Musterentwürfe zum gerichtlichen Mahnverfahren/ Zusatzhinweise
Nach Rückmeldung eines Co-Autoren per Email werde ich zu den "Musterentwürfen zum gerichtlichen Mahnverfahren", entstanden im Zeitraum von Anfang 1995 bis Ende 1997 weitere Recherchen zur aktuellen Rechtslage im Jahre 2014/2015 im Bereich des gerichtlichen Mahnverfahrens durchführen und auch versuchen, noch weitere Co-Autoren zu gewinnen. Die Recherchen werden allerdings Zeit in Anspruch nehmen. Wieviel kann ich jetzt nicht genau sagen. Ich würde aber, unter den angegebenen alten Musterentwürfen per Link auf aktuelle Entwürfe, bzw. vorhandene Formulare hinweisen, da ich nicht das Copyright an fremden Schriftstücken habe. Außerdem möchte ich hier noch mitteilen; daß
das Anklicken auf weiterführenden Links auf eigene Gefahr geschieht! und
ich mir fremde Inhalte nicht zu eigen mache.
Besondere Hinweise zum Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides auch verkürzt (als Mahnbescheidantrag bezeichnet)
[Bearbeiten]Eine Besonderheit sind auch die entsprechenden Katalognummern, die auf der Rückseite des Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides angegeben sind. Da ich trotz ausführlicher Internetrecherche keine Fotoabbildungen der Rückseite eines Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides gefunden habe, habe ich am 22.01.2015 in einer ortsansässigen Schreibwarenhandlung einen Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides für 1,80 Euro* gekauft!
Die Beschreibung der Katalognummern, erfolgen aufgrund des mir, im Original, vorliegenden Mahnbescheidantrages (=Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides). Auf der 2. Seite des Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides (Mahnbescheidantrag) wird unter dem Punkt "Bezeichnung des Anspruch"/"I. Hauptforderung - siehe Katalog in den Hinweisen - ab Zeilennummer 32 bis 34 in drei Zeilen und dazugehörigen Feldern, die Hauptforderungen nach Katalognummern lt. Mahnbescheidantrag (Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides) ausgefüllt. Da es nur drei Zeilen für die Erfassung der Rechnungen gibt, lt. Katalognummern, nach bestimmten Dienstleistungen oder Warenverkaufen eingetragen werden, reicht es auch, wenn zuerst die Katalognummer angibt z. B. Nr. 26 = Reparaturleistung (Reparatur KFZ, Gerät oder Baumaschine) und dann auf eine Auflistung hinweist, bei mehr als 3 Rechnungen.
Fassung 01.06.2010 HAUPTFORDERUNGS-KATALOG (Die Hinweise in Klammern bitte unbedingt beachten.)
Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides
[Bearbeiten]Hauptforderungskatalog (Die Hinweise in Klammern bitte unbedingt beachten.)
[Bearbeiten]Bezeichnung Katalog - Nr. Bezeichnung Katalog - Nr. Anzeigen in Zeitungen u. a. 1 Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandshonorar 24 Ärztliche oder Zahnärztliche Leistung 2 Reisevertrag 75 Beiträge zur privaten Pflegeversicherung 95 Rentenrückstände 25 (Zuständigkeit des Sozialgerichts für das streitige Verfahren) Rückgriff aus Bürgschaft oder Garantie 80 Bürgschaft 3 Rückgriff aus Versicherungsvertrag wegen Unfall/Vorfall 27 Darlehensrückzahlung 4 Schadensersatz aus -Vertrag 28 Dienstleistungsvertrag 5 (Die Vertragsart ist im Vordruck Zeile 35 zweite Hälfte (Keine Ansprüche aus Arbeitsvertrag - einzutragen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts.) Schadenersatz aus Unfall/Vorfall 29 Frachtkosten 6 Scheck/Wechsel 30 Geschäftsbesorgung durch Selbständige 7 (Fügen Sie bitte keine Scheck-/Wechselabschrift bei.) (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater.) Scheck-/Wechselprovision (1/3 %) 31 Handwerkerleistung 8 Scheck-/Wechselunkosten - Spesen/Protest - 32 Hausgeld- siehe Wohngeld Schuldanerkenntnis 33 Heimunterbringung 9 Speditionskosten 34 Hotelkosten 10 Telekommunikationsleistungen 76 (z.B. Übernachtung, Verzehr, Getränke.) Tierärztliche Leistung 78 Kaufvertrag 11 Tilgungs-/Zinsraten 35 Kindertagesstättenbeitrag 70 Überziehung des Bankkontos 36 (Zeitraum vom - bis angeben) (Konto-Nr. in Zeile 32-34 in der 3. Spalte angeben.) Kontokorrentabrechnung 12 Ungerechtfertigte Bereicherung 37 Krankenhauskosten - Pflege/Behandlung - 13 Unterhaltsrückstände 38 Krankentransportkosten 77 Vergleich, außergerichtlicher 39 Kreditkartenvertrag 74 Vermittlungs-/Maklerprovision 40 Lagerkosten 14 (nicht aus Ehemaklervertrag) Leasing/Mietkauf 15 Verpflegungskosten 79 Lehrgangs-/Unterrichtskosten 16 Versicherungsprämie/-beitrag 41 Miete für Geschäftsraum einschl. Nebenkosten 17 (ohne Beiträge zur privaten Pflegeversicherung, vgl. N.95) (PLZ und Ort des Geschäftsraums sind im Vordruck Versorgungsleistung- Strom, Wasser, Gas, Wärme - 42 in Zeile 35 einzutragen.) (Abn./Zähler-Nr. in Zeile 32-34 in der 3. Spalte eintragen) Miete für Kraftfahrzeug 18 Wahlleistungen bei stationärer Behandlung 61 Miete für Wohnraum einschl. Nebenkosten 19 (Art der Wahll. in Zeile 32-34 in der 2. Spalte eintragen.) (PLZ und Ort der Wohnung sind im Vordruck Zeile 35 Warenlieferung-en 43 einzutragen. Wollen Sie die Nebenkosten getrennt Wechsel - siehe Scheck geltend machen, siehe Katalog-Nr. 20) Werkvertrag/Werklieferungsvertrag 44 Mietnebenkosten - auch Renovierungskosten 20 Wohngeld/Hausgeld für Wohnungseigentümergemeinschaft 90 (nur für Wohnraum; falls keiine Miete geltend gemacht wird, (PLZ und Ort des Wohnungseigentums sind PLZ und Ort der Wohnung im Vordruck Zeile 35 sind im Vordruck in Zeile 35 einzutragen.) einzutragen. Miete (sonstige) 21 Zeitungs-/Zeitschriftenbezug 45 Mitgliedsbeitrag 22 Zinsrückstände/Verzugszinsen 46 Pacht 23 (Gilt grundsätzlich nur für Zinsen, bei denen die zugrunde- Pflegeversicherung - siehe Beiträge zur privaten Pflegevers. liegende Forderung nicht gleichzeitig geltend gemacht wird. Zinsen in diesen Fällen nicht in Zeile 40-43 bezeichnen.)
