Lehrbuch Einbürgerungstest Hessen/ Antwort Frage 43
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43. In Filmen, Theaterstücken und Büchern werden manchmal die religiösen Gefühle von Menschen der unterschiedlichen Glaubensrichtungen verletzt. Welche Mittel darf der Einzelne Ihrer Meinung nach anwenden, um sich gegen so etwas zu wehren, und welche nicht?
- Hier stehen mindestens zwei Grundrechte gegeneinander: Das Recht der Künstler auf Meinungsfreiheit gegen das Recht der Gläubigen auf Religionsfreiheit.
- Zulässige Mittel für einen Gläubigen, um sich gegen so einen Angriff zu wehren sind meiner Meinung nach alle solche friedfertigen, nicht gegen weitere Grundrechte der Künstler verstoßen, beispielsweise:
- den Film oder das Theaterstück selber boykottieren
- das Gespräch mit dem Künstler oder Veranstalter/Verleiher suchen
- zum Boykott des Films aufrufen, z.B. über Leserbriefe in Tageszeitungen oder durch Vertreter der eigenen Glaubensgemeinschaft
- sich Verbündete suchen und auf den Straßen gegen das Machwerk demonstrieren
- im Härtefall: Unterlassungsklage einreichen, ggf. eine Gegendarstellung fordern
- Nicht zulässige Mittel sind solche, die nicht durch das Grundgesetz gedeckt werden. Insbesondere Gewalt, sei es gegen Sachen oder Personen, ist abzulehnen. Auch Bedrohungen gegen den oder die Künstler, z.B. über Telefon, sind zu unterlassen.