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Juristische Falllösungstechnik

Aus Wikibooks

Dieses Buch steht im Regal Rechtswissenschaft.

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen der Wikipedia, der auch für Wikibooks gilt!

Zusammenfassung des Projekts

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  • Zielgruppe: Jurastudenten jeden Semesters.
  • Projektumfang: Das Buch soll die Technik der Falllösung insbesondere von Klausuren behandeln.
  • Themenbeschreibung: Juristische Fallbearbeitung
  • Lernziele: Ein besseres Verständnis beim Lösen juristischer Fallklausuren.
  • Abgrenzung zu anderen Wikibooks: Das Buch wird sich nicht mit Rechtsthemen beschäftigen. Auch die besondere Aufgabenstellung der Hausarbeit ist vorerst nicht integriert. Wenn jemand dazu schreiben möchte, kann er es jedoch gern mit einfügen. Fragen der Examensvorbereitung oder des juristischen Lernens sowie der juristischen Methodenlehre werden nicht oder nur am Rande behandelt.
  • Policies: bisher keine
  • Aufbau des Buches: Ein vorläufiges Inhaltsverzeichnis wurde bereits erstellt.

Diese Falllösungstechnik ist natürlich nicht der Weisheit letzter Schluss. Dies soll keine wissenschafltiche Abhandlung über alle verschiedenen Modelle werden, die entwickelt wurden, sondern nur eine Zusammenstellung, die meiner Meinung nach am besten ist, und es ermöglicht praktisch mit ihr zu arbeiten.

Einleitung

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Wesentliche Aufgabe in juristischen Prüfungen ist das Lösen von Fällen. In diesem Buch soll eine Strukturierung der Falllösungstechnik beschrieben werden. Derartige Hinweise gibt es einige, die hier vorgestellte Technik ist nur eine unter vielen. Manche mögen mit der einen Methode besser zurecht kommen, andere mit einer anderen.

Ich gliedere die Fallbearbeitung in drei Phasen. Jede der Phasen hat dabei ihre eigenen Besonderheiten, Herausforderungen und Fehlerquellen. Sie werden im Folgenden einzeln dargestellt.

Dieses Buch will nicht die juristische Methodenlehre erklären, ebenso enthält sie keine Hinweise zum Lernen. Zu beiden Themen habe ich jedoch Literaturhinweise am Ende untergebracht.

1. Phase: Erfassen der Aufgabe

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In der ersten Phase der Falllösung geht es darum, sich mit dem Fall vertraut zu machen, und ihn zu analysieren. Dies ist eine der wichtigsten Phasen, hier gemachte Fehler können sich durch die ganze Klausur ziehen. Ein „einfach drauflos schreiben“ ist niemals richtig.

Erfassen des Sachverhaltes und der Fallfrage

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In einer Klausur beginnt man am besten damit, den Bearbeitervermerk (BV) und die Fallfrage zu lesen. Daraus kann sich etwa ergeben, dass manche Komplexe nicht zu prüfen sind.

Beispiele: Im Strafrecht schließt der BV oft die Frage der „Strafbarkeit“ aus, dies bedeutet, dass es falsch ist Ordnungswidrigkeiten zu prüfen. Sehr gut ist in diesem Fall der Satz: „Wie im BV vermerkt, werden keine Ordnungswidrigkeiten geprüft”. Weiter wird die Prüfung oft auf das StGB beschränkt, dann ist es falsch Nebenstrafgesetze wie z. B. BtMG oder WaffG zu prüfen. Im Öffentlichen Recht werden oft Gesetze beigelegt oder auf sie verwiesen, oder bestimmte Bundesgesetze niedergelegt, dann ist das so, egal welche schönen Sachen man weiß. Im Zivilrecht werden zumeist Sachverhaltsklärungen angegeben, a la „unterstellen Sie, dass...”, dann ist das so.

Danach ist der Sachverhalt zu erfassen sowie die Fallfrage herauszuarbeiten, wenn diese nicht klar ist. Das Erfassen beschränkt sich dabei nicht einfach auf ein ein- oder mehrmaliges Lesen des Sachverhaltes, sondern der Sachverhalt muss analysiert werden. Dazu muss er in seine Einzelteile zerlegt werden. Es muss wirklich klar sein, was im Fall passiert. Es reicht nicht, dass es irgendwie passiert, sondern es muss geordnet werden. Diese Fähigkeit, Ordnung in das Chaos der Welt zu bringen, ist eine der zentralsten Fähigkeiten eines guten Juristen, und diese zu demonstrieren ist Aufgabe in einer guten juristischen Prüfungsarbeit. Es darf am Ende in der Lösung kein Gewusel präsentiert werden, sondern eine schöne Ordnung.

