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Innere Medizin kk: Weiterbildung

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Weiterbildung und Weiterbildungsbefugnis

Voraussetzungen für eine Weiterbildung in der Inneren Medizin

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Voraussetzungen um eine Weiterbildung in der Inneren Medizin zu beginnen, sind

  • ein erfolgreich beendetes Medizinstudium und Erhalt der Approbation
  • eine bezahlte Stelle als Assistenzarzt (Arzt in Weiterbildung) im Fachgebiet Innere Medizin
    • Diese Stelle muß in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte begonnen werden.
    • Für die Stelle muß es einen von der Ärztekammer befugten ( = ermächtigten ) und verantwortlichen Weiterbilder geben

Ob eine Abteilung und ein Weiterbilder diese Voraussetzungen erfüllen, kann aktuell und online bei den jeweiligen Landesärztekammern eingesehen bzw erfragt werden. In Bayern ist das folgende Internetseite:

Dauer der Weiterbildung Innere Medizin

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  • Die Weiterbildungszeit in der Inneren Medizin beträgt 60 Monate = 5 Jahre
  • Es müssen davon abgeleistet werden:
    • 48 Monate in der Inneren Medizin
    • oder in mindestens 2 verschiedenen Facharztkompetenzen des Gebiets Innere Medizin
    • davon
      • 30 Monate in der stationären Patientenversorgung d.h in einem Krankenhaus.
      • 6 Monate ganztägig in der Notfallaufnahme
      • 6 Monate ganztägig in der Intensivmedizin

Diese Angaben differieren manchmal etwas. Für Bayern kann man das hier genau nachlesen:

Untersuchungs- und Behandlungszahlen

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Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen des Gebiets

Methode                                       Richtzahl
--------------------------------------------------------
Elektrokardiogramm                            500
Ergometrie                                    100
Langzeit-EKG                                  100
Langzeitblutdruckmessung                       50
Lungenfunktion                                100
Ultraschall Abdo.+Retroperi.+Urogenitalorgane 500
Ultraschall der Schilddrüse                   150
Doppler-Sono Beine und Carotiden              300
Punktionen+Katheterisierungen+Probengewinnung  BK
Infusionen,Transfusionen,Blutersatz,+          50
enterale und parenterale Ernährung
Proktoskopie                                   BK
-----------------------------------------------------------------
BK = Basis­kennt­nisse = Grund­kennt­nisse+Erfah­run­gen erfor­der­lich, keine Mindest­zahlen

Weiterbildung in der Facharztkompetenz

Methode                                        Richtzahl
-----------------------------------------------------------
Echokardiographien                             150
Mitwirkung bei Bronchoskopien                   25
Ösophago-Gastro-Duodenoskopien                 100
 incl interventioneller Notfall- GSK und PEG
untere Intestinoskopien + Blutstillung         100
Proktoskopien                                   20
Reanimationsintensivtherapie                    50
Punktionen                                     100
  Blase,Pleura,Bauchhöhle,Liquor,Leber,Knochenmark

Beispiel Zeitplan und Inhalte einer Weiterbildung Innere Medizin

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Planung und Inhalte ausgehend von einem Berufsanfänger

Ausbilder FA = Facharzt , OA = Oberarzt, CA = Chefarzt Methoden:

  • MA = Mitarbeit mit erfahrenem Arzt ,
  • VA = schriftliche Verfahrensanweisung
  • MueE = Mündliche Einweisung
  • inFB = Interne Fortbildung
  • exFB = Externe Fortbildung
  • rue = Rücksprache mit FA,OA,CA


