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Diskussion:OpenRewi/ Grundrechte-Lehrbuch/ Prüfung Freiheitsgrundrecht/ Einschränkbarkeit des Grundrechts - Schranken

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Aus Wikibooks

Aufgaben für den zweiten Book Sprint:

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  • Kritik an BVerfG bzgl. Kompetenzvorschriften: fertig
  • Einarbeitung der Anmerkungen aus Peer Review: fertig
  • Einarbeitung von interaktiven Elementen: fertig
  • Weiterführende Studienliteratur: fertig
  • Zusammenfassung: fertig

--Max Milas 19:42, 21. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Review

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Lieber Max,

ich finde deine Bearbeitung zu diesem Punkt bereits mustergültig. Meine Anmerkungen sind daher wirklich nur als Anmerkungen zu verstehen:

– Du schreibst richtigerweise, dass man Beeinträchtigung und Verletzung nicht verwechseln darf. Ich würde hier noch den Hinweis einbringen, dass das nicht nur von studierenden falsch gemacht wird, sondern auch häufig in der Berichterstattung/Alltagssprache falsch geschrieben wird. Evtl. hilft hier auch ein plakatives Beispiel (eine rote Ampel stellt bereits einen Eingriff in Art. 2 Abs. 1 GG dar, der jedoch fraglos gerechtfertig ist).

– Innerhalb der verfassungsimmanenten Schraken würde ich nochmals betonen, dass das kollidierende Rechtsgut in der Verfassung nur „angedeutet“ sein muss. Die Rechtsprechung war vor einiger Zeit mit der Frage konfrontiert ob weibliche Soldatinnen sich ebenfalls die Haare kurz schneiden lassen dürfen um eine identische Behandlung mit dem männlichen Kameraden zu erreichen. Hier leitet die Rechtsprechung aus der Verfassung die Notwendigkeit der „Effektivität der Streitkräfte“ ab, welche die weitere Prüfung festlegen. Ich glaube besonders Anfänger:innen tun sich hier schwer diese doch ungeschriebenen Rechtsgüter abzuleiten. Eine Akzentuierung darauf, dass es solche gibt fände ich angebracht

– Bzgl. verfassungsimmanenter Schranken würde ich eventuell noch zumindest anteasern, dass es eine spezielle Rechtsprechung zu § 130 StGB gibt, welche dogmatisch ja zumeist durch verfassungsimmanente Schranken erklärt wird. Hieraus folgt weitergehend die Frage ob Grundrechte mit qualifiziertem Gesetzesvorbehalt auch immer durch kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt werden können (die Frage ist so umstritten, dass ich sie ohne Antwort nur mal erwähnen würde).

Die Lerneinheiten sind sehr gut gelungen, die zu sehen hat viel Spaß gemacht!

Danke dir! Jkohal 18:56, 3. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Feedback

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Hey Max, vielen Dank für den Beitrag! Ich habe mir erlaubt, einige Formulierungsvorschläge direkt im Text vorzunehmen und an einigen Stellen Kommentare zu setzen. Insgesamt finde ich den Beitrag von Inhalt und Länge sehr passend für die Einführung für Studierende. Ich habe neben den Kommentaren im Text noch drei allgemeine Anregungen:

  • Eventuell könnte es sich anbieten, in der Einleitung oder bei der Terminologie noch einmal darzustellen, wie Schranken im Grundgesetz begrifflich niedergelegt sind. Der Text setzt aktuell unmittelbar bei dem Parlamentsgesetz ein. Ich könnte mir vorstellen, dass es für die Studierenden hilfreich wäre, einleitend einmal zu erfahren: Das Grundgesetz sieht an verschiedenen Stellen ausdrücklich vor, dass Grundrechte eingeschränkt werden können... Das sieht im Wortlaut z.B. so und so aus... Andere Grundrechte wiederum nennen die Einschränkbarkeit nicht ausdrücklich, sie sind aber - was hier noch gezeigt wird ...- dennoch einschränkbar. Warum sind Grundrechte überhautp einschränkbar? Deshalb: ...

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass gerade Studierende in den Anfangssemestern sich durchaus noch nicht klar gemacht haben, dass und warum Grundrechte überhaupt einschränkbar sind.

  • Bei den Formulierungen ist mir aufgefallen, dass Du häufig Passivkonstruktionen und Substantivierungen verwendest (mach ich auch). Vielleicht lässt sich der Text hier und da noch aktiver und dadurch einfacher/klarer formulieren?
  • Eventuell könnte es an einigen Stellen noch hilfreich sein, in einem Kasten klausurtaktische Erwägungen zum Aufbau aufzunehmen, z.B. bei den qualifzierten Gesetzesvorbehalten. Dort könnte in einem solchen Kasten verdeutlich werden, wie zB die Gliederung für die Prüfung der RF eines Eingriffs in Art. 5 I 1 GG aussehen könnte.

Ich hoffe, meine Anmerkungen helfen Dir weiter! Schöner Beitrag! --DanaValentiner 11:19, 6. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Sehr gelungen, insbesondere fällt die klare Struktur positiv auf. Bzgl. der Terminologie sollten wir allgemein überlegen, ob wir nicht einmal klarstellen, dass statt Schranke-Einschränkbarkeit und Grenzen der Einschränkbarkeit verwendet werden und dann auch in den Überschriften auf Schranke/Schranke-Schranke verzichtet wird. Bei den Kompetenzregeln als EMGL könnte man noch zwei Sätze zur relevanten Fallgruppe des staatlichen Informationshandelns verlieren. MbG Hannah

finales Peer-Review Max

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Lieber Max, vielen Dank für die ganze Arbeit!

  • Was mir gut gefällt:
    • dass endlich klar wird, was der Schrankenvorbehalt ist
  • Was ich mitnehme:
    • ein Link für meine Studierendne, wenn sie wieder nach dem Schrankenvorbehalt fragen
  • Was verbessert werden könnte:
    • Kleinigkeiten, siehe Text
  • Was noch ergänzt/verändert werden könnte:
    • Kleinigkeiten, siehe Text

Dazu noch ein paar allgemeine Hinweise:

  • bitte kontrolliere nochmal doppelt, ob Du "Examenswissen" und "Beispiele" durch unsere neuen Vorlagen ersetzt hast - es muss nichts mehr manuell formatiert werden.
  • zwischenzeitlich haben wir auch die Vorlage "Formulierungsbeispiel" gebaut. Schau doch mal, ob das in dein Kapitel passt.
  • in der Vorlage "weiterführendes Wissen" kannst Du jetzt über das Feld "Bezugspunkt" die Überschrift erweitern, um den Inhalt der Box weiter zu spezifizieren. Wie das geht ist hier beschrieben.
  • Bitte beachte die Formatierungshinweise, insbesondere die richtige Zitierung von Normen zB Art. 1 I 1 GG.
  • Es heißt immer "BVerfG", nicht ausgeschrieben "Bundesverfassungsgericht".

Viele Grüße --Maximilian.Petras 13:37, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten