Examensrepetitorium Jura: Schwerpunktbereich Internationales Privatrecht: Glossar
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Grundbegriffe des IPR
[Bearbeiten]Qualifikation
[Bearbeiten]Subsumtion eines Sachverhalts unter die Kategorien des einheimischen IPR.
Angleichung / Anpassung
[Bearbeiten]Auflösung von Widersprüchen zwischen verschiedenen auf einen Sachverhalt anwendbaren Rechtsordnungen.
Substitution
[Bearbeiten]Durch Substitution wird ein normatives Tatbestandsmerkmal einer inländischen Sachnorm durch ein ausländisches Rechtsinstitut ausgefüllt.
Vorfrage
[Bearbeiten]Setzt der Tatbestand einer für die Hauptfrage maßgebenden Sach- oder Kollisionsnorm das Bestehen eines bestimmten Rechtsverhältnisses voraus, stellt sich die Vorfrage, welchem Recht dieses Verhältnis unterliegt.