Thema                     Methoden          Ausbilder              Zeitraum
----------------------------------------------------------------------------
Ausbildungsjahr 1
----------------------------------------------------------------------------
Interne Notfallaufnahme   MA,VA             FA,OA                  6  Monate
und Versorgung            MueE
----------------------------------------------------------------------------
EKG, Belastungs-EKG,      MA,MueE           FA,OA,CA               12 Monate
24h-EKG + 24h RR
----------------------------------------------------------------------------
Arztbrieferstellung       MA,VA,MueE        FA,OA,CA                6 Monate
PC-Bedienung              Rue  
Befundanforderung 
dokumentation,
Befunderhebung und –
dokumentation,
----------------------------------------------------------------------------
Labordiagnostik           VA,MA,inFB        FA,OA,CA               12 Monate
----------------------------------------------------------------------------
Transfusionen Hämoth.     VA,MA,Mue         FA,OA,Transfusions     12 Monate 
----------------------------------------------------------------------------
Hygiene                   VA,MA,inFB        Hygienebeauftragter    12 Monate
----------------------------------------------------------------------------
Organspende               VA                Transplantations        3 Monate
                                            -beauftragter
----------------------------------------------------------------------------
Notfall-Sonographie       MA,exFB           FA,OA,CA               12 Monate
Notfall-Echo              MA,exFB           FA,OA,CA               12 Monate 
---------------------------------------------------------------------------- 
Sono Venen,Art            MA,exFB           FA,OA,CA               12 Monate 
Sono Carotiden            MA,exFB           FA,OA,CA               12 Monate 
---------------------------------------------------------------------------- 
Pleura- und               MA,VA             FA,OA,CA               12 Monate 
Aszitespunktion
----------------------------------------------------------------------------
Patientenmanagement       MA,Mue            FA,OA,CA               12 Monate 
(ärztl. Gesprächsführung, Rue
Umgang mit Schwerstkranker 
und Sterbenden
Aufklärung des Patienten, 
interdiszipl.Zusammenarbeit,
gesundheitsökonomische 
Aspekte)
-----------------------------------------------------------------------------
Diag.+ Th. ACS            MA,VA,Mue,inFB    FA,OA,CA                3 Monate 
Diag.+ Th. HerzRhyth      MA,VA,Mue,inFB    FA,OA,CA                3 Monate 
Diag.+ Th. Herzinsuff     MA,VA,Mue,inFB    FA,OA,CA                3 Monate 
Diag.+ Th. Akuter Bauch   MA,VA,Mue,inFB    FA,OA,CA                3 Monate 
Diag.+ Th. GI-Blutung     MA,VA,Mue,inFB    FA,OA,CA                3 Monate 
Diag.+ Th. Dyspnoe        MA,VA,Mue,inFB    FA,OA,CA                3 Monate 
Diag.+ Th. ZNS            MA,VA,Mue,inFB    FA,OA,CA                3 Monate 
Diag.+ Th. Infektionen    MA,VA,Mue,inFB    FA,OA,CA                3 Monate 
Diag.+ Th. TVT - LE       MA,VA,Mue,inFB    FA,OA,CA                3 Monate 
-----------------------------------------------------------------------------
Ausbildungsjahr 2
-----------------------------------------------------------------------------
Diag.+ Th. COPD-Asthma    MA,VA,Mue,inFB    FA,OA,CA                3 Monate 
-----------------------------------------------------------------------------
BauchSono                 MA,exFB           FA,OA,CA               12 Monate
Doppler Halsgefässe       MA,exFb           FA,OA,CA               12 Monate 
-----------------------------------------------------------------------------
Intensivstation           MA,VA,exFB        FA,OA,CA               12 Monate 
-----------------------------------------------------------------------------
Spirometrie               MA,Mue,Rue,exFb   FA,OA,CA                6 Monate
-----------------------------------------------------------------------------
Ausbildungsjahr 3
-----------------------------------------------------------------------------
Diabetesth.               MA,Mue,Rue,inFB   FA,OA,CA               12 Monate 
                                            Diätassistentin
-----------------------------------------------------------------------------
Diag.-Th GI Trakt         MA,VA,exFb,inFB    FA,OA,CA              12 Monate 
GSK,PEG,Rectosk.          MA,VA,exFb,inFB    FA,OA,CA              12 Monate 
Diag.-Th Onkologie        MA,VA,exFb,inFB    FA,OA,CA              12 Monate 
Schilddrüsensono          MA,Mue,exFb        FA,OA,CA               6 Monate
Echokardiographie         MA,VA,exFb,inFB    FA,OA,CA              12 Monate 

Im 2. und 3. Jahr werden neben obengenanten Kernprozeduren folgende weitere Themen behandelt:

  • Kardiopulmonale Erkrankungen
  • Gastroenterologische Erkrankungen
  • Nephrologische Erkrankungen
  • Hämatologie + Onkologie
  • Gerinnungsmanagment
  • Kardiologische Intensivmedizin
  • Beatmung, NIV, Sauerstofftherapie
  • Infektionskrankheiten + Antibiotikatherapie
  • Rheumatologische Krankheitsbilder
  • Degenerative Erkrankungen
  • Pharmakotherapie, Wirkung,Nebenwirkung, Wechselwirkung
  • Laborwerte
  • Interpretation radiologischer Befunde.

Nach Abschluss der mehrjährigen Facharztausbildung wird der Facharzttitel Innere Medizin erlangt.

BLÄK Bayerische Landesärztekammer

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  • Referat Weiterbildung I (WB I) zuständig für
    • Weiterbildungsbefugnisse,
    • Anerkennungen von Zusatzbezeichnungen
    • Fachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung.
  • Referat Weiterbildung II (WB II) zuständig für
    • Facharztbezeichnungen
    • Schwerpunktbezeichnungen
    • fakultativen Weiterbildungen in den Gebieten
    • Fachkunden
    • Prüfungen

Weiterbildung in Bayern

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Die Weiterbildungsordnung gliedert sich in die vier Abschnitte A - D:

Abschnitt A

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  • § 1 bis § 21 Allgemeinen Bestimmungen zur Weiterbildung.

