Europarecht: Rechtsschutz auf europäischer Ebene
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Vertragsverletzungsverfahren
[Bearbeiten]- dient der Feststellung, ob ein Mitgliedstaat gegen Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen hat
- Klageberechtigt sind die Europäische Kommission oder ein Mitgliedstaat
Nichtigkeitsklage
[Bearbeiten]- zielt auf die Erklärung ab, dass eine rechtlich verbindlichen Entscheidung des Rates der EU oder der Kommission angestrebt, ungültig ist
- Klageberechtigt sind die Mitgliedstaaten, der Rat, die Kommission und in besonderen Fällen auch Einzelpersonen
Schadensersatzklage
[Bearbeiten]- zielt auf Ersatz von Schäden, die durch das Handeln eines Bediensteten der EU entstanden sind
- Klageberechtigt sind natürliche und juristische Personen
Beamtenklage
[Bearbeiten]- zur Klägerung von Streitigkeiten, aus dem Dienstverhältnis eines EU-Beamten
Vorabentscheidungsverfahren
[Bearbeiten]- dient der Klägerung von rechtlichen Fragen nationaler Gerichte zur Auslegung des EU-Rechts