haltbar sind bleibt weiterhin fraglich.

Gesellschaft

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„Besondere Aufmerksamkeit erregten in der Vergangenheit u. a. ein politisches Video, das sich kritisch mit dem ehemaligen US-amerikanischen Präsidentschaftskandidaten Al Gore und seinem Engagement für eine Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen beschäftigte, sowie die tagebuchartigen Veröffentlichungen einer Videobloggerin mit Pseudonym „lonelygirl15“, welche den vermeintlichen Alltag einer vorgeblich streng religiös erzogenen 16-jährigen US-Teenagerin namens "Bree" zum Inhalt hatten. In beiden Fällen wurden Videos gezielt von Medienagenturen produziert, jedoch mit dem Anschein verbreitet, von Privatpersonen hergestellt und veröffentlicht worden zu sein. Kritische Stimmen, die bereits frühzeitig die Glaubhaftigkeit und den Ursprung der Videos in Frage stellten, hatten zunächst keinen negativen Einfluss auf die große Aufmerksamkeit und Beliebtheit, die die Veröffentlichungen jeweils erlangten.“[39]

Bei den Al-Gore-Videos konnten sogar Beziehungen der produzierenden Werbeagentur zum Mineralölkonzern Exxon und zum Automobilhersteller General Motors aufgezeigt werden.[40] Im Falle „lonelygirl15“ handelte es sich nach Auskunft der Produzenten um ein Experiment im Geschichtenerzählen ("an experiment in storytelling").[41] Die Rolle der „Bree“ wurde von der neuseeländischen Schauspielerin Jessica Lee Rose gespielt.[42]

Unternehmen

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Viele Marktbeobachter und Zukunftsforschungsintitute sind sich einig, das in diesem Markt ein riesiges potential z.B. für Werbestrategien und mögliche Verpreisung der angebotenen Inhalte liegen kann. Der Markt der Videoportale wurde jedoch von den großen Unternehmen zu lange unterschätzt. Denn das meist genutzte Videoportal YouTube wurde nicht von einem großen Unternehmen gegründet. Im Jahr 2006 kam der Stein erst richtig ins Rollen und die Videoplattformen schossen wie Pilze aus dem Boden. Die Großen Firmen fingen ab da an, erst richtig mit zu mischen. Die YouTube-Gründer Chad Hurley und Steven Chen haben mit dem Verkauf ihrer Online-Plattform Youtube ein Vermögen verdient. Doch sie sind nicht die einzigen finanziellen Nutznießer aus dem Verkauf der Video-Sharing-Site an Google. Auch Universal, Warner und Sony BMG profitierten vom Verkauf der Online-Videoplattform. Die Musikkonzerne haben sich im Rahmen von Lizenzvereinbarungen kurz vor dem Verkauf Anteile an YouTube gesichert. Insgesamt sollen nun rund 50 Millionen Dollar[43] in die Kassen der Majors geflossen sein. Einige Beobachter des ganzen sind sich einig, dass die laufenden und angedrohten Rechtsklagen der Labels wegen Urheberrechtsverletzungen nur weitere Schachzüge im Spiel um Macht und Geld sind. Wenn es z.B. um Musikvideos geht, ist YouTube eigentlich eher eine Werbeplattform als eine Konkurrenz. Unsere Urheberrechtsgesetze lassen jedoch eine ganz andere Interpretation zu und stellen in dieser Hinsicht ein hervorragendes Druckmittel gegen die Videoportalbetreiber dar. YouTube ist auch nach der Einigung mit den drei Musikkonzernen vor Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen nicht gefeit. Die Tatsache, dass die Majors Anteile an YouTube halten, könnte nach Meinung von Marktbeobachtern die anderen Musikkonzerne und Labels, deren Rechte durch YouTube verletzt werden, erst recht auf den Plan rufen.[44]

Es wird auf jeden Fall spannend bleiben, denn die Machtkämpfe um die Marktanteile für das aussichtsreiche Videoportalgeschäft sind noch lange nicht ausgefochten.