Sollte es der Fall erlauben, so kann zu Verdeutlichung eine Skizze angefertigt werden. Dies ist insbesondere bei Zivilrechtsfällen mit vielen Beteiligten zu empfehlen. Ebenso kann eine Zeittafel sehr hilfreich sein, wenn es um aufeinander folgende Ereignisse geht.

Der Sachverhalt ist in Sachverhaltskomplexe zu gliedern. Diese sind prägnant und untechnisch zu benennen.

Also nicht: „1. Sachverhaltskomplex“, „2. Sachverhaltskomplex“, usf., auch nicht: „A. Die Schlägerei in der Kneipe zwischen A, B und C in der Stadt D um 12 Uhr“, sondern: „Die Schlägerei“.

Gliedern nach folgenden Ebenen: A. I. 1. a. aa. 1) a) aa) (1) (a) (aa).

Als Fehlerquellen in dieser Phase kommen insbesondere in Betracht:

  • Im Zivilrecht ist besonders darauf zu achten, was passiert. Insbesondere zwischen Verpflichtung und Verfügung, sowie zwischen Eigentum und Anwartschaft ist zu unterscheiden.
  • Im öffentlichen Recht muss häufig genau darauf geachtet werden, wer – und in welcher Funktion – handelt. Auch als welches Organteil.
  • Lösung des „falschen Falles“: Man hat geglaubt den Sachverhalt bereits zu kennen und löst dann nicht denn gestellten, sondern einen anderen Fall. Sollte man dazu neigen, diesen Fehler zu machen, so ist in Zukunft besser, aufzupassen. Der Sachverhalt muss unvoreingenommen betrachtet werden. Man muss sich überwinden, dem Sachverhalt erst zuzuhören, bevor man eine Antwort gibt.
  • Der Sachverhalt wird in Frage gestellt oder an seiner Richtigkeit gezweifelt.
  • Der Sachverhalt wird verändert. Auch hier wird nicht mehr der gestellte Fall gelöst.
  • Sachverhaltslücken werden unberechtigterweise gesehen oder falsch gefüllt, insbesondere um Wissen anbringen zu können.
  • Fazit: Kein „Herumdoktern“ am Sachverhalt („Sachverhaltsquetsche”).

Auch bei der Fallfrage gilt: Es darf nur die gestellte Frage beantwortet werden. Wie genau man sich daran halten sollte, ist jedoch sehr unterschiedlich. Manchmal muss man eine Frage absolut wörtlich nehmen (obwohl sie eigentlich abwegig ist), und manchmal soll man weiter denken, gerade weil die Frage recht abwegig ist, und wohl noch etwas impliziere.

Erfassen der beteiligten Personen

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Es müssen alle Personen des Sachverhaltes gefunden werden. Dies ist in der Regel ziemlich einfach. Trotzdem muss hier aufgepasst werden. Sollte es einmal schief gehen, ist das der GAU (größte anzunehmende Unfall). Die Sachverhaltskomplexe nach Personen gliedern.

2. Phase: Entwickeln der Lösung

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Nachdem man den Fall erfasst hat, und sich mit der Fallfrage vertraut gemacht hat, geht es daran die Lösung zu entwickeln.

Einstiegsnormen

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Dazu müssen als erstes alle möglichen Einstiegsnormen gefunden werden. Dies ist je nach Rechtsgebiet unterschiedlich.

  • Strafrecht: Alle möglichen Straftatbestände.
  • Zivilrecht: Alle möglichen Anspruchsgrundlagen und Gegenrechte.
  • Öffentliches Recht: Klagearten, verletzte Rechte.

Der konkrete Fall kann dabei in diesem Punkt eine sehr unterschiedliche Schwierigkeit haben. In manchen Fällen ist offensichtlich, was die Einstiegsnormen sind. Manchmal sind sie sogar in der Fallfrage vorgegeben.

z. B.: „Strafbarkeit nach § X” oder „Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde”.

Es kann jedoch auch vorkommen, dass ein Fall in dieser Phase bereits einige Hürden bereit hällt, etwa in Zivilrechtsfällen, in denen viele Anspruchsgrundlagen zu suchen und zu sortieren und zu gewichten sind, oder Strafrechtsfälle mit kompliziertem Verhalten des Täters.

Dabei müssen alle Einstiegsnormen später mit ins Gutachten aufgenommen werden, die auch nur halbwegs relevant sind. In dieser Phase lohnt es sich jedoch erst einmal, alle Normen aufzuschreiben, die einem einfallen.

