Weiteres
Hier werden die Prozesse behandelt, die vor und nach der Planung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) stattfinden, damit du weißt, wie die grundlegenden Bauabläufe aussehen. Damit soll das Buch dir nicht nur aufzeigen, was bereits alles geschehen ist, bevor du einen Auftrag erhältst, sondern auch, wem du alles Zuarbeit leistest und warum es daher wichtig ist, eine qualitativ hochwertige Planung abzuliefern.
000 Raumplanung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Baugesetzbuch (BauGB), Landesbauordnungen, Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), DIN 18040 (Barrierefreiheit)
Regelwerk: DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte), DIN 18032 (Sporthallen), DIN 18205 (Bedarfsplanung im Bauwesen)
Hilfe: Raumprogramme, Flächenbedarfsrechner, Leitfäden zur Nutzerbeteiligung
Die Raumplanung bildet die Grundlage für jede Bauaufgabe und legt fest, welche Räume in welcher Qualität, Größe und Beziehung zueinander benötigt werden. Sie ist ein kreativer und zugleich analytischer Prozess, in dem Nutzeranforderungen, gesetzliche Vorgaben und funktionale Abläufe zusammengeführt werden. Eine sorgfältige Raumplanung ist entscheidend für die spätere Nutzungsqualität, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit des Gebäudes.
010 Bedarfsplanung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: DIN 18205, BauGB
Regelwerk: DIN 277
Hilfe: Nutzerbefragungen, Checklisten zur Bedarfsanalyse
Die Bedarfsplanung ermittelt, welche Räume für die geplante Nutzung erforderlich sind. Sie analysiert Nutzerwünsche, Arbeitsabläufe und zukünftige Entwicklungen. Flächen- und Funktionsprogramme werden erstellt und mit den Beteiligten abgestimmt. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die weitere Planung und Kostenberechnung. Eine transparente Dokumentation der Bedarfe erleichtert spätere Anpassungen und Nachweise gegenüber Behörden.
020 Raumprogramm und Flächenmanagement
[Bearbeiten]Rechtsnorm: ArbStättV, DIN 277
Regelwerk: DIN 277, DIN 18040
Hilfe: Raumprogramm-Vorlagen, Flächenmanagement-Tools
Das Raumprogramm legt die Anzahl, Größe und Funktion aller Räume fest. Es bildet die Schnittstelle zwischen Nutzeranforderungen und baulicher Umsetzung. Flächenmanagement umfasst die Optimierung und flexible Nutzung von Flächen über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes. Aspekte wie Flächeneffizienz, Umnutzbarkeit und Barrierefreiheit werden berücksichtigt. Ein durchdachtes Raumprogramm trägt zur Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit bei.
030 Funktions- und Beziehungsplanung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: BauGB, Landesbauordnungen
Regelwerk: DIN 18040, DIN 18205
Hilfe: Beziehungsdiagramme, Ablaufpläne
In der Funktions- und Beziehungsplanung werden die räumlichen Zusammenhänge und Wegebeziehungen zwischen den einzelnen Bereichen festgelegt. Ziel ist es, optimale Abläufe, kurze Wege und eine klare Orientierung zu ermöglichen. Beziehungsdiagramme und Funktionsschemata unterstützen die Planung. Besonderes Augenmerk liegt auf der Trennung von öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen sowie auf Sicherheits- und Fluchtwegen. Die Planung berücksichtigt auch zukünftige Erweiterungs- oder Anpassungsmöglichkeiten.
040 Raumqualitäten und Ausstattung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: ArbStättV, DIN 18040
Regelwerk: DIN 277, DIN 18041 (Raumakustik)
Hilfe: Musterausschreibungen, Qualitätskataloge
Die Raumqualitäten umfassen Anforderungen an Belichtung, Belüftung, Raumakustik, Oberflächen, Farben und Materialien. Auch Anforderungen an die technische Ausstattung, Möblierung und Medienversorgung werden definiert. Die Planung orientiert sich an den Bedürfnissen der Nutzer und den gesetzlichen Vorgaben. Hochwertige Raumqualitäten fördern Wohlbefinden, Produktivität und Gesundheit. Eine frühzeitige Festlegung erleichtert die Koordination mit anderen Planungsbeteiligten.
050 Nutzerbeteiligung und Abstimmung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Bauaufgabe, z. B. Beteiligungspflichten bei öffentlichen Bauten
Regelwerk: DIN 18205
Hilfe: Moderationsleitfäden, Protokollvorlagen
Die Einbindung der späteren Nutzer ist ein wesentlicher Bestandteil der Raumplanung. Workshops, Interviews und Abstimmungsrunden helfen, die Anforderungen präzise zu erfassen und Akzeptanz zu schaffen. Die Ergebnisse werden dokumentiert und fließen in die Planung ein. Eine kontinuierliche Abstimmung während des gesamten Planungsprozesses verhindert Missverständnisse und Nachträge. Nutzerbeteiligung trägt zur Identifikation mit dem Gebäude und zur Qualität der Planung bei.
100 Grundstück
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Bodenschutz- und Altlastverordnung (BBodSchG), Grundbuchordnung (GBO)
Regelwerk: DIN 276, DIN 4020 (Baugrund), DIN 18300 (Erdarbeiten)
Hilfe: Liegenschaftskataster, Bodenrichtwertkarte, Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen (LISA)
Das Grundstück bildet die Grundlage jeder baulichen Maßnahme. Vor der eigentlichen Planung sind zahlreiche Aspekte zu prüfen, die maßgeblich Einfluss auf die spätere Gebäudetechnik und das gesamte Bauvorhaben nehmen.
110 Grundstück
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Baugesetzbuch (BauGB), Grundbuchordnung (GBO)
Regelwerk: DIN 276, DIN 4020 (Baugrunduntersuchungen)
Hilfe: Liegenschaftskataster, Bodenrichtwertkarte
Das Grundstück ist die zentrale Basis jeder Baumaßnahme. Für die Planung sind die genaue Lage, Größe und Zuschnitte entscheidend. Die Ermittlung erfolgt über das Grundbuch und das Liegenschaftskataster. Es ist zu prüfen, ob Altlasten, Baulasten oder Rechte Dritter bestehen. Die Topografie, Höhenlage und Bodenbeschaffenheit (z. B. Tragfähigkeit, Grundwasserstand) beeinflussen die spätere Bebauung maßgeblich. Auch die Erschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Anbindung an öffentliche Verkehrswege sind zu berücksichtigen. Grundstücksgrenzen und eventuelle Grenzabstände müssen eingehalten werden. Schließlich ist der aktuelle Bodenrichtwert für die Kostenkalkulation wichtig.
120 Aufbereitung und Herrichtung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Bodenschutzgesetz (BBodSchG), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Regelwerk: DIN 18300 (Erdarbeiten), DIN 19731 (Rekultivierung)
Hilfe: Merkblätter zu Altlastensanierung, Hinweise zur Flächenentsiegelung
Vor Baubeginn muss das Grundstück häufig aufbereitet und hergerichtet werden. Dazu zählen das Entfernen von Bewuchs, Gebäuderesten oder Altlasten sowie die Durchführung von Erdarbeiten. Die Bodenbeschaffenheit wird analysiert, um eventuelle Kontaminationen festzustellen und zu beseitigen. Gegebenenfalls sind Maßnahmen zur Entwässerung, Bodenverbesserung oder Geländemodellierung erforderlich. Auch der Schutz bestehender Bäume und Biotope ist zu beachten. Die Entsorgung von Aushubmaterial erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben. Oft sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft notwendig. Die Herrichtung bildet die Grundlage für eine sichere und nachhaltige Bebauung.
130 Erwerbskosten
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Regelwerk: DIN 276
Hilfe: Notarkostenrechner, Grunderwerbsteuerrechner
Beim Erwerb eines Grundstücks entstehen verschiedene Kosten. Neben dem Kaufpreis fallen Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten an. Eventuell sind Maklergebühren zu berücksichtigen. Die genaue Kalkulation dieser Erwerbskosten ist für die Gesamtplanung unerlässlich. Sie beeinflussen die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens maßgeblich. Alle Kosten müssen transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung für die Umschreibung im Grundbuch. Fördermöglichkeiten oder steuerliche Vorteile sollten geprüft werden.
140 Sonstige Kosten
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Kommunale Satzungen, Gebührenordnunge
Regelwerk: DIN 276
Hilfe: Gebührenrechner der Gemeinden, Informationsblätter zu Erschließungsbeiträgen
Zu den sonstigen Grundstückskosten zählen beispielsweise Erschließungsbeiträge, Anschlussgebühren für Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikation. Auch Kosten für Vermessung, behördliche Genehmigungen oder Gutachten können anfallen. Diese Ausgaben sind häufig von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Sie müssen frühzeitig ermittelt und in die Kostenplanung aufgenommen werden. Eventuelle Kosten für Altlastenbeseitigung oder Kampfmittelräumung sind zu berücksichtigen. Auch Beiträge für Straßenausbau oder Grünanlagen können entstehen. Eine sorgfältige Analyse verhindert unerwartete Mehrkosten.
200 Vorbereitung, Erschließung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Baugesetzbuch (BauGB), Landesbauordnungen, Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Regelwerk: DIN 276, DIN 18300 (Erdarbeiten), DIN 1998 (Erschließung von Grundstücken) Hilfe: Erschließungsbeitragsrechner, Checklisten für Bauvorbereitung
Die Vorbereitung und Erschließung des Grundstücks sind essenziell für einen reibungslosen Bauablauf. Hierzu zählen alle Maßnahmen, die das Grundstück baureif machen und die Versorgung mit notwendigen Medien sicherstellen.
210 Herrichten und Erschließen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: BauGB, BBodSchG
Regelwerk: DIN 18300, DIN 4020
Hilfe: Leitfäden zur Baugrunduntersuchung
Das Herrichten umfasst die Beseitigung von Hindernissen, Altlasten und Bewuchs. Oft sind umfangreiche Erdarbeiten nötig, um das Gelände zu modellieren und für die Bebauung vorzubereiten. Die Erschließung beinhaltet die Herstellung von Zufahrten, Wegen und temporären Baustellenzufahrten. Auch die Anbindung an öffentliche Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation) ist Teil dieser Phase. Die Koordination mit Versorgern und Behörden ist dabei unerlässlich. Eventuelle Kampfmittelräumungen oder archäologische Untersuchungen können erforderlich sein. Die Maßnahmen müssen dokumentiert und genehmigt werden. Eine sorgfältige Planung verhindert Verzögerungen im Bauablauf.
220 Schutzmaßnahmen für Bauzeit
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Baustellenverordnung (BaustellV)
Regelwerk: DIN 4124 (Baugruben und Gräben), DGUV Vorschriften
Hilfe: Merkblätter zur Baustellensicherung
Während der Bauzeit müssen verschiedene Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu zählen die Sicherung von Baugruben, Böschungen und Arbeitsbereichen. Der Schutz angrenzender Gebäude und öffentlicher Flächen ist zu gewährleisten. Temporäre Einzäunungen, Absperrungen und Beschilderungen sind oft vorgeschrieben. Auch der Schutz vor Staub, Lärm und Erschütterungen spielt eine Rolle. Maßnahmen zum Schutz von Bäumen, Biotopen oder Gewässern können notwendig sein. Die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften schützt alle am Bau Beteiligten. Dokumentation und regelmäßige Kontrolle der Maßnahmen sind Pflicht.
230 Bauliche Anlagen für Bauzeit
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, BaustellV
Regelwerk: DIN 4420 (Arbeits- und Schutzgerüste), DIN 18451 (Gerüstarbeiten)
Hilfe: Checklisten für Baustelleneinrichtung
Für die Durchführung der Bauarbeiten werden temporäre bauliche Anlagen benötigt. Dazu gehören Baucontainer, Lagerflächen, Baustellenstraßen und -beleuchtung. Auch Gerüste, Schutzdächer und Wetterschutzmaßnahmen sind zu errichten. Die Planung dieser Anlagen muss die Sicherheit und die Logistik auf der Baustelle gewährleisten. Die Versorgung mit Wasser, Strom und ggf. Heizung für die Bauzeit ist sicherzustellen. Fluchtwege und Erste-Hilfe-Einrichtungen sind vorzusehen. Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt der Rückbau dieser Anlagen. Eine effiziente Baustelleneinrichtung trägt wesentlich zum Projekterfolg bei.
300 Bauwerk – Baukonstruktion
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, Musterbauordnung (MBO), Energieeinsparverordnung (EnEV), Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Regelwerk: DIN 276, DIN 4108 (Wärmeschutz), DIN 18040 (Barrierefreiheit), DIN 1045 (Betonbau)
Hilfe: Planungsleitfäden, Technische Merkblätter
Die Baukonstruktion bildet das Herzstück eines jeden Gebäudes. Sie bestimmt die Funktion, Stabilität, Sicherheit und das Erscheinungsbild des Bauwerks. Die Auswahl der Konstruktion beeinflusst maßgeblich die spätere Gebäudetechnik und die Nutzungsmöglichkeiten.
310 Baugrube, Gründung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: BauGB, Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landesbauordnungen
Regelwerk: DIN 18300 (Erdarbeiten), DIN 4020 (Baugrund), DIN 1054 (Baugrundsicherheit)
Hilfe: Bodenuntersuchungsberichte, Merkblätter zur Gründung
Die Baugrube ist der erste sichtbare Schritt auf der Baustelle. Ihre Dimensionierung richtet sich nach dem geplanten Bauwerk und den Bodenverhältnissen. Die Gründung überträgt die Lasten des Gebäudes sicher in den Untergrund. Es gibt verschiedene Gründungsarten, wie Flachgründung, Tiefgründung oder Sondergründungen (z. B. Pfähle). Die Wahl hängt von der Tragfähigkeit und Beschaffenheit des Bodens ab. Wasserhaltung und Böschungssicherung sind wichtige Aspekte während der Bauphase. Der Schutz angrenzender Gebäude und Leitungen ist zu gewährleisten. Eine fachgerechte Ausführung ist Grundlage für die Standsicherheit des gesamten Bauwerks.
311 Baugrube
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Regelwerk: DIN 18300 (Erdarbeiten), DIN 4124 (Baugruben und Gräben), DIN 4020 (Baugrund)
Hilfe: Checklisten zur Baugrubensicherung, Merkblätter zur Wasserhaltung
Die Baugrube ist der ausgehobene Raum für die spätere Gründung und den Keller des Gebäudes. Ihre Dimensionierung richtet sich nach den Maßen des Bauwerks sowie nach den statischen und geologischen Anforderungen. Die Böschung oder Verbauung der Baugrube schützt vor Einsturz und gewährleistet die Sicherheit auf der Baustelle. Wasserhaltung ist oft notwendig, um Grundwasser fernzuhalten oder abzusenken. Die Baugrube muss regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Auch der Schutz angrenzender Bebauung und Leitungen ist zu beachten. Die Entsorgung des Aushubs erfolgt nach den Vorgaben für Bodenmaterial und Altlasten. Eine fachgerechte Ausführung ist entscheidend für einen sicheren Bauablauf.
312 Gründungen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, BauGB
Regelwerk: DIN 1054 (Baugrundsicherheit), DIN 4020 (Baugrunduntersuchungen), DIN EN 1997-1 (Eurocode 7)
Hilfe: Bodengutachten, Gründungsleitfäden
Die Gründung überträgt die Lasten des Gebäudes sicher in den Untergrund. Es gibt verschiedene Gründungsarten wie Flachgründung, Tiefgründung (z. B. Pfahlgründung) oder Sondergründungen. Die Wahl der Gründungsart hängt von der Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Bodens ab, die durch ein Bodengutachten ermittelt wird. Bei schwierigen Bodenverhältnissen können Bodenverbesserungsmaßnahmen notwendig sein. Die Gründung muss so geplant werden, dass Setzungen und Verformungen minimiert werden. Auch der Schutz vor Grundwasser und Frost ist zu berücksichtigen. Eine sorgfältige Ausführung ist entscheidend für die Standsicherheit des gesamten Bauwerks. Die Qualitätssicherung erfolgt durch Prüfungen und Dokumentation während der Bauausführung.
313 Wasserhaltung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswassergesetze
Regelwerk: DIN 18305 (Wasserhaltungsarbeiten), DIN 4049 (Grundwasser)
Hilfe: Merkblätter zur Wasserhaltung, Genehmigungsleitfäden
Bei Bauvorhaben mit hohem Grundwasserstand ist eine Wasserhaltung erforderlich, um die Baugrube trocken zu halten. Es gibt verschiedene Verfahren wie offene Wasserhaltung, Absenkung mittels Pumpen oder Brunnen. Die Wahl des Verfahrens richtet sich nach Bodenart, Grundwasserstand und Baugrubengröße. Für die Ableitung des geförderten Wassers sind behördliche Genehmigungen einzuholen. Die Wasserhaltung muss kontinuierlich überwacht und dokumentiert werden. Fehlerhafte Wasserhaltung kann zu Schäden an Baugrube, Nachbargebäuden oder Umwelt führen. Nach Abschluss der Arbeiten wird das Grundwasser wieder auf sein ursprüngliches Niveau gebracht. Eine umweltgerechte Durchführung ist verpflichtend.
314 Baugrundverbesserung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: BauGB, Umweltgesetze
Regelwerk: DIN 18300 (Erdarbeiten), DIN EN 14679 (Bodenverbesserung)
Hilfe: Fachgutachten, Verfahrensbeschreibungen
Ist der Baugrund nicht ausreichend tragfähig, sind Bodenverbesserungsmaßnahmen notwendig. Dazu gehören Verfahren wie Verdichtung, Austausch, Injektionen oder das Einbringen von Geotextilien. Ziel ist es, die Tragfähigkeit und Setzungsarmut des Bodens zu erhöhen. Die Auswahl des Verfahrens hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den Anforderungen des Bauwerks ab. Bodenverbesserung kann auch zur Reduzierung von Verunreinigungen oder zur Verbesserung der Entwässerung eingesetzt werden. Die Maßnahmen müssen fachgerecht geplant, ausgeführt und kontrolliert werden. Eine enge Abstimmung mit dem Bodengutachter ist ratsam. Die Dokumentation der Maßnahmen ist für die spätere Nutzung und Gewährleistung wichtig.