Fazit

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Nutzen für die Gesellschaft

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Die Videoportale haben sich im Internet längst etabliert und haben teilweise sogar eigene Sendungen bei den Privaten Fernsehsendern wie z.B. die MyVideo Show der ProSiebenSAT1 Media AG. Allein der Sprung vom Web in die deutschen Wohnzimmer zeigt, dass der Stellenwert dieser Portale für die Macher aber auch vor allem für die Rezipienten in den letzten Jahren enorm gestiegen ist. Ob der Nutzen dieser Portale über die Unterhaltung hin zu Informationsportalen aufsteigt bleibt abzuwarten. Kommunikationswissenschaftlich betrachtet wäre dieser Schritt durch aus sinnvoll, wie das bekannte Sprichwort „Bilder sagen mehr als tausend Worte“ schon andeutet. So existieren zwar bereits Podcasts zu unterschiedlichen Themen, diese haben aber nicht den durchschlagenden Erfolg, wie z.B. die selbst gedrehten Spaßvideos von YouTube. So muss bei einer Bewertung bzw. Abwägung über den Nutzen dieser Portale erst über die Definition des Wortes Nutzen in diesem Zusammenhang nachgedacht werden. Werden die Videoportale als eine Plattform der Selbstinszenierung und Unterhaltung betrachtet. So haben diese durchaus ihre Existenzberechtigung und in diesem Sinne auch ihren Nutzen. Aber auch als Informationsportale, in einer zunehmend vernetzten Welt in der die Meinungen teilweise durch die großen Medienkonzerne gebildet werden, gewinnen diese Portale an Bedeutung. Diese Videoportale können der Welt auch andere Perspektiven auf bestimmte Ereignisse zeigen. Ein Beispiel dafür wären die military blogs der US-Soldaten, die im Irak stationiert sind. Dadurch ist es möglich nicht nur die zusammen geschnittenen Bilder von CNN zu sehen, sondern auch Bilder die direkt nach der Aufnahme ins Web gestellt wurden. Die „Video on Demand“ Portale bieten eine gute Alternative zu den Videotheken, und bieten ihren Kunden nicht nur eine große Auswahl, sondern auch Zeit- und Geldersparnis. In allen ihren Fassetten sind die Videoportale keineswegs ein Ersatz der üblichen Medien, sie sind eine Erweiterung der Möglichkeiten. In wie weit jeder Einzelne diese Möglichkeiten für sich in Anspruch nimmt bleibt jedem selbst überlassen. So entdeckt jeder einzelne Nutzer dieser Medien den Nutzen für sich, sei es als ein Kunde eines Video on Demand Stores, ein YouTube-Mitglied, der seine Fangemeinde mit seinen Videos jedes mal aufs neue Überrascht, ein YouTube-Mitglied, der einfach mal schaut, was sein Arbeitskollege wieder mal ins Netz gestellt hat oder jemand, der sich die Nachrichten-Livestreams jeden Morgen anschaut. Die Möglichkeiten der Alternativen werden von Tag zu Tag mehr.

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Wie die Zukunft der Videoportale aussehen wird bleibt abzuwarten. Neue Trends kommen hinzu wie das IPTV. Obwohl diesem viel Marktpotential zugetraut wird, ist zu vermuten, dass diese Technologie auch ihre Entwicklungszeit brauchen wird. Fraglich ist auch, wie in Zukunft die Spielregeln aussehen werden um an diesen Portalen Teilnehmen zu können. Der Privatanwender interessiert sich nur geringfügig für die Rechtsfragen, wenn er z.B. ein Video, unterlegt mit einem bekannten Song, bei YouTube hoch lädt. Denn wenn ein Bereich boomt, ist es sehr unwahrscheinlich dass sich niemand dafür Interessiert, wenn dieser Geld verdienen möchte. So ist es nur eine Frage der Zeit bis sich der entsprechende Künstler bzw. die GEMA meldet. Diese Entwicklung könnte dazu führen, dass die YouTuber das Interesse an ihrem Spielzeug verlieren und sich eine neue Plattform suchen, welches nicht unbedingt etwas mit Videos zu tun haben muss. Es lebe ein neuer Boom.

