Examensrepetitorium Jura: Verwaltungsprozessrecht: Allgemeine Leistungsklage
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allgemeine Leistungsklage
[Bearbeiten]Zulässigkeit
[Bearbeiten]- Verwaltungsrechtsweg, Spezialgesetz oder § 40 Ⅰ VwGO
- statthafte Klageart
- allg. Leistungsklage, vgl. §§ 40 Ⅰ VwGO i.V.m. 43 Ⅱ VwGO
- statthaft, wenn Klage gerichtet ist auf Vornahme, Duldung + Unterlassung einer hoheitl. Handlung, die nicht Normsetzung oder VA ist
- Klagebefugnis, § 42 Ⅱ VwGO analog: Geltendmachung der Verletzung eigener Rechte
- Vorverfahren entbehrlich
- keine Klagefrist
- Klagegegner: allg. Rechtsträgerprinzip (Rechtsträger der Behörde, die zur Leistung verpflichtet werden soll)
- Beteiligtenfähigkeit, § 61 VwGO
- Prozessfähigkeit, § 62 VwGO
- allgemeines Rechtsschutzbedürfnis: Erfolglosigkeit eines entsprechenden Antrags bei der zuständigen Behörde
Begründetheit
[Bearbeiten]- rechtswidriges Verhalten der Behörde (Bestehen eines Leistungsanspruchs)
- dadurch bedingte Verletzung subjektiver Rechte des Klägers durch den Beklagten