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Chemieunterricht/ Betriebsanweisungen Chemie

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Arbeitsbereich

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Diese Betriebsanweisung gilt für alle Schülerinnen und Schüler der <Name der Schule>, die im Fach Chemie mit Gefahrstoffen oder gefährlichen Zubereitungen umgehen.

Gefahrstoffbezeichnung

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Gefahrstoffe sowie gefährliche Zubereitungen sind im Chemikaliengesetz und in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV.) definiert. Sie sind mit den entsprechenden Gefahrensymbolen, Gefahrenbezeichnungen und Kennbuchstaben versehen: Gefahrensymbol mit Gefahrenbezeichnung und Kennbuchstaben nach GefStoffV. Anhang I

  • Gefahrensymbol T = Giftig/toxic
T+: sehr giftig
T: giftig
krebserzeugend: T mit R 45 bzw. 49
erbgutschädigend: T mit R 46
fortpflanzungsschädigend: T mit R 60 und R 61
  • Gefahrensymbol Xi = Reizend/irritating
Xn: gesundheitsschädlich
Xi: reizend
sensibilisierend: Xn mit R 42, Xi mit R 40
krebserzeugend: Xn mit R 40
fortpflanzungsgefährdend: Xn mit R 62 und R63
  • Gefahrensymbol E = Explosiv/explosive
E: explosionsgefährlich
  • Gefahrensymbol F = Leichtentzündlich/flammable
F+: hochentzündlich
F: leichtentzündlich
  • Gefahrensymbol C = Ätzend/corrosive
C: ätzend
  • Gefahrensymbol O = Brandfördernd/oxidising
O: brandfördernd
  • Gefahrensymbol N = Umweltgefährlich/nature polluting
N: umweltschädlich

Gefahren für Mensch und Umwelt

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Zusätzliche Gefahrenhinweise sind den R-Sätzen auf den Etiketten der Chemikaliengefäße zu entnehmen. Beim Umgang mit Gefahrstoffen müssen stets Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Die ebenfalls auf den Etiketten vorhandenen S-Sätze geben Auskunft darüber, welche Maßnahmen und Vorkehrungen im einzelnen zu treffen sind. Eine Liste aller R- und S-Sätze sowie deren Kombinationen hängt aus.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

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  • Die Chemieräume dürfen nur bei Anwesenheit der Fachlehrerinnen und Fachlehrer betreten werden. Die Sammlungsräume dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der jeweiligen Fachlehrkraft betreten werden.
  • Defekte und offene Gashähne, Gasgeruch, Glasbruch sowie beschädigte und defekte Steckdosen oder andere Gefahrenstellen sofort der Lehrkraft melden.
  • Vor dem Experimentieren sind die Versuchsanweisungen genau durchzusehen, bzw. es ist stets den Anweisungen der Lehrkraft zu folgen. Warnhinweise bei den Anleitungen sowie Gefahrensymbole, R- und S-Sätze auf den Etiketten der Chemikalienflaschen unbedingt beachten! Vor Beginn des Experimentierens den Versuchsaufbau von der Lehrkraft überprüfen lassen.
  • Chemikalien und Geräte dürfen ohne Genehmigung durch den Lehrer / Lehrerin nicht genommen werden!

Schaltungen dürfen ohne Erlaubnis der zuständigen Fachlehrkraft ebenfalls nicht betätigt werden! Elektrische Anlagen sowie Brenner erst nach Aufforderung durch die Lehrkraft einschalten bzw. anzünden!

  • In Räumen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird oder wo diese gelagert werden, darf nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden!
  • Geschmacks- und Geruchsproben dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Fachlehrerin/ den Fachlehrer vorgenommen werden.

Der Geruch eines Stoffes ist immer durch Zufächeln festzustellen. Das Pipettieren mit dem Mund ist verboten!

  • Sauberkeit halten! Konzentriert und umsichtig, aber nicht ängstlich experimentieren! Bei Unklarheiten die jeweilige Fachlehrkraft um Hilfe bitten bzw. fragen! Vorratsflaschen weit entfernt von der Tischkante stellen und nur zur Entnahme von Substanzen öffnen! Stets einen sauberen Spatel benutzen, nur geringe Mengen entnehmen und keine Chemikalien in das Vorratsgefäß zurückschütten! Die Vorratsflaschen nach Materialentnahme sofort wieder schließen! Leicht entzündliche Substanzen nicht in der Nähe von offenen Flammen umfüllen und abstellen!
  • Beim Arbeiten mit dem Gasbrenner sind lange Haare vor dem Verbrennen zu schützen und weite Ärmel müssen hoch gebunden werden.
  • Brenner nicht an die Tischkante stellen und nur so lange in Betrieb halten, wie sie benötigt werden.
  • Werden Flüssigkeiten im Reagenzglas erhitzt, dann sollen sie nicht mehr als zur Hälfte gefüllt und beim Erhitzen ständig leicht geschüttelt werden.
  • Die Reagenzglasöffnung darf nicht auf andere Personen gerichtet sein.
  • Chemikalien dürfen nicht in den Ausguss gegeben werden. Reste nach Anweisung der Lehrerin oder des Lehrers entsorgen!
  • Keine gefährlichen Experimente zu Hause wiederholen!

Nach Beendigung des Versuches sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Gebrauchte Gefäße sorgfältig reinigen
  • Prüfen ob die Wasser- und Gashähne geschlossen sind
  • Arbeitsplatz aufräumen
  • Tischplatte säubern
  • Die Hände, falls erforderlich, waschen

Verhalten im Gefahrfall

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In Notfällen Ruhe bewahren!

Den Anweisungen des Lehrers oder der Lehrerin folgen. Gegebenenfalls so schnell wie möglich einen Notruf tätigen. Das nächste Telefon befindet sich <Raum?>

  • Feuer/Unfall: Notruf 112
  • Im Falle eines Brandes sind die Fluchtwege der Brandschutzordnung zu entnehmen, die neben den Ausgangstüren aushängt.
  • Je nach Art des Unfalls muss außerdem folgendes beachtet werden:
  • Not-Aus-Taster betätigen (Die Not-Aus-Taster befinden sich <Stellen im Raum>)
  • Erste Hilfe leisten (Der Verbandskasten befindet sich <Stellen im Raum>)
  • Schulleitung informieren
  • Den Feuerlöscher benutzen (Der Feuerlöscher befindet sich <Stellen im Raum>)
  • Die Feuerlöschdecke benutzen (Die Feuerlöschdecke befindet sich <Stelle im Raum>)