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Internes Rechnungswesen: Glossar

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Glossar

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Abschreibung

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Als Abschreibung bezeichnet man den Wertverfall von Vermögensgegenständen im Unternehmen. Die Abschreibung wird dabei vom internen als auch externen Rechnungswesen anders gehandhabt:

  • Das interne Rechnungswesen nutzt die sogenannte kalkulatorische Abschreibung, um über die Preiseermittlung für Güter und Dienstleistungen den tatsächlichen Wertverlust des Unternehmensvermögens wieder einzunehmen.
  • Das externe Rechnungswesen hingegen verwendet die bilanzielle Abschreibung. Hierbei wird der steuerrechtlich höchstmögliche oder geringste Wertverlust angesetzt, je nach Prämisse des Unternehmens (hoher Gewinnausweis für Fremdfinanzierung, niedriger Gewinnausweis zur Minimierung von Steuerzahlungen)

Siehe auch:  Abschreibung


Operativ

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Als operative Ziele, bzw. die operative Zukunft eines Unternehmens bezeichnet man einen kurzfristigen, in der Zukunft liegenden Zeitraum. Gewöhnlich - je nach Definition und Vorgaben - umfasst dieser Zeitraum weniger als 1 bis 3 Jahre.


Strategisch

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Ein Strategisches Ziel ist ein solches, welches die Zukunft des Unternehmens langfristig sicherstellen soll. Oft spricht man auch von Leitlinien oder Visionen, also Pläne, für die noch keine Details ausgearbeitet wurden. Der hierbei betrachtete Zeitraum liegt bei 5-10 Jahren. Kurzfristigere Ziele bezeichnet man hingegen als operativ (weniger als einem bis drei Jahren) und taktisch (3-5 Jahre)


Taktisch

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Als taktische Ziele werden solche bezeichnet, die für die mittelfristige Zukunft des Unternehmens entscheidend sind. Der dabei betrachtete Zeitraum liegt bereits über dem für operative Ziele, jedoch noch unter dem für langfristige, strategische Ziele. Gewöhnlich sind die 3-5 Jahre. Je nach Unternehmensform- und Größe wird die Differenzierung zum mittelfristigen Ziel ausgespart und gleich als langfristig bezeichnet.