Datenschutz/ DS-GVO/ Allgemeine Bestimmungen/ Begriffe/ Verarbeitung

Aus Wikibooks

Definition (Artikel 4 Nummer 2 DS-GVO)

Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Vorgang und Vorgangsreihe[Bearbeiten]

Nicht-automatisierte Verfahren[Bearbeiten]

Automatisierte Verfahren[Bearbeiten]

Beispiele der Vorgänge[Bearbeiten]

Erheben[Bearbeiten]

Erfassen[Bearbeiten]

Organisation[Bearbeiten]

Ordnen[Bearbeiten]

Speicherung[Bearbeiten]

Anpassung oder Veränderung[Bearbeiten]

Auslesen[Bearbeiten]

Abfragen[Bearbeiten]

Verwendung[Bearbeiten]

Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung[Bearbeiten]

Abgleich oder Verknüpfung[Bearbeiten]

Einschränkung[Bearbeiten]

Löschen[Bearbeiten]

Vernichtung[Bearbeiten]