315 Verbau
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Regelwerk: DIN 4124 (Baugruben und Gräben), DIN EN 13331 (Spundwände)
Hilfe: Merkblätter zur Baugrubensicherung, Herstellerangaben zu Verbausystemen
Der Verbau dient der Sicherung von Baugrubenwänden und schützt vor Einsturz und nachrutschendem Erdreich. Es gibt verschiedene Verbauarten wie Berliner Verbau, Spundwände oder Trägerbohlwände. Die Auswahl hängt von Baugrubentiefe, Bodenbeschaffenheit und Platzverhältnissen ab. Ein fachgerecht ausgeführter Verbau ist entscheidend für die Arbeitssicherheit und den Schutz angrenzender Bebauung. Die Planung berücksichtigt auch Wasserverhältnisse und mögliche Erschütterungen. Während der Bauzeit sind regelmäßige Kontrollen und Anpassungen notwendig. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Verbau zurückgebaut oder teilweise im Boden belassen. Die Dokumentation aller Maßnahmen ist vorgeschrieben.
316 Unterfangungen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, Nachbarrechtsgesetze
Regelwerk: DIN 4123 (Unterfangungen), DIN 18300 (Erdarbeiten)
Hilfe: Gutachten zu Nachbarbebauung, Leitfäden zur Ausführung
Unterfangungen sind erforderlich, wenn bestehende Nachbargebäude oder Bauwerke gegen Setzungen oder Bewegungen geschützt werden müssen. Sie kommen zum Einsatz, wenn neue Baugruben tiefer reichen als bestehende Fundamente. Die Ausführung erfolgt meist abschnittsweise, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Häufig werden Beton, Spritzbeton oder Injektionsverfahren verwendet. Die Planung erfordert eine genaue Analyse der Bestandsbebauung und des Baugrunds. Unterfangungen sind genehmigungspflichtig und müssen mit dem Nachbarn abgestimmt werden. Eine sorgfältige Überwachung während der Ausführung ist unerlässlich. Fehlerhafte Unterfangungen können zu erheblichen Schäden führen.
317 Gründungsisolierung und Schutzmaßnahmen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Regelwerk: DIN 18533 (Abdichtung von erdberührten Bauteilen), DIN 4108 (Wärmeschutz)
Hilfe: Herstellerangaben zu Abdichtungen, Ausführungsdetails
Die Gründungsisolierung schützt das Gebäude vor Feuchtigkeit, Wasser und Wärmeverlusten. Abdichtungen werden an erdberührten Bauteilen angebracht und müssen dauerhaft wirksam sein. Je nach Lastfall (Bodenfeuchte, drückendes Wasser) kommen unterschiedliche Abdichtungssysteme zum Einsatz, z. B. Bitumenbahnen, Kunststoffbahnen oder mineralische Dichtungsschlämmen. Auch der Schutz vor Radon oder chemischen Einflüssen aus dem Boden kann erforderlich sein. Die Ausführung erfolgt nach detaillierten Vorgaben und wird dokumentiert. Fehlerhafte Abdichtungen führen zu Bauschäden und Nutzungseinschränkungen. Schutzmaßnahmen wie Drainagen oder Schutzschichten ergänzen die Abdichtung.
318 Kontroll- und Messarbeiten
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, Bauüberwachungsverordnung
Regelwerk: DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau), DIN 18300 (Erdarbeiten)
Hilfe: Checklisten für Bauüberwachung, Protokollvorlagen
Kontroll- und Messarbeiten begleiten alle Phasen der Baugrube und Gründung. Dazu gehören die Vermessung der Baugrube, Setzungsmessungen, Überwachung von Verformungen und Kontrollprüfungen der Tragfähigkeit. Die Ergebnisse werden dokumentiert und dienen als Nachweis für die fachgerechte Ausführung. Auch die Überwachung von Wasserhaltung und Verbau ist Teil der Kontrollarbeiten. Bei Abweichungen müssen umgehend Maßnahmen ergriffen werden. Die Zusammenarbeit mit Sachverständigen oder Prüfingenieuren ist oft erforderlich. Eine lückenlose Dokumentation ist für spätere Nachweise und die Gewährleistung unerlässlich.
319 Sonstige Maßnahmen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, Umweltgesetze Regelwerk: DIN 18300 (Erdarbeiten), DIN 19731 (Rekultivierung) Hilfe: Fachgutachten, Empfehlungen zu Umweltschutzmaßnahmen
Unter sonstige Maßnahmen fallen alle Arbeiten im Zusammenhang mit Baugrube und Gründung, die nicht explizit in den anderen Unterpunkten erfasst sind. Dazu zählen beispielsweise temporäre Sicherungsmaßnahmen, spezielle Umweltschutzvorkehrungen oder die Wiederherstellung des Baugrunds nach Abschluss der Arbeiten. Auch Maßnahmen zur Vermeidung von Erosion, Staub oder Lärm während der Bauphase können hier eingeordnet werden. Die Auswahl und Ausführung richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten und den Anforderungen des Projekts. Oft sind Abstimmungen mit Behörden und Nachbarn notwendig. Die Kosten und der Aufwand für diese Maßnahmen sollten frühzeitig berücksichtigt werden. Eine sorgfältige Dokumentation ist auch hier wichtig, um spätere Nachweise führen zu können.
320 Außenwände
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, EnEV/GEG
Regelwerk: DIN 4108 (Wärmeschutz), DIN 18550 (Putzarbeiten), DIN 1053 (Mauerwerk)
Hilfe: Fassadenplaner, Detailsammlungen
Außenwände schützen das Gebäude vor Witterungseinflüssen und Wärmeverlusten. Sie übernehmen tragende, aussteifende und dämmende Funktionen. Die Auswahl des Wandaufbaus beeinflusst Energieeffizienz, Schallschutz und Brandschutz. Häufige Materialien sind Mauerwerk, Beton, Holz oder Verbundsysteme. Die Fassadengestaltung prägt das Erscheinungsbild des Gebäudes. Anschlüsse an Fenster, Türen und Dach müssen sorgfältig geplant werden. Außendämmung und Feuchteschutz sind zentrale Themen. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sichert Wohnkomfort und Werterhalt.
320 Außenwände
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, Gebäudeenergiegesetz (GEG), EnEV Regelwerk: DIN 4108 (Wärmeschutz), DIN 18550 (Putzarbeiten), DIN 1053 (Mauerwerk) Hilfe: Fassadenplaner, Detailsammlungen
Außenwände sind die schützende Hülle des Gebäudes und übernehmen tragende, dämmende und gestalterische Funktionen. Sie beeinflussen Energieeffizienz, Schallschutz, Brandschutz und das Erscheinungsbild des Bauwerks. Die Auswahl des Wandaufbaus richtet sich nach Nutzung, Standort und gestalterischen Vorgaben. Moderne Außenwände bestehen häufig aus mehrschaligen Konstruktionen mit integrierter Dämmung. Die Planung berücksichtigt Anschlüsse an Fenster, Türen und Dach sowie die Integration von Installationen. Auch Witterungsschutz und Langlebigkeit spielen eine zentrale Rolle. Die fachgerechte Ausführung sichert Wohnkomfort und Werterhalt.
321 Tragende Außenwände
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, GEG
Regelwerk: DIN 1053 (Mauerwerk), DIN 1045 (Betonbau)
Hilfe: Bemessungstabellen, Tragwerksplanungen
Tragende Außenwände übernehmen die Hauptlasten des Gebäudes und leiten sie in die Gründung ab. Sie bestehen meist aus Mauerwerk, Stahlbeton oder Holz. Die Bemessung erfolgt nach statischen Erfordernissen und den Vorgaben der jeweiligen Normen. Neben der Tragfähigkeit sind auch Wärmeschutz und Feuchteschutz zu berücksichtigen. Die Ausführung muss Setzungen und Verformungen minimieren. Anschlüsse an Decken, Fundamente und andere Bauteile sind sorgfältig zu planen. Tragende Wände können Teil von Aussteifungssystemen sein. Eine regelmäßige Kontrolle während der Bauausführung ist unerlässlich.
322 Nichttragende Außenwände
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen
Regelwerk: DIN 4103 (nichttragende Wände), DIN 18550 (Putzarbeiten)
Hilfe: Konstruktionsbeispiele, Ausführungsdetails
Nichttragende Außenwände dienen in erster Linie dem Raumabschluss und der Gestaltung. Sie übernehmen keine statischen Lasten, müssen aber Wind- und Wettereinflüssen standhalten. Häufig kommen Leichtbaukonstruktionen, Vorhangfassaden oder Glasfassaden zum Einsatz. Die Planung legt besonderen Wert auf Wärmeschutz, Schallschutz und Dichtheit. Auch die Integration von Sonnenschutz, Lüftungselementen oder Fassadenbegrünung ist möglich. Nichttragende Wände bieten hohe Flexibilität bei der Gestaltung. Die fachgerechte Ausführung sichert die Funktion und Langlebigkeit. Wartungsfreundlichkeit und Nachhaltigkeit gewinnen an Bedeutung.
323 Fassadenbekleidungen und -systeme
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, GEG
Regelwerk: DIN 18516 (Vorhangfassaden), DIN 4108 (Wärmeschutz)
Hilfe: Herstellerkataloge, Fassadendetails
Fassadenbekleidungen schützen die tragende Wandkonstruktion vor Witterungseinflüssen und prägen das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes. Es gibt zahlreiche Systeme wie hinterlüftete Vorhangfassaden, Wärmedämmverbundsysteme oder Klinkerriemchen. Die Auswahl richtet sich nach gestalterischen, bauphysikalischen und wirtschaftlichen Kriterien. Die Montage erfolgt meist auf einer Unterkonstruktion, die eine Hinterlüftung ermöglicht. Fassadensysteme müssen langlebig, wartungsarm und energieeffizient sein. Auch Aspekte wie Brandschutz und Schallschutz sind zu beachten. Die Integration von Fenstern, Türen und technischen Elementen erfordert detaillierte Planung. Innovative Fassaden können zusätzliche Funktionen wie Energiegewinnung übernehmen.
324 Öffnungen und Einbauteile
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, GEG
Regelwerk: DIN 18055 (Fenster), DIN 18101 (Türen)
Hilfe: Einbauanleitungen, Herstellerangaben
Öffnungen in Außenwänden, wie Fenster, Türen oder Lüftungselemente, beeinflussen Licht, Belüftung und Energieeffizienz des Gebäudes. Die Auswahl der Bauteile richtet sich nach Nutzung, Sicherheitsanforderungen und gestalterischen Vorgaben. Moderne Fenster und Türen bieten hohe Wärmedämmung, Schallschutz und Einbruchhemmung. Der fachgerechte Einbau ist entscheidend für Dichtheit und Funktion. Anschlüsse an die Wandkonstruktion müssen sorgfältig geplant werden, um Wärmebrücken zu vermeiden. Auch Sonnenschutz, Verschattung und Lüftungssysteme sind zu berücksichtigen. Die Wartung und Pflege der Einbauteile sichern ihre Langlebigkeit.
325 Wärmedämmung und Feuchteschutz
[Bearbeiten]Rechtsnorm: GEG, EnEV Regelwerk: DIN 4108 (Wärmeschutz), DIN 18550 (Putzarbeiten) Hilfe: Dämmstoffkataloge, Ausführungsdetails
Wärmedämmung und Feuchteschutz sind zentrale Anforderungen an moderne Außenwände. Die Auswahl des Dämmmaterials beeinflusst Energieverbrauch, Raumklima und Umweltschutz. Es gibt zahlreiche Dämmstoffe wie Mineralwolle, Polystyrol oder ökologische Alternativen. Der Feuchteschutz verhindert das Eindringen von Wasser und schützt vor Bauschäden. Die Planung berücksichtigt auch den Tauwasserschutz und die Vermeidung von Wärmebrücken. Eine fachgerechte Ausführung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Maßnahmen. Regelmäßige Kontrollen und Wartung sind empfehlenswert. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist verpflichtend.
326 Sonstige Außenwandmaßnahmen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Maßnahme, z. B. Denkmalschutzgesetz Regelwerk: DIN 276, spezifische Fachnormen Hilfe: Fachgutachten, Sanierungsleitfäden
Zu den sonstigen Maßnahmen an Außenwänden zählen beispielsweise Sanierungen, nachträgliche Verstärkungen, Fassadenbegrünungen oder spezielle Schutzmaßnahmen gegen Graffiti und Vandalismus. Auch Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes oder zur Integration von Technik (z. B. Photovoltaik) können dazugehören. Die Auswahl und Ausführung richten sich nach den individuellen Anforderungen des Gebäudes. Oft sind besondere Genehmigungen oder Abstimmungen mit Behörden erforderlich. Die Maßnahmen sollten sorgfältig dokumentiert werden. Nachhaltigkeit und Werterhalt stehen im Fokus. Innovative Lösungen können zusätzliche Funktionen und Mehrwert bieten.
327 Schallschutzmaßnahmen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Regelwerk: DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau), DIN 18041 (Raumakustik)
Hilfe: Schallschutzgutachten, Planungshilfen
Schallschutzmaßnahmen an Außenwänden sind entscheidend für den Wohnkomfort und die Nutzung von Gebäuden, besonders in lärmbelasteten Lagen. Die Planung berücksichtigt die Schalldämmung von Wandaufbauten, Fenster- und Türsystemen sowie Anschlüssen. Es kommen spezielle Baustoffe, mehrschalige Konstruktionen oder Schallschutzfenster zum Einsatz. Die Ausführung muss luft- und schalldicht erfolgen, um die geforderten Werte zu erreichen. Auch die Lage und Größe von Öffnungen beeinflussen den Schallschutz. Regelmäßige Prüfungen und Nachweise sichern die Einhaltung der Vorgaben. Verbesserter Schallschutz steigert die Aufenthaltsqualität und den Wert der Immobilie.
328 Brandschutzmaßnahmen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, Musterbauordnung (MBO)
Regelwerk: DIN 4102 (Brandschutz), DIN EN 13501 (Brandverhalten von Baustoffen)
Hilfe: Brandschutzkonzepte, Fachgutachten
Brandschutzmaßnahmen an Außenwänden dienen dem Schutz von Leben, Sachwerten und der Ausbreitungsverhinderung von Feuer. Die Auswahl der Baustoffe erfolgt nach ihrer Feuerwiderstandsklasse und dem Brandverhalten. Konstruktive Maßnahmen wie Brandriegel, feuerhemmende Bekleidungen oder spezielle Fenster und Türen sind zu berücksichtigen. Die Planung muss die Anforderungen an Rettungswege, Brandabschnitte und Durchführungen von Installationen erfüllen. Auch die Fassade selbst kann besondere Anforderungen an den Brandschutz stellen, etwa bei Hochhäusern oder Gebäuden mit Wärmedämmverbundsystemen. Die Maßnahmen sind zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen. Ein wirksamer Brandschutz ist gesetzlich vorgeschrieben und erhöht die Sicherheit aller Nutzer.
330 Innenwände
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen
Regelwerk: DIN 4103 (nichttragende Innenwände), DIN 4109 (Schallschutz)
Hilfe: Konstruktionskataloge, Schallschutznachweise
Innenwände unterteilen das Gebäude in verschiedene Nutzungsbereiche. Sie können tragend oder nichttragend ausgeführt sein. Der Wandaufbau beeinflusst Schallschutz, Brandschutz und Flexibilität der Raumaufteilung. Häufig werden Trockenbauwände, Mauerwerk oder Beton verwendet. Installationswände bieten Platz für Leitungen und Technik. Die Planung berücksichtigt Türen, Durchbrüche und Anschlüsse an andere Bauteile. Oberflächen und Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig. Eine sorgfältige Ausführung erhöht die Nutzungsqualität.
331 Tragende Innenwände
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen
Regelwerk: DIN 1053 (Mauerwerk), DIN 1045 (Betonbau)
Hilfe: Bemessungstabellen, Tragwerksplanungen
Tragende Innenwände übernehmen Lasten aus Decken und Dach und leiten sie in die Gründung ab. Sie bestehen meist aus Mauerwerk, Stahlbeton oder Holz und sind Teil des statischen Systems. Die Planung berücksichtigt die Anordnung im Grundriss, die Anforderungen an Schallschutz und Brandschutz sowie die Integration von Öffnungen. Tragende Innenwände müssen Setzungen und Verformungen minimieren. Anschlüsse an andere Bauteile sind sorgfältig auszuführen. Änderungen an tragenden Wänden sind genehmigungspflichtig und bedürfen statischer Nachweise. Eine fachgerechte Ausführung ist für die Sicherheit des Gebäudes unerlässlich.
332 Nichttragende Innenwände
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen
Regelwerk: DIN 4103 (nichttragende Wände), DIN 18183 (Gipskartonplatten)
Hilfe: Konstruktionsbeispiele, Ausführungsdetails
Nichttragende Innenwände dienen der Raumaufteilung und können flexibel an die Nutzung angepasst werden. Häufig werden Trockenbauwände, Leichtbaukonstruktionen oder Glastrennwände eingesetzt. Sie bieten Vorteile bei Umbauten und ermöglichen eine schnelle Montage. Die Planung legt Wert auf Schallschutz, Brandschutz und Installationsmöglichkeiten. Nichttragende Wände können nachträglich verändert oder entfernt werden. Die Oberflächengestaltung reicht von einfachen Anstrichen bis zu hochwertigen Verkleidungen. Eine sorgfältige Ausführung sichert die Funktion und Langlebigkeit der Wände.
333 Installationswände
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, Trinkwasserverordnung
Regelwerk: DIN 4109 (Schallschutz), DIN 1988 (Trinkwasser-Installationen)
Hilfe: Installationsdetails, Herstellerangaben
Installationswände bieten Platz für die Unterbringung von Leitungen, Rohren und technischen Komponenten. Sie werden häufig in Bädern, Küchen oder Technikräumen eingesetzt. Die Planung berücksichtigt die Anforderungen an Schallschutz, Brandschutz und Wartungsfreundlichkeit. Installationswände können als Vorwand- oder Schachtkonstruktionen ausgeführt werden. Die Zugänglichkeit für Wartung und Reparatur ist wichtig. Eine sorgfältige Abdichtung und Dämmung schützt vor Feuchtigkeit und Schallübertragung. Die Ausführung erfolgt nach den Vorgaben der jeweiligen Gewerke und Normen.