Fassung 01.06.2010
Recherchierte Zusatzinformationen über die ehemalige Bezeichnungen Offenbarungseid-Antrag, danach bekannt als EV-Antrag (Eidesstattliche Versicherung - Antrag) und aktuell als Vermögensabgabe
[Bearbeiten]Während meiner Ausbildung zum Bürokaufmann in einem Berufsbildungswerk (BBW = Ausbildungseinrichtung für Menschen mit Behinderungen), gelegen im Hochsauerlandkreis (HSK) in der Zeit von 1987 - 1990, ging Unser Lehrer (Hauptlehrer) kurz auf das "gerichtliche Mahnverfahren" ein. Wir erfuhren von ihm, das es sich beim gerichtlichen Mahnverfahren um ein zweistufiges Mahnverfahren handle. Bei einem "OFFENBARUNGSEID" handelt es sich für den Angeklagten (Heutige Bezeichnung = Beklagter) um die Verpflichtung lt. Ladung zum Termin der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung beim zuständigen, in der Ladung genannten Gericht, Etage ..., Saal ..., am (Datum) um (Zeit) zu erscheinen und ein ausgefülltes Vermögenesverzeichnis vorzulegen und dabei an Eidesstatt zu versichern, daß die angegeben Daten den Wahren Angaben gemäß Tatsachen entsprechen. Dem Gläubiger (Antragsteller) bleibt es dagegen freigestellt, zum Termin der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung zu erscheinen.
Es gab hierzu, für den Antrag auf Terminierung der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ein entsprechendes Formular, daß immer (damals) mit einer Gerichts-Gebührenmarke im Werte von 20 DM (Deutsche Mark von 1949 bis Anfang 2002 gültig) freigemacht werden musste. Hierbei konnte ich mich daran orientieren, wie mein Vorgänger diesen "Antrag auf Terminierung der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung" ausfüllte. Die Gebührenmarke erhielt man bei der zuständigen Zahl-/Kassenstelle des Amtsgerichts. Da der Standort der Baumaschinenhandlung in Münster (Westf.) war, war dieses Gericht auch für diese Firma im Falle als Gläubiger (Antragzusteller) bei laufenden Gerichtsverfahren zuständig.
Während meiner gut 2 !/2-jährigen Tätigkeit im Bereich des gerichtlichen Mahnverfahrens, konnte ich, dank der guten Unterlagen meines Vorgängers, mir selber das Einleiten gerichtlicher Mahnverfahren beibringen und durch ´learning by doing´ und "studieren" der Unterlagen meines Vorgängers mir Zug um Zug das Einleiten des gerichtlichen Mahnverfahrens beibringen. Ein erster Zwischenschritt ist das Erwirken eines Vollstreckungsbescheides (Schuldtitels = Ausführung Antrag für Antragsteller. Ob und inwieweit überhaupt ein Vollstreckungsversuch durch den Herrn OGV (Obergerichtsvollzieher), bzw. Herrn GV (Gerichtsvollzieher) vollkommen erfolglos, oder teilweise erfolglos, bzw. vollkommen erfolgreich, bzw. teilweise erfolgreich ist, wird sich gemäß der Angaben im Protokoll des Hrn. GV/OGV Wiederspiegeln.
Die folgende Information, daß der "OFFENBARUNGSEID", dann als "EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG" und jetzt aktuell als "VERMÖGENSABGABE" bezeichnet wird, entnahm ich dabei folgendem Link als Quelleninfo:
Verwendete Formulare im Bereich des gerichtlichen Mahnverfahrens mit Erörterungen lt. Linkhinweis!
Bislang gibt es folgende Formulare
1.) "Antrag auf Erlasse eines Mahnbescheides" 2.) "Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids" 3.) "Antrag auf Neuzustellung eines Mahnbescheids" 4.) "Antrag auf Neuzustellung eines Vollstreckungsbescheids" 5.) "Widerspruch".
Linkhinweis als Quelleninfo: https://www.justiz.nrw/JM/doorpage_online_verfahren_projekte/projekte_d_justiz/agm/Inhalte_zum_Mahnverfahren/Vordruckmuster/index.php