Examensrepetitorium Jura: BGB Allgemeiner Teil

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Inhalt des Skriptes[Bearbeiten]

Der Allgemeine Teil des BGB (im folgenden AT) ist der Teil, mit dem sich der Lernende als erstes auseinandersetzen muss. Er enthält all die wichtigen Regelungen, die im gesamten übrigen Teil Anwendung finden. Neben Paragrafen über die Rechts- und Geschäftsfähigkeit sind dies z.B. auch solche zu Unterscheidungen zwischen Minderjährigen und Volljährigen, Unternehmer und Verbraucher etc. Der AT ist das erste von insgesamt fünf Büchern des BGB und besteht aus den §§ 1–240.

Sinn und Zweck[Bearbeiten]

Der AT stellt Normen auf, die für alle nachfolgenden Vorschriften/Teile des BGB gelten (und darüber hinaus auch in vielen anderen Bereichen mangels anderweitiger Regelung Anwendung finden). Das Prinzip des Vor-die-Klammer-Ziehens ermöglicht es, sparsam alle Bereiche, für die es nötig ist, ausreichend zu normieren. Der AT dient also dazu, Redundanz, also Wiederholung, im Bürgerlichen Gesetzbuch zu vermeiden. Gäbe es ihn nicht, müsste in jedem Paragraf wiederholt darauf eingegangen werden, wer rechtsfähig ist, wer Unternehmer (§ 14 BGB) ist etc.