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Radiologie: Strahlenschutz: Fachkunde Strahlenschutz

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Wer braucht die Fachkunde im Strahlenschutz?

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Die Fachkunde im Strahlenschutz ist nötig, um die sog. rechtfertigende Indikation stellen zu dürfen. Diese ist notwendig, damit eine Röntgenuntersuchung durchgeführt werden darf. Mit diesem Konzept soll sichergestellt werden, dass das Risiko der Strahlenanwendung kleiner ist, als der Nutzen durch das vermutete Ergebnis der Untersuchung.

Im Krankenhaus genügt es im Tagbetrieb, wenn ein nicht-fachkundiger Arzt auf Station (Internist, Chirurg, Gyn ...) eine medizinische Fragestellung äussert und diese mit einem fachkundigen Arzt bespricht. Der fachkundige Arzt (in der Regel der Radiologe) stellt dann die rechtfertigende Indikation.

Im Nachtbetrieb sollte ein fachkundiger Arzt im Krankenhaus sein, der die rechtfertigende Indikation stellen kann. Prinzipiell ist es auch möglich eine rechtfertigende Indikation per Telefon zu stellen (Stichwort: Teleradiologie), dann muss aber eine fachkundige MTAR vor Ort sein, die die Untersuchung durchführen kann. Eine Arzthelferin mit Kenntnissen im Strahlenschutz genügt dann nicht. Teleradiologie bedarf in Deutschland der Genehmigung durch die zuständige Behörde.

Wie erlange ich die Fachkunde im Strahlenschutz?

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Schema

Radiologen, Ärzte

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  1. Zunächst benötigt man einen von der Landesärztekammer genehmigten Einführungskurs in den Strahlenschutz für Ärzte.
  2. Dann benötigt man eine Bescheinigung von einem Fachkundigen Arzt, dass man vor Ort praktisch in den Strahlenschutz eingeführt worden ist.
  3. Mit diesen beiden Bescheinigungen (Einführungskurs + Praktische Einweisung) lässt man sich bei der Landesärztekammer die Kenntnisse im Strahlenschutz bescheinigen. WICHTIG: Erst jetzt beginnt die Sachkundezeit. (Stand vom Juni 2006)
  4. Die Sachkundezeit ist ja nachdem welche Fachkunde man erlangen möchte unterschiedlich. Die meisten Ärzte streben die Fachkunde Notfalldiagnostik an. Dazu sind 12 Monate Sachkundezeit und eine bestimmte Anzahl an selbst durchgeführten Röntgenuntersuchungen notwendig. Genauere Zahlen gibt es bei der jeweiligen Landesärztekammer. Die Sachkundezeiten können für Ärzte die ganztägig in radiologischen Abteilungen arbeiten z. T. halbiert werden.
  5. Neben der Sachkunde benötigt man noch einen Grundkurs (ca. 3 Unterrichtstage) und einen Spezialkurs (ca. 2 Unterrichtstage)
  6. Mit diesen Zeugnissen kann man sich dann bei der Landesärztekammer die Fachkunde im Strahlenschutz nach RöV (für z.B. Notfalldiagnostik) bescheinigen lassen.
  7. Für Spezialuntersuchungen (CT, Uro, Angio, Interventionen, ....) benötigt man zusätzliche Sachkundenachweise und z.T. auch zusätzliche Spezialkurse

MTRAs

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  1. MTRAs erlangen die Fachkunde im Strahlenschutz im Rahmen ihrer 3-jährigen Ausbildung.
  2. Die Fachkunde muss regelmäßig alle 5 Jahre aktualisiert werden.