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Europarecht: Geschichtlicher Abriss

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Die Europäische Union blickt auf eine komplexe Geschichte zurück, die für die mündliche Prüfung zumindest in den Grundzügen bekannt sein sollte.

Römische Verträge (1957)

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Die sechs Gründungsmitglieder der EGKS im Jahr 1951

1951 gründeten Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande die Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, umgangssprachlich auch „Montanunion“). Ziel war durch europäische Integration der rüstungsrelevanten Industrien einen weiteren Krieg in Europa unmöglich zu machen.

Der Plan einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) scheiterte 1954 in der französischen Nationalversammlung.

1957 gründeten dieselben sechs Staaten mit den sog. Römischen Verträgen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (EAG und Euratom). Ziel der EWG war die Schaffung eines Binnenmarktes, in dem Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte sich frei bewegen können. Ziel der Euratom war die gemeinsame Entwicklung friedlicher Nutzungsmöglichkeiten von Atomenergie.

1973 traten das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark bei, 1981 Griechenland, 1986 Spanien und Portugal.

Vertrag von Maastricht (1992)

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Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Europäische Union als übergeordneter Verbund der einzelnen Europäischen Gemeinschaften gegründet und die EWG in EG umbenannt. Inhaltlich wurde dabei der Grundstein für die Wirtschafts- und Währungsunion gelegt, die 2002 zur Einführung des Euro führte. Zugleich wurde eine engere Koordination der Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Politikfelder Inneres und Justiz beschlossen. Außerdem wurde die Unionsbürgerschaft als Ergänzung zur Staatsbürgerschaft eingeführt und die Rolle des EU-Parlaments gestärkt.

Mitgliederentwicklung von 1952 bis 2013

1995 wurden Schweden, Finnland und Österreich aufgenommen. Die Verträge von Amsterdam (1997) und Nizza (2001) brachten insbesondere institutionelle Veränderungen mit sich. 2004 traten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Ungarn, Malta, und Zypern bei, 2007 Rumänien und Bulgarien, 2013 Kroatien.

Vertrag von Lissabon (2007)

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Nachdem der Versuch, einen Europäischen Verfassungsvertrag zu verabschieden, an Referenden in Frankreich und den Niederlanden gescheitert war, wurden dessen wesentliche Inhalte in den Vertrag von Lissabon eingebracht. Dieser trat Ende 2009 in Kraft. Die Trennung von EG und EU wurde dabei aufgehoben. Die Union ist dadurch Rechtsnachfolgerin der EG geworden (Art. 1 Abs. 3 S. 3 EUV). Sie besitzt eigene Rechtspersönlichkeit (Art. 47 EUV) und ist in den Mitgliedsstaaten rechts- und geschäftsfähig (Art. 335 S. 1 EUV). Sie kann über den neu geschaffenen Europäischen Auswärtigen Dienst diplomatische Beziehungen mit anderen Staaten unterhalten, internationale Verträge und Abkommen unterzeichnen und Mitglied in internationalen Organisationen werden.

Wichtige Zahlen und Fakten

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Die EU hat momentan 28 Mitgliedsstaaten und etwas über 500 Millionen Einwohner.