Lehrbuch Einbürgerungstest Hessen/ Einbürgerungstests generell
Ein Einbürgerungstest ist eine Prüfung, bei der die politische und ethische Gesinnung eines Einbürgerungswilligen sowie bestimmtes staatsbürgerliches Wissen getestet werden. Der Test wird in der Regel von einer Behörde, die über die Einbürgerung zu entscheiden hat, abgenommen.
Abgefragt werden in den meisten Ländern Kenntnisse in Bezug auf die jeweiligen Werte, die Geschichte, die Kultur und das Staatswesen des Landes, in welches die Einbürgerung erfolgen soll.
Einbürgerungstests gibt es u.a. in den USA, in Kanada sowie in Deutschland in den Ländern Baden-Württemberg und Hessen.
Aktuelle Diskussion in Deutschland
[Bearbeiten]Der Ausdruck Einbürgerungstest wird zurzeit vor allem für den in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2006 eingeführten Gesprächsleitfaden für Einbürgerungsbehörden verwendet, mit dem die Einstellung insbesondere von Muslimen, die die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt haben, zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland überprüft werden soll. Auch das Bundesland Hessen zog nach, dessen Innenminister am 14. März 2006 einen „Leitfaden Wissen und Werte in Deutschland und Europa, 100 Fragen zu kulturellen, historischen und politischen Tatbeständen“ veröffentlichte.
Außerdem sollen Antragsteller für die deutsche Staatsangehörigkeit einen Sprachtest absolvieren, der sicherstellen soll, dass sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Der Begriff Einbürgerungstest wird gelegentlich auch für diese Sprachtests verwendet.
Verständigung in der Innenministerkonferenz
[Bearbeiten]Einstimmig haben die Innenminister der Länder sich im Mai 2006 darauf verständigt, dass einbürgerungswillige Ausländer sich in deutscher Sprache verständigen können und zudem einen im Bundesgebiet einheitlichen Einbürgerungskursus absolvieren müssen.
Keine Einigkeit konnte zwischen den Innenministern darüber erreicht werden, ob ein Eid auf die Verfassung oder ein Wissenstest bei der Einbürgerung durchgeführt werden soll.
Hintergrund
[Bearbeiten]Am 1. Januar 2000 trat das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in Kraft, das unter anderem sicherstellen soll, dass ein Antragsteller sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt und keine terroristischen Aktivitäten entfaltet. Formal geschieht dies durch die eigenhändige Unterzeichnung eines bundesweit einheitlichen Vordrucks durch den Antragsteller.
Das baden-württembergische Innenministerium bezweifelte allerdings die Ernsthaftigkeit des Bekenntnisses zum Grundgesetz von muslimischen Einbürgerungsbewerbern. Dabei wurde insbesondere auf eine Studie des Zentralinstituts Islam-Archiv-Deutschland verwiesen, nach der 21 % der in Deutschland lebenden Muslime das Grundgesetz für unvereinbar mit dem Koran halten würden. Das Innenministerium äußerte deshalb öffentlich Zweifel, „ob bei Muslimen generell davon auszugehen sei, dass ihr Bekenntnis bei der Einbürgerung auch ihrer tatsächlichen inneren Einstellung entspreche“. Das Islam-Archiv hielt diese Interpretation für falsch und verwies darauf, dass die Studie eine steigende Akzeptanz des Grundgesetzes bei Muslimen gezeigt habe. Andere Wissenschaftler wie z. B. Wilhelm Heitmeyer bezweifeln die Aussagekraft der Studie generell.
Inhalt und Umsetzung in Baden-Württemberg
[Bearbeiten]Dem Einbürgerungsbewerber werden 30 Fragen gestellt, die sich auf das Wesen der Demokratie, die Religionsfreiheit und religiöse Gefühle, die Terroranschläge von New York und Washington 2001 und Madrid 2004, Homosexualität und besonders auf das Rollenverständnis von Mann und Frau beziehen. Die Fragen werden dem Antragsteller nicht, wie in der öffentlichen Debatte oft dargestellt, schriftlich vorgelegt, sondern vorgelesen oder in ein Gespräch eingebunden. Nach einem bestimmten Punkteschlüssel werden die Antworten anschließend von der Staatsangehörigkeitsbehörde bewertet und können bei entsprechender Bewertung zur Ablehnung des Einbürgerungsantrags führen.
Der Gesprächsleitfaden sollte ursprünglich nur bei Einbürgerungsbewerbern muslimischen Glaubens angewendet werden. Kurz vor der Einführung wurde seine Anwendung für alle Bewerber aus den 57 Staaten der Islamischen Konferenz und Muslime aus anderen Staaten vorgeschrieben, sowie für Bewerber, bei denen Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen.
Der Antragsteller muss außerdem folgende Aussage bestätigen:
- „Ich wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unwahre Angaben als Täuschung der Einbürgerungsbehörde gewertet werden und – auch noch nach Jahren – zur Rücknahme der Einbürgerung führen können, selbst wenn ich dadurch staatenlos werden sollte.“
Dies ist rechtswidrig und verstößt gegen das Staatsbürgerschaftsgesetz und die Verfassung (Art. 16 GG).
Öffentliche Debatte
[Bearbeiten]Der Test führte zu Kritik muslimischer Verbände, insbesondere des Zentralrats der Muslime, der Grünen und Teilen der SPD. Auch der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) äußerte Zweifel an Sinn und Rechtsstaatlichkeit der Gesinnungsprüfung. Hauptvorwürfe sind die Stigmatisierung und Diskriminierung von Muslimen und der Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Auch wird bezweifelt, ob eine Verweigerung der Einbürgerung auf Grund dieses Einbürgerungstests einer juristischen Anfechtung standhalten würde oder ob trotz eines negativen Einbürgerungstests die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen werden müsste.
Am 19. Januar 2006 beschäftigte der Einbürgerungstest auch den Bundestag. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragte eine Entschließung, nach der sich die Bundesregierung für eine Überarbeitung des Gesprächsleitfadens einsetzen solle. Trotz mehrheitlicher Kritik am Einwanderungstest durch alle Fraktionen außer CDU/CSU wurde der Antrag mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Gleichwohl teilte der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) am selben Tag mit, dass auch das Land Hessen die Einführung einer Gesinnungsprüfung nach baden-württembergischen Vorbild plante. Später konkretisierte er das Vorhaben, indem er mitteilte, keinen speziellen Test für muslimische, sondern für alle Bewerber zu planen, auf umstrittene Fragen zu verzichten und die Pläne mit Vertretern von hessischen Ausländerorganisationen zu diskutieren.
Der hessische Entwurf
[Bearbeiten]Der am 14. März 2006 vom hessischen Innenministerium veröffentlichte Entwurf „Leitfaden Wissen und Werte in Deutschland und Europa“ beinhaltet 100 Fragen zur deutschen und europäischen Politik, Geschichte und Kultur, gibt aber keine Antworten vor. Im Einzelnen werden Kenntnisse in den Themengebieten „Deutschland und die Deutschen“, „Grundlinien deutscher Geschichte“, „Verfassung und Grundrechte“, „Wahlen, Parteien und Interessenverbände“, „Parlament, Regierung und Streitkräfte“, „Bundesstaat, Rechtsstaat und Sozialstaat“, „Deutschland in Europa“, „Kultur und Wissenschaft“ sowie „Deutsche Nationalsymbole“ abgefragt. Es ist offenbar geplant, dass dieser Entwurf in überarbeiteter Form ein Bestandteil eines in Hessen verschärften Einbürgerungsprozesses werden soll.
Diskussionen über den hessischen Entwurf und Kritik
[Bearbeiten]Die in den Medien stattfindenden Diskussionen zeigen bereits jetzt, dass viele Fragen entweder nur subjektiv interpretierbare Wertefragen sind (z. B. die, wie man seine Kinder erziehen sollte), oder doch nicht eindeutig genug gestellt sind, etwa die Frage nach dem höchsten deutschen Gericht: Die korrekte Antwort wäre aus Sicht eines Juristen wohl „Amtsgericht Titisee/Neustadt“ (ist wohl kartographisch am höchsten gelegen), aber nicht die wohl erwartete Antwort „Bundesverfassungsgericht“. Kritiker des Entwurfs werfen den hessischen Behörden deshalb auch vor, den Fragebogen handwerklich schlecht entworfen zu haben.
Ein weiterer Kritikpunkt ist der, dass die Frage nach den Freiheitsgraden – bezogen auf die bürgerliche Meinungsfreiheit selbst – in der Beantwortung unbeantwortet bleibt: Lässt die Fragestellung auch die eigenen bürgerlichen Interpretationsspielräume einer freiheitlichen Gesellschaft zu? Darf man beispielsweise auch getrost schreiben, dass man zwar seine Grundrechte kennt, sich aber freiwillig und ohne fremden Druck selbst dazu entschieden hat, in gewissen Punkten lieber seiner muslimischen Tradition zu folgen, etwa in der Frage Bewegungsfreiheit ohne Begleitung für Frauen? Oder: Muss man von der Schulpflicht überzeugt sein, oder darf man auch sagen, man hätte lieber nur eine Unterrichts- oder Bildungspflicht, wie sie in anderen westlichen, parlamentarischen Demokratien ja durchaus üblich ist? Dadurch, dass keine Antworten vorgegeben werden, wird natürlich auch nicht deutlich, wo die Grenzen der staatsbürgerlichen Beantwortungs- und somit der Meinungsfreiheit sind. Demzufolge äußern kritische Betrachter auch die Befürchtung, dass hier gleich zu Beginn des neuen Bürgerlebens einer staatlichen Willkür und Diskriminierung Tür und Tor geöffnet werden soll.
Neben den Antworten steht auch der Inhalt der Fragen selbst in der Kritik. So bezweifelte etwa der bekannte Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki, dass man ein bestimmtes Bild wie das Bild Kreidefelsen auf Rügen von Caspar David Friedrich kennen müsse, um deutscher Staatsbürger werden zu dürfen.
Rechtliche Bewertung
[Bearbeiten]Die Einbürgerungstests werden von Juristen bei der gegenwärtigen Rechtslage dahingehend kritisch hinterfragt, ob ein Einbürgerungstest zulässig ist oder – abgesehen von Ermessensfällen – vielmehr folgenlos verweigert werden kann. Wesentliche Kritikpunkte sind:
- fehlende Regelungskompetenz: Ein Bundesgesetz, das öffentlich-rechtliche Rechtsansprüche regelt, darf von einem Bundesland nicht so geändert werden, dass effektiv neue Kriterien hinzugefügt werden. Denn dies kommt im Ergebnis einer ergänzenden bzw. modifizierenden Gesetzgebung gleich. Die Länder haben die Bundesgesetze umzusetzen, eine Änderung ist jedoch keine Umsetzung.
- Verstoß gegen die Gewaltenteilung: Insbesondere mangelt es der Exekutive an einer solchen Befugnis hierfür – was ein Landtag nicht kann, kann ein Landesinnenminister schon gar nicht.
