Hilfe:Schreibwerkstatt/ Bilder/ Lizenzbeispiele

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Welche Lizenzen mit welchem Text muss ich verwenden in folgenden Fällen:

  • Ich bin auf dem Foto abgebildet, ein Bekannter hat es gemacht:
  • Ein einfaches Bild/Foto ohne Schöpfungshöhe, von mir bearbeitet:
  • Eine Skizze, selbst angefertigt:
  • Ein technisches Foto (ohne Personen), selbst angefertigt:
  • Bildschirmausschnitt, selbst angefertigt:
  • Ein Foto des Präsidiums auf der Sitzung eines bundesweit tätigen Vereins, selbst fotografiert:
  • Ein Foto des Präsidiums auf der Sitzung eines bundesweit tätigen Vereins, nicht selbst fotografiert:

(das ist nur eine kleine Auswahl. Beispielbilder wären gut.)



Collagen / Bildzusammenstellungen[Bearbeiten]

Wichtig ist, das von jedem einzelnen Bild die Quelle genannt ist.

Die Kombination von Bildern, die unter verschiedener Lizenz stehen, ist rechtlich kritisch.

Public Domain Bilder können mit allen (freien) Bildlizenzen gemischt werden.

CC-BY-SA Bilder können untereinander frei gemischt werden, es gilt im Minimum die höchste angegebene Lizenz. (Wenn eim Bild CC-BY-SA 1.0 und ein anderes CC-BY-SA 2.0 ist, darf die Zusammenstellung unter CC-BY-SA 2.0 oder CC-BY-SA 2.5 sein)

Das ist ein recht einfacher Fall, weil alle Bilder Public Domain sind.

Public Domain[Bearbeiten]

Urheberrecht abgelaufen[Bearbeiten]

Maler länger als 70 Jahre tot, Vorlage zweidimensional.

Das Bild ist Public Domain, weil die Vorlage zweidimensional ist und der Maler länger als 70 Jahre tot ist.

Dass diese Kopie (wie der Bildbeschreibung zu entnehmen ist) von einer gekauften CD stammt ist dabei unerheblich, weil das Scannen und auch eine eventuelle Bearbeitung nur der orginalgetreuen Wiedergabe dienen. Die orginalgetreue Wiedergabe schließt, unabhängig vom betriebenen Aufwand, aus, dass die Bearbeitung die nötige Schöpfungshöhe erreicht, durch das Bearbeiten erwirbt man also keine Rechte am Bild.

Ein altes Bild von einem neuen Buch.

Obwohl das Bild von einem neuen Buch stammt, ist beim alten Bild das Urheberrecht abgelaufen, womit auch der Neuabdruck Public Domain ist.

Das gilt ebenfalls für eine Nachbearbeitung:

Sie dient "nur" der orginalgetreuen Darstellung. Trotz des großen Aufwandes erreicht die Nachbearbeitung nicht die nötige Schöpfungshöhe, um das Bild zu schützen.