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Musterentwürfe zum gerichtlichen Mahnverfahren/ Linkhinweise als Informationsquellen

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Die hier aufgeführten Linkhinweise sollen weiterführende Informationen zum Themenbereich "Gerichtliches Mahnverfahren" als Linkquelleninformation (=digitale Fußnoten) in ergänzender Weise anbieten, da ich als gelernter Bürokaufmann und juristischer Laie, mich nur nach den Unterlagen meines Vorgängers richten konnte und erst durch die Auswertung seiner Unterlagen, überhaupt dieses Wikibook schreiben konnte.

Mit dem zweistufigen Mahnverfahren (1. Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids) und (2. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids) soll dem Gläubiger (Firma oder Privatperson) die Möglichkeit gegeben werden, ohne Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern, einen vollstreckbaren (Schuldtitel) als Vollstreckungsbescheid (Ausführung: Antrag für Antragsteller) auf dem Amtswege, über die für den Wohnort der Beklagten (=säumigen Debitoren) zu erwirken. In meiner Situation stand mir ein Adressbuch eines Inkassoinstutes zur Verfügung, in dem nach Postleitzahlen und Wohnorten angegeben war, welches Amtsgericht / Landgericht für den jeweiligen Wohrtortbereich des säumigen Debitoren zuständig war.

Linkhinweis zu weiterführenden Informationen der IHK Frankfurt am Main, als ausführlichen Informationspool zum "gerichtlichen Mahnverfahren" - https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfahrensrecht/gerichtliche_mahnung/
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids (Seite 1) siehe Linkhinweis als Quelleninformation; http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/images/EMA1_Seite_1_muster.jpg
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids (Seite 2) siehe Linkhinweis als Quelleninformation; http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/images/EMA1_Seite_2_muster.jpg
Hinweis über eine Monierung des Zentralmahngerichtes - Linkhinweis als Quelleninformation: http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/monier.htm
Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids - siehe Linkhinweis als Quelleninformation; http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/images/vbant.jpg
Musterentwurf einer selbsterstellten (intern zu verwendenden!) Tabelle über laufende Gerichtsverahren, abgewandelt und folgendem Link per Hinweis als Informationsquelle entnommen; (Linkangabe folgt noch!)
Übersichtsinformation über die Gerichtskosten. Zur besseren Übersicht kann diese Tabelle auch intern als Tabellenliste abgetippt werden nach folgendem Linkhinweis als Informationsquelle über aktuelle Gerichtskosten lt. Gesamtforderungshöhe; https://www.mahnbescheide.de/kosten-gebuehren
Gerichtskosten gem. § 34 i.V.m. NR. 1100 KV GKG - Linkhinweis als Quelleninformation für einen Kostenrechner Kosten des Mahnverfahren. : http://www.mahngerichte.de/verfahrenshilfen/kostenrechner.htm


Bezugsmöglichkeit von Gerichtsformularen

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1. Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids (1. Stufe des gerichtlichen Mahnverfahrens)

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Um ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten zu können wird zunächst der Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids benötigt. Beim Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids handelt es sich um die erste Stufe, der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Dieses Antrag gibt es in jeder Schreibwarenhandlung oder auch Firma für Büroartikelbedarf vor Ort. Linkhinweis als Quelleninformation (Aussehen des Antrages): http://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fwww.mubk.de%2Fbildungsgaenge%2Fbs%2Fpk%2Ffaecher%2Fbw%2Fkap7%2Fmahnbescheid_antrag_1.png&imgrefurl=http%3A%2F%2Fwww.mubk.de%2Fbildungsgaenge%2Fbs%2Fpk%2Ffaecher%2Fbw%2Fkap7%2Fbw07_56.htm&h=2357&w=1667&tbnid=dZj6W0d7tVB86M%3A&zoom=1&docid=5LwzKb3GiFrjCM&ei=Rvq8VPaeGtP7atfHgKAC&tbm=isch&client=firefox-a&iact=rc&uact=3&dur=682&page=1&start=0&ndsp=48&ved=0CFkQrQMwEw 1. Seite des Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides (o. g. Link als Grafikdatei entnommen:) http://www.mubk.de/bildungsgaenge/bs/pk/faecher/bw/kap7/mahnbescheid_antrag_1.png 2. Seite des Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides (o. g. Link als Grafikdatei entnommen:) http://www.mubk.de/bildungsgaenge/bs/pk/faecher/bw/kap7/mahnbescheid_antrag_2.png

Antrag auf Neuzustellung eines Mahnbescheids

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Den Antrag auf Neuzustellung eines Mahnbescheids erhält man vom Zentralmahngericht - Mahnabteilung, nachdem ein Mahnbescheid dem Antragsgegner (Beklagten) nicht zugestellt werden konnte, da dieser z. b. unbekannt verzogen ist.

Linkhinweis als Quelleninformation: http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/neuzumb.htm

Aussehen des Antrag auf Neuzustellung eines Mahnbescheids - Linkhinweis als Informationsquellen; http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/images/neuzumb.jpg

2. Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbescheids (2. Stufe des gerichtlichen Mahnverfahrens)

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Den Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbescheids erhält man vom zuständigen Zentralgericht - Mahnabteilung -, nachdem zuvor der Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides gestellt wurde und die dazugehörige Gerichtskostenrechnung gezahlt wurde.

Linkhinweis als Quelleninformation: http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/vbant.htm Aussehen des Vollsteckungsbescheidsantrags = s Linkhinweis als Quelleninformation : http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/images/vbant.jpg

Antrag auf Neuzustellung eines Vollstreckungsbescheides

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Den Antrag auf Neuzustellung eines Vollstreckungsbescheides erhält man vom Zentralmahngericht - Mahnabteilung, nachdem ein Vollstreckungsbescheid (Antrag für Antragsgegner) dem Antragsgegner (Beklagten) nicht zugestellt werden konnte, da dieser z. b. unbekannt verzogen ist.

Linkhinweis als Quelleninformation: http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/neuzuvb.htm

Aussehen des Antrag auf Neuzustellung eines Mahnbescheids - Linkhinweis als Informationsquellen; http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/images/neuzuvb.jpg