334 Schallschutzmaßnahmen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, ArbStättV
Regelwerk: DIN 4109 (Schallschutz), DIN 18041 (Raumakustik)
Hilfe: Schallschutzgutachten, Planungshilfen
Schallschutzmaßnahmen an Innenwänden sind entscheidend für den Komfort und die Privatsphäre in Wohn- und Arbeitsbereichen. Die Auswahl des Wandaufbaus, die Verwendung von Dämmstoffen und die Ausführung der Anschlüsse beeinflussen die Schalldämmung maßgeblich. Besondere Anforderungen gelten für Trennwände zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten. Akustische Maßnahmen können auch zur Verbesserung der Raumakustik beitragen. Die Planung muss die Vorgaben der DIN 4109 erfüllen. Prüfungen und Nachweise sichern die Einhaltung der Anforderungen. Verbesserter Schallschutz steigert die Aufenthaltsqualität.
335 Brandschutzmaßnahmen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, Musterbauordnung (MBO
Regelwerk: DIN 4102 (Brandschutz), DIN EN 13501 (Brandverhalten von Baustoffen)
Hilfe: Brandschutzkonzepte, Fachgutachten
Brandschutzmaßnahmen an Innenwänden verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch zwischen Räumen und Nutzungseinheiten. Die Auswahl der Baustoffe erfolgt nach ihrer Feuerwiderstandsklasse. Konstruktive Maßnahmen wie feuerhemmende Bekleidungen, Brandschutzklappen oder spezielle Türen sind zu berücksichtigen. Die Planung muss Rettungswege, Brandabschnitte und Durchführungen von Installationen berücksichtigen. Regelmäßige Kontrollen und Wartung der Brandschutzmaßnahmen sind erforderlich. Die Maßnahmen sind zu dokumentieren und nachzuweisen. Ein wirksamer Brandschutz ist gesetzlich vorgeschrieben und erhöht die Sicherheit aller Nutzer.
336 Oberflächen und Gestaltung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: ArbStättV, ggf. Hygienevorschriften
Regelwerk: DIN 18350 (Putzarbeiten), DIN 18363 (Maler- und Lackierarbeiten)
Hilfe: Gestaltungskataloge, Musterausschreibungen
Die Oberflächen und Gestaltung der Innenwände beeinflussen das Raumklima, die Ästhetik und die Nutzbarkeit der Räume. Es stehen zahlreiche Materialien und Techniken zur Verfügung, von Putz und Anstrich über Tapeten bis zu Holz- oder Metallverkleidungen. Die Auswahl richtet sich nach Nutzung, Beanspruchung und gestalterischen Vorgaben. Auch hygienische Anforderungen, z. B. in medizinischen Bereichen, sind zu berücksichtigen. Farben und Materialien können die Atmosphäre und Akustik eines Raumes maßgeblich beeinflussen. Die Ausführung sollte langlebig und pflegeleicht sein. Eine hochwertige Gestaltung trägt zur Wertigkeit des Gebäudes bei.
337 Sonstige Maßnahmen an Innenwänden
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Maßnahme, z. B. Denkmalschutzgesetz
Regelwerk: DIN 276, spezifische Fachnormen
Hilfe: Fachgutachten, Sanierungsleitfäden
Zu den sonstigen Maßnahmen an Innenwänden zählen beispielsweise nachträgliche Verstärkungen, Sanierungen, Einbauten wie Nischen oder Regale sowie spezielle Schutzmaßnahmen gegen Feuchtigkeit oder Vandalismus. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Raumakustik, zur Integration von Technik oder zur Erhöhung der Barrierefreiheit können dazugehören. Die Auswahl und Ausführung richten sich nach den individuellen Anforderungen des Gebäudes. Oft sind besondere Genehmigungen oder Abstimmungen mit Behörden erforderlich. Die Maßnahmen sollten sorgfältig dokumentiert werden. Nachhaltigkeit und Werterhalt stehen im Fokus. Innovative Lösungen können zusätzliche Funktionen und Mehrwert bieten.
340 Decken
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen
Regelwerk: DIN 1045 (Betonbau), DIN 4109 (Schallschutz), DIN 4108 (Wärmeschutz)
Hilfe: Deckenpläne, Bemessungstabellen
Decken trennen die Geschosse eines Gebäudes und übernehmen tragende sowie aussteifende Aufgaben. Sie beeinflussen den Schallschutz zwischen Räumen und die Installationsführung. Gängige Bauweisen sind Stahlbeton-, Holz- oder Fertigteildecken. Die Auswahl richtet sich nach Spannweite, Lastanforderungen und Nutzung. Decken können als Flach-, Platten- oder Balkendecken ausgeführt werden. Die Integration von Installationsschächten und Deckendurchbrüchen ist frühzeitig zu planen. Die Oberflächengestaltung reicht von Sichtbeton bis zu abgehängten Decken. Wärmeschutz und Brandschutz sind zu berücksichtigen.
341 Tragende Decken
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen
Regelwerk: DIN 1045 (Betonbau), DIN 1052 (Holzbau), DIN EN 1992-1-1 (Eurocode 2)
Hilfe: Bemessungstabellen, Tragwerksplanungen
Tragende Decken übernehmen die Lasten aus Nutzung, Eigengewicht und Aufbauten und leiten sie zu den Wänden und Stützen ab. Häufig verwendete Bauweisen sind Stahlbeton-, Spannbeton-, Holz- oder Verbunddecken. Die Bemessung erfolgt nach statischen Erfordernissen und den geltenden Normen. Die Planung berücksichtigt auch Durchbrüche für Treppen, Schächte oder Installationen. Tragende Decken sind Teil des Aussteifungssystems des Gebäudes. Die Ausführung muss Setzungen und Verformungen minimieren. Regelmäßige Kontrollen und Nachweise sichern die Standsicherheit.
342 Nichttragende Decken (abgehängte Decken, Unterdecken)
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, ArbStättV
Regelwerk: DIN 18168 (abgehängte Decken), DIN 4109 (Schallschutz)
Hilfe: Herstellerangaben, Montageanleitungen
Nichttragende Decken dienen der Gestaltung, Akustikverbesserung oder Verkleidung von Installationen. Abgehängte Decken bestehen meist aus leichten Konstruktionen wie Gipskarton, Metall oder Mineralfasern. Sie ermöglichen die Integration von Beleuchtung, Lüftungsauslässen und Sprinkleranlagen. Die Planung legt Wert auf Schallschutz, Brandschutz und Wartungsfreundlichkeit. Abgehängte Decken können die Raumhöhe beeinflussen und bieten gestalterische Vielfalt. Die Montage erfolgt nach Herstellerangaben und muss sicher und dauerhaft ausgeführt werden. Eine regelmäßige Wartung ist empfehlenswert.
343 Deckenöffnungen und Durchbrüche
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen
Regelwerk: DIN 1045 (Betonbau), DIN 4109 (Schallschutz)
Hilfe: Ausführungsdetails, Statiknachweise
Deckenöffnungen und Durchbrüche sind notwendig für Treppen, Aufzüge, Installationsschächte oder Lüftungsleitungen. Sie beeinflussen die Statik und müssen frühzeitig in der Planung berücksichtigt werden. Die Ausführung erfolgt meist mit zusätzlicher Bewehrung oder Verstärkungen. Schallschutz und Brandschutz an den Durchbrüchen sind besonders zu beachten. Nachträgliche Durchbrüche erfordern statische Nachweise und ggf. Genehmigungen. Eine sorgfältige Ausführung verhindert Risse und Bauschäden. Alle Maßnahmen sind zu dokumentieren.
344 Schallschutz- und Akustikmaßnahmen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, ArbStättV
Regelwerk: DIN 4109 (Schallschutz), DIN 18041 (Raumakustik)
Hilfe: Schallschutzgutachten, Akustikplaner
Schallschutz- und Akustikmaßnahmen an Decken sind entscheidend für den Komfort und die Nutzung von Räumen. Die Auswahl des Deckenaufbaus, die Verwendung von Dämmstoffen und die Ausführung der Anschlüsse beeinflussen die Schalldämmung maßgeblich. Akustikdecken verbessern die Sprachverständlichkeit und reduzieren Nachhallzeiten. Die Planung muss die Vorgaben der DIN 4109 und DIN 18041 erfüllen. Prüfungen und Nachweise sichern die Einhaltung der Anforderungen. Verbesserter Schallschutz steigert die Aufenthaltsqualität und den Wert der Immobilie.
345 Brandschutzmaßnahmen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, Musterbauordnung (MBO)
Regelwerk: DIN 4102 (Brandschutz), DIN EN 13501 (Brandverhalten von Baustoffen)
Hilfe: Brandschutzkonzepte, Fachgutachten
Brandschutzmaßnahmen an Decken verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch zwischen Geschossen. Die Auswahl der Baustoffe erfolgt nach ihrer Feuerwiderstandsklasse und dem Brandverhalten. Konstruktive Maßnahmen wie Brandschutzbekleidungen, Abschottungen oder spezielle Deckensysteme sind zu berücksichtigen. Die Planung muss Rettungswege, Brandabschnitte und Durchführungen von Installationen berücksichtigen. Regelmäßige Kontrollen und Wartung der Brandschutzmaßnahmen sind erforderlich. Die Maßnahmen sind zu dokumentieren und nachzuweisen. Ein wirksamer Brandschutz ist gesetzlich vorgeschrieben und erhöht die Sicherheit aller Nutzer.
346 Oberflächen und Gestaltung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: ArbStättV, ggf. Hygienevorschriften
Regelwerk: DIN 18350 (Putzarbeiten), DIN 18363 (Maler- und Lackierarbeiten)
Hilfe: Gestaltungskataloge, Musterausschreibungen
Die Oberflächen und Gestaltung der Decken beeinflussen das Raumklima, die Ästhetik und die Nutzbarkeit der Räume. Es stehen zahlreiche Materialien und Techniken zur Verfügung, von Putz und Anstrich über Akustikplatten bis zu Holz- oder Metallverkleidungen. Die Auswahl richtet sich nach Nutzung, Beanspruchung und gestalterischen Vorgaben. Auch hygienische Anforderungen, z. B. in medizinischen Bereichen, sind zu berücksichtigen. Farben und Materialien können die Atmosphäre und Akustik eines Raumes maßgeblich beeinflussen. Die Ausführung sollte langlebig und pflegeleicht sein. Eine hochwertige Gestaltung trägt zur Wertigkeit des Gebäudes bei.
347 Sonstige Maßnahmen an Decken
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Maßnahme, z. B. Denkmalschutzgesetz
Regelwerk: DIN 276, spezifische Fachnormen
Hilfe: Fachgutachten, Sanierungsleitfäden
Zu den sonstigen Maßnahmen an Decken zählen beispielsweise nachträgliche Verstärkungen, Sanierungen, Einbauten wie Beleuchtungssysteme oder spezielle Schutzmaßnahmen gegen Feuchtigkeit oder Vandalismus. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Raumakustik, zur Integration von Technik oder zur Erhöhung der Barrierefreiheit können dazugehören. Die Auswahl und Ausführung richten sich nach den individuellen Anforderungen des Gebäudes. Oft sind besondere Genehmigungen oder Abstimmungen mit Behörden erforderlich. Die Maßnahmen sollten sorgfältig dokumentiert werden. Nachhaltigkeit und Werterhalt stehen im Fokus. Innovative Lösungen können zusätzliche Funktionen und Mehrwert bieten.
350 Dächer
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, EnEV/GEG
Regelwerk: DIN 4108 (Wärmeschutz), DIN 4102 (Brandschutz), DIN 18338 (Dachdeckungsarbeiten)
Hilfe: Dachplaner, Detailsammlungen
Das Dach schützt das Gebäude vor Witterung und trägt maßgeblich zur Energieeffizienz bei. Es gibt verschiedene Dachformen wie Flachdach, Satteldach oder Pultdach. Der Dachaufbau besteht aus Tragwerk, Dämmung, Abdichtung und ggf. Begrünung. Die Auswahl der Materialien beeinflusst Langlebigkeit, Wartungsaufwand und Gestaltung. Anschlüsse an Wand, Fenster und Dachaufbauten (z. B. Gauben) müssen sorgfältig geplant werden. Die Entwässerung erfolgt über Dachrinnen und Fallrohre. Brandschutz und Sturmsicherheit sind zu beachten. Dachflächen können für Photovoltaik oder Begrünung genutzt werden.
351 Tragende Dachkonstruktionen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen
Regelwerk: DIN 1052 (Holzbau), DIN 1045 (Betonbau), DIN EN 1995 (Eurocode 5)
Hilfe: Bemessungstabellen, Tragwerksplanungen
Die tragende Dachkonstruktion bildet das statische Gerüst des Daches und überträgt Lasten aus Eigengewicht, Schnee, Wind und Aufbauten in die darunterliegenden Bauteile. Je nach Dachform und Spannweite kommen Sparren-, Pfetten-, Binder- oder Plattendächer zum Einsatz. Die Auswahl des Materials – meist Holz, Stahl oder Beton – richtet sich nach statischen und gestalterischen Anforderungen. Anschlüsse an Wände und Decken müssen sorgfältig geplant werden. Auch die Integration von Dachöffnungen, Gauben oder technischen Anlagen ist zu berücksichtigen. Regelmäßige Kontrollen sichern die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Konstruktion.
352 Dachhaut und Abdichtung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, GEG
Regelwerk: DIN 18338 (Dachdeckungsarbeiten), DIN 18531 (Abdichtung Flachdächer)
Hilfe: Herstellerangaben, Ausführungsdetails
Die Dachhaut schützt das Gebäude vor Regen, Schnee, Wind und UV-Strahlung. Sie besteht aus Dachziegeln, Metallbahnen, Bitumenbahnen, Folien oder Gründachsystemen, je nach Dachform und Nutzung. Die Abdichtung ist besonders bei Flachdächern von zentraler Bedeutung und muss dauerhaft wasserdicht sein. Anschlüsse an Durchdringungen, Attiken und Dachränder sind sorgfältig auszuführen, um Undichtigkeiten zu vermeiden. Die Auswahl der Materialien richtet sich nach Witterungsbeanspruchung, Lebensdauer und Wartungsaufwand. Regelmäßige Inspektionen und Wartung verlängern die Lebensdauer der Dachhaut.
353 Wärmedämmung und Feuchteschutz
[Bearbeiten]Rechtsnorm: GEG, EnEV
Regelwerk: DIN 4108 (Wärmeschutz), DIN 18531 (Abdichtung)
Hilfe: Dämmstoffkataloge, Ausführungsdetails
Wärmedämmung und Feuchteschutz sind zentrale Anforderungen an moderne Dächer. Die Dämmung reduziert Wärmeverluste, verbessert das Raumklima und trägt zur Energieeffizienz bei. Es kommen verschiedene Dämmstoffe wie Mineralwolle, Polyurethan oder ökologische Materialien zum Einsatz. Der Feuchteschutz verhindert das Eindringen von Wasser und schützt vor Bauschäden wie Schimmel oder Fäulnis. Die Planung berücksichtigt auch den Tauwasserschutz und die Vermeidung von Wärmebrücken. Eine fachgerechte Ausführung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Maßnahmen. Regelmäßige Kontrollen und Wartung sind empfehlenswert.
354 Dachentwässerung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, kommunale Satzungen
Regelwerk: DIN 1986 (Entwässerungsanlagen), DIN EN 12056 (Schwerkraftentwässerung)
Hilfe: Entwässerungspläne, Herstellerangaben
Die Dachentwässerung leitet Regenwasser sicher vom Dach ab und schützt das Gebäude vor Feuchteschäden. Sie besteht aus Dachrinnen, Fallrohren, Notüberläufen und ggf. Flachdachabläufen. Die Planung berücksichtigt die zu erwartenden Niederschlagsmengen, Dachform und Anschluss an die Grundstücksentwässerung. Auch Rückstausicherung und Frostschutz sind wichtige Aspekte. Die Ausführung muss dauerhaft dicht und wartungsfreundlich sein. Regelmäßige Reinigung und Kontrolle verhindern Verstopfungen und Schäden. Die Einhaltung der geltenden Normen und Vorgaben ist verpflichtend.
355 Dachaufbauten und Dachöffnungen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen
Regelwerk: DIN 18195 (Bauwerksabdichtung), DIN 4108 (Wärmeschutz)
Hilfe: Ausführungsdetails, Herstellerangaben
Dachaufbauten wie Gauben, Dachflächenfenster, Lichtkuppeln oder Schornsteine erweitern die Nutzungsmöglichkeiten und beeinflussen Licht, Belüftung und Gestaltung. Ihre Integration erfordert besondere Sorgfalt bei der Planung von Anschlüssen, Abdichtung und Wärmedämmung. Dachöffnungen müssen so angeordnet werden, dass die Tragfähigkeit und Dichtheit des Daches erhalten bleiben. Auch Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz und Energieeffizienz sind zu beachten. Die Auswahl der Materialien und Systeme richtet sich nach Nutzung und gestalterischen Vorgaben. Eine fachgerechte Ausführung sichert Funktion und Langlebigkeit.
356 Dachbegrünung und Solartechnik
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, ggf. kommunale Vorgaben
Regelwerk: FLL-Richtlinien (Dachbegrünung), DIN 4108 (Wärmeschutz)
Hilfe: Herstellerangaben, Förderprogramme
Dachbegrünungen verbessern das Mikroklima, fördern die Biodiversität und bieten zusätzlichen Schutz vor Witterungseinflüssen. Sie erfordern spezielle Aufbauten mit Abdichtung, Wurzelschutz, Drainage und Substratschicht. Solartechnik – Photovoltaik oder Solarthermie – wird zunehmend in Dachflächen integriert. Die Planung berücksichtigt Statik, Ausrichtung und Verschattung. Auch Wartung und Zugänglichkeit sind zu beachten. Die Kombination von Begrünung und Solartechnik ist möglich, erfordert aber eine sorgfältige Abstimmung der Systeme. Fördermöglichkeiten und gesetzliche Vorgaben sollten geprüft werden.
