Zum Inhalt springen

Gesundheitspolitik: Krankenhäuser

Aus Wikibooks

Zurück zur Übersicht

Privatisierung von Krankenhäusern

[Bearbeiten]

Für die Privatisierung von chronisch defizitären kommunalen Krankenhäusern sollte man ein Modell erstellen, daß sie als MitarbeiterGmbH bzw Mitarbeiter Genossenschaft weitergeführt werden.

Man muß sich einmal klarmachen, wer das größte Interesse an der Erhaltung und am erfolgreichen Betrieb eines Krankenhauses haben: Es sind die örtlich gebundenen Schwestern und Ärzte und sonstigen Mitarbeiter. Genau die sollten dann auch das Krankenhaus besitzen. Als finanzierende Bank holt man sich dann am besten auch eine örtlich ansässige Genossenschaftsbank ins Boot.

Dabei gibt es dann keine Tarifbindung des Verdienstes der Mitarbeiter mehr, dafür aber eine unbefristete Anstellungsgarantie. Es wird nur das Geld verteilt, welches das Krankenhaus vorher eingenommen hat.

Krankenhaus als eingetragene Genossenschaft

[Bearbeiten]

Die  eingetragene Genossenschaft (eG) hat als Rechtsform einige große Vorteile auch für den Betrieb eines Krankenhauses:

  • Man braucht kein vorgeschriebenes Mindestkapital. siehe  Genossenschaftsgesetz
  • Man braucht minimal nur 3 Mitglieder und es gibt keine Kosten für die notarielle Beurkundung der Gründung. Als Genossenschaftsmitglieder sollte man vor allem Mitarbeiter des Krankenhauses aufnehmen. Der Ein- und Austritt von Mitgliedern ist unbürokratisch ohne Notar möglich.
  • Jedes Mitglied hat eine Stimme. Vorstand und Aufsichtsrat der Genossenschaft werden von den Mitglieder gewählt.
  • Die Wirtschaftlichkeit wird streng, regelmäßig und unabhängig überprüft.

Da die Finanzentwicklung eines Krankenhauses in Deutschland sowohl auf der Einnahmenseite , wie auch auf der Ausgabenseite gegenüber Betrieben in der freien Wirtschaft sich langsam d.h. pro Jahr allenfalls im einstelligen Prozentbereich verändert, ist die Gründung einer Mitarbeiter Genossenschaft mit einem begrenzten Risiko für alle Beteiligten verbunden.

Entscheidend ist, daß die Kostenlast auf dem Krankenhaus durch tarifgebundene Lohnsteigerungen nicht höher ansteigt als es die Einnahmen hergeben. Zu berücksichtigen ist dabei, daß der gewerkschaftliche Organisationsgrad in den meisten Krankenhäusern bei nur 20 % liegt. Soll eine Mitarbeiter Genossenschaft gegründet werden, erfolgt ein Ausstieg aus der Tarifbindung der nicht gewerkschaftlichen Mitarbeiter. Um zu vermeiden, daß die Mitarbeiter sich dann schlagartig organisieren und der Gewerkschaft beitreten, muß für alle genossenschaftlichen Mitarbeiter schriftlich festgelegt sein, daß sie keinen Tariflohn erhalten sondern einen Lohn, der an die wirtschaftliche Entwicklung des Hauses gebunden ist.

Dafür erhalten die Genossenschaftsmitglieder weitgehende Mitsprachemöglichkeiten in regelmässigen Genossenschaftsversammlungen, die auch über Investitionen, die Einstellung von Chefärzten, Geschäftsführer und Pflegedienstleiter und über die Staffelung und Höhe des Lohnes entscheiden.

