Europarecht: Rechtsschutz auf europäischer Ebene

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Vertragsverletzungsverfahren[Bearbeiten]

  • dient der Feststellung, ob ein Mitgliedstaat gegen Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen hat
  • Klageberechtigt sind die Europäische Kommission oder ein Mitgliedstaat

Nichtigkeitsklage[Bearbeiten]

  • zielt auf die Erklärung ab, dass eine rechtlich verbindlichen Entscheidung des Rates der EU oder der Kommission angestrebt, ungültig ist
  • Klageberechtigt sind die Mitgliedstaaten, der Rat, die Kommission und in besonderen Fällen auch Einzelpersonen

Schadensersatzklage[Bearbeiten]

  • zielt auf Ersatz von Schäden, die durch das Handeln eines Bediensteten der EU entstanden sind
  • Klageberechtigt sind natürliche und juristische Personen

Beamtenklage[Bearbeiten]

  • zur Klägerung von Streitigkeiten, aus dem Dienstverhältnis eines EU-Beamten

Vorabentscheidungsverfahren[Bearbeiten]

  • dient der Klägerung von rechtlichen Fragen nationaler Gerichte zur Auslegung des EU-Rechts