357 Sonstige Maßnahmen an Dächern
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Maßnahme, z. B. Denkmalschutzgesetz
Regelwerk: DIN 276, spezifische Fachnormen
Hilfe: Fachgutachten, Sanierungsleitfäden
Zu den sonstigen Maßnahmen an Dächern zählen beispielsweise nachträgliche Verstärkungen, Sanierungen, Einbauten wie Blitzschutzanlagen oder spezielle Schutzmaßnahmen gegen Tiere (z. B. Taubenabwehr). Auch Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes, zur Integration von Technik oder zur Erhöhung der Barrierefreiheit können dazugehören. Die Auswahl und Ausführung richten sich nach den individuellen Anforderungen des Gebäudes. Oft sind besondere Genehmigungen oder Abstimmungen mit Behörden erforderlich. Die Maßnahmen sollten sorgfältig dokumentiert werden. Nachhaltigkeit und Werterhalt stehen im Fokus. Innovative Lösungen können zusätzliche Funktionen und Mehrwert bieten.
360 Außenbau
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen
Regelwerk: DIN 18008 (Verglasung), DIN 18360 (Metallbauarbeiten)
Hilfe: Fassadenkataloge, Montageanleitungen
Außenbauteile wie Fenster, Türen, Fassadenelemente und Sonnenschutzsysteme prägen das Erscheinungsbild des Gebäudes. Sie müssen Anforderungen an Wärmeschutz, Schallschutz, Einbruchschutz und Barrierefreiheit erfüllen. Die Auswahl und Positionierung beeinflussen Lichtverhältnisse und Energieverbrauch. Materialien sind meist Holz, Aluminium, Kunststoff oder Kombinationen daraus. Die fachgerechte Montage ist entscheidend für Dichtheit und Langlebigkeit. Wartungsfreundlichkeit und Nachhaltigkeit spielen eine zunehmende Rolle. Innovative Lösungen wie automatische Verschattung oder intelligente Verglasung gewinnen an Bedeutung.
361 Fenster und Verglasungen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, GEG, DIN 18008
Regelwerk: DIN 18055 (Fenster), DIN 4108 (Wärmeschutz), DIN 4109 (Schallschutz)
Hilfe: Herstellerangaben, Montageanleitungen
Fenster und Verglasungen sorgen für Tageslicht, Ausblick und Belüftung. Sie müssen hohe Anforderungen an Wärmedämmung, Schallschutz und Einbruchhemmung erfüllen. Moderne Fenster bestehen meist aus Mehrfachverglasung und sind mit speziellen Beschichtungen ausgestattet. Die Rahmenmaterialien variieren zwischen Holz, Kunststoff, Aluminium oder Kombinationen daraus. Der fachgerechte Einbau ist entscheidend für Dichtheit und Funktion. Auch die Integration von Lüftungselementen oder Sonnenschutz ist möglich. Die Wartung und Pflege sichern Langlebigkeit und Funktionalität.
362 Außentüren
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, GEG, DIN 18101
Regelwerk: DIN 18101 (Türen), DIN 4108 (Wärmeschutz), DIN 4109 (Schallschutz)
Hilfe: Herstellerangaben, Einbauanleitungen
Außentüren dienen als Zugang zum Gebäude und müssen Anforderungen an Sicherheit, Wärmeschutz und Barrierefreiheit erfüllen. Sie bestehen aus robusten Materialien wie Holz, Metall oder Kunststoff und sind oft mit Mehrfachverriegelungen ausgestattet. Der Einbau erfolgt nach genauen Vorgaben, um Dichtheit und Schutz vor Witterung zu gewährleisten. Auch Flucht- und Rettungswege sind bei der Planung zu berücksichtigen. Die Gestaltung der Türen trägt zum Gesamteindruck des Gebäudes bei. Regelmäßige Wartung erhält die Funktion und Sicherheit der Türen.
363 Fassadenelemente und Vorhangfassaden
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, GEG
Regelwerk: DIN 18516 (Vorhangfassaden), DIN 4108 (Wärmeschutz)
Hilfe: Herstellerkataloge, Ausführungsdetails
Fassadenelemente und Vorhangfassaden bieten große gestalterische Freiheit und ermöglichen innovative Gebäudehüllen. Sie bestehen meist aus Glas, Metall, Keramik oder Faserzement und werden vor die tragende Wand montiert. Die Systeme verbessern den Wärmeschutz, schützen vor Witterung und ermöglichen eine effiziente Hinterlüftung. Die Planung berücksichtigt Anschlüsse, Befestigungen und Integration technischer Komponenten. Auch Aspekte wie Brandschutz, Schallschutz und Wartungsfreundlichkeit sind zu beachten. Vorhangfassaden können mit Photovoltaik oder Begrünung kombiniert werden. Eine fachgerechte Ausführung sichert Funktion und Langlebigkeit.
364 Sonnenschutz und Verschattung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ggf. Landesbauordnungen
Regelwerk: DIN 4108-2 (Wärmeschutz), DIN 5034 (Tageslicht)
Hilfe: Planungshilfen, Herstellerangaben
Sonnenschutzsysteme wie Jalousien, Markisen, Raffstores oder feststehende Verschattungselemente schützen vor Überhitzung und Blendung. Sie verbessern das Raumklima und reduzieren den Energiebedarf für Kühlung. Die Auswahl richtet sich nach Ausrichtung, Nutzung und gestalterischen Vorgaben. Auch automatisierte Systeme mit Wettersteuerung sind möglich. Die Integration in die Fassade und die Steuerungstechnik muss frühzeitig geplant werden. Sonnenschutz trägt zur Energieeffizienz und zum Nutzerkomfort bei. Regelmäßige Wartung erhält die Funktionstüchtigkeit.
365 Einbruchschutz und Sicherheit
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, Versicherungsauflagen
Regelwerk: DIN EN 1627 (Einbruchhemmung), DIN 18104 (Nachrüstsicherungen)
Hilfe: Sicherheitskonzepte, Herstellerangaben
Einbruchschutz und Sicherheit sind zentrale Anforderungen an den Außenbau. Fenster, Türen und Fassadenelemente können mit speziellen Beschlägen, Verglasungen und Verriegelungen ausgestattet werden. Die Planung berücksichtigt Schwachstellen und Zugänglichkeiten. Auch elektronische Systeme wie Alarmanlagen oder Zutrittskontrollen können integriert werden. Die Maßnahmen erhöhen die Sicherheit für Nutzer und Sachwerte. Versicherungen fordern oft bestimmte Sicherheitsstandards. Eine regelmäßige Überprüfung und Wartung der Sicherheitseinrichtungen ist ratsam.
366 Sonstige Maßnahmen am Außenbau
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Maßnahme, z. B. Denkmalschutzgesetz
Regelwerk: DIN 276, spezifische Fachnormen
Hilfe: Fachgutachten, Sanierungsleitfäden
Zu den sonstigen Maßnahmen am Außenbau zählen beispielsweise nachträgliche Sanierungen, energetische Verbesserungen, Fassadenbegrünungen oder spezielle Schutzmaßnahmen gegen Graffiti und Vandalismus. Auch die Integration von Technik wie LED-Beleuchtung, Sensorik oder Medienfassaden kann dazugehören. Die Auswahl und Ausführung richten sich nach den individuellen Anforderungen des Gebäudes. Oft sind besondere Genehmigungen oder Abstimmungen mit Behörden erforderlich. Die Maßnahmen sollten sorgfältig dokumentiert werden. Nachhaltigkeit und Werterhalt stehen im Fokus. Innovative Lösungen können zusätzliche Funktionen und Mehrwert bieten.
370 Innenbau
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen
Regelwerk: DIN 4109 (Schallschutz), DIN 18040 (Barrierefreiheit), DIN 18350 (Putzarbeiten)
Hilfe: Innenausbaukataloge, Gestaltungshandbücher
Der Innenausbau umfasst alle Maßnahmen zur Fertigstellung der Innenräume. Dazu gehören Wand- und Deckenbekleidungen, Bodenbeläge, Einbauten und Oberflächen. Die Auswahl der Materialien beeinflusst Raumklima, Akustik und Ästhetik. Anforderungen an Schall-, Brand- und Wärmeschutz sind zu beachten. Barrierefreiheit und Nutzerkomfort stehen im Fokus. Der Innenausbau bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Eine sorgfältige Planung erhöht die Flexibilität und Wertigkeit der Räume. Nachhaltige und schadstoffarme Materialien werden zunehmend bevorzugt.
371 Wandbekleidungen und -verkleidungen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: ArbStättV, ggf. Hygienevorschriften
Regelwerk: DIN 18350 (Putzarbeiten), DIN 18352 (Fliesenarbeiten), DIN 18363 (Malerarbeiten)
Hilfe: Gestaltungskataloge, Musterausschreibungen
Wandbekleidungen und -verkleidungen schützen und gestalten die Oberflächen von Innenwänden. Sie bestehen aus Materialien wie Putz, Fliesen, Holz, Metall, Tapeten oder textilen Belägen. Die Auswahl richtet sich nach Nutzung, Beanspruchung und gestalterischen Vorgaben. In Feuchträumen sind wasserbeständige Materialien erforderlich, in hygienisch sensiblen Bereichen leicht zu reinigende Oberflächen. Farben und Strukturen beeinflussen die Raumwirkung und das Wohlbefinden. Die fachgerechte Ausführung ist entscheidend für die Haltbarkeit und Pflegeleichtigkeit. Auch Aspekte wie Schallschutz und Brandschutz sind zu berücksichtigen.
372 Deckenbekleidungen und -verkleidungen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: ArbStättV, ggf. Hygienevorschriften
Regelwerk: DIN 18168 (abgehängte Decken), DIN 18350 (Putzarbeiten)
Hilfe: Herstellerangaben, Gestaltungshandbücher
Deckenbekleidungen und -verkleidungen dienen der Gestaltung, Akustikverbesserung und Verkleidung von Installationen. Sie bestehen aus Gipskarton, Holz, Metall, Akustikplatten oder anderen Materialien. Die Auswahl beeinflusst die Raumakustik, das Licht und das Raumgefühl. In öffentlichen oder gewerblichen Bereichen sind oft spezielle Anforderungen an Brandschutz und Hygiene zu erfüllen. Die Integration von Beleuchtung, Lautsprechern oder Lüftungsauslässen ist frühzeitig zu planen. Die fachgerechte Montage sichert Funktion und Langlebigkeit. Auch Wartungsfreundlichkeit spielt eine Rolle.
373 Bodenbeläge
[Bearbeiten]Rechtsnorm: ArbStättV, ggf. Hygienevorschriften
Regelwerk: DIN 18365 (Bodenbelagsarbeiten), DIN 18354 (Estricharbeiten)
Hilfe: Bodenbelagskataloge, Pflegeanleitungen
Bodenbeläge prägen das Erscheinungsbild und die Funktionalität von Räumen. Die Auswahl reicht von Teppich, Parkett, Laminat, Linoleum, PVC, Fliesen bis zu Designböden. Die Anforderungen richten sich nach Nutzung, Beanspruchung, Akustik, Hygiene und Barrierefreiheit. In Feucht- und Nassräumen sind rutschhemmende und wasserbeständige Beläge erforderlich. Die Untergrundvorbereitung ist entscheidend für die Haltbarkeit und Optik. Auch Aspekte wie Trittschalldämmung und Fußbodenheizung sind zu berücksichtigen. Eine fachgerechte Verlegung sichert Komfort und Langlebigkeit.
374 Feste Einbauten und Möbel
[Bearbeiten]Rechtsnorm: ArbStättV, ggf. Arbeitsstättenrichtlinien
Regelwerk: DIN 18040 (Barrierefreiheit), DIN 68800 (Holzschutz)
Hilfe: Herstellerkataloge, Planungshilfen
Feste Einbauten und Möbel wie Einbauschränke, Theken, Küchen oder Regalsysteme sind integraler Bestandteil des Innenausbaus. Sie werden nach Maß gefertigt und auf die Nutzung abgestimmt. Die Auswahl der Materialien beeinflusst Funktion, Pflegeaufwand und Gestaltung. Ergonomie, Barrierefreiheit und Sicherheit sind wichtige Planungskriterien. Feste Einbauten erhöhen die Nutzungsqualität und schaffen Ordnung. Die Integration von Technik, Beleuchtung oder Lüftung ist möglich. Eine hochwertige Ausführung trägt zur Wertigkeit des Gebäudes bei.
375 Trennwände und Raumteiler
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, ArbStättV
Regelwerk: DIN 4103 (nichttragende Innenwände), DIN 4109 (Schallschutz)
Hilfe: Konstruktionsbeispiele, Planungshilfen
Trennwände und Raumteiler ermöglichen flexible Raumaufteilungen und Anpassungen an wechselnde Nutzungsanforderungen. Sie können als feste, mobile oder teiltransparente Elemente ausgeführt werden. Materialien sind z. B. Gipskarton, Glas, Holz oder Metall. Die Planung berücksichtigt Schallschutz, Brandschutz und Installationsmöglichkeiten. Mobile Trennwände bieten hohe Flexibilität und ermöglichen multifunktionale Nutzung von Flächen. Auch gestalterische Aspekte wie Lichtdurchlässigkeit oder Farbgebung spielen eine Rolle. Eine sorgfältige Ausführung sichert Funktionalität und Langlebigkeit.
376 Akustik- und Schallschutzmaßnahmen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: ArbStättV, ggf. Landesbauordnungen
Regelwerk: DIN 4109 (Schallschutz), DIN 18041 (Raumakustik)
Hilfe: Akustikplaner, Schallschutzgutachten
Akustik- und Schallschutzmaßnahmen im Innenausbau verbessern die Sprachverständlichkeit und reduzieren Lärm. Sie umfassen spezielle Wand- und Deckenverkleidungen, Akustikdecken, schallabsorbierende Bodenbeläge oder Trennwände. Die Planung richtet sich nach Nutzung, Raumgröße und akustischen Anforderungen. In Schulen, Büros oder Veranstaltungsräumen sind besonders hohe Anforderungen zu erfüllen. Die Auswahl der Materialien beeinflusst die Wirksamkeit der Maßnahmen. Akustikmaßnahmen steigern den Komfort und die Produktivität der Nutzer. Prüfungen und Nachweise sichern die Einhaltung der Vorgaben.
377 Sonstige Maßnahmen im Innenbau
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Maßnahme, z. B. Denkmalschutzgesetz
Regelwerk: DIN 276, spezifische Fachnormen
Hilfe: Fachgutachten, Sanierungsleitfäden
Zu den sonstigen Maßnahmen im Innenbau zählen beispielsweise nachträgliche Sanierungen, Einbauten von Technik, spezielle Schutzmaßnahmen gegen Feuchtigkeit oder Vandalismus sowie die Integration von Kunst oder Medien. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, zur Erhöhung der Nachhaltigkeit oder zur Integration von Smart-Building-Technologien können dazugehören. Die Auswahl und Ausführung richten sich nach den individuellen Anforderungen des Gebäudes. Oft sind besondere Genehmigungen oder Abstimmungen mit Behörden erforderlich. Die Maßnahmen sollten sorgfältig dokumentiert werden. Innovative Lösungen können zusätzliche Funktionen und Mehrwert bieten.
Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
[Bearbeiten]Durchbrüche, Schlitze und andere Aussparungen
[Bearbeiten]Regelwerk: Betone (1045), Mauerwerk (DIN 1053)
Durchbrüche werden nur diejenigen Durchführungen genannt, die durch festes Gestein oder Beton entstehen. Löcher oder Aussparungen werden sie genannt bei Gipsplatten oder Holz, wie sie z.B. in Vorwänden für Schalter, Dosen und Rohrdurchführungen, aber auch zur Befestigung von Sanitärobjekten Verwendung finden. Durchbrüche können also nicht durch einfaches Sägen entstehen, sondern werden im Nachhinein von einem Gelehrten mit Spezialwerkzeug hergestellt, oder bereits vorher beim Gießen des Betons mitausgespart. Das Rohr oder die Kabel müssen dabei entweder durch ein Leerrohr geführt, oder mit einem dafür vorgesehenen Schlauch umwickelt werden, denn sie dürfen oft nicht in Kontakt mit dem Auffüllmaterial stehen. Besondere Brandschutzanforderungen gelten, dazu findet man wie bei anderen Bauteilen auch eine Zulassungsnummer auf den Herstellerseiten. Hier steht auch ob und unter welchen Bedingungen die Durchführung erfolgen darf.
400 Technische Anlagen
[Bearbeiten]Siehe Inhaltsverzeichnis.
500 Außenanlagen und Freiflächen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Baugesetzbuch (BauGB), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Straßen- und Wegegesetz
Regelwerk: DIN 276, DIN 18035 (Sportplätze), DIN 18320 (Landschaftsbauarbeiten), DIN 19661 (Bewässerungsanlagen)
Hilfe: Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen (LISA), Gestaltungshandbücher für Freianlagen
Außenanlagen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Bauvorhabens und prägen das Erscheinungsbild sowie die Funktionalität des Grundstücks. Sie umfassen alle Flächen außerhalb des Gebäudes, die für Erschließung, Aufenthalt, Freizeit oder technische Zwecke genutzt werden.
510 Befestigte Flächen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Straßen- und Wegegesetz, kommunale Satzungen
Regelwerk: DIN 18318 (Pflasterarbeiten), DIN 18320 (Wege- und Landschaftsbau)
Hilfe: Merkblätter zur Oberflächengestaltung
Befestigte Flächen umfassen Wege, Zufahrten, Stellplätze und Terrassen. Die Auswahl des Belags richtet sich nach Nutzung, Belastung und Gestaltungsvorgaben. Materialien wie Beton, Naturstein, Asphalt oder Pflastersteine kommen zum Einsatz. Die fachgerechte Ausführung gewährleistet Langlebigkeit und Sicherheit. Entwässerung und Versickerung sind wichtige Aspekte, um Staunässe und Schäden zu vermeiden. Die Planung berücksichtigt Barrierefreiheit und Pflegeaufwand. Auch die Integration von Beleuchtung oder Leitsystemen ist möglich. Befestigte Flächen tragen zur Erschließung und Aufwertung des Grundstücks bei.
