Geschichte des römischen Weltreiches/ Die Verfassung der Republik

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Die Verfassung der römischen Republik[Bearbeiten]

Verschiedene Elemente bestimmten die Staatsordnung, die wichtigsten waren der Senat, der Magistrat und die Volksversammlungen.

Der Senat bestand aus ehemaligen Magistraten, sie hatten allerdings zu Anfang der Republik keine politischen Rechte, sondern nur eine beratende Funktion. Außerdem bewahrten sie die Traditionen. Die Magistrate folgten meist den Ratschlägen der Senatoren, da sie sich dieses hoch geachtete Amt auch für die Zukunft sichern wollten.

Der Magistrat bestand im 1. Jahrhundert v. Chr. aus verschiedenen Ämtern, und zwar aus den zwei Konsuln (Militärmacht und Staatslenkung), den sechs Prätoren (Jurisdiktion und Vertreter der Konsuln), den vier Ädilen (Spiele), den Quästoren (Helfer der Oberbeamten) und den zehn Volkstribunen (Vetorecht gegen Handlungen der Magistrate, Leitungen der Versammlungen der Plebs(siehe unten)). Ein Zensor zur Vermögensschätzung wurde alle 5 Jahre bestimmt.

Es gab verschiedene Volksversammlungen, in denen nach Gruppen, nicht nach Einzelstimmen abgestimmt wurde (also pro Gruppe eine Stimme). Die Zenturiatskomitien, nach der finanziellen Lage der wahlberechtigten Bürger, also keine Frauen sondern nur Männer, die nicht unter der Vormundschaft ihres Vaters standen, gebildet, die Tributkomitien, nach dem Wohnort gebildet, die Kuriatkomitien, nach Männergemeinschaften gebildet, und die Versammlungen der Nichtadligen, auch nach Wohnort gebildet, stimmten einem Gesetzesvorschlag zu oder lehnten ihn ab. Es war ihnen nicht möglich, selbst Vorschläge zu machen.