- abschließender Regelungscharakter der Materie: Eine Materie wie die Staatsbürgerschaft ist ausschließlich dem Bund zugewiesen, denn nur die Bundesrepublik kann die Bundesstaatsbürgerschaft regeln. (Art. 73 Nr. 2 GG)
- fehlender Verweigerungsgrund: Ein Test findet im gegenwärtigen Recht keine Rechtsgrundlage. Einem Einbürgerungsbewerber, der im Übrigen die Voraussetzungen erfüllt, kann die Einbürgerung nicht verweigert werden, weil er den Test nicht macht oder nicht zufriedenstellend besteht. (§ 11 ff StAG)
- Ungeeignetheit: Die Fragen aus den bisher vorhandenen Einbürgerungstests können allenfalls unter dem Aspekt des „Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ oder der Unterstützung terroristischer Aktivitäten gestellt werden. Dies erfordert eine Prüfung der inneren subjektiven Einstellung des Antragstellers und seiner voluntativen Aspekte. Eine Wissensprüfung ist hierzu ungeeignet: Ein völlig ungebildeter Antragsteller kann verfassungs- und rechtstreu sein, umgekehrt kann ein gebildeter und wissender Antragsteller verfassungsfeindlich eingestellt sein.
- Verstoß gegen das StAG: Eine Prüfung voluntativer Einstellungen ist erst zulässig ab einer gewissen Prüfungsschwelle. Das StAG geht vom (statistischen) Normalfall aus, dass der Antragsteller verfassungs- und rechtstreu ist und keine terroristischen Aktivitäten entfaltet. Erst wenn Fakten vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, er sei anders eingestellt, kann die Behörde eine Prüfung voluntativer Einstellungen vornehmen (Regel-Ausnahme-Verhältnis). Aus dieser systematischen Wertung kann ein Antragsteller den Anspruch ableiten, mit einer anlasslosen Untersuchung zur Verfassungstreue und Terrorismus verschont zu werden.
Fragenkataloge in den einzelnen Bundesländern
[Bearbeiten]Schauen wir uns nun die Fragenkataloge in den einzelnen Bundesländern genauer an. Im nächsten Kapitel beginnen wir mit dem Einbürgerungstest aus Hessen. Das Lehrbuch Einbürgerungstest Baden-Württemberg beschäftigt sich explizit mit dem Test in Baden-Württemberg.
Siehe auch
[Bearbeiten]- Migrant
- Expatriate: Der bisher benutzte Begriff Gastarbeiter erscheint vielen in der Debatte für die hier lebenden Muslime und Südeuropäer überholt, da ja viele jetzt schon in der zweiten oder gar dritten Generation hier leben, schon jahrzehntelang ihre Steuern zahlen und die Gesellschaft bereichern und folglich nicht mehr unbedingt als „Gäste“ bezeichnet werden können.
Weblinks
[Bearbeiten]- Der Test in Baden-Württemberg – Archivversion, da Original nicht mehr erreichbar
- Begründung des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Einführung des Gesprächsleitfadens
- Der Test, wie Hessen ihn einführen will, im Hamburger Abendblatt
- Einbürgerungstest Kanada (englisch)
Autorennachweis
[Bearbeiten]Im Wikipedia-Artikel Einbürgerungstest
[Bearbeiten]Achim Raschka, Aka, Alexander Fischer, Calvin Ballantine, Chrisqwq, Christoffel, Diba, Fragwürdig, Fuzztone, Dr. Gert Blazejewski, FloK, Fragwürdig, Ĝù, Gurgelgonzo, HardDisk, HDBot, Hubertl, Iblue, Jeldrik, Löschkandidat, Lyzzy, Mh26, Ot, SoIssetEben!, Squizzz, ThePacker, Tilman Berger, Timdietz, Tonka, W!B, WAH, Wst, Wegnerion, Wranzl, Zaphiro, sowie eine Menge unzähliger, anonymer IP-Adressen.
Kapitelstatus
[Bearbeiten]Wikipedia-Kapitel: Einbürgerungstest, übernommen am 23. Mai 2006.
To-Do-List
[Bearbeiten]- Kapitel ist komplett!
- Artikel ist aktuell im Vergleich zur Wikipedia-Version am 05. Juni 2006, Änderungen zwischen 23. Mai und 05. Juni wurden nicht übernommen. Von Zeit zu Zeit die Aktualität mit dem Wikipedia-Artikel vergleichen