511 Wege und Zufahrten
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Straßen- und Wegegesetz, kommunale Vorgaben
Regelwerk: DIN 18318 (Pflasterarbeiten), DIN 18320 (Wegebau)
Hilfe: Ausführungsdetails, Gestaltungshandbücher
Wege und Zufahrten verbinden das Gebäude mit dem öffentlichen Verkehrsraum und den verschiedenen Bereichen des Grundstücks. Sie müssen ausreichend breit, tragfähig und rutschfest sein. Die Linienführung orientiert sich an den Nutzungsströmen und der Geländetopografie. Materialien und Oberflächen werden nach Nutzung und gestalterischen Vorgaben ausgewählt. Entwässerung und Beleuchtung sind wichtige Aspekte für Sicherheit und Komfort. Auch die Integration von Leitsystemen für Barrierefreiheit ist zu berücksichtigen. Eine sorgfältige Ausführung verhindert Schäden und erleichtert die Pflege.
512 Stellplätze und Parkflächen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, Stellplatzsatzungen
Regelwerk: DIN 14090 (Flächen für die Feuerwehr), DIN 18318 (Pflasterarbeiten)
Hilfe: Planungshilfen, Ausführungsdetails
Stellplätze und Parkflächen dienen dem Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück. Die Anzahl und Größe richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Bedarf der Nutzer. Die Flächen müssen tragfähig, eben und gut entwässert sein. Markierungen, Begrenzungen und Beleuchtung erhöhen die Sicherheit und Übersichtlichkeit. Auch die Integration von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge gewinnt an Bedeutung. Begrünte Parkflächen oder versickerungsfähige Beläge verbessern das Mikroklima und die Regenwasserbewirtschaftung. Eine vorausschauende Planung erleichtert die spätere Nutzung und Pflege.
513 Terrassen und Aufenthaltsflächen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: ggf. kommunale Gestaltungssatzungen
Regelwerk: DIN 18318 (Pflasterarbeiten), DIN 18332 (Naturwerksteinarbeiten)
Hilfe: Gestaltungskataloge, Musterausschreibungen
Terrassen und Aufenthaltsflächen bieten Raum für Erholung, Kommunikation und Freizeitnutzung im Freien. Sie werden nach Lage, Sonneneinstrahlung und Nutzung gestaltet. Materialien wie Holz, Naturstein, Beton oder Keramikfliesen kommen zum Einsatz. Die Planung berücksichtigt Zugänglichkeit, Sicherheit und Komfort. Auch die Integration von Mobiliar, Pflanzflächen oder Sonnenschutz ist möglich. Rutschhemmende Oberflächen und eine gute Entwässerung sind wichtig. Terrassen erhöhen die Aufenthaltsqualität und den Wert des Grundstücks.
514 Flächen für besondere Nutzungen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Nutzung, z. B. Feuerwehrzufahrten
Regelwerk: DIN 14090 (Flächen für die Feuerwehr), DIN 18318 (Pflasterarbeiten)
Hilfe: Nutzungskonzepte, Ausführungsdetails
Zu den befestigten Flächen können auch spezielle Nutzungsbereiche wie Feuerwehrzufahrten, Ladezonen, Müllsammelplätze oder Fahrradabstellflächen gehören. Diese Flächen müssen besondere Anforderungen an Tragfähigkeit, Zugänglichkeit und Kennzeichnung erfüllen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit den jeweiligen Nutzern und Behörden. Auch die Integration in das Gesamtgestaltungskonzept ist wichtig. Die Ausführung richtet sich nach den geltenden Normen und technischen Vorgaben. Eine regelmäßige Wartung und Kontrolle sichert die dauerhafte Nutzbarkeit und Sicherheit.
515 Sonstige befestigte Flächen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Kommunale Satzungen, ggf. Sondervorschriften
Regelwerk: DIN 276, spezifische Fachnormen
Hilfe: Planungshilfen, Fachgutachten
Sonstige befestigte Flächen umfassen alle weiteren dauerhaft hergestellten Flächen, die nicht den klassischen Kategorien zugeordnet werden können. Dazu zählen beispielsweise Flächen für Veranstaltungen, Spielflächen oder besondere technische Anlagen. Die Anforderungen richten sich nach Nutzung, Beanspruchung und gestalterischen Vorgaben. Auch Aspekte wie Entwässerung, Beleuchtung und Pflegeleichtigkeit sind zu berücksichtigen. Die Maßnahmen sollten sorgfältig geplant und dokumentiert werden. Innovative Lösungen können zusätzliche Funktionen und Mehrwert bieten.
520 Vegetationsflächen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: BNatSchG, kommunale Grünflächensatzungen
Regelwerk: DIN 18916 (Vegetationsflächen), DIN 18035 (Rasenflächen)
Hilfe: Pflanzlisten, Pflegehinweise
Vegetationsflächen umfassen Rasen, Beete, Gehölze und Bäume. Sie verbessern das Mikroklima, fördern die Biodiversität und bieten Erholungsräume. Die Auswahl standortgerechter Pflanzen ist entscheidend für die Nachhaltigkeit. Pflegeaufwand und Bewässerung müssen bereits in der Planung berücksichtigt werden. Schutz bestehender Bäume und Biotope ist oft gesetzlich vorgeschrieben. Vegetationsflächen tragen zur Regenwasserversickerung und zum Bodenschutz bei. Sie können gestalterische Akzente setzen und die Aufenthaltsqualität erhöhen.
521 Rasenflächen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: BNatSchG, kommunale Vorgaben
Regelwerk: DIN 18035-2 (Rasenflächen), DIN 18917 (Rasenansaat)
Hilfe: Pflegehinweise, Saatgutempfehlungen
Rasenflächen sind vielseitig nutzbar und kommen als Spiel-, Liege- oder Zierrasen zum Einsatz. Die Auswahl der Rasensorte richtet sich nach Nutzung, Standort und Pflegeaufwand. Eine gute Bodenvorbereitung und fachgerechte Ansaat sind entscheidend für die Qualität. Regelmäßiges Mähen, Düngen und Bewässern sichern ein gesundes Wachstum. In öffentlichen Bereichen sind robuste, trittfeste Sorten zu bevorzugen. Rasenflächen verbessern das Mikroklima und binden Staub. Auch die Integration von Bewässerungssystemen kann sinnvoll sein.
522 Pflanzflächen und Beete
[Bearbeiten]Rechtsnorm: BNatSchG, ggf. kommunale Gestaltungssatzungen
Regelwerk: DIN 18916 (Vegetationsflächen), DIN 18320 (Landschaftsbauarbeiten)
Hilfe: Pflanzpläne, Pflegeanleitungen
Pflanzflächen und Beete bieten Raum für Stauden, Sträucher, Blumen und Bodendecker. Die Auswahl der Pflanzen erfolgt nach Standort, Bodenbeschaffenheit und gestalterischen Vorgaben. Auch Blühzeitpunkte, Farben und Höhenstaffelung werden berücksichtigt. Eine sorgfältige Bodenvorbereitung und Mulchung fördern das Wachstum und reduzieren den Pflegeaufwand. Pflanzflächen tragen zur Artenvielfalt und zum ökologischen Gleichgewicht bei. Sie können gezielt als Sichtschutz, zur Strukturierung oder als Blühinseln eingesetzt werden. Die Pflege umfasst regelmäßiges Gießen, Schneiden und Düngen.
523 Gehölze und Bäume
[Bearbeiten]Rechtsnorm: BNatSchG, Baumschutzsatzungen
Regelwerk: DIN 18916 (Vegetationsflächen), FLL-Baumrichtlinien
Hilfe: Baumkataster, Pflegehinweise
Gehölze und Bäume sind prägende Elemente jeder Außenanlage. Sie spenden Schatten, verbessern das Mikroklima und bieten Lebensraum für Tiere. Die Auswahl geeigneter Arten richtet sich nach Standort, Bodenverhältnissen und klimatischen Bedingungen. Pflanzung und Pflege müssen den langfristigen Erhalt sichern. In vielen Kommunen gelten besondere Schutzvorschriften für Bäume, insbesondere bei Fällungen oder Baumaßnahmen. Regelmäßige Kontrollen und Schnittmaßnahmen erhalten die Vitalität. Bäume können auch als Gestaltungselemente oder Sichtschutz dienen.
524 Dach- und Fassadenbegrünung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, kommunale Vorgaben
Regelwerk: FLL-Richtlinien (Dachbegrünung), DIN 18516 (Fassadenbegrünung)
Hilfe: Herstellerangaben, Förderprogramme
Dach- und Fassadenbegrünungen bieten ökologische, klimatische und gestalterische Vorteile. Sie verbessern die Wärmedämmung, binden Feinstaub und fördern die Artenvielfalt. Die Planung berücksichtigt Statik, Aufbauhöhen und Bewässerung. Für extensive Begrünungen werden pflegeleichte Pflanzen gewählt, für intensive Begrünungen auch Sträucher oder kleine Gehölze. Fassadenbegrünungen benötigen geeignete Rankhilfen und Befestigungen. Fördermöglichkeiten und gesetzliche Vorgaben sollten geprüft werden. Eine fachgerechte Ausführung und regelmäßige Pflege sichern den langfristigen Erfolg.
525 Sonstige Vegetationsflächen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Nutzung, z. B. Naturschutzrecht
Regelwerk: DIN 276, spezifische Fachnormen
Hilfe: Pflegekonzepte, Nutzungskonzepte
Zu den sonstigen Vegetationsflächen zählen z. B. Wildblumenwiesen, Feuchtbiotope, Kräutergärten oder spezielle Schutzpflanzungen. Sie erfüllen besondere ökologische, gestalterische oder funktionale Aufgaben. Die Auswahl und Pflege richten sich nach den jeweiligen Anforderungen und Standortbedingungen. Oft sind spezielle Pflegekonzepte oder Abstimmungen mit Behörden erforderlich. Solche Flächen können das Angebot und die Vielfalt der Außenanlagen deutlich erweitern. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation sind auch hier wichtig.
530 Einfriedungen und Absturzsicherungen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, kommunale Vorgaben
Regelwerk: DIN 18324 (Zaunbauarbeiten), DIN 18065 (Treppen und Geländer)
Hilfe: Gestaltungskataloge, Sicherheitsrichtlinien
Einfriedungen wie Zäune, Mauern oder Hecken dienen der Abgrenzung und Sicherheit des Grundstücks. Absturzsicherungen sind an Böschungen, Terrassen oder Treppen erforderlich. Die Auswahl der Materialien und Bauweise richtet sich nach Funktion, Gestaltung und gesetzlichen Vorgaben. Sichtschutz und Einbruchhemmung können zusätzliche Anforderungen sein. Die fachgerechte Ausführung gewährleistet Langlebigkeit und Schutz. Genehmigungen sind in manchen Fällen einzuholen. Einfriedungen prägen das äußere Erscheinungsbild des Grundstücks.
531 Zäune und Mauern
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, Nachbarrechtsgesetze, kommunale Vorgaben
Regelwerk: DIN 18324 (Zaunbauarbeiten), DIN 1053 (Mauerwerk)
Hilfe: Gestaltungskataloge, Ausführungsdetails
Zäune und Mauern grenzen das Grundstück ab und schützen vor unbefugtem Betreten. Sie können aus Holz, Metall, Kunststoff, Naturstein oder Beton bestehen. Die Höhe und Ausführung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der gewünschten Funktion (z. B. Sichtschutz, Einbruchhemmung). Auch gestalterische Aspekte und die Einbindung in das Gesamtbild des Grundstücks sind zu berücksichtigen. Die fachgerechte Gründung und Montage sichern Standfestigkeit und Langlebigkeit. In manchen Fällen ist eine Abstimmung mit Nachbarn oder Behörden erforderlich. Regelmäßige Wartung erhält die Funktion und das Erscheinungsbild.
532 Hecken und lebende Einfriedungen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: BNatSchG, kommunale Grünflächensatzungen
Regelwerk: DIN 18916 (Vegetationsflächen)
Hilfe: Pflanzlisten, Pflegehinweise
Hecken und lebende Einfriedungen bieten natürlichen Sichtschutz und fördern die Biodiversität. Sie bestehen aus standortgerechten Sträuchern oder Bäumen und benötigen regelmäßige Pflege und Schnitt. Die Auswahl der Pflanzen richtet sich nach Standort, Pflegeaufwand und gestalterischen Vorgaben. Hecken bieten Lebensraum für Vögel und Insekten und verbessern das Mikroklima. Bei der Pflanzung sind Grenzabstände und Wuchshöhen nach den gesetzlichen Vorgaben zu beachten. In manchen Kommunen gelten besondere Regelungen für den Schutz und die Pflege von Hecken. Eine sorgfältige Planung und Pflege sichern den langfristigen Erfolg.
533 Geländer und Absturzsicherungen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, DIN 18065, ArbSchG
Regelwerk: DIN 18065 (Treppen und Geländer), DIN EN 1176 (Absturzsicherungen bei Spielplätzen)
Hilfe: Sicherheitsrichtlinien, Ausführungsdetails
Geländer und Absturzsicherungen sind an Treppen, Terrassen, Balkonen, Böschungen oder Spielbereichen erforderlich, um Unfälle zu verhindern. Sie müssen stabil, standsicher und ausreichend hoch ausgeführt sein. Die Auswahl der Materialien richtet sich nach Nutzung, Beanspruchung und gestalterischen Vorgaben. Auch Anforderungen an Barrierefreiheit und Kindersicherheit sind zu berücksichtigen. Die Planung und Ausführung erfolgen nach den geltenden Normen und Sicherheitsvorschriften. Regelmäßige Kontrollen und Wartung sind wichtig, um die Schutzfunktion zu erhalten. Absturzsicherungen tragen wesentlich zur Sicherheit der Nutzer bei.
534 Sicht- und Lärmschutzwände
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, kommunale Vorgaben
Regelwerk: DIN 4109 (Schallschutz), DIN 18324 (Zaunbauarbeiten)
Hilfe: Herstellerangaben, Gestaltungskataloge
Sicht- und Lärmschutzwände bieten Schutz vor unerwünschten Einblicken und reduzieren die Lärmbelastung auf dem Grundstück. Sie bestehen aus Holz, Metall, Beton, Glas oder speziellen Schallschutzmaterialien. Die Höhe und Ausführung richten sich nach den örtlichen Vorgaben und dem gewünschten Schutzziel. Die Integration von Begrünung kann die Wirkung und das Erscheinungsbild verbessern. Auch die Kombination mit anderen Einfriedungen ist möglich. Eine fachgerechte Planung und Ausführung sichern die Funktion und Langlebigkeit. Regelmäßige Wartung erhält die Schutzwirkung.
535 Sonstige Einfriedungen und Absturzsicherungen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Maßnahme, z. B. Denkmalschutzgesetz
Regelwerk: DIN 276, spezifische Fachnormen
Hilfe: Fachgutachten, Gestaltungshilfen
Zu den sonstigen Einfriedungen und Absturzsicherungen zählen beispielsweise temporäre Absperrungen, spezielle Schutzmaßnahmen an Gewässern oder innovative Systeme wie Gabionenwände. Auch künstlerisch gestaltete Einfriedungen oder multifunktionale Elemente können dazugehören. Die Auswahl und Ausführung richten sich nach den individuellen Anforderungen und den örtlichen Gegebenheiten. Oft sind besondere Genehmigungen oder Abstimmungen mit Behörden erforderlich. Die Maßnahmen sollten sorgfältig dokumentiert werden. Innovative Lösungen können zusätzliche Funktionen und gestalterischen Mehrwert bieten.
540 Ausstattung und Möblierung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Kommunale Gestaltungssatzungen
Regelwerk: DIN 33942 (Sitzgelegenheiten), DIN 32975 (Barrierefreie Gestaltung)
Hilfe: Herstellerkataloge, Planungshilfen
Zur Ausstattung der Außenanlagen gehören Bänke, Spielgeräte, Abfallbehälter, Beleuchtung und Fahrradständer. Diese Elemente erhöhen die Nutzungsqualität und fördern die Aufenthaltsdauer. Die Auswahl sollte robust, wartungsarm und vandalismussicher sein. Barrierefreiheit und Ergonomie sind zu berücksichtigen. Die Platzierung erfolgt nach funktionalen und gestalterischen Gesichtspunkten. Auch Kunstobjekte oder Wasserelemente können integriert werden. Die Ausstattung trägt zur Attraktivität und Identität des Ortes bei.
541 Sitzgelegenheiten und Tische
[Bearbeiten]Rechtsnorm: ArbStättV, ggf. kommunale Vorgaben
Regelwerk: DIN 33942 (Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum), DIN 32975 (Barrierefreiheit)
Hilfe: Herstellerkataloge, Gestaltungshilfen
Sitzgelegenheiten und Tische bieten Komfort und fördern die Aufenthaltsqualität im Freien. Sie sind an Wegen, Plätzen, Spielbereichen oder in ruhigen Rückzugsorten platziert. Die Auswahl der Materialien richtet sich nach Beanspruchung, Pflegeaufwand und Gestaltungskonzept. Barrierefreie und ergonomische Ausführungen sind besonders in öffentlichen Anlagen wichtig. Auch Witterungsbeständigkeit und Vandalismusschutz sind zu berücksichtigen. Die Integration von Tischen ermöglicht Picknick- oder Arbeitsbereiche im Freien. Eine gute Anordnung fördert Kommunikation und Erholung.
542 Spielgeräte und Sportanlagen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte), kommunale Vorgaben
Regelwerk: DIN EN 1176/1177 (Sicherheit von Spielgeräten), DIN 18034 (Spielplätze)
Hilfe: Herstellerangaben, Sicherheitsrichtlinien
Spielgeräte und Sportanlagen bieten Bewegungs- und Freizeitmöglichkeiten für verschiedene Altersgruppen. Die Auswahl und Anordnung richten sich nach Nutzergruppen, Platzangebot und Sicherheitsanforderungen. Materialien müssen robust, schadstofffrei und wartungsarm sein. Die Planung berücksichtigt Fallschutz, Abstände und Zugänglichkeit. Regelmäßige Wartung und Kontrolle sind gesetzlich vorgeschrieben, um Unfälle zu vermeiden. Auch inklusive und barrierefreie Angebote gewinnen an Bedeutung. Eine attraktive Gestaltung fördert die Nutzung und das soziale Miteinander.
