Geschichte des römischen Weltreiches/ Bundesgenossensystem und Provinzialverwaltung

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Bundesgenossensystem und Provinzialverwaltung[Bearbeiten]

Die römische Ordnung Italiens beruhte seit dem Latinerkrieg (338 v. u. Z.) bis zum Ende der Republik auf dem Bundesgenossensystem. Dieses System bestand aus drei Säulen (Römer, Latiner und Bundesgenossen) und garantierte sowohl die Vormachtstellung der Römer als auch deren Macht in diesem System.

  • Römer (cives Romani)
  1. Römer waren alle vollständig in den römischen Staat integrierten Personen und Gemeinden, deren frühere Rechtsstellung beseitigt wurde
  2. Ebenso waren alle in den römischen Staat integrierten Städte (municipia) Römer. Deren Einwohner erhielten das römische Bürgerrecht und behielten ihre Selbstverwaltung, so geschehen mit Tusculum 381 v. u. Z.
  3. Schließlich waren auch die vom römischen Staat gegründeten Bürgerkolonien (coloniae civium Romanorum) Römer. Die Siedler blieben römische Bürger und erhielten eine begrenzte Selbstverwaltung.
  • Latiner (nomen Latinum)
  1. Latiner waren die nach dem Latinerkrieg selbständig gebliebenen Städte des aufgelösten Latinischen Bundes, hierzu zählen Tibur und Praeneste.
  2. Die von Rom gegründeten Kolonien latinischen Rechts (coloniae civium Latinorum) wurden als souveräne Gemeinwesen mit eigenem Bürgerrecht und eigener staatlicher Organisation eingerichtet. Die latinische Rechtsstellung (ius Latii) beinhaltete Sonderrechte, wie: Handels- und Heiratsrecht in Rom, Erwerb des römischen Bürgerrecht durch Übersiedlung nach Rom und Stimmrecht in die Komitien bei zeitweiligen Aufenthalten in Rom.
  • Bundesgenossen (socii)
  1. Besiegte oder zum Anschluss bereite Stämme und Städte wurden Bundesgenossen. Ihr Verhältnis zu Rom wurde durch ein auf ewig geschlossenes Militärbündnis (foedus) geregelt.