Die gefundenen Normen müssen geordnet und gewichtet werden.

Fahrplan aufstellen

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Als nächstes sollte der Fall einmal stichpunktartig auf einem Zettel durchgelöst werden. Oft wird gesagt, es soll eine Lösungsskizze erstellt werden. Ich finde den Begriff „Fahrplan“ besser. Die tatsächliche Lösung kommt meistens erst beim Schreiben. Jetzt geht es erstmal nur darum, einen Überblick zu bekommen (die Route) und zu schauen, wo die (examensrelevanten) Probleme des Fall seien könnten (die Haltestellen). Die wirklich wichtigen Punkte für die Lösung kann man erst finden, wenn man den Fall einmal voll durchdenkt. Dies gelingt meistens aber nur bei der Lösung selbst.

Mögliche Probleme bereits kennzeichnen, aber noch nicht lösen, höchsten gedanklich etwas skizzieren, um einen Überblick über die weitere Lösung zu bekommen. Mit diesem Überblick ist es leichter, auf eine gute Zeiteinteilung zu achten. Grob sagt man, dass man nach etwa einem Drittel der verfügbaren Zeit mit der Lösung anfangen sollte. Zu diesem Zweck lohnt sich aber tatsächlich, einfach mal ein paar Probeklausuren zu schreiben, um ein Gefühl für das Timing zu bekommen.

Problematische Punkte erkannt?

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Ein Problem das mir hin und wieder begegnet ist, welches auch schon beim Aufstellen des Fahrplans auftreten kann, war folgendes: Ich bin bei einer Lösung an einen Punkt geraten, wo es einfach nicht weiter ging, weil das Ergebnis überhaupt nicht passen wollte. Es gibt dann zwei mögliche Lösungen. Entweder man hat gerade einen ganz üblen Grundlagenfehler gemacht, oder das Ergebnis liegt tatsächlich an der Regelung des Gesetzes und man hat gerade eines der zentralen Probleme des Falles gefunden.

3. Phase: Die Lösung

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Die Stilarten

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Bei der Niederschrift der Lösung gibt es drei verschiedene Stile die je nach Erfordernis anzuwenden sind. Die drei Stilarten sind

  • der Gutachtenstil,
  • der Feststellungsstil, und
  • der Urteilsstil.

Der Gutachtenstil begründet zuerst und löst dann. Indem das Ergebnis nicht sofort präsentiert wird, bleibt der Zuhörer für das Ergebnis offener und fühlt sich nicht angegriffen. Denn nur wer sich in seiner Meinung ernst genommen fühlt, wird zu einer Diskussion und einem Konsens bereit sein. Deshalb ist der Gutachtenstil überzeugender. Er ist immer anzuwenden bei den Problemen des Falles. (Und zwar auch nur bei diesen.)

Beispiel: Obersatz Nennung Tatbestandsmerkmal: Das Buch müsste fremd i. S. v. § 242 StGB sein. Definition Tatbestandsmerkmal: Fremd ist eine Sache die wenigstens auch im Eigentum eines anderen steht. Subsumbtion: Das Buch steht im Eigentum des B. Schlusssatz: Daher ist das Buch für A fremd.

Der Feststellungsstil begründet gar nicht. Er ist immer dann anzuwenden, wenn die Begründung offensichtlich ist, und den Leser nur noch langweilen würde. Dies ist in den ganzen Teilen der Lösung, die keine Probleme enthalten, der Fall.

Beispiele: A ist strafbar.

Zuletzt gibt es noch den Urteilsstil. Dieser löst erst und begründet dann. In der Klausur darf er gar nicht angewendet werden (und wenn, dann nur in höheren Semestern bei relativ offensichtlichen Sachen). Er hat sich in der alten Gerichtssprache entwickelt und ist sehr autoritär. Auch wäre es nicht sinnvoll, ihn anzuwenden. Man muss immer davon ausgehen, dass der Leser nicht der Ansicht folgt, die man selbst vertritt. Dieser Leser wird es einem womöglich übel nehmen, wenn man die Ansicht, die er für richtig hält, von vornherein ausschließt. Zeigt man ihm hingegen, dass man seine Argumente ernst nimmt, so wird er wesentlich mehr von der Arbeit halten. (Und sie hoffentlich auch besser bewerten.)

Beispiele: A ist strafbar, weil er den Tatbestand rechtswidrig und schuldhaft erfüllt hat.

Tipps für einen guten Stil

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Hier habe ich Hinweise für einen besseren Stil gesammelt.

