Examensrepetitorium Jura: Schwerpunktbereich Internationales Privatrecht: Glossar
Grundbegriffe des IPR[Bearbeiten]
Qualifikation[Bearbeiten]
Subsumtion eines Sachverhalts unter die Kategorien des einheimischen IPR.
Angleichung / Anpassung[Bearbeiten]
Auflösung von Widersprüchen zwischen verschiedenen auf einen Sachverhalt anwendbaren Rechtsordnungen.
Substitution[Bearbeiten]
Durch Substitution wird ein normatives Tatbestandsmerkmal einer inländischen Sachnorm durch ein ausländisches Rechtsinstitut ausgefüllt.
Vorfrage[Bearbeiten]
Setzt der Tatbestand einer für die Hauptfrage maßgebenden Sach- oder Kollisionsnorm das Bestehen eines bestimmten Rechtsverhältnisses voraus, stellt sich die Vorfrage, welchem Recht dieses Verhältnis unterliegt.