Abschnitt B

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  • Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen mit den jeweiligen Definitionen, **Weiterbildungszeiten
    • Inhalte der Weiterbildung
    • zugehörige Dokumentationsbögen

Abschnitt C

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  • Zusatz-Weiterbildungen mit den jeweiligen Definitionen
    • Weiterbildungszeiten
    • Inhalte der Weiterbildung
    • Dokumentationsbögen

Abschnitt D

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  • Regelungen zur Führbarkeit von mehreren Facharztbezeichnungen
  • sowie von Zusatzbezeichnungen mit Facharztbezeichnungen.




Befugnis zur Weiterbildung

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Befugnis im Sinn der Weiterbildungsordnung ist die Ermächtigung zur Weiterbildung im Sinn des Abschnittes IV des Heilberufe-Kammergesetz.

Die Weiterbildung zum Erwerb einer Facharzt- und/oder Schwerpunktbezeichnung wird

  • unter verantwortlicher Leitung der vom Vorstand der Kammer befugten Ärzte
  • in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte

durchgeführt.

Weiterbilder

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Die Befugnis zur Weiterbildung zum Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- und/oder Zusatzbezeichnung darf nur dem Arzt erteilt werden, der

  • selbst diese Bezeichnung führt
  • fachlich und persönlich geeignet ist
  • nach Abschluss seiner Weiterbildung
    • mindestens die der Befugnisdauer entsprechende Zeit,
    • jedoch nicht weniger als zwei Jahre,
    • in verantwortlicher Stellung einschlägig tätig war.

Der Weiterbilder muss

  • die Weiterbildung persönlich leiten und
  • sie zeitlich und inhaltlich entsprechend dieser Weiterbildungsordnung gestalten.

Die Befugnis wird auf Antrag erteilt.

Dem Antrag ist ein gegliedertes Programm für die Weiterbildung zum Facharzt für die die Befugnis beantragt wird, beizufügen.

Der Weiterbilder muss dieses gegliederte Programm dem unter seiner Verantwortung Weiterzubildenden aushändigen.

Die Befugnis kann unter Nebenbestim­mungen erteilt werden.

Die Befugnis kann in der Regel nur für den Erwerb von einer Facharztbezeichnung erteilt werden.

Die Befugnis endet mit Außerkraftsetzung dieser Weiterbildungsordnung.

Kriterien für die Erteilung der Befugnis

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  • Versorgungsauftrag (Anzahl sowie Erkrankungs- und Verletzungsarten der Patienten),
  • Leistungsstatistik (Art und Anzahl der ärztlichen Leistungen)
  • personelle und materielle Ausstattung der Weiterbildungsstätte.

Der Weiterbilder hat Veränderungen in Struktur und Größe der Weiterbildungsstätte sowie der Leistungsstatistik unver­züglich der Kammer anzuzeigen. Der Umfang der Befugnis ist an Veränderungen anzupassen.

Die Kammer führt ein Verzeichnis der Weiterbilder mit Angaben über den Umfang der Befugnis und macht dieses öffentlich zugänglich.

Ärzte mit Anerkennung zum Führen der Bezeichnung "Facharzt für Innere Medizin" können auf Antrag eine Befugnis zur Weiterbildung in der ambulanten fachärztlich internistischen Patien­tenversorgung in der Kompetenz Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin oder in der stationären internistischen Patientenversorgung in den Kompeten­zen Innere Medizin und Allgemeinmedizin erhalten.

Der Weiterbilder ist verpflichtet, an den von der Kammer eingeführten Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Weiterbildung teilzunehmen.

Pflichten eines Weiterbilders

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Siehe auch Weiterbildungsordnung. Der Weiterbilder muss unter anderem

  • die Weiterbildung persönlich und ganztätig leiten.
  • dem Assistenten ein zeitlich und inhaltlich gegliedertes Weiterbildungsprogramm geben.
  • am Ende ein Weiterbildungszeugnis schreiben
  • die Weiterbildung dokumentieren und die geleisteten Inhalte durch Unterschrift bestätigen
  • jährlich ein Gespräch mit dem Assistenten über den Stand der Weiterbildung führen und das Gespräch im Log-Buch vermerken
  • Teilnahme an vorgeschriebenen Rotationen ermöglichen
  • Änderungen der Weiterbildungsstätte (Größe , Struktur ) unverzüglich der Landesärztekammer mitteilen.
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