Diskussion:OpenRewi/ Staatsorganisationsrecht-Lehrbuch/ Staatszielbestimmungen/ Gleichstellung von Mann und Frau

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Feedback Peer-Review zweiter Sprint[Bearbeiten]

Hallo Valentina,

auch diesen Text von dir finde ich interessant und verständlich geschrieben. Kleinigkeiten habe ich im Text direkt geändert. Außerdem solltest du dir nochmal meine Kommentare anschauen, die ebenfalls nur auf Kleinigkeiten hinweisen. Du müsstest auch nochmal die Fn. überarbeiten. Bei Fn. 2, 3, 11 fehlt die Angabe des Werkes. Bei den Urteilen/Beschl, befindet sich nach BVerfG ein Komma und Urt. oder Beschl. werden abgekürzt. Die Papierfundstelle zu BVerfG, Beschl. v. 15.12.2020, Az. 2 BvC 46/19, Rn. 112 - Paritätsgesetz ist NVwZ 2021, 469 ff. LG -- LouisaLinke 09:32, 7. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Feedback Peer-Review erster Sprint[Bearbeiten]

Hallo Valentina!

Zunächst ein großes „Sorry“, dass mein Feedback erst jetzt kommt. Ich habe es vorher leider einfach nicht geschafft.

Viele Anmerkungen habe ich aber auch gar nicht. Insgesamt gefällt mir dein Text nämlich sehr gut. Er lässt sich vor allem gut lesen und du bringst auch die wesentlichen Aspekte des Themas präzise auf den Punkt.

Als Anregung würde ich dir noch folgenden Punkt mitgeben:

Eventuell lässt sich dein Text noch mehr mit den Ausführungen zu Art. 3 GG im Grundrechte-Lehrbuch abstimmen. Das bietet sich z.B. bereits am Anfang deines Kapitels an. Statt „Unabhängig von Problematiken der Gleichbehandlungsgrundsätze aus Art. 3 I - III GG …“ könnte man z.B. schreiben: „Neben den grundrechtsrelevanten Bestimmungen in Art. 3 I - III GG findet sich in Art. 3 II 2 GG auch eine eigenständige Staatszielbestimmung.
-> wurde umgesetzt

Auch am Anfang unter „B. Ausgestaltung“ würde sich dies anbieten, indem man z.B. schreibt: „Anders als Art. 3 II 1 GG enthält Art. 3 II 2 GG keinen Individualanspruch auf …"
-> wurde umgesetzt

Dies würde m.E. den Bedürfnissen der Erstsemester-Studierenden eventuell noch mehr Rechnung tragen, für die zunächst einmal eine Abgrenzung der grundrechtsrelevanten Bestimmungen in Art. 3 GG von der Staatszielbestimmung in Art. 3 II 2 GG und den damit zusammenhängenden Implikationen wichtig sein wird. Im späteren Studium der Grundrechte ließe sich so darüber hinaus ein Erkenntnisgewinn generieren.

Kleinigkeiten, die ich direkt geändert habe:

Vor Fußnote 9 war ein Leerzeichen zu viel.
Vor Fußnote 11 fehlte ein Punkt am Satzende.
Im Text zwischen den Punkten „a.A.“ und „Stellungnahme“ muss es „nicht immer unmittelbar“ anstatt „nicht immer unmittelbare“ heißen.

Vllt. könnte man noch das „Vorliegend“ zu Beginn der Stellungnahme streichen. -> wurde gestrichen


Viele Grüße

Hagen -- Hagen Lohmann 14:55, 14. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Danke fürs Feedback :)

Großes Review[Bearbeiten]

Liebe Valentina,

gewohnt guter Beitrag, mir gefällt auch die Länge. Ich hab einige kleinere Anmerkungen gemacht, formal sind mir keine Fehler aufgefallen.

Ich frage mich folgendes (Betonung liegt aber auf "Fragen"):

– Könnte man vll. noch 2-3 Takte zum Thema Transfrauen einbringen könnte?

– Evtl. auch noch zum Thema, dass teilweise über Verfassungsänderungen diskutiert wird? Ich bin eig kein de lege ferenda Fan, aber hier find ich es doch angebracht.

– Ganz evtl. noch die Frage, ob sich aus der Staatszielbestimmung zum (leider) Dauerreizthema "gendergerechte Sprache" etwas ableiten lässt. Vll. auch BGH VI ZR 143/17 oder https://taz.de/Die-Sprache-ist-wie-eine-Pflanze/!1537142/ (finde dazu leider gerade das originale Urteil nicht, werde aber nochmal schauen).


Besten Dank!


Jaschar Jkohal 20:10, 7. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]