  • Das Gesetz braucht nicht abgeschrieben werden, das kostet Zeit und man macht nur unnötige Fehler. Sehr schön ist es, einfach die richtigen §§ an die richtige Stelle zu schreiben.
  • Zwischen der Terminologie des Gesetzes und des Sachverhalts muss unterschieden werden.
  • Keine starken Wörter: „zweifellos“; „selbstverständlich“. (Korrektorenweisheit: Starke Worte verraten schwache Argumente)
  • Hässlichkeit verkauft sich schlecht. (Raimund Loewy) Also: darauf achten eine insgesamt ansehnliche Arbeit zu verfassen. Dazu gehört z. B. eine ordentliche Handschrift, genug Platz für die Korrektur zu lassen und die Klausur ordentlich zu beschriften. Die Blätter am besten nur einseitig beschreiben. Unterschätzt dies nie, unsaubere Arbeiten kosten immer Punkte, auch wenn ein Korrektor das nie zugeben würde.
  • Der Schachtelstil sollte vermieden werden.
  • Ebenso Leerformeln, Füllwörter
  • oder weitschweifende Formulierungen, diese haben alle keinerlei Erkenntniswert.
  • Übertreibungen haben in einem wissenschaftlichen Gutachten nichts zu suchen.
  • Auch Schärfe, Spott, Überheblichkeit oder Modewörter sprechen nicht gerade für eine sachliche Arbeit.
  • Der Nominalstil und ein zu häufiges Passiv klingen sehr trocken und machen den Text zäh zu lesen.
  • Sehr ähnlich ist dies mit zu vielen Abkürzungen.
  • Ein übermäßiger Gebrauch von Latein oder Fremdwörtern, insbesondere wenn es entsprechende deutsche Wörter gibt, wirkt abgehoben und besserwisserisch. Wenn man sie als Schlagwörter für den Korrektor zu brauchen glaubt, wenigstens die Übersetzung in Klammern hinter das Fremdwort oder den Rechtssatz setzen.
  • Der Stil sollte ordentlich sein. Es ist die Fähigkeit der Juristen, mit den Mitteln der Sprache das Chaos der Welt zu bändigen. Diese Ordnung muss in jedem Detail zu erkennen sein.
  • Eine möglichst knappe Darstellung ist zu empfehlen. Jedes überflüssige Wort schadet nur.
  • Dazu sollte man sich bemühen möglichst klar und anschaulich zu schreiben.
  • Die gewählten Begriffe sollten möglichst präzise, also den Inhalt der Aussage so genau wie möglich treffen. Es darf nicht mit der Sprache "geschludert" werden.
  • Auch wenn ein „Telegrammstil” nicht zu empfehlen ist, so gilt grundsätzlich: „Ein Satz, eine Idee.“ Alles andere wirkt nur unübersichtlich.
  • Wenn erforderlich, und nur dort, ist der Gutachtenstil anzuwenden.

Aufbaufragen

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Der Aufbau richtet sich nach der Fallfrage, dem Gesetzes, der Logik und nach taktischen Erwägungen. Es gilt auch hier Goethe: „Wer das erste Loch verfehlt, kommt mit dem Zuknöpfen nie zu Rande.“

  • Zivilrecht: Ein häufiger Aufbau ist der Anspruchsaufbau. Andere Aufbauweisen sind etwa der historische Aufbau, oder der Aufbau, in dem Gestaltungsrechte zu prüfen sind. Es sind daneben jedoch viele andere Aufbaumöglichkeiten vorhanden, so dass immer geschaut werden muss, welcher Aufbau für die konkrete Fallfrage am besten passt.
  • Öffentliches Recht: Der Aufbau ist immer am GesetzesVORRANG und evtl. ergänzend am GesetzVORBEHALT auszurichten.
  • Strafrecht: Das Grunddelikt ist vor der Qualifikation prüfen, wenn es in der Qualifikation irgendwelche Probleme gibt. Ansonsten kann die Qualifikation mit dem Grunddelikt zusammen geprüft werden.

Literaturhinweise

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  • Zu den Stillarten und zum Aufbau im Zivilrecht: Braun, Der Zivilrechtsfall, 2.A., die ersten Kapitel.
  • Zur Problembehandlung: Haft, Einführung in das juristische Lernen, 6.A., das letzte Kapitel.
  • Zur juristischen Argumentation: Haft, Juristische Rhetorik.
  • Zum Gutachtenstil: Kleinhenz/Deiters, Klausuren Hausarbeiten Seminararbeiten Dissertationen richtig schreiben und gestalten.
  • Zum Strafrecht: Braunschneider, Strafrecht AT
  • Zum Öffentlichen Recht: Schwemer, AS-Skript zum Polizei- und Ordnungsrecht