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Gesundheitspolitik: Rente

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Einleitung

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Das Gesundheitssystem braucht dringend Arbeitskräfte, die beim kommenden demografischen Wandel nicht mehr über den regulären Arbeitsmarkt zu finden sind. Ein Weg zu Lösung des Problemes ist die Weiterbeschäftigung von Rentnern. Im folgenden soll beschrieben werden, wie Rentner im Gesundheitssystem mitarbeiten können.


Vor Erreichen der  Regelaltersgrenze

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Nach Erreichen der Regelaltersgrenze

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Hat man die Regelaltersgrenze überschritten, dann bestehen keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.

Weiterarbeiten ohne Rente zu beziehen

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Wenn man weiterarbeitet, kann man zunächst auf den eigenen Rentenanspruch verzichten. Mit jedem Monat, der ohne Rente weitergearbeitet wird, erhöht sich der spätere Rentenanspruch um 0,5 %. Ob dies auch für die Ärztlichen Versorgungswerke gelten, muß man in seinem Vertrag nachlesen.

Weiterarbeiten plus Rentenbezug

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Man erhält dann mehr Nettoverdienst, da keine Abzüge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr erfolgen. Da man auch kein Krankengeld mehr bekommt, reduziert sich auch die Krankenversicherung.

Steuerrechtlich bestehen für arbeitende Rentner keine Besonderheiten. Beide Einkommen werden zusammengezählt und dann normal besteuert. Es gibt allerdings für Rentner einen besonderen Steuerfreibetrag. Dieser ändert sich von Jahr zu Jahr. Bei verheirateten Ehepaaren gilt der doppelte Betrag.

Steuerfreibetrag für ledige Rentner 
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Steuerjahr        Grundfreibetrag pro Person
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2016              8652 Euro
2017              8820 Euro
2018              9000 Euro
2019              9168 Euro
2020              9408 Euro

Der Versicherte hat auch die Möglichkeit, im Rentenantrag zu bestimmen, dass die Altersrente erst von einem späteren Rentenbeginn an geleistet werden soll.

Frage dazu

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Was ist der Unterschied zwischen dem  Grundfreibetrag für alle steuerpflichtig Beschäftigten und dem Freibetrag für Rentner ? Besteht da überhaupt ein Unterschied ?