Quellen

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  1. Vgl. Webmaster-Verzeichnis 2006, Wall-Street-Analysten: MySpace in wenigen Jahren ~$15 Mrd. wert, letzter Aufruf 10.12.2006
  2. Vgl. FAZ 2006, YouTube macht teure Google-Aktie kaum attraktiver, letzter Aufruf 10.12.2006
  3. Vgl. Wikipedia 2006a, Videoblog, letzter Aufruf 10.12.2006
  4. Vgl. YouTube 2006, About YouTube, letzter Aufruf 10.12.2006
  5. Instat 2006, Instat Studie - User-Generated Content-Webseiten, letzter Aufruf 20.01.2007
  6. Instat 2006, Instat Studie - User-Generated Content-Webseiten, letzter Aufruf 20.01.2007
  7. Vgl. Zdnet News 2006, Download-Welle für Videoportale rollt an, letzter Aufruf 20.01.2006
  8. Vgl. Eco 2006, Werbe-Potenziale bei UGC-Webseiten, letzter Aufruf 20.01.2007
  9. Vgl. Zdnet News 2006, Download-Welle für Videoportale rollt an, letzter Aufruf 20.01.2007
  10. Vgl. YouTube 2006, YouTube Terms, letzter Aufruf 10.12.2006
  11. Vgl. Spiegel Online 2006, YouTube zeigt Nazi-Videos, letzter Aufruf 10.12.2006
  12. Vgl. Wikipedia - YouTube, Wikipedia - YouTube Kritik, letzter Aufruf 10.12.2006
  13. Vgl. Heise 2006b, Klage gegen YouTube, vom 19.07.2006
  14. Vgl. Mercury News 2006, Universal Music will klagen gegen Onlineplattformen, vom 14.09.2006
  15. Vgl. Wikipedia - YouTube, Wikipedia - YouTube Urheberrechtsverletzungen, letzter Aufruf 10.12.2006
  16. Vgl. Heise 2006c, YouTube: Limitierte Videolänge gegen Raubkopien, vom 30.03.2006
  17. Vgl. YouTube 2006, YouTube Terms, letzter Aufruf 10.12.2006
  18. Vgl. YouTube Videol, YouTube Video, letzter Aufruf 14.01.2007
  19. Vgl. Dent-Online 2006, Pandemie der Wackelbilder, Daten vom 24.05.2006
  20. Vgl. Wikipedia 2006b, Web 2.0, letzter Aufruf 10.12.2006
  21. Vgl. O’Reilly 2006, What Is Web 2.0, letzter Aufruf 10.12.2006
  22. Vgl. Wikipedia 2006b, Web2.0, letzter Aufruf 10.12.2006
  23. Vgl. Uni Hohenheim, Multimedia - Videostreaming, letzter Aufruf 10.12.2006
  24. Vgl. Wikipedia – Streaming Media, Streaming Media, letzter Aufruf 10.12.2006
  25. Vgl. Wikipedia – Mashup, Mashup, letzter Aufruf 10.12.2006
  26. Vgl. Heise 2006a, Mashup: eine Revolution in Zeiten des Web 2.0, letzter Aufruf 10.12.2006
  27. Vgl. Netzwelt 2006, Mashup - was ist das?, vom 03.12.2006
  28. Vgl. Heise 2003, Virtuelle Videotheken - Video-on-Demand-Angebote im Internet, Daten von 2003
  29. Vgl. Maxdome 2007, Angebote von Maxdome, Daten vom 12.01.2007
  30. Vgl. T-online 2007, Angebote von T-Online Video on Demand, Daten vom 12.01.2007
  31. Vgl. Microsoft 2007, Verwaltung digitaler Rechte (DRM), Daten vom 10.01.2007
  32. Vgl. Uni Karlsruhe 2006, Bezahlsysteme im Internet - ein Überblick, Daten vom 07.01.2007
  33. Vgl. Uni Heidelberg 2006, Entwicklung der Pornographie, Daten vom 05.01.2007
  34. Vgl. Tecchannel 2007, Werbung im Internet boomt, Daten vom 01.01.2007
  35. Siehe FAZ 2006, Ein Netz für die Menschen, Daten vom 11.10.2006
  36. Vgl. ZDNet 2006, Download-Welle für Videoportale rollt an, Daten vom 28.09.2006
  37. Vgl. Content-Manager 2006, Grundlagen effektiver Bannerwerbung, Daten vom 12.01.2007
  38. Vgl. Focus 2006, Markt für Videoportale wächst, Daten vom 10.08.2006
  39. Wikipedia - YouTube, Authentizität der Inhalte, Letzter Aufruf 15.01.2007
  40. Vgl. Times Online 2006, Slick lobbying is behind penguin spoof of Al Gore, vom 05.08.2006
  41. Vgl. The First Post 2006, Lonelygirl15 was created by a filmmaker , Letzter Aufruf 15.01.2007
  42. Vgl. Wikipedia - YouTube, Authentizität der Inhalte, Letzter Aufruf 15.01.2007
  43. Futurezone 2006, 50 Millionen Dollar, vom 19.10.2006
  44. Vgl. Futurezone 2006, Labels verdienen an YouTube-Verkauf mit, vom 19.10.2006
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Zusammenfassung des Projekts

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  • Buchpatenschaft / Ansprechperson: Zur Zeit niemand. Buch darf übernommen werden. Früher: Kohlmey
  • Sind Co-Autoren gegenwärtig erwünscht? Ja, sehr gerne.
  • Hinweis: Buch scheint verwaist zu sein (Hauptautor ist seit 2007 nicht mehr auf WB aktiv).@Kohlmey: Wenn du noch an dem Buch arbeiten möchtest, dann mache diese Änderung bitte rückgängig.