Diskussion:Betriebswirtschaft/ Betrieb und Markt/ Betrieb, Unternehmung, Firma

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Unklarheiten[Bearbeiten]

Zu Firma: Ist hier nicht eher die Geschäftsbezeichnung gemeint? Das Besipiel "Warenhaus Hans und Peter Prodinger" hört sich nach einer GbR an und wäre dann also keine Firma. Alle Firmen müssen im Handelsregister eingetragen sein und enthalten einen die Unternehmensform anzeigenden Zusatz wie z.B. AG, GmbH, oHG oder e.K., wohingegen GbR und Einzelunternehmen keine Firmen und nicht im Handelsregister eingetragen sind.

Zu Betrieb: Wieso "Dritter"? Damit ist wohl der Kunde gemeint. Und "Erster" ist wohl der Betrieb bzw. das Unternehmen. Wer ist denn "Zweiter"?

--130.204.231.111 02:02, 8. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Firma: Weitgehend falscher Kommentar. Die Erklärung ist ein fast wörtliches Zitat aus § 17 HGB. § 2 HGB sagt: "Der Unternehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet," das Unternehmen im HR einzutragen.

Dritter: Zum einen ist das auch eine Formulierung im Sinne von "Anderer". Im strengen juristischen Sinn (siehe Wikipedia) gibt es zwei Parteien, nämlich den herstellenden Betrieb und den unmittelbaren Auftraggeber oder Abnehmer (z.B. Großhandel); "Dritter" ist der Endverbraucher. -- Jürgen 09:20, 8. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]