543 Abfallbehälter und Entsorgungseinrichtungen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Kommunale Satzungen, Abfallgesetze
Regelwerk: DIN 30713 (Abfallbehälter)
Hilfe: Herstellerkataloge, Planungshilfen
Abfallbehälter und Entsorgungseinrichtungen tragen zur Sauberkeit und Ordnung der Außenanlagen bei. Sie müssen gut erreichbar, ausreichend dimensioniert und leicht entleerbar sein. Die Auswahl der Standorte erfolgt nach Nutzerströmen und Aufenthaltsbereichen. Materialien sollten witterungsbeständig, vandalismussicher und pflegeleicht sein. Auch getrennte Sammelsysteme für Wertstoffe oder Hundekotbeutel können integriert werden. Die regelmäßige Leerung und Reinigung ist für die Funktion unerlässlich. Eine ansprechende Gestaltung kann die Akzeptanz erhöhen.
544 Fahrradständer und Abstellanlagen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, kommunale Vorgaben
Regelwerk: DIN 79008 (Fahrradabstellanlagen), DIN 32975 (Barrierefreiheit)
Hilfe: Herstellerkataloge, Planungshilfen
Fahrradständer und Abstellanlagen fördern die umweltfreundliche Mobilität und bieten sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Die Planung berücksichtigt Anzahl, Standort, Zugänglichkeit und Witterungsschutz. Barrierefreie und diebstahlsichere Ausführungen sind besonders wichtig. Auch Lademöglichkeiten für E-Bikes gewinnen an Bedeutung. Die Integration in das Gesamtgestaltungskonzept der Außenanlagen ist zu beachten. Robuste Materialien und eine gute Verankerung sichern die Langlebigkeit. Eine attraktive Gestaltung fördert die Nutzung.
545 Beleuchtung und technische Ausstattung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: ArbStättV, ggf. kommunale Vorgaben
Regelwerk: DIN 13201 (Straßenbeleuchtung), DIN EN 12464-2 (Beleuchtung Außenanlagen)
Hilfe: Herstellerangaben, Planungshilfen
Beleuchtung und technische Ausstattung erhöhen die Sicherheit und Nutzbarkeit der Außenanlagen bei Dunkelheit. Die Auswahl der Leuchten richtet sich nach Energieeffizienz, Wartungsaufwand und gestalterischen Vorgaben. Auch Aspekte wie Lichtverschmutzung und Insektenschutz werden zunehmend beachtet. Technische Ausstattung kann Ladestationen, WLAN, Lautsprecher oder Überwachungssysteme umfassen. Die Platzierung erfolgt nach funktionalen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten. Eine gute Beleuchtung trägt zur Orientierung und zum Wohlbefinden bei. Regelmäßige Wartung sichert die Funktionstüchtigkeit.
546 Sonstige Ausstattung und Möblierung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Maßnahme, z. B. Denkmalschutzgesetz
Regelwerk: DIN 276, spezifische Fachnormen
Hilfe: Fachgutachten, Gestaltungshilfen
Zu den sonstigen Ausstattungen zählen beispielsweise Kunstobjekte, Wasserspiele, Grillplätze, Hundestationen oder temporäre Installationen. Sie können das Angebot und die Attraktivität der Außenanlagen erweitern. Die Auswahl und Ausführung richten sich nach den individuellen Anforderungen, Nutzungswünschen und gestalterischen Zielen. Oft sind besondere Genehmigungen oder Abstimmungen mit Behörden erforderlich. Die Maßnahmen sollten sorgfältig dokumentiert werden. Innovative Lösungen können zusätzliche Funktionen und Mehrwert bieten. Eine hochwertige Ausstattung trägt zur Identität und zum Image des Ortes bei.
550 Sonstige Außenanlagen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Nutzung, z. B. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), kommunale Satzungen
Regelwerk: DIN 276, spezifische Fachnormen, FLL-Richtlinien
Hilfe: Fachgutachten, Nutzungskonzepte, Förderprogramme
Zu den sonstigen Außenanlagen zählen alle Flächen und Anlagen, die nicht den klassischen Kategorien der Außenanlagen zugeordnet werden können. Dazu gehören Teiche, Brunnen, Wasserläufe, Sport- und Spielflächen, technische Anlagen wie Trafostationen oder Müllsammelplätze, aber auch Kunstobjekte und temporäre Installationen. Sie erfüllen spezielle Funktionen und können das Angebot und die Attraktivität des Grundstücks deutlich erweitern. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit den Nutzern und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Sicherheitsaspekte, Wartungsanforderungen und ökologische Gesichtspunkte sind zu beachten. Oft sind besondere Genehmigungen oder Abstimmungen mit Behörden erforderlich. Eine sorgfältige Dokumentation und Pflege sichern den langfristigen Nutzen und Werterhalt dieser Anlagen.
551 Wasseranlagen (Teiche, Brunnen, Wasserläufe)
[Bearbeiten]Rechtsnorm: WHG, kommunale Satzungen
Regelwerk: DIN 19661 (Bewässerungsanlagen), FLL-Richtlinien (Wasser im Garten)
Hilfe: Planungshilfen, Pflegehinweise
Wasseranlagen wie Teiche, Brunnen oder künstliche Wasserläufe bereichern die Außenanlagen gestalterisch und ökologisch. Sie fördern das Mikroklima, bieten Lebensraum für Pflanzen und Tiere und steigern die Aufenthaltsqualität. Die Planung berücksichtigt Dichtigkeit, Wasseraufbereitung, Sicherheit und Wartung. Auch die Integration von Beleuchtung oder Wasserspielen ist möglich. Für größere Anlagen sind oft Genehmigungen und spezielle Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Die Auswahl der Materialien und Technik richtet sich nach Nutzung und Pflegeaufwand. Regelmäßige Kontrolle und Reinigung sichern die Funktion und Wasserqualität.
552 Sport- und Spielflächen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte), kommunale Vorgaben
Regelwerk: DIN 18035 (Sportplätze), DIN EN 1176/1177 (Sicherheit von Spielgeräten)
Hilfe: Herstellerangaben, Sicherheitsrichtlinien
Sport- und Spielflächen bieten Bewegungs- und Freizeitmöglichkeiten für verschiedene Nutzergruppen. Die Auswahl und Gestaltung richten sich nach Altersgruppen, Platzangebot und Sicherheitsanforderungen. Materialien und Beläge müssen robust, rutschfest und pflegeleicht sein. Die Planung berücksichtigt Fallschutz, Markierungen und Zugänglichkeit. Auch inklusive und barrierefreie Angebote gewinnen an Bedeutung. Regelmäßige Wartung und Kontrolle sind gesetzlich vorgeschrieben, um Unfälle zu vermeiden. Eine attraktive Gestaltung fördert die Nutzung und das soziale Miteinander.
553 Technische Anlagen (z. B. Trafostationen, Müllplätze)
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, kommunale Vorgaben
Regelwerk: DIN 30713 (Abfallbehälter), DIN 14092 (Feuerwehrzufahrten)
Hilfe: Nutzungskonzepte, Planungshilfen
Technische Anlagen wie Trafostationen, Müllplätze oder Fahrradboxen sind notwendige Bestandteile moderner Außenanlagen. Sie müssen funktional, sicher und gut zugänglich sein. Die Planung berücksichtigt Standort, Einzäunung, Witterungsschutz und gestalterische Integration. Auch Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz und Barrierefreiheit sind zu beachten. Eine ansprechende Gestaltung kann die Akzeptanz erhöhen und das Gesamtbild verbessern. Regelmäßige Wartung und Kontrolle sichern die Funktion und Sicherheit der Anlagen.
554 Kunstobjekte und temporäre Installationen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Urheberrecht, ggf. kommunale Satzungen
Regelwerk: DIN 276, FLL-Richtlinien
Hilfe: Leitfäden zur Kunst im öffentlichen Raum, Künstlerdatenbanken
Kunstobjekte und temporäre Installationen setzen gestalterische Akzente und fördern die Identifikation mit dem Ort. Sie können als Skulpturen, Installationen, Wandbilder oder interaktive Elemente ausgeführt werden. Die Auswahl erfolgt in Abstimmung mit Bauherrn, Nutzern und ggf. Künstlergremien. Kunstwerke müssen in das gestalterische und funktionale Gesamtkonzept integriert werden. Aspekte wie Witterungsbeständigkeit, Sicherheit und Pflege sind zu berücksichtigen. Die Finanzierung kann über feste Budgets oder Förderprogramme erfolgen. Temporäre Installationen bieten Flexibilität und können das Angebot der Außenanlagen regelmäßig erneuern.
555 Sonstige besondere Außenanlagen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Nutzung, z. B. Naturschutzrecht
Regelwerk: DIN 276, spezifische Fachnormen
Hilfe: Fachgutachten, Nutzungskonzepte
Zu den sonstigen besonderen Außenanlagen zählen z. B. Wildblumenwiesen, Feuchtbiotope, Kräutergärten, Hundewiesen oder spezielle Schutzpflanzungen. Sie erfüllen besondere ökologische, gestalterische oder funktionale Aufgaben. Die Auswahl und Pflege richten sich nach den jeweiligen Anforderungen und Standortbedingungen. Oft sind spezielle Pflegekonzepte oder Abstimmungen mit Behörden erforderlich. Solche Flächen können das Angebot und die Vielfalt der Außenanlagen deutlich erweitern. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation sind auch hier wichtig.
600 Ausstattung und Kunstwerke
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), einschlägige Unfallverhütungsvorschriften
Regelwerk: DIN 276, DIN 18032 (Sporthallen), DIN 32975 (Barrierefreie Gestaltung)
Hilfe: Herstellerkataloge, Planungshilfen, Gestaltungshandbücher
Die Ausstattung umfasst alle beweglichen und fest eingebauten Elemente, die nicht Teil der Baukonstruktion oder technischen Anlagen sind. Sie trägt maßgeblich zur Funktionalität, Sicherheit und Gestaltung von Gebäuden und Außenanlagen bei. Kunstwerke setzen gestalterische Akzente und fördern die Identifikation mit dem Bauwerk.
610 Ausstattung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Unfallverhütungsvorschriften, ggf. Landesbauordnungen
Regelwerk: DIN 276, DIN 18032 (Sporthallen), DIN 32975 (Barrierefreiheit)
Hilfe: Ausstattungskataloge, Planungshilfen, Musterausschreibungen
Die Ausstattung umfasst alle beweglichen und fest eingebauten Elemente, die nicht Teil der Baukonstruktion oder technischen Anlagen sind. Sie trägt maßgeblich zur Funktionalität, Sicherheit und Gestaltung von Gebäuden und Außenanlagen bei. Die Auswahl erfolgt nach Nutzung, Beanspruchung, gestalterischen Vorgaben und gesetzlichen Anforderungen. Barrierefreiheit, Ergonomie und Sicherheit stehen im Vordergrund. Auch Aspekte wie Brandschutz, Hygiene und Nachhaltigkeit sind zu berücksichtigen. Die Integration in das Gesamtkonzept des Gebäudes ist wichtig. Ausstattung kann fest eingebaut oder beweglich sein und sollte regelmäßig gewartet werden.
611 Feste Einbauten
[Bearbeiten]Rechtsnorm: ArbStättV, ggf. Landesbauordnungen
Regelwerk: DIN 18040 (Barrierefreiheit), DIN 68800 (Holzschutz)
Hilfe: Herstellerkataloge, Planungshilfen
Feste Einbauten wie Einbauschränke, Regalsysteme, Garderoben oder Küchen sind integraler Bestandteil der Ausstattung. Sie werden nach Maß gefertigt und auf die Nutzung abgestimmt. Die Auswahl der Materialien beeinflusst Funktion, Pflegeaufwand und Gestaltung. Ergonomie, Barrierefreiheit und Sicherheit sind wichtige Planungskriterien. Feste Einbauten erhöhen die Nutzungsqualität und schaffen Ordnung. Die Integration von Technik, Beleuchtung oder Lüftung ist möglich. Eine hochwertige Ausführung trägt zur Wertigkeit des Gebäudes bei.
612 Bewegliche Ausstattung und Möbel
[Bearbeiten]Rechtsnorm: ArbStättV, ggf. Unfallverhütungsvorschriften
Regelwerk: DIN 68861 (Möbeloberflächen), DIN 32975 (Barrierefreiheit)
Hilfe: Herstellerkataloge, Musterausschreibungen
Bewegliche Ausstattung umfasst Möbel wie Tische, Stühle, Rollcontainer, mobile Trennwände oder Präsentationstechnik. Die Auswahl richtet sich nach Nutzung, Flexibilität und gestalterischen Vorgaben. Ergonomische und barrierefreie Ausführungen sind besonders wichtig. Die Materialien sollten robust, pflegeleicht und langlebig sein. Auch Aspekte wie Brandschutz und Hygiene sind zu beachten. Bewegliche Ausstattung ermöglicht flexible Raumnutzung und Anpassung an wechselnde Anforderungen. Eine regelmäßige Wartung und Prüfung der Möbel erhöht die Sicherheit.
613 Spezialausstattung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Nutzung, z. B. ArbStättV, Schulbaurichtlinien
Regelwerk: DIN 276, spezifische Fachnormen
Hilfe: Herstellerangaben, Planungshilfen
Spezialausstattung umfasst alle Einbauten und Geräte, die für besondere Nutzungen erforderlich sind, z. B. Bühnen- und Medientechnik, Laboreinrichtungen, Sportgeräte oder Werkstatteinrichtungen. Die Auswahl erfolgt nach den Anforderungen der jeweiligen Nutzung und unter Beachtung der geltenden Normen. Auch Aspekte wie Sicherheit, Wartungsfreundlichkeit und Integration in das Gesamtkonzept sind zu berücksichtigen. Spezialausstattung kann fest eingebaut oder mobil sein. Eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit den Nutzern ist wichtig. Die regelmäßige Wartung sichert die Funktion und Sicherheit der Ausstattung.
614 Barrierefreie Ausstattung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: DIN 18040 (Barrierefreiheit), Behindertengleichstellungsgesetz
Regelwerk: DIN 32975 (Barrierefreie Gestaltung), DIN 18040
Hilfe: Planungshilfen, Herstellerkataloge
Barrierefreie Ausstattung ermöglicht die uneingeschränkte Nutzung von Gebäuden und Anlagen für alle Menschen, unabhängig von Alter oder Behinderung. Dazu gehören z. B. höhenverstellbare Möbel, taktile Leitsysteme, kontrastreiche Gestaltung oder akustische Signale. Die Auswahl und Platzierung erfolgt nach den Vorgaben der DIN 18040 und den Bedürfnissen der Nutzer. Barrierefreiheit erhöht Komfort und Sicherheit für alle. Die Integration barrierefreier Elemente sollte bereits in der frühen Planungsphase erfolgen. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung sichern die Nutzbarkeit.
615 Sonstige Ausstattung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Maßnahme, z. B. Brandschutzverordnung
Regelwerk: DIN 276, spezifische Fachnormen
Hilfe: Fachgutachten, Nutzungskonzepte
Zu den sonstigen Ausstattungen zählen beispielsweise Kunstobjekte, Pflanzen, Informationssysteme oder temporäre Installationen. Sie können das Angebot und die Atmosphäre der Räume erweitern. Die Auswahl und Ausführung richten sich nach den individuellen Anforderungen und gestalterischen Zielen. Oft sind besondere Genehmigungen oder Abstimmungen mit Behörden erforderlich. Die Maßnahmen sollten sorgfältig dokumentiert werden. Innovative Lösungen können zusätzliche Funktionen und Mehrwert bieten. Eine hochwertige Ausstattung trägt zur Identität und zum Image des Gebäudes bei.
620 Kunstwerke
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Urheberrecht, ggf. kommunale Satzungen zur Kunst am Bau
Regelwerk: DIN 276, FLL-Richtlinien, Empfehlungen zur Kunst am Bau
Hilfe: Leitfäden zur Kunst am Bau, Künstlerdatenbanken, Förderprogramme
Kunstwerke im Bauwesen umfassen alle künstlerischen Elemente, die dauerhaft oder temporär in Gebäude oder Außenanlagen integriert werden. Sie dienen der ästhetischen Aufwertung, Identitätsstiftung und kulturellen Bedeutung eines Ortes. Kunst am Bau wird häufig im Rahmen öffentlicher Bauvorhaben umgesetzt und kann Teil der Baukosten sein. Die Auswahl erfolgt in Abstimmung mit Bauherrn, Nutzern und ggf. Künstlergremien. Kunstwerke müssen in das architektonische und funktionale Gesamtkonzept integriert werden. Aspekte wie Witterungsbeständigkeit, Sicherheit und Pflege sind zu berücksichtigen. Die Finanzierung kann über feste Budgets oder Förderprogramme erfolgen. Kunst im öffentlichen Raum unterliegt besonderen rechtlichen und gestalterischen Anforderungen.
621 Skulpturen und Plastiken
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Urheberrecht, ggf. kommunale Vorgaben
Regelwerk: DIN 276, FLL-Richtlinien
Hilfe: Künstlerdatenbanken, Planungshilfen
Skulpturen und Plastiken sind dreidimensionale Kunstwerke, die im Innen- oder Außenraum aufgestellt werden. Sie können aus Stein, Metall, Holz, Glas oder modernen Werkstoffen bestehen. Die Auswahl des Standorts ist entscheidend für die Wirkung und die Integration in das Umfeld. Auch Aspekte wie Fundamentierung, Diebstahlschutz und Witterungsbeständigkeit sind zu beachten. Skulpturen können als Landmarken dienen und die Identität eines Ortes prägen. Die Abstimmung mit Künstlern und Nutzern ist Teil des Planungsprozesses. Wartung und Pflege sichern den dauerhaften Erhalt.
