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Diskussion:Ersurf dir das Urheberrecht/ Österreich/ Gesetze/ Auszüge Das Urheberrecht

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© 2008 Bundeskanzleramt ÖsterreichOffenlegung

Anmerkung zum Copyright:

Der Buchautor hat am 8.10.2008 dem Östereichischen Bundeskanzleramt per E-Mail folgende Anfrage mit dem Betreff: "Verwenden von Downloads in WIKIPEDIA - Artikeln" übermittelt:

"Unter dem Decknahmen „Kath Erich“ erarbeite ich einen Artikel mit dem vorläufigen Arbeitstitel: „Struktur des Österreichischen Urheberrechts“. Dafür habe ich die geltende Fassung downgeloaden. Bevor ich den Artikel fertig stelle und freigebe, bitte ich um Auskunft, ob diese Vorgangsweise gestattet ist. Dabei verweise ich auf die für WIKIPEDIA – Beiträge geltende Rechtsabtretung"

Mitgesendet wurde eine Kopie des Textes der Bearbeitungsseite (Das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke ist verboten! Ich versichere hiermit, dass ich den Beitrag selbst verfasst habe bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt, und willige ein, ihn unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen.) und ein Link zum damaligen Entwurf.

Mit gleichem Datum wurde ihm per E-Mail geantwortet,

  • dass alle Daten des Rechtsinformationssystems frei zugänglich sind,
  • die Daten des Bundes keinerlei Beschränkung hinsichtlich einer gewerberechtlichen Nutzung unterliegen,
  • hinsichtlich einer gewerberechtlichen Nutzung der Daten der Länder jedoch beim jeweiligen Land angefragt werden muss.

Da das Urheberrechtsgesetz ein Bundesgesetz ist, erfolgt die Wiedergabe und Bearbeitung des Textes mit Wissen und Einverständnis des Inhabers des Copyrights.--Kath Erich 21:21, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten