Diskussion:Examensrepetitorium Jura: Zivilprozessrecht Zwangsvollstreckungsrecht: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung 1
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Zuum letzten Satz (Unproblematisch ist jedenfalls...):
"Der Schuldner ist nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage, sondern auch im Zwangsvollstreckungsverfahren mit seinem Einwand zu hören, der vollstreckbare Anspruch sei erfüllt."
BGH, Beschluss vom 5. 11. 2004 - IXa ZB 32/ 04 (Lexetius.com/2004,2797)
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