622 Wandbilder und Fassadenkunst
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Urheberrecht, ggf. kommunale Satzungen
Regelwerk: DIN 276, Empfehlungen zur Kunst am Bau
Hilfe: Künstlerverzeichnisse, Planungshilfen
Wandbilder und Fassadenkunst verschönern Innen- und Außenwände und schaffen einzigartige Akzente. Sie können als Malerei, Mosaik, Relief oder Graffiti ausgeführt werden. Die Auswahl der Technik richtet sich nach Untergrund, Witterungseinflüssen und gewünschter Wirkung. Auch Themen, Farben und Integration in das architektonische Konzept sind zu beachten. Wandkunst kann zur Orientierung, Identifikation oder als Kommunikationsmittel dienen. Die Abstimmung mit Künstlern, Nutzern und Behörden ist wichtig. Regelmäßige Pflege und ggf. Restaurierung erhalten die Qualität.
623 Installationen und Lichtkunst
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Urheberrecht, ggf. Sicherheitsvorschriften
Regelwerk: DIN 276, technische Normen für Elektroinstallationen
Hilfe: Künstlerdatenbanken, Planungshilfen
Installationen und Lichtkunst sind oft temporäre oder interaktive Kunstwerke, die Räume auf besondere Weise inszenieren. Sie nutzen Materialien, Licht, Ton oder digitale Medien, um neue Raumerlebnisse zu schaffen. Die Planung berücksichtigt Energieversorgung, Sicherheit und Wartungsfreundlichkeit. Lichtkunst kann gezielt Akzente setzen, Orientierung bieten oder Stimmungen erzeugen. Interaktive Installationen fördern die Beteiligung der Nutzer. Die Integration in das Gesamtkonzept und die Abstimmung mit Technik und Architektur sind wichtig. Wartung und Pflege sichern die Funktion und Wirkung.
624 Kunst im öffentlichen Raum
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Urheberrecht, kommunale Satzungen
Regelwerk: DIN 276, Empfehlungen zur Kunst am Bau
Hilfe: Leitfäden, Förderprogramme
Kunst im öffentlichen Raum umfasst alle künstlerischen Werke, die frei zugänglich auf Plätzen, in Parks oder an Gebäuden installiert werden. Sie trägt zur kulturellen Vielfalt und Attraktivität eines Ortes bei. Die Auswahl und Platzierung erfolgen oft in Wettbewerbsverfahren und unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Aspekte wie Sicherheit, Zugänglichkeit und Pflege sind besonders zu beachten. Kunst im öffentlichen Raum kann temporär oder dauerhaft sein. Fördermöglichkeiten und Kooperationen mit Künstlern und Institutionen bieten zusätzliche Potenziale. Die Dokumentation und Vermittlung der Kunstwerke ist Teil des Gesamtkonzepts.
625 Sonstige Kunstwerke
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Werk, z. B. Urheberrecht
Regelwerk: DIN 276, spezifische Fachnormen
Hilfe: Künstlerdatenbanken, Nutzungskonzepte
Zu den sonstigen Kunstwerken zählen z. B. Klanginstallationen, digitale Medienkunst, temporäre Performances oder partizipative Kunstprojekte. Sie erweitern das Spektrum der Kunst am Bau und bieten vielfältige Möglichkeiten der Gestaltung und Beteiligung. Die Auswahl und Integration richten sich nach den individuellen Anforderungen und Zielen des Bauvorhabens. Innovative Kunstformen können neue Impulse für die Nutzung und Wahrnehmung von Räumen geben. Die Maßnahmen sollten sorgfältig dokumentiert und kommuniziert werden. Kooperationen mit Künstlern und Nutzern fördern die Akzeptanz und Nachhaltigkeit der Projekte.
700 Baunebenkosten
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Vergabeverordnung (VgV), Baugesetzbuch (BauGB)
Regelwerk: DIN 276, DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauleistungen)
Hilfe: Honorartabellen, Kostenrechner, Leitfäden zur Kostenplanung
Baunebenkosten umfassen alle Kosten, die zusätzlich zu den eigentlichen Bauleistungen entstehen. Sie sind für die Planung, Durchführung und Abwicklung eines Bauvorhabens unerlässlich. Eine realistische Kalkulation der Baunebenkosten ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit und den Projekterfolg.
710 Vorbereitung, Planung, Beratung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Vergabeverordnung (VgV), Baugesetzbuch (BauGB)
Regelwerk: DIN 276, DIN 18205 (Bedarfsplanung im Bauwesen)
Hilfe: Honorartabellen, Checklisten für Planungsleistungen, Leitfäden zur Kostenplanung
Zu den Kosten für Vorbereitung, Planung und Beratung zählen alle Leistungen, die im Vorfeld und während der Planung eines Bauvorhabens erbracht werden. Dazu gehören Honorare für Architekten, Ingenieure, Fachplaner und Berater. Auch Gutachten, Vermessungen, Machbarkeitsstudien und Wettbewerbe fallen darunter. Die Leistungen werden nach HOAI oder individuellen Verträgen abgerechnet. Eine sorgfältige Planung sichert die Qualität und Wirtschaftlichkeit des Projekts. Beratungsleistungen zu Energieeffizienz, Nachhaltigkeit oder Fördermöglichkeiten können zusätzliche Kosten verursachen. Die Auswahl qualifizierter Planer ist für den Projekterfolg entscheidend. Dokumentation und Kommunikation sind wichtige Bestandteile der Planungsphase.
711 Grundlagenermittlung und Bedarfsplanung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: HOAI, DIN 18205
Regelwerk: DIN 18205 (Bedarfsplanung), DIN 277 (Flächen und Rauminhalte)
Hilfe: Nutzerbefragungen, Checklisten
Die Grundlagenermittlung bildet die Basis für jedes Bauvorhaben. Sie umfasst die Klärung der Aufgabenstellung, die Analyse der Rahmenbedingungen und die Abstimmung mit dem Bauherrn. In der Bedarfsplanung werden die Anforderungen der Nutzer erfasst und in ein Raum- und Funktionsprogramm überführt. Ziel ist es, die Grundlagen für eine zielgerichtete und wirtschaftliche Planung zu schaffen. Die Ergebnisse werden dokumentiert und dienen als Leitfaden für alle weiteren Planungsphasen. Eine sorgfältige Bedarfsplanung verhindert spätere Nachträge und Missverständnisse.
712 Vorplanung und Machbarkeitsstudien
[Bearbeiten]Rechtsnorm: HOAI, VgV
Regelwerk: DIN 276, DIN 18205
Hilfe: Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsanalysen
In der Vorplanung werden verschiedene Lösungsansätze entwickelt und bewertet. Machbarkeitsstudien prüfen, ob das Projekt unter den gegebenen Bedingungen realisierbar ist. Dabei werden technische, rechtliche, wirtschaftliche und ökologische Aspekte betrachtet. Die Ergebnisse dienen als Entscheidungsgrundlage für den weiteren Projektverlauf. Auch Variantenuntersuchungen und Wirtschaftlichkeitsanalysen gehören dazu. Die Vorplanung endet mit einer Empfehlung für die weitere Planung und einer ersten Kostenschätzung.
713 Entwurfs- und Genehmigungsplanung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: HOAI, Landesbauordnungen
Regelwerk: DIN 276, DIN 277
Hilfe: Planungsleitfäden, Genehmigungschecklisten
Die Entwurfsplanung konkretisiert das Projekt in Grundrissen, Schnitten und Ansichten. Die Genehmigungsplanung bereitet alle Unterlagen für die erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor. Dazu gehören Bauanträge, Nachweise zu Brandschutz, Schallschutz und Energieeffizienz sowie Abstimmungen mit Behörden. Die Planung muss alle gesetzlichen Vorgaben und Normen erfüllen. Eine enge Abstimmung mit dem Bauherrn und den Fachplanern ist wichtig. Die Genehmigungsplanung ist Voraussetzung für den Baubeginn.
714 Ausführungsplanung und Detailplanung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: HOAI
Regelwerk: DIN 276, DIN 1356 (Bauzeichnungen)
Hilfe: Ausführungspläne, Detailzeichnungen
Die Ausführungsplanung übersetzt das genehmigte Konzept in detaillierte Pläne für die Bauausführung. Dazu gehören Konstruktionsdetails, Materialfestlegungen und Schnittstellen zu anderen Gewerken. Die Planung muss alle technischen, gestalterischen und wirtschaftlichen Anforderungen berücksichtigen. Auch die Koordination mit Fachplanern und ausführenden Firmen ist Teil der Aufgabe. Eine präzise Ausführungsplanung ist Grundlage für eine reibungslose Bauausführung und verhindert Fehler und Nachträge.
715 Beratung zu Nachhaltigkeit und Fördermitteln
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Förderprogramm, z. B. KfW
Regelwerk: DIN 276, spezifische Förderrichtlinien
Hilfe: Fördermittelberater, Nachhaltigkeitszertifikate
Beratungsleistungen zu Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Fördermöglichkeiten gewinnen an Bedeutung. Sie umfassen die Analyse von Förderprogrammen, die Beantragung von Zuschüssen und die Beratung zu nachhaltigen Baustandards. Auch Zertifizierungen wie DGNB oder BNB können Teil der Beratungsleistungen sein. Die Integration nachhaltiger Konzepte erhöht die Zukunftsfähigkeit und den Wert des Bauwerks. Eine frühzeitige Beratung sichert den Zugang zu Fördermitteln und erleichtert die Umsetzung nachhaltiger Lösungen.
716 Sonstige Planungs- und Beratungsleistungen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Leistung, z. B. HOAI
Regelwerk: DIN 276, spezifische Fachnormen
Hilfe: Fachgutachten, Nutzungskonzepte
Zu den sonstigen Planungs- und Beratungsleistungen zählen beispielsweise Gutachten zu Altlasten, Schallschutz, Denkmalschutz, Verkehrsanbindung oder spezielle Fachplanungen für besondere Nutzungen. Auch Moderation, Mediation oder Nutzerbeteiligung können dazugehören. Die Auswahl und Beauftragung erfolgt nach den individuellen Anforderungen des Projekts. Die Leistungen sollten sorgfältig dokumentiert und in die Gesamtplanung integriert werden. Innovative Beratungsleistungen können zur Qualität und Akzeptanz des Projekts beitragen.
720 Bauüberwachung und Dokumentation
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Landesbauordnungen, Bauüberwachungsverordnung
Regelwerk: DIN 276, DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauleistungen), VOB/B
Hilfe: Bauüberwachungsprotokolle, Vorlagen für Bautagebücher, Checklisten
Die Bauüberwachung stellt sicher, dass das Bauvorhaben fachgerecht und gemäß den Vorgaben ausgeführt wird. Dazu gehören die Kontrolle der Bauleistungen, Terminüberwachung, Kostenkontrolle und Qualitätsmanagement. Die Dokumentation umfasst Bautagebücher, Abnahmeprotokolle, Mängelberichte und Nachtragsmanagement. Auch Nachträge und Änderungen werden erfasst und bewertet. Die Bauüberwachung kann durch externe Sachverständige ergänzt werden. Eine lückenlose Dokumentation ist für die spätere Nutzung, Gewährleistung und Abrechnung unerlässlich. Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität des Projekts.
721 Bauleitung und Bauüberwachung
[Bearbeiten]Rechtsnorm: HOAI, Landesbauordnungen
Regelwerk: DIN 18299, VOB/B
Hilfe: Bauleiterhandbücher, Checklisten
Die Bauleitung ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich. Sie koordiniert die verschiedenen Gewerke, überwacht die Einhaltung von Terminen, Kosten und Qualität. Die Bauleitung prüft Rechnungen, erstellt Bautagebücher und dokumentiert den Baufortschritt. Sie ist Ansprechpartner für Bauherrn, Behörden und ausführende Firmen. Auch die Einhaltung von Arbeitsschutz und Sicherheitsvorschriften wird kontrolliert. Eine enge Abstimmung mit allen Beteiligten ist unerlässlich. Die Bauleitung trägt wesentlich zum Projekterfolg bei.
722 Qualitätskontrolle und Mängelmanagement
[Bearbeiten]Rechtsnorm: HOAI, VOB/B
Regelwerk: DIN 18299, DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement)
Hilfe: Mängelprotokolle, Prüfpläne
Die Qualitätskontrolle umfasst die regelmäßige Überprüfung der ausgeführten Arbeiten auf Übereinstimmung mit den Planungsunterlagen und den geltenden Normen. Mängel werden dokumentiert, bewertet und deren Beseitigung überwacht. Ein strukturiertes Mängelmanagement sorgt für Transparenz und Nachverfolgbarkeit. Auch die Abnahme von Teilleistungen und die Endabnahme gehören dazu. Die Qualitätskontrolle ist Grundlage für die Gewährleistung und spätere Nutzung des Gebäudes. Prüfpläne und Checklisten erleichtern die systematische Kontrolle.
723 Termin- und Kostenkontrolle
[Bearbeiten]Rechtsnorm: HOAI, VOB/B
Regelwerk: DIN 276, DIN 18299
Hilfe: Bauzeitenpläne, Kostencontrolling-Tools
Die Termin- und Kostenkontrolle ist ein zentrales Element der Bauüberwachung. Sie umfasst die Erstellung und Überwachung von Bauzeitenplänen, die Kontrolle von Rechnungen und Nachträgen sowie das laufende Kostencontrolling. Abweichungen werden frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet. Eine transparente Kosten- und Terminüberwachung sichert die Einhaltung der Projektziele. Regelmäßige Berichte informieren Bauherrn und Projektbeteiligte über den aktuellen Stand. Die Dokumentation ist Grundlage für die Abrechnung und Nachkalkulation.
724 Dokumentation und Berichtswesen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: HOAI, VOB/B
Regelwerk: DIN 276, DIN 18299
Hilfe: Bautagebücher, Abnahmeprotokolle, Fotodokumentation
Die Dokumentation umfasst alle Unterlagen, die den Bauablauf, die Ausführung und die Abnahmen belegen. Dazu gehören Bautagebücher, Protokolle, Fotos, Pläne, Prüfberichte und Abnahmeunterlagen. Ein vollständiges Berichtswesen ist Voraussetzung für die spätere Nutzung, Gewährleistung und Abrechnung. Die Dokumentation dient auch als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen. Sie sollte systematisch und nachvollziehbar geführt werden. Elektronische Dokumentationssysteme erleichtern die Verwaltung und Archivierung.
725 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Baustellenverordnung, Arbeitsschutzgesetz
Regelwerk: DIN 276, spezifische Sicherheitsnormen
Hilfe: SiGe-Plan, Sicherheitsprotokolle
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) ist bei größeren Bauvorhaben gesetzlich vorgeschrieben. Sie umfasst die Erstellung und Überwachung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans, die Koordination der beteiligten Firmen und die Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften. Regelmäßige Begehungen und Unterweisungen sind Teil der Aufgabe. Die SiGeKo trägt dazu bei, Unfälle und Gesundheitsgefahren auf der Baustelle zu vermeiden. Die Maßnahmen müssen dokumentiert und nachgewiesen werden. Eine enge Zusammenarbeit mit Bauleitung und Behörden ist erforderlich.
726 Sonstige Überwachungs- und Dokumentationsleistungen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Leistung, z. B. HOAI
Regelwerk: DIN 276, spezifische Fachnormen
Hilfe: Fachgutachten, Prüfberichte
Zu den sonstigen Überwachungs- und Dokumentationsleistungen zählen beispielsweise spezielle Prüfungen durch Sachverständige, Monitoring von Umwelteinflüssen, Bauwerksprüfungen oder die Begleitung von Zertifizierungen. Auch die Überwachung von Nachbesserungsarbeiten oder die Dokumentation von Bestandsveränderungen können dazugehören. Die Auswahl und Beauftragung erfolgt nach den individuellen Anforderungen des Projekts. Die Leistungen sollten sorgfältig dokumentiert und in die Gesamtplanung integriert werden. Innovative Überwachungsleistungen können zur Qualität und Sicherheit des Projekts beitragen.
730 Gutachten, Prüfungen, Genehmigungen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Baugesetzbuch (BauGB), Landesbauordnungen, Fachgesetze (z. B. BImSchG, WHG), Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
Regelwerk: DIN 276, VDI-Richtlinien, spezielle Fachnormen
Hilfe: Checklisten für Genehmigungen, Leitfäden für Gutachten, Behördenportale
Zu den Kosten für Gutachten, Prüfungen und Genehmigungen zählen alle Leistungen, die zur Erlangung der behördlichen Freigaben und zur Sicherstellung der Bauqualität erforderlich sind. Dazu gehören Umweltgutachten, Schallschutz- und Brandschutzprüfungen, statische Berechnungen, Prüfungen durch Sachverständige sowie sämtliche Genehmigungsgebühren. Die Anforderungen richten sich nach Art, Lage und Umfang des Bauvorhabens. Die frühzeitige Einbindung von Fachgutachtern und Behörden beschleunigt das Verfahren. Eine sorgfältige Dokumentation und Kommunikation ist für einen reibungslosen Ablauf unerlässlich. Die Kosten variieren je nach Komplexität und Anzahl der erforderlichen Nachweise.
731 Umwelt- und Naturschutzgutachten
[Bearbeiten]Rechtsnorm: UVPG, BNatSchG, WHG
Regelwerk: DIN 276, VDI 7000 (Umweltverträglichkeitsprüfung)
Hilfe: Leitfäden für Umweltgutachten, Behördenvorgaben
Umwelt- und Naturschutzgutachten bewerten die Auswirkungen eines Bauvorhabens auf Natur, Landschaft und Wasserhaushalt. Sie sind oft Voraussetzung für die Erteilung von Baugenehmigungen, insbesondere bei größeren oder sensiblen Projekten. Die Gutachten umfassen z. B. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzen, Artenschutzprüfungen oder Bodengutachten. Die Erstellung erfolgt durch qualifizierte Fachgutachter und nach den Vorgaben der zuständigen Behörden. Die Ergebnisse können zu Auflagen oder Anpassungen des Projekts führen. Eine frühzeitige Abstimmung mit den Behörden ist ratsam. Die Gutachten sind wichtige Bestandteile der Antragsunterlagen.
