Musterentwürfe zum gerichtlichen Mahnverfahren/ Bezugsmöglichkeiten von Gerichtsformularen
Anmerkung: Die hier angegebenen Preise je Gerichtsformular wurden per Internetrecherche ermittelt und sind nicht verbindlich(!), da die Preise von Zeit zu Zeit variieren können. Ganz allgemein wird der "Antrag Auf Erlaß eines Mahnbescheides" (=erste Stufe des gerichtlichen Mahnverfahres) von Schreibwarenhandlungen oder auch von Firmen für Büroartikelbedarf angeboten. Von Anbieter zu Anbieter können daher die Preise abweichen. Am besten ist es sich per Internet oder auch telefonisch nach aktuellen Preisen zu erkundigen. Alternativ gibt es auch Broschüren über Büroartikel und -formulare.
Als Beispiel werde ich hier einige bekannte Schreibwarenhandlungen und Büroartikelfirmen angeben, weitere können jederzeit per Suchmaschine ermittelt werden
Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids (1. Stufe des gerichtlichen Mahnverfahrens)
[Bearbeiten]Den Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides erhält man in jeder Schreibwarenhandlung oder auch Firma für Büroartikelbedarf. Per Internet lassen sich diese Firmen und Schreibwarenhandlungen finden.
Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbescheides (2. Stufe des gerichtlichen Mahnverfahrens)
[Bearbeiten]Den Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbescheides erhält man vom zuständigen Zentralgericht - Mahnabteilung -, nachdem zuvor der Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides gestellt wurde und die dazugehörige Gerichtskostenrechnung gezahlt wurde.
Linkhinweis als Quelleninformation:
http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/vbant.htm
Antrag auf Neuzustellung eines Mahnbescheides
[Bearbeiten]Den Antrag auf Neuzustellung eines Mahnbescheides erhält man vom Zentralmahngericht - Mahnabteilung, nachdem ein Mahnbescheid dem Antragsgegner (Beklagten) nicht zugestellt werden konnte, da dieser z. B. unbekannt verzogen ist.
Linkhinweis als Quelleninformation:
http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/neuzumb.htm
Antrag auf Neuzustellung eines Vollstreckungsbescheides
[Bearbeiten]Den Antrag auf Neuzustellung eines Vollstreckungsbescheides erhält man vom Zentralmahngericht - Mahnabteilung, nachdem ein Vollstreckungsbescheid (Antrag für Antragsgegner) dem Antragsgegner (Beklagten) nicht zugestellt werden konnte, da dieser z. b. unbekannt verzogen ist.
Linkhinweis als Quelleninformation: http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/vbant.htm