Diskussion:OpenRewi/ Staatsorganisationsrecht-Lehrbuch/ Kompetenz und Verfahren/ Grundgesetzänderung/Verfassungsänderungen

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Lieber Jan-Louis,

vielen Dank für deinen Beitrag. Er hat mir soweit sehr gut gefallen. Hier meine Anmerkungen:

– Ich fände es gut nochmal ein Prüfungsschema bzw. noch einige Details zur Verfassungsänderung generell zu nennen. Insbesondere sollte nochmal erwähnt werden, dass die Verfassungsänderung durch ein einfaches Gesetz stattfindet (das sollte selbstverständlich sein, ich hab aber aus der Klausurkorrektur die Erfahrung gemacht, dass viele Leute denken, dass Verfassungsänderungen nicht durch Gesetze, sondern "irgendwie einfach so" geschehen. Die sind schon verwirrt wenn ein "VerfassungsänderungsG" ins Feld kommt und argumentieren dann mit der Normenpyramide, dass das ja nicht möglich sei.

– Auch sollte genau(er) ausgearbeitet werden, dass der Prüfungsmaßstab weiter geht als "nur" Art. 1 und 20 GG.

- Auf den oberen Punkt bezugnehmend fehlt mir der wichtige Begriff "Verfassungswidriges Verfassungsrecht" in dem Artikel. Die Problematik sollte nachgetragen werden.

- Hieraus wiederum resultierend fehlt die (recht beliebte) Klausurkonstellation der Verfassungsänderung bei gleichzeitiger . Beispiel: Kann Die Meinungsfreiheit einfach abgeschafft werden? Kann bei Art. 83 ff. GG die Integration der Länder in den Prozess einfach abgeschafft werden, oder ist das auch "flankierend" geschützt?

– Besonders problematisch ist auch hier die schematische Behandlung im Gutachten. Ich persönlich hab es immer so beigebracht, dass der erste Prüfungspunkt mit "Prüfungsmaßstab" betitelt wird, wo Ausführungen zu Art. 79 Abs. 3 GG kurz dargelegt werden. Ein solcher Formalismus fehlt hier.

Besten Gruß und besten Dank!

Jkohal 00:03, 7. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Lieber Jan-Louis, ich finde deinen beitrag verständlich geschrieben, vielen Dank. Kleinere Änderungen habe ich bereits im Text vorgenommen. Ansonsten verweise ich auf meine Kommentare. Bitte schau dir nochmal die Fn 17 an. Außerdem musst du beim BeckOK nochmal die Einheitlichkeit prüfen, siehe meine Hinweise. Außerdem sind bei Entscheidungen des BverfG nur ein Az. zu nennen und u.a. anzufügen. LG --LouisaLinke 09:54, 28. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]