Diskussion:OpenRewi/ Staatsorganisationsrecht-Lehrbuch/ Verfassungsorgane/ Bundesregierung

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Vorbemerkungen zum Review[Bearbeiten]

Die Abschnitte A und C wurden von Patrick verfasst und der Abschnitt B von Valentina. Der Bearbeitung des Abschnitts B steht noch aus.

Ausstehende TODOs:

  • Alle fetten Versalien markieren Aufgaben, die noch erledigt werden müssen. Dazu aber gern was kommentieren o.Ä., wenn euch was Schlaues einfällt. Vor allem betrifft das Verlinkungen innerhalb des Lehrbuchs.
  • Der Text ist jetzt einheitlich gegendert. Teilweise habe ich aber den Eindruck, dass es das Verständnis erheblich erschwert.
  • Zum Teil könnten wesentliche Begriffe noch besser gefettet werden.
  • An wenigen Stellen fehlen Literaturverweise oder sind unvollständig (sind markiert).
  • Außerdem muss noch auf weiterführende Literatur verwiesen werden.

Ich freue mich auf eure Kommentare und Verbesserungen. Bei Fragen schreibt mich einfach direkt kurz an ;-)

--Patrick 02:41, 5. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Anmerkung nach 2. Sprint - Review (Johannes)[Bearbeiten]

Lieber Patrick, deine Ausführungen sind bereits ausführlich und sehen sehr toll aus. Mir gefällt, dass Du stets die Beispiele genannt hast, in denen Normen auch zur Anwendung gekommen sind. Zum Gendern habe ich einen Vorschlag gemacht, einen passenden Degenhart hatte ich leider gerade nicht zur Hand um mir dessen Methode anzusehen. Ich habe zu den jeweiligen Abschnitten hier etwas geschrieben. Leider habe ich auf die Schnelle nicht herausgefunden, wie ich das mit so fancy Kommentaren direkt in den Text schreiben kann. Was mir nach dem Durchlesen des gesamten Textes noch kam ist lediglich, dass Du deine vier Klausurkästen vielleicht noch etwas erweitern könntest. Die Verweise auf Beispielsfälle sind sehr toll, aber dort könnte ich mir noch etwas Input und klassische Konstellationen etc. vorstellen. Tolle Leistung!


Einleitungstext[Bearbeiten]

  • Bei den unterschiedlichen Organen (die die Regierung bilden) vielleicht diese als solche benennen. Das könnte auch bei der Abgrenzung und dem Gendern etwas helfen. Also trennen zwischen Verfassungsorgan Bundeskanzler und der Organwalter:in als Person.
  • Zum Gendern allgemein, ich bin da kein Experte, aber bin für mich dazu übergegangen einen weiblichen Artikel zu wählen und dann mit Doppelpunkt zu schreiben, also die Bundeskanzler:in, die Bundespräsident:in, Wahl der Bundeskanzler:in usw. Das habe ich jedoch, wie oben kurz erwähnt, von dem Verfassungsorgan getrennt, also wenn es als Behörde auftritt (Bundeskanzleramt als "der Bundeskanzler").
    • Die Lösung finde ich unvollständig und unschön, schließlich sollen beide Formen gleichermaßen genannt werden. Gerade bei deklinierten Substantiven zeigt sich die Schwäche des Genderns... --Patrick 19:29, 7. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]
  • Links auf Wikipedia. Hatten wir darüber gesprochen, ob wir das machen? Ich habe da noch keine Auffassung dazu, aber erinnere mich an Diskussion über wissenschaftliches Arbeiten, weshalb das vielleicht nicht alle so toll finden würden. Die Links wären ja auch durch Fußnoten ersetzbar, auch wenn dann natürlich regelmäßig keine OpenAccess-Quelle folgt. Vielleicht sprichst Du es am Montag an. (Außer natürlich wir sprachen darüber und ich habe nur nicht aufgepasst.)
  • Bei Schlagwörtern wie Kanzlerdemokratie würde ich direkt eine Fn setzen.

