Politik und Wirtschaftskunde für gewerbliche Berufe/ Berufsbildung

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Berufsbildungsgesetz[Bearbeiten]

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird in Deutschland die Berufsausbildung, die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung geregelt.

In Deutschland wird die Berufsausbildung im staatlich anerkannten Berufen im Dualen System durchgeführt. Hierunter versteht man die parallele (duale) Ausbildung in Betrieb und Berufsschule, wobei der Betrieb hauptsächlich die praktische Ausbildung und die Berufsschule die theoretische Vermittlung von Fachwissen lehrt.

Berufsausbildungsvertrag[Bearbeiten]

Der Inhalt des Berufsausbildungsvertrages ist in § BBiG verbindlich festgelegt. Folgendes muss mindesten im Berufsausbildungsvertrag stehen:

  • Namen und Anschriften der Vertragspartner
  • Ziel der Ausbildung, sowie sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Dauer der Probezeit, mindestens einen Monat, maximal vier Monate
  • Ort der Ausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes
  • Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen unter denen der Vertrag gekündigt werden kann
  • Sonstige Vereinbarungen
  • Unterschriften aller Vertragspartner

Gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag[Bearbeiten]

Der Ausbildende hat

  1. dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind
  2. dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen
  3. den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von Berichtsheften anzuhalten
  4. dafür zu sorgen, dass der Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird.
  5. dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen
  6. den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen
  7. dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen
  8. den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren
  9. zustehenden Urlaub zu gewähren
  10. dafür zu sorgen, dass der Auszubildende seine rechtlichen Pausen und Arbeitszeiten einhalten kann

Der Auszubildende hat

  1. die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind,
  2. regelmäßig die Berufsschule zu besuchen,
  3. mit den ihm überlassenen Werkzeugen pfleglich umzugehen,
  4. die betriebliche Ordnung einzuhalten,
  5. den Weisungen des Ausbildenden bzw. des Ausbilders Folge zu leisten und
  6. an den ärztlichen Untersuchungen laut Jugendarbeitsschutzgesetz teilzunehmen
  7. ein Berichtsheft zu führen,
  8. an Maßnahmen, für die er nach §15 BBiG freigestellt wird, teilzunehmen.
  9. über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren
  10. Erholungspflicht

Kündigung[Bearbeiten]

§ 22 (BBIG) Kündigung

  1. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
  2. Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
    1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
    2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
  3. Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
  4. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

Wichtige Gründe für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung sind z.B.: Arbeitsverweigerung, Verrat von Betriebsgeheimnissen, ständiges Zuspätkommen, Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit, Beleidigung oder tätliche, Diebstahl und Unterschlagung im Betrieb

Für Auszubildende gilt ein besondere Kündigungsschutz wie für Schwerbehinderte und Schwangere. Das heißt, dass Auszubildende nur aus obigen wichtigen Gründen entlassen werden können. Werden Auszubilden gekündigt habe sie wie alle Arbeitnehmer drei Wochen Zeit gegen diese Kündigung beim Arbeitsgericht zu klagen.

Fortbildung und Umschulung[Bearbeiten]

Unter Fortbildung versteht man die Weiterbildung in seinem Beruf, insbesondere Meisterkurse oder ein Fortbildung zum Techniker.

Unter Umschulung versteht man die Ausbildung in einem weiteren Beruf. Z.B., wenn ein Bäcker aufgrund einer Stauballergie eine Umschulung zum Kfz-Mechatroniker macht.

Es werden drei Formen der Umschulung unterschieden:

  1. In der Betriebliche Umschulung wird sie wie eine Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb absolviert.
  2. Die Schulische Umschulung wird an staatlichen Schulen durchgeführt. Wenn die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung die Umschulung nicht finanzieren, muss man alles selber bezahlen.
  3. Die Überbetriebliche Umschulung wird bei einem Bildungsträger, z. B. Berufsförderungswerke, durchgeführt und meistens von der Agentur für Arbeit oder der Unfallversicherung finanziert.

Staatliche Fördermaßnahmen[Bearbeiten]

Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) regelt das deutsche Arbeitsförderungsrecht. Die Bundesagentur für Arbeit fördert nach dem Gesetz die Berufsausbildung sowie notwendige Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, wenn die Betroffenen es nicht selber finanzieren können.

Die Berufsausbildungsbeihilfe (kurz: BAB) wird Auszubildenden unter bestimmten Umständen gewährt. Gesetzliche Grundlage ist das SGB III.

Das sogenannte Meister-BAföG wird im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geregelt und das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland.

Übungsaufgaben[Bearbeiten]

  1. Nenne fünf Punkte die mindesten im Berufsausbildungsvertrag stehen müssen!
  2. Nenne vier Rechte und vier Pflichten eines Auszubildenden!
  3. Welche Form muss eine Kündigung haben?
  4. Nenne fünf wichtige Gründe für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung!
  5. Wie viel Zeit hat ein Arbeitnehmer um gegen eine Kündigung beim Arbeitsgericht zu klagen?
  6. Erkläre den Unterschied zwischen Fortbildung und Umschulung!