Diskussion:OpenRewi/ Grundrechte-Fallbuch/ Fall 1a Sachverhalt
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[Bearbeiten]Beim Bearbeiten habe ich mich gefragt, ob es den Verweis auf die Musikrichtung Trap tatsächlich für die Falllösung / die Argumentation benötigt. Wenn darauf verwiesen wird, dann sollte eine Erklärung von Trap in den Sachverhalt eingepflegt werden. Ein Verweis per Link auf beispielsweise die entsprechende Wikipedia-Seite kann zu viele Informationen bereitstellen, die ausgewertet müssen und das kann den Fokus von der eigentlich Klausur nehmen.
Den Verweis auf den "Kriegsklotz" habe ich, im Gegensatz dazu, in der Lösung der Klausur argumentativ verwerten können. Für Personen, die den und seine Hintergründe nicht kennen oder die Erwähnung nicht einordnen können, wären auch wieder Ausführungen im Fall oder alternativ im Vermerk sinnvoll. Eine Verlinkung würde ich aus denselben Gründen wie oben ablehnen.
Beim Lesen des Liedes im Sachverhalt musste ich mich öfter darauf besinnen, dass laut Vermerk nur die Kunstfreiheit geprüft werden soll und nicht auch die Meinungsfreiheit. Insofern könnte man andenken, einen didaktischen Verweis in der Lösung auf das Verhältnis der Grundrechte zueinander vorzunehmen und derartige Gedankengänge auf die Art und Weise aufzufangen. Eventuell könnte man exemplarisch an einzelnen Teilen des Liedes in Grundzügen darstellen, wie das im Lichte der Meinungsfreiheit geprüft und bewertet werden würde.