Diskussion:Examensrepetitorium Jura: BGB Schuldrecht: Leistung
Die Unterscheidung zwischen subjektiver un objektiver Unmöglichkeit halte ich nicht mehr für zeitgemäß. Seit der Schuldrechtsmodernisierung unterscheidet das Gesetz an keiner Stelle mehr zwischen subjektiver und objektiver Unmöglichkeit.
- Das Gesetz unterscheidet sehr wohl zwischen subjektiver und objektiver Unmöglichkeit. Guck dir mal § 275 I BGB genau an ("Schuldner" => subjektiv; "jedermann" => objektiv). Dass daraus keine unterschiedlichen Rechtsfolgen erwachsen, ist eine ganz andere Frage. Und als kleine Wissensfrage in der mündlichen Prüfung ist es gut geeignet. ;) -- heuler06 18:40, 21. Jul. 2011 (CEST)