Diskussion:Handball – Taktik für Jugendliche

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du vs. Du[Bearbeiten]

Dazu hatten wir andernorts ja schon eine unerquickliche Diskussion, die sich erübrigt, da die Regeln klar sind. Dazu nur ein Link: https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Gross-oder-Kleinschreibung-von-duDu-und-ihrIhr Also Kleinschreibung, wenn keine konkrete, also dem Schreiber bekannte Person angesprochen wird. --Qualitätsfreund 10:18, 9. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Alles klar, danke für den Hinweis über Eure Diskussion (wo?), das wusste ich nicht. Persönlich habe ich dazu bezüglich Lesbarkeit eines Textes allerdings eine gegenteilige Meinung. In Deinem Duden-Zitat steht auch: "Allgemein gilt: In allen Textformen, in denen der Autor selbst den Leser persönlich anredet, kann man du/Du und die genannten Wörter großschreiben." - Frantsch 15:00, 9. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Ja eben, "persönlich", also direkt jemanden den man kennt, in Briefen, Emails etc. Du kennst deine Leser ja nicht persönlich. Allgemein meine ich, dass das am lesbarsten ist, was üblich ist. Ich hatte mal bei Amazon die Leseproben von 5 oder 6 Sachbüchern für Kinder angeguckt - "du" immer klein. Schulbücher werden sicherlich erst recht sich dran halten. Aber auch Websites von z.B. Facebook oder IKEA schreiben "du". --Qualitätsfreund 15:41, 9. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Tut mir leid, ich bin der Meinung, Du missinterpretierst hier den Duden-Eintrag. "Persönliche" Anrede ist dort im Sinne von "direkte" Anrede gemeint und nicht von persönlicher Bekanntschaft. Medien wie Mail, Briefe, WG-Notiz, etc. sind als erklärende Beispiele angeführt. Es steht nichts von einer Notwendigkeit, die adressierte Person persönlich kennen zu müssen. Im Gegenteil, es steht sogar: "ALLGEMEIN gilt:" (..). Als Gegensatz zur direkten Anrede wird vielmehr die wörtliche Rede angeführt, weshalb diese beiden Bereiche in eigenen Absätzen getrennt sind.
Im Übrigen handelt es sich hierbei ohnehin um eine Kann-Regel der Neuen Deutschen Rechtschreibung. Die Entscheidung über die Schreibweise steht dem Autor also frei. Also gar kein Grund zu streiten!

Ich habe inzwischen eine gute Quelle gefunden, die Deine Interpretation bestätigt: https://bildung.bmbwf.gv.at/rs_info06_13616.pdf?61ed17 (s. S24, Regel 71)- Frantsch 09:25, 12. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Inwieweit sind die amtlichen Regeln Kann-Regeln? Oder meinst du nur konkret §66? Da ist aber kein Spielraum außer bei Briefen. Aber allgemein: Für Schüler sind die amtlichen Regeln bindend und wenn sich ein Text sogar ausdrücklich an Menschen im Schüleralter wendet, wäre zumindest für mich die Anwendung der amtlichen Regeln Pflicht, trotz abweichender Vorlieben. Letztendlich entscheidest du über die Attraktivität deines Buchs. Streiten müssen wir da tatsächlich nicht. --Qualitätsfreund 10:09, 12. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]