I. Parl. Reg[Bearbeiten]

  • Nach der Aussage zum parlamentarischen Regierungssystem würde ich eine Fn setzen.
  • Du könntest überlegen, ob Du alle Gesetze verlinken willst. Das ist zwar ein Aufwand, aber ich finde es eigentlich einen ganz netten Service. Also jeden Artikel des GG oder sonstige Gesetze einfach mit einem Link zum Normtext versehen. (Bsp über Gesetze-im-internet.de)

II. Kanzler:innenwahl[Bearbeiten]

  • Zum Gendern, siehe oben.
  • Vielleicht eine Fn zur Kanzlermehrheit
  • Bei a) Konstruktives Misstrauensvotum nach Fn 9 würde ich den Satz umstellen. Ich empfand ihn recht holprig und lang. Also dieser Satz: Dass der Bundestag dem Bundeskanzler bzw. der ganzen Bundesregierung nur auf die Weise das Misstrauen aussprechen kann, dass gleichzeitig, das heißt mit demselben Antrag und derselben Abstimmung ein neuer Bundeskanzler gewählt wird (deswegen konstruktiv), liegt an den Erfahrungen der Weimarer Reichsverfassung (evtl. LINK auf historischen Teil von Ronja), die in Art. 54 WRV noch die Möglichkeit vorsah, einzelnen Regierungsmitgliedern das Vertrauen zu entziehen, ohne ein neues Regierungsmitglied zu wählen.
  • Sehr schön, dass Du die Beispiele der konstruktiven Misstrauensvoten aufgeführt hast. Du könntest vielleicht mit einem weiteren Satz das Werkzeug noch bewerten, also praktische Relevanz etc.
  • Bei b) Vertrauensfrage könntest Du die normative Verortung in Art. 68 GG gleich zu Beginn erwähnen, da sie erst nach Fn. 15 kommt und nach dem Satz ist Art. 68 GG anderseits bei einem unbedarften Blick etwas ganz anderes sein könnte.
  • Zur Einschätzungsprärogative bei unechten Vertrauensfragen: Als Argument für die eingeschränkte Kontrolle des BVerfG könnte man noch aufführen, dass mit Bundeskanzler, Bundespräsident und Bundestag bereits drei elementare Verfassungsorgane zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen sind.

Minister:innenernennung[Bearbeiten]

  • Spielt hier Art. 65 GG, Richtlinienkompetenz eine Rolle? Daran musste ich irgendwie beim Lesen denken.

C.[Bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten]

2. Peer-Review[Bearbeiten]

Ich finde eure Texte sehr gelungen. Sie sind strukturiert und verständlich. Kleinere Anmerkungen habe ich als Kommentare im Text eingefügt, sowie kleinere Änderungen im Text direkt vorgenommen. Ansonsten habt ihr ja den weiteren Bearbeitungsbedarf bereits selbst klar definiert. Zum Gendern: ihr könnt euch meinen Beitrag dazu anschauen, um zu sehen, wie ich persönlich damit umgehe. --LouisaLinke 09:49, 12. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Review Jaschar[Bearbeiten]

Hallo ihr Zwei!

Der Beitrag schillert förmlich. Ich hab einige kleinere Anmerkungen eingefügt, die aber wirklich nur Hinweise darstellen. Einzig das Urteil des BVerwG zu Art. 8 GG finde ich sehr GR-dogmatisch. Ich frage mich, ob man das nicht irgendwie anderes machen sollte.


Die Fußnoten sehen alle sehr gut aus, ich habe auch dort nichts zu monieren. Ein wirklich schöner Beitrag – trotz seiner Länge sehr übersichtlich und nachvollziehbar!

Jkohal 13:13, 5. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Danke dir Jaschar :)
An Patrick: Ich habe meine Anmerkungen bereits eingebaut, ich bin also mit der BReg durch. Valentina Chiofalo 12:26, 9. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Ich habe jetzt auch alle Anmerkungen bearbeitet und den Beitrag von meiner Seite soweit druckfertig gemacht. --Patrick 20:08, 17. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]