Diskussion:Examensrepetitorium Jura: BGB Schuldrecht: Leistung

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Die Unterscheidung zwischen subjektiver un objektiver Unmöglichkeit halte ich nicht mehr für zeitgemäß. Seit der Schuldrechtsmodernisierung unterscheidet das Gesetz an keiner Stelle mehr zwischen subjektiver und objektiver Unmöglichkeit.

Das Gesetz unterscheidet sehr wohl zwischen subjektiver und objektiver Unmöglichkeit. Guck dir mal § 275 I BGB genau an ("Schuldner" => subjektiv; "jedermann" => objektiv). Dass daraus keine unterschiedlichen Rechtsfolgen erwachsen, ist eine ganz andere Frage. Und als kleine Wissensfrage in der mündlichen Prüfung ist es gut geeignet. ;) -- heuler06 18:40, 21. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]