Beispiel Krankenhaus Salzhausen

[Bearbeiten]

Das Krankenhaus Salzhausen war das einzige genossenschaftlich geführte Krankenhaus in Deutschland. Satzung : http://www.krankenhaus-salzhausen.de/images/files/Satzung.pdf

Beispiel Krankenhaus Einbeck

[Bearbeiten]

Kurz bevor das Einbecker Krankenhaus insolvent gegangen wäre, wurde eine Bürgerspital GmbH gegründet und so konnte das KH zumindest vorläufig gerettet werden. Siehe http://www.sertuerner-hospital.de

Beispiel Klinik in Spremberg (Brandenburg)

[Bearbeiten]

Vor 20 Jahren kauften die Mitarbeiter gemeinsam die Klinik Spremberg. Das sorgt für eine hohe Mitarbeiter- und Patientenzufriedenheit. Der Förderverein Klinik Spemberg hat derzeit 51 % der Anteile des KH.

Bereitschaftsdienste, Nachtdienste, Sonntagsdienste, Arbeitszeit

[Bearbeiten]

Die Dienstzeiten in den Krankenhäusern müssen genauer und unmißverständlich gesetzlich geregeltwerden. Wie bei Busfahrern dürfen gewisse Zeiten nicht überschritten werden.

Vorschläge

[Bearbeiten]

Die Arbeitszeit eines Mitarbeiters im Krankenhaus d.h auch Ärzte wird auf maximal 10 Stunden pro Arbeitstag begrenzt. Im Rahmen einer Vollzeitstelle dürfen nicht mehr als 7 Nachtdienste pro Monat geleistet werden. Im Rahmen einer Vollzeitstelle dürfen nicht mehr als 2 Wochenenden gearbeitet werden, es sei denn es gibt einen kompletten Freizeitausgleich im selben Monat dafür. Bereitschaftsdiente dürfen zusätzlich zu einer Vollzeitstelle nur an 7 Tagen und einem Wochenende pro Monat geleistet werden.

Arbeitszeit und Überstunden

[Bearbeiten]

In den Krankenhäusern werden aus den verschiedensten Gründen viele bezahlte und unbezahlte Überstunden geleistet. Es gibt viele Schichtdienste, Wochenenddienste und Nachtdienste. Eine saubere Zeiterfassung ist für alle Beteiligten deswegen eigentlich dringend geboten. Leider ist dies aber keineswegs der Fall. Die Erfassung von Überstunden beispielsweise ist oft kompliziert und Überstunden müssen oft erst vom Vorgesetzten gebilligt werden, der aber oft gar nicht die aktuelle Situation erfassen kann. Man kann nur hoffen, daß das EuGH Urteil vom Jahr 2019, welches die lückenlose, automatische Erfassung sowohl der Regelarbeitszeit als auch der Überstunden vorschreibt, bald umgesetzt wird.

Chefarztverträge

[Bearbeiten]

Chefarztverträge müssen veröffentlicht werden. Es sollte einen Einheits-Chefarztvertrag geben, der als Vorschlag für den realen Vertrag herangezogen wird. Boni werden keine gezahlt. Die Poolbeteiligung wird abgeschafft. Das Krankenhaus verpflichtet sich dem Chefarzt gegenüber, genügend qualifiziertes Personal für die Versorgung der Patienten bereitzustellen.

[Bearbeiten]

Mindesbesetzung von Stationen

[Bearbeiten]

Es muß für die pflegerische und ärztliche Betreuung von Patienten gesetzliche Grundlagen geben, betreffend die Höchstzahl von Patienten, die von einer Schwester/Pfleger oder einem Arzt/Ärztin maximal betreut werden müssen. In Bayern wurde dies erstaunlich problemlos für Altersheime durch eine rechtliche Verordnung durchgesetzt. Genauso eine Verordnung ist für Krankenhäuser notwendig.

Grundversorgung

[Bearbeiten]

Der Begriff der Grundversorgung steht zwar in vielen Krankenhausverträgen. Er ist aber nirgends explizit und rechtlich bindend definiert. Deswegen wird der Begriff aus ökonomischen Gründen oft unterlaufen ohne das sich daraus Konsequenzen ergeben.

[Bearbeiten]