732 Prüfungen durch Sachverständige
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, Fachgesetze
Regelwerk: DIN 276, VDI-Richtlinien, spezifische Fachnormen
Hilfe: Sachverständigenverzeichnisse, Prüfprotokolle
Sachverständigenprüfungen sind für viele Bauvorhaben gesetzlich vorgeschrieben. Sie betreffen z. B. Statik, Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz oder technische Anlagen. Die Prüfungen erfolgen durch öffentlich bestellte oder anerkannte Sachverständige. Die Ergebnisse werden in Prüfprotokollen dokumentiert und dienen als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen. Festgestellte Mängel müssen vor der Abnahme beseitigt werden. Die Prüfungen erhöhen die Sicherheit und Qualität des Bauwerks. Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität der Prüfungen.
733 Genehmigungen und behördliche Verfahren
[Bearbeiten]Rechtsnorm: BauGB, Landesbauordnungen, Fachgesetze
Regelwerk: DIN 276, Verwaltungsvorschriften
Hilfe: Behördenportale, Checklisten
Für nahezu jedes Bauvorhaben sind verschiedene Genehmigungen und behördliche Verfahren erforderlich. Dazu zählen Baugenehmigungen, wasserrechtliche Erlaubnisse, Immissionsschutzgenehmigungen oder Denkmalschutzauflagen. Die Anforderungen und Abläufe unterscheiden sich je nach Bundesland und Art des Projekts. Die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und die Kommunikation mit den Behörden sind zeitaufwändig und erfordern Erfahrung. Eine gute Vorbereitung und strukturierte Antragstellung beschleunigen das Verfahren. Die Gebühren und Kosten sind Teil der Baunebenkosten.
734 Abnahmen und Schlussprüfungen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Landesbauordnungen, VOB/B
Regelwerk: DIN 276, VOB/B
Hilfe: Abnahmeprotokolle, Checklisten
Abnahmen und Schlussprüfungen sind die formalen Schritte zur Fertigstellung eines Bauvorhabens. Sie umfassen die technische, funktionale und rechtliche Überprüfung der ausgeführten Leistungen. Abnahmen werden durch Bauherren, Behörden oder Sachverständige durchgeführt. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und müssen behoben werden. Erst nach erfolgreicher Abnahme kann das Bauwerk in Betrieb genommen werden. Die Schlussprüfung ist Voraussetzung für die Schlusszahlung und den Beginn der Gewährleistungsfrist. Eine sorgfältige Dokumentation ist unerlässlich.
735 Sonstige Gutachten, Prüfungen und Genehmigungen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Maßnahme, z. B. Fachgesetze
Regelwerk: DIN 276, spezifische Fachnormen
Hilfe: Fachgutachten, Nutzungskonzepte
Zu den sonstigen Gutachten, Prüfungen und Genehmigungen zählen z. B. Verkehrsgutachten, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Energieausweise oder spezielle Zertifizierungen. Sie werden je nach Projektanforderung beauftragt und können für die Planung, Finanzierung oder Nutzung des Bauwerks relevant sein. Die Auswahl der Gutachter und Prüfer erfolgt nach Qualifikation und Erfahrung. Die Ergebnisse fließen in die Gesamtbewertung des Projekts ein. Auch hier sind eine sorgfältige Dokumentation und Kommunikation mit den Beteiligten wichtig. Innovative Nachweise und Zertifikate können den Wert und die Nachhaltigkeit des Bauwerks steigern.
Energieausweise
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (GEG), Energiebedarfsausweis (BBSR für öffentliche Nichtwohngebäude)
Hilfe: Energieausweis (bei dena), Erläuterungen zum GEG (Argebau)
Berechnungsgrundlage: Entweder Gebäudehülle (DIN V 4108-6) mit Anlagentechnik (DIN V 4701-10, DIN V 4701-12) oder Energetische Bewertung (DIN V 18599)
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) stellt Leitfäden zur Verfügung, um die Bewertung von Bedarf und Verbrauch von Gebäuden zu ermöglichen. Dabei gibt es verschiedene Rechenansätze zwischen denen je nach Zweckbestimmung ausgewählt werden kann. Für eine Energieberatung reicht beispielsweise ein vereinfachtes Verfahren aus. Soll stattdessen gleich im Anschluss eine Sanierung erfolgen, kann die vollständige Bewertung als Ausführungsplanung zu Grunde gelegt werden. Für alle Angaben ist der Fachplaner haftbar, also sind selbst jene des Kunden / Auftraggebers zu prüfen, damit dieser keinen Gewinn durch Falschangaben machen kann. Im Zweifelsfall kannst du dich auch haftpflicht versichern. Dabei werden zwei Teile separat betrachtet: die Gebäudehülle und die Anlagentechnik. Negative Einflussfaktoren für die Bewertung der Hülle sind v. a. Undichtigkeiten. Positive Faktoren sind entsprechend alle inneren Wärmegewinne z. B. aus Haushaltsgeräten, aber auch äußere, wie Solarwärme. Pluspunkte bei der Anlagentechnik kann sich der Kunde durch einen Fernwärmeanschluss verdienen. Er wird belohnt, wenn wenig Wasser warm gehalten muss, die Verteilung effizient gelegt und dafür gleichzeitig wenig Strom benötigt wird. Mithilfe von eventuellen Bauplänen und Notizen mit vor-Ort Aufnahmen wird das Gebäude anschließend nach der Deutschen Gebäudetypologie des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) klassifiziert. Daraus leiten sich einige wertvolle Informationen für die Berechnung ab, wenn auch nur pauschaliert. Nach Erstellung des Ausweises erhält dieser nach Registrierung beim DIBt eine Registriernummer.
Beratung - Modernisierungsmpfehlung basierend auf der Energieausweisbewertung
Rechtsnorm: Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (GEG)
Hilfe: Energieberatung (IWU), Energieausweis (bei dena), Erläuterungen zum GEG (Argebau)
Nach dem Gebäudeenergiegesetz gibt es Nachrüstpflichten, die unter normalen Umständen umzusetzen sind, unabhängig davon, ob der restliche Teil des Gebäudes modernisiert wird, oder nicht. Außerdem sind offentsichtliche Mängel zu beseitigen; damit soll eine zielgerichtete Modernisierung verhindert werden, die sich nur auf einen Teilbereich beschränkt, wenn dieser Teilbereich ohnehin angepackt wird. Der dritte Punkt besteht darin, dass zukünftige Wünsche des Eigentümers zu berücksichtigen sind, damit nichts doppelt anfällt. Erst viertens gilt es, den Mindestanforderungen des GEG zu genügen: dazu zählt die Unterschreitung des Maximalbedarfs pro Jahr und der maximale Wärmeverlust. Alternativ reicht es aus, pro Bauteil einen vorgegebenen Wärmedurchgang zu unterschreiten. Das GEG schreibt keine bestimmten Empfehlungen vor, diese sind also zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abzustimmen.
Empfehlungen: Langfristig gesehen ist es besser die Anforderungen zu übertreffen, da Verschärfungen der Richtwerte in nicht allzu ferner Zeit abzusehen sind. Dadurch bewerkstelligte Förderprogramme und die niedrigen Betriebshaltungskosten schonen des Kunden Portmonnaie. Natürlicherweise sollten die wirtschaftlichen Maßnahmen dabei bevorzugt werden. Aus der Zusammenfassung ist ein Sanierungskonzept zu erstellen, das folgende Punkte festhält:
- Senkung des Primärbedarfs durch Dämmung
- Umsetzung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Effizienzsteigerung der bestehenden Technik
740 Sonstige Baunebenkosten
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Baugesetzbuch (BauGB), Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Versicherungsvertragsgesetz
Regelwerk: DIN 276, VOB/B, spezifische Fachnormen
Hilfe: Kostenübersichten, Leitfäden zu Versicherungen, Checklisten
Zu den sonstigen Baunebenkosten zählen alle Aufwendungen, die nicht direkt den Planungs-, Überwachungs- oder Genehmigungsleistungen zugeordnet werden können. Dazu gehören Versicherungen, Finanzierungskosten, Bauherrenleistungen, Kosten für Baustelleneinrichtung, Umzüge, Wertermittlungen oder Rechtsberatung. Diese Kosten sind oft projektabhängig und können erheblich variieren. Eine sorgfältige Erfassung und Kalkulation ist für die Gesamtkostenkontrolle wichtig. Auch Reserven für unvorhergesehene Ausgaben sollten eingeplant werden. Die Dokumentation und Nachverfolgung dieser Kosten ist für die Abrechnung und das Controlling unerlässlich.
741 Versicherungen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Versicherungsvertragsgesetz, BauGB
Regelwerk: DIN 276, VOB/B
Hilfe: Versicherungsvergleiche, Beratung durch Versicherungsmakler
Versicherungen sichern Bauherren und Projektbeteiligte gegen verschiedene Risiken ab. Dazu zählen Bauleistungsversicherung, Haftpflichtversicherung, Feuerrohbauversicherung oder spezielle Policen für Umweltschäden. Die Auswahl der Versicherungen richtet sich nach Art und Umfang des Bauvorhabens. Eine frühzeitige Absicherung ist wichtig, um finanzielle Risiken zu minimieren. Die Kosten für Versicherungen sind Teil der Baunebenkosten und sollten im Budget berücksichtigt werden. Auch die Prüfung von Versicherungsbedingungen und Deckungssummen ist ratsam.
742 Finanzierungskosten
[Bearbeiten]Rechtsnorm: BauGB, Kreditverträge
Regelwerk: DIN 276
Hilfe: Bankangebote, Förderprogramme
Finanzierungskosten entstehen durch die Aufnahme von Krediten, Zwischenfinanzierungen oder die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Sie umfassen Zinsen, Gebühren, Bereitstellungszinsen und sonstige Finanzierungskosten. Die Auswahl der Finanzierungsform beeinflusst die Gesamtkosten des Projekts. Auch die Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken ist zu beachten. Eine frühzeitige Planung und Vergleich verschiedener Angebote sind ratsam. Die Kosten sollten transparent dokumentiert werden.
743 Bauherrenleistungen und Eigenleistungen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: BauGB, ggf. Steuerrecht
Regelwerk: DIN 276
Hilfe: Checklisten, Beratung durch Fachleute
Bauherrenleistungen umfassen alle Aufgaben, die direkt vom Bauherrn oder durch Eigenleistung erbracht werden. Dazu zählen Koordination, Beschaffung von Unterlagen, Eigenleistungen bei Bauarbeiten oder die Organisation von Umzügen. Eigenleistungen können Kosten sparen, erfordern aber Fachkenntnisse und Zeitaufwand. Auch Risiken und Haftungsfragen sind zu beachten. Die erbrachten Leistungen sollten dokumentiert und bewertet werden. Eine realistische Einschätzung der eigenen Ressourcen ist wichtig.
744 Baustelleneinrichtung und Umzüge
[Bearbeiten]Rechtsnorm: BauGB, Arbeitsstättenverordnung
Regelwerk: DIN 276, VOB/B
Hilfe: Umzugsunternehmen, Baustellenlogistik-Checklisten
Kosten für Baustelleneinrichtung und Umzüge entstehen durch die Bereitstellung und den Betrieb von Baustellencontainern, Zufahrten, Lagerflächen oder die Verlagerung von Inventar. Eine effiziente Baustellenlogistik trägt zur reibungslosen Abwicklung des Bauvorhabens bei. Auch Zwischenlagerungen oder temporäre Umzüge während der Bauzeit sind zu berücksichtigen. Die Auswahl geeigneter Dienstleister und eine gute Planung sind entscheidend. Die Kosten sollten transparent kalkuliert werden.
745 Wertermittlungen und Gutachten
[Bearbeiten]Rechtsnorm: BauGB, Immobilienwertermittlungsverordnung
Regelwerk: DIN 276, ImmoWertV
Hilfe: Gutachterverzeichnisse, Bewertungsrichtlinien
Wertermittlungen und Gutachten dienen der Feststellung des Verkehrswerts, der Beleihungsfähigkeit oder der steuerlichen Bewertung von Grundstücken und Gebäuden. Sie werden von öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen erstellt. Die Ergebnisse sind Grundlage für Finanzierungen, Verkäufe oder steuerliche Zwecke. Auch im Rahmen von Streitigkeiten können Gutachten erforderlich sein. Die Auswahl qualifizierter Gutachter ist entscheidend für die Verwertbarkeit der Ergebnisse. Die Kosten sind Teil der Baunebenkosten.
746 Rechtsberatung und sonstige Nebenkosten
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, BauGB
Regelwerk: DIN 276
Hilfe: Anwaltsverzeichnisse, Kostenübersichten
Rechtsberatung kann in allen Phasen des Bauprojekts erforderlich sein, z. B. bei Vertragsgestaltung, Vergabeverfahren oder Streitigkeiten. Auch sonstige Nebenkosten wie Gebühren für behördliche Auskünfte, Kopierkosten oder Verwaltungsgebühren fallen hierunter. Die Auswahl erfahrener Berater und eine transparente Dokumentation der Leistungen sind wichtig. Die Kosten sollten im Budget eingeplant und regelmäßig überprüft werden. Auch hier gilt: Sorgfältige Planung und Nachverfolgung sichern die Wirtschaftlichkeit des Projekts.
800 Facility Management
[Bearbeiten]Rechtsnorm: DIN EN ISO 41011 (Facility Management – Begriffe), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Betreiberverantwortung
Regelwerk: GEFMA-Richtlinien, DIN EN 15221 (Facility Management), VDI 6022 (Raumlufttechnik)
Hilfe: CAFM-Systeme, Betreiberhandbücher, Wartungspläne
Facility Management umfasst alle Leistungen zur Bewirtschaftung, Instandhaltung und Optimierung von Gebäuden und Anlagen über den gesamten Lebenszyklus. Ziel ist die Sicherstellung der Funktion, Werterhalt und Wirtschaftlichkeit der Immobilie. FM-Leistungen beginnen bereits mit der Übergabe nach Fertigstellung und begleiten den Betrieb bis zur Umnutzung oder zum Rückbau. Dazu zählen technische, infrastrukturelle und kaufmännische Dienstleistungen. Die Betreiberverantwortung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben stehen im Mittelpunkt. Moderne CAFM-Systeme unterstützen die Dokumentation und Steuerung aller Prozesse. Nachhaltigkeit und Energieeffizienz gewinnen im FM zunehmend an Bedeutung.
801 Technisches Facility Management
[Bearbeiten]Rechtsnorm: BetrSichV, VDI 3810 (Betreiben und Instandhalten von Gebäuden)
Regelwerk: GEFMA 190, DIN 31051 (Instandhaltung)
Hilfe: Wartungspläne, Prüfprotokolle
Das technische Facility Management umfasst die Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung aller technischen Anlagen und Systeme eines Gebäudes. Dazu gehören Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Aufzüge und Sicherheitstechnik. Ziel ist die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und die Einhaltung gesetzlicher Prüffristen. Eine lückenlose Dokumentation ist für die Betreiberverantwortung unerlässlich. Die Maßnahmen werden in Wartungs- und Instandhaltungsplänen festgelegt. Auch Modernisierungen und Optimierungen fallen in diesen Bereich.
Instandhaltungsintervalle
[Bearbeiten]KG / Bauteil | Regelwerk |
---|---|
541 | BFR Abwasser |
802 Infrastrukturelles Facility Management
[Bearbeiten]Rechtsnorm: ArbStättV, Arbeitszeitgesetz
Regelwerk: GEFMA 922 (Reinigungsmanagement), DIN EN 13549 (Reinigungsdienstleistungen)
Hilfe: Leistungsverzeichnisse, CAFM-Systeme
Das infrastrukturelle Facility Management umfasst alle Dienstleistungen rund um Reinigung, Sicherheit, Grünpflege, Winterdienst, Entsorgung und Empfangsdienste. Ziel ist ein sicherer, sauberer und funktionaler Betrieb der Immobilie. Die Leistungen werden häufig an externe Dienstleister vergeben und durch Service Level Agreements geregelt. Auch die Organisation von Umzügen und Veranstaltungsservices gehört dazu. Die Qualitätssicherung erfolgt durch regelmäßige Kontrollen und Nutzerfeedback.
803 Kaufmännisches Facility Management
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Handelsgesetzbuch (HGB), Mietrecht
Regelwerk: GEFMA 200 (Kaufmännisches FM), DIN EN 15221-4
Hilfe: Kostencontrolling-Tools, Vertragsmanagementsysteme
Das kaufmännische Facility Management steuert alle wirtschaftlichen und administrativen Prozesse im Gebäudebetrieb. Dazu zählen Budgetplanung, Kostenkontrolle, Vertragsmanagement, Flächenmanagement und Berichtswesen. Ziel ist die Optimierung der Betriebskosten und die Transparenz aller FM-Leistungen. Auch das Management von Mietverträgen, Versicherungen und Energieeinkauf ist Teil dieses Bereichs. Moderne Softwarelösungen unterstützen die Steuerung und Auswertung.
804 Nachhaltigkeit und Energiemanagement
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Energieeinsparverordnung (EnEV), Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Regelwerk: DIN EN ISO 50001 (Energiemanagement), GEFMA 160 (Nachhaltigkeit im FM)
Hilfe: Energieaudits, Nachhaltigkeitszertifikate
Nachhaltigkeit und Energiemanagement sind zentrale Aufgaben im modernen Facility Management. Dazu gehören die Optimierung des Energieverbrauchs, die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen und die Berichterstattung zu Nachhaltigkeitskennzahlen. Auch die Integration erneuerbarer Energien und die Reduktion von CO₂-Emissionen spielen eine wichtige Rolle. Förderprogramme und Zertifizierungen unterstützen die Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen. Regelmäßige Energieaudits und Monitoring sichern den Erfolg.
805 Sonstige FM-Leistungen
[Bearbeiten]Rechtsnorm: Je nach Leistung, z. B. Datenschutzgesetz
Regelwerk: GEFMA-Richtlinien, spezifische Fachnormen
Hilfe: Betreiberhandbücher, Nutzungskonzepte
Zu den sonstigen FM-Leistungen zählen z. B. Umzugsmanagement, Fuhrparkverwaltung, Catering, Postdienste oder spezielle Beratungsleistungen. Die Auswahl und Ausgestaltung richten sich nach den individuellen Anforderungen des Gebäudes und der Nutzer. Innovative FM-Leistungen können zur Steigerung der Nutzerzufriedenheit und zur Wertschöpfung beitragen. Eine enge Abstimmung mit den Nutzern und eine kontinuierliche Optimierung